Gemütliche Skihütten, schneebedeckte Berggipfel und vielfältige Skigebiete – die Bedingungen in Österreich lassen wohl das Herz eines jeden Wintersportlers höher schlagen. Treten Sie die Reise nach Österreich mit dem Auto an, sollten Sie sich im Vorfeld über die geltenden Verkehrsregeln informieren. Anderenfalls können Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog von Österreich der Urlaubsfreude einen Dämpfer versetzen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Österreich
Tatbestand | Sanktionen in Euro |
---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h | Bis 5000 |
Rotlichtverstoß | Ab 70 |
Handy am Steuer | Ab 100 |
Verstoß gegen die Gurtpflicht | Ab 50 |
Parkverstoß | Ab 20 |
Alkohol am Steuer | Ab 300 |
(Stand 05/2023)
Wichtige Informationen zu den Verkehrsregeln in Österreich
FAQ: Verkehrsregeln von Österreich
Der Grenzwert dafür liegt regulär bei 0,5 Promille, wohingegen für Fahranfänger in der Probezeit ein geringerer Wert von 0,1 Promille gilt.
Ja, eine Winterreifenpflicht besteht vom 01.11. bis zum 15.04. des nächsten Jahres.
Ja, diese Möglichkeit besteht bereits ab einer Summe von 25 Euro.
Wann droht wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich ein Bußgeld?
Inhalt
Aufgrund von Unwissenheit und Unachtsamkeit kann es im Urlaub schnell zu Verstößen gegen die jeweiligen Verkehrsvorschriften kommen. Da der Bußgeldkatalog von Österreich mitunter erhebliche Sanktionen vorsieht, sollten Sie sich frühzeitig mit den geltenden und ggf. abweichenden Bestimmungen befassen.
Zu den grundlegendsten Verkehrsvorschriften aus Österreich zählen dabei die generellen Tempolimits. Diese gelten immer dann, wenn Verkehrsschilder in Österreich keine anderen Höchstgeschwindigkeiten bestimmten.
Innerhalb von geschlossenen Ortschaften liegt die zulässige Geschwindigkeit in Österreich bei 50 km/h. Außerorts schreiben die Verkehrsregeln Tempo 100 vor. Diese Vorgaben entsprechenden den deutschen Vorschriften zur Geschwindigkeit. Somit ist in diesem Fall in der Regel keine Umstellung notwendig, um die Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog von Österreich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu vermeiden.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) von Österreich schreibt darüber hinaus eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für die sogenannten Bundesstraßen S – inoffiziell auch als Schnellstraßen bezeichnet – vor.
Am schnellsten können Sie am Verkehr von Österreich auf den Autobahnen teilnehmen. Möchten Sie ein Bußgeld in Österreich auf der Autobahn vermeiden, sollten Sie allerdings die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h nicht überschreiten. Denn der Bußgeldkatalog von Österreich ahndet eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit teilweise hohen Geldsanktionen.
Mit dem Auto im Winter nach Österreich: Verkehrsrecht bei Schnee und Eis
Schnee und Eis machen Österreich zum Urlaubsziel vieler Wintersportler. Allerdings nehmen solche Witterungsbedingungen auch erheblich auf die Verkehrssicherheit Einfluss. Daher sieht der Bußgeldkatalog von Österreich Sanktionen vor, wenn Ihr Fahrzeug nicht über eine vorschriftsgemäße Winterausrüstung verfügt.
Für Fahrzeuge bis 3,5 t sind im Zeitraum vom 01. November bis zum 15. April des Folgejahres Winterreifen Pflicht. In Österreich gilt diese Vorschrift bei winterlichen Verhältnissen, welche sich insbesondere durch Schneematsch bzw. schneebedeckten oder vereisten Straßen auszeichnen.
Um den Ansprüchen vom Bußgeldkatalog aus Österreich zu entsprechen, müssen die Reifen mindestens über eine Profiltiefe von mindestens 4 mm bei Reifen bei Radialbauart und 5 mm bei Diagonalbauart verfügen. Um in Österreich als Winterreifen zu gelten, müssen Ganzjahresreifen zudem eine M+S-Kennzeichnung aufweisen.
Weitere wichtige Verkehrsregeln in Österreich
Der Bußgeldkatalog von Österreich sieht bei „Alkohol am Steuer“ weitreichende Sanktionen vor. Dieser Tatbestand liegt ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille im Blut vor. Für Fahranfänger, also Personen, welche die Fahrerlaubnis noch keine zwei Jahre besitzen, gilt in Österreich eine geringere Promillegrenze von 0,1.
Nehmen Sie in Österreich am Verkehr teil, gilt es zudem auch die Mitführverpflichtung und Verwendungspflicht für Warnwesten zu beachten. Müssen Sie außerhalb von geschlossenen Ortschaften oder auf der Autobahn Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Panne verlassen, ist diese anzulegen. Leisten Sie dieser Verpflichtung nicht Folge, drohen Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog von Österreich.
Bei Verkehrsunfällen mit Sachschaden – bei welchen der Datenaustausch unter den Beteiligten ausreicht – sieht der Bußgeldkatalog von Österreich eine sogenannte Unfallmeldegebühr vor, wenn Sie dennoch die Polizei zur Unfallstelle rufen. Umgangssprachlich wird diese Gebühr auch als „Blaulichtsteuer“ bezeichnet. Liegt hingegen ein Unfall mit Personenschaden vor, sind Sie dazu verpflichtet, die Polizei zu benachrichtigen.
Um einen Strafzettel in Österreich zu vermeiden, sollten Sie zudem bei der Parkplatzsuche auf farbige Markierungen achten. So weisen gelbe durchgezogene Linien am Straßenrand auf ein Halte- und Parkverbot hin, wohingegen es sich bei unterbrochenen Linien um ein reines Parkverbot handelt. Reguläre Parkplätze werden durch weiße Markierungen gekennzeichnet.
Tipp der Redaktion: Informationen zum Thema Alkoholkontrolle können Sie auf kanzlei-gunz.at nachlesen.
Müssen Sie für Bußgelder aus Österreich aufkommen?
Sind Sie in Österreich zu schnell gefahren, können leicht hohe Bußgelder drohen. Diese sind entweder direkt vor Ort zu erheben oder – wenn Sie in Österreich von einem Blitzer erwischt wurden – per Bußgeldbescheid aus dem Ausland einzufordern.
Doch sind die Sanktionen, wenn Sie geblitzt wurden in Österreich oder einem anderen Urlaubsland, für Deutsche überhaupt relevant?
Durch den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Bußgelder innerhalb der Europäischen Union durchzusetzen. Die Durchführung übernimmt dabei das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit Sitz in Bonn.
Die Tätigkeit des BfJ setzt in der Regel voraus, dass das Bußgeld die Bagatellgrenze von 70 Euro erreicht. Allerdings besteht zwischen Österreich und Deutschland eine ältere Vereinbarung, welche die grenzüberschreitende Vollstreckung bereits ab 25 Euro ermöglicht. Somit können auch scheinbar geringfügige Verstöße gegen den Bußgeldkatalog von Österreich für deutsche Autofahrer Konsequenzen haben.