Sicherer Radverkehr: Der Bundestag stimmt für Vision Zero im Straßenverkehr

News veröffentlicht am 17. Januar 2020 von bussgeldkataloge.de

Berlin 17.01.2020. Der Bundestag hat über eine weitere Novellierung des Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) abgestimmt und den Antrag der Koalition „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ angenommen. Das Ziel des Antrags ist es, den Straßenverkehr fahrradgerechter zu gestalten und somit sicherer zu machen.

StVO-Novelle: Mehr Seitenabstand beim Überholen und Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen

Sicherer Radverkehr: Vision Zero soll für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen.
Sicherer Radverkehr: Vision Zero soll für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen.

Der Antrag der SPD/CDU/CSU-Koalition mit dem Titel „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ beinhaltet mehrere Maßnahmen, die zukünftig für mehr Sicherheit im Radverkehr sorgen sollen. Kernpunkt ist dabei die sogenannte „Vision Zero“, also die Vision Null. Sie beinhaltet das Bestreben, keine Verkehrstoten unter Radfahrern mehr beklagen zu müssen.

So ist der Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern einer der wichtigen Punkte dieser StVO-Novelle. Ein sicherer Radverkehr soll laut SPD und CDU/CSU unter anderem durch einen Seitenabstand von mindestens 1,50 Meter innerorts und mindestens 2 Meter außerorts gefördert werden. Hierfür ist die Erweiterung von § 5 der StVO angestrebt, welcher noch wie folgt formuliert ist:

Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden sowie zu den Elektrokleinstfahrzeug Führenden, eingehalten werden.

Darüber hinaus sieht der angenommene Antrag „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ vor, dass LKW über 3,5 t beim Rechtsabbiegen zukünftig in Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Dies soll unter anderem verhindern, dass LKW-Fahrer den Radverkehr weiterhin übersehen bzw. die Gefahr eines abbiegenden LKW minimieren.

Sicherer Radverkehr durch Vision Zero: Der Antrag setzt auch auf höhere Bußgelder.
Sicherer Radverkehr durch Vision Zero: Der Antrag setzt auch auf höhere Bußgelder.

Des Weiteren beinhaltet der Antrag der Koalition auch Vorschläge zur Schaffung neuer Infrastrukturen, die auf den Radverkehr zugeschnitten sind. Unter anderem sollen die Kommunen ausgewiesene Abstellflächen für Räder und Elektrokleinstfahrzeuge einrichten. Auch neue Verkehrszeichen für den Radverkehr sind Teil dieses Plans.

Ein weiterer Punkt von „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ ist, dass mit Lastenrädern zukünftig auch die Beförderung von Personen jeglichen Alters möglich sein soll, wenn die Räder baulich dafür geeignet sind.

Neue Bußgelder für die Behinderung des Radverkehrs

Ein sicherer Radverkehr soll laut „Vision Zero“ auch durch die Erhöhung von Bußgeldern erzielt werden. Geplant ist, das Autofahrer, die auf Schutzstreifen, Geh- oder Radwegen sowie im Kreuzungsbereich innerhalb von fünf Metern verbotswidrig Parken höhere Bußgelder zahlen. Ein Parkverbot an Kreuzungen soll dann, gemäß den Vorschlägen, generell fünf Meter vor und hinter den Eckausrundungen bestehen.

Der Antrag wurde im Bundestag angenommen und wird nun zur Entscheidung an den Bundesrat geleitet. Wann die StVO-Novelle sowie die neuen Bußgelder in Kraft treten, ist derzeit noch nicht bekannt.

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