Strafzettel mit Spielzeug bezahlen: Weih­nachts­wunder mal anders

News veröffentlicht am 20. Dezember 2018 von bussgeldkataloge.de

Las Vegas, die Stadt des schnellen Geldes und Glücksspiels … doch sogar hier ließen sich die Offiziellen vom Weihnachtsgedanken milde stimmen. Parksünder, die im November ein Knöllchen erhielten, konnten bis zum 19.12. den Strafzettel mit Spielzeugen bezahlen. Das Programm „Toys for Tickets“ soll bedürftigen Kindern zugute kommen.

Spielzeuge sollten mindestens so teuer sein wie das Knöllchen

"Toys for Tickets": In Las Vegas konnten Parksünder ihre Strafzettel mit Spielzeug bezahlen.

„Toys for Tickets“: In Las Vegas konnten Parksünder ihre Strafzettel mit Spielzeug bezahlen.

Die Möglichkeit, Strafzettel mit Spielzeug zu bezahlen statt mit schnöden Dollars, ist nicht neu. Las Vegas startet bereits seit einigen Jahren in der Vorweihnachtszeit die Aktion „Toys for Tickets“. Die Geschenke, die dabei kassiert werden, gehen an wechselnde wohltätige Organisationen, die Kindern so eine Freude machen können. In diesem Jahr war es das „Christmas Angel“-Programm der Heilsarmee. Statt noch mehr Geld in die Kassen der Stadt zu spülen, sorgt die Aktion, Strafzettel mit Spielzeug zu bezahlen, also für leuchtende Kinderaugen zu Weihnachten.

Die Parksünder selbst kamen bei dem Programm im Übrigen nicht günstiger davon, denn: Die Spielzeuge sollten mindestens dem Wert des verhängten Bußgelds entsprechen – gerne auch mehr. Indem die Behörden sie aber den Strafzettel mit Spielzeug bezahlen ließen, konnten die Betroffenen mit dem Gedanken, etwas Gutes getan zu haben, ins Weihnachtsfest gehen. Die Möglichkeit stand jedoch nur Betroffenen offen, die einfache Parkverstöße begingen, ohne den Verkehr zu behindern oder die Sicherheit zu gefährden.

Vorbild für andere Staaten?

In Deutschland hat die Idee, Knöllchen mit Spielzeug zu bezahlen, noch keine Schule gemacht.

In Deutschland hat die Idee, Knöllchen mit Spielzeug zu bezahlen, noch keine Schule gemacht.

Ob die Idee von Las Vegas, Strafzettel mit Spielzeug bezahlen zu lassen, auch in anderen Staaten Schule macht, bleibt abzuwarten. In Deutschland ist die Umsetzung einer ähnlichen Strategie eher nicht zu erwarten, denn Geldbußen sind grundsätzlich in Form einer Geldleistung zu erbringen. Andere Formen sehen die Gesetze hierzulande nicht vor.

Möglichkeiten, Gutes zu tun, gibt es aber dennoch auch hierzulande zu Genüge: mit Geschenken und Süßigkeiten gefüllte Schuhkartons, Weihnachtstüten für Obdachlose – es gibt viel Bedürftige, die sich auch schon über kleine Aufmerksamkeiten freuen. Ob solch ein zusätzlicher Anreiz wie die „Toys for Tickets“-Aktion die Hilfsbereitschaft steigern würde?

Bildnachweise: fotolia.com/Masson, fotolia.com/Family Business

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