Rasanter Anstieg der Verfahren wegen Klagen bezüglich der Dieselfahrzeuge

Die Klagen rund um Dieselfahrzeuge sind in Hessen 218 um etwa 650 Prozent gestiegen.
Zumeist forderten die Kläger eine Rückabwicklung des Kaufvertrages für ihr Auto, da dieses vom Dieselskandal betroffen war und entsprechend nicht die zugesagten Abgaswerte habe. Auch 2019 scheinen die Klagen rund um Dieselfahrzeuge nicht abzureißen. Das behauptet zumindest OLG-Präsident Roman Poseck in einer Mitteilung, welche am Montag veröffentlicht wurde:
Das ist ein Anstieg um ungefähr 650 Prozent. Auch 2019 ist der Trend bisher ungebrochen[.]
Musterfeststellungsklage wird kaum genutzt
Auffällig bei den Klagen wegen Dieselfahrzeugen ist, dass immer noch viele Verbraucher eine individuelle Klage stellen und sich nicht der 2018 neu eingeführten Musterfeststellungsklage anschließen.
Es handelt sich dabei um eine Klage vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Volkswagen AG. Dieser Sammelklage können sich Betroffene anschließen, welche ein Fahrzeug mit manipulierten Abgaswerten erworben haben.
Dazu gehören vor allem Käufer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA189 (Hubraum: 1,2, 1,6, 2,0 Liter). Wurde in diesen Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung verwendet und wurde dies durch eine Behörde offiziell festgestellt, können diese sich der Musterfeststellungsklage anschließen.
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