Zahl der MPU-Begutachtungen im Jahr 2018 leicht gesunken

News veröffentlicht am 2. September 2019 von bussgeldkataloge.de

Im vergangenen Jahr mussten 87.088 Personen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) antreten, wie aus einer Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hervorgeht. Damit ist die Zahl der MPU-Begutachtungen im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 Prozent gesunken. Auffälligkeiten durch Alkohol waren der häufigste Grund für eine MPU-Anordnung.

Wann werden MPU-Begutachtungen angeordnet?

Im Vergleich zum Vorjahr wurden im Jahr 2018 1,1 Prozent weniger MPU-Begutachtungen durchgeführt.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden im Jahr 2018 1,1 Prozent weniger MPU-Begutachtungen durchgeführt.

Auch im Jahr 2018 hat sich der positive Trend fortgesetzt: Es wurden weniger MPU-Begutachtungen angeordnet als im Vorjahr. Laut der Statistik der BASt waren Alkoholauffälligkeiten die häufigste Ursache für die Anordnung der MPU-Begutachtungen. Nachfolgend liefern wir eine Übersicht aller Ursachen:

  • Drogen und Medikamente (29%)
  • Alkohol bei erstmaliger Auffälligkeit (26%)
  • Verkehrsauffällige ohne Alkohol (18%)
  • Alkohol bei wiederholter Auffälligkeit (11%)
  • Sonstige Anlässe (11%)
  • Alkohol & verkehrs- oder strafrechtliche Delikte (5%)
  • Körperliche Mängel (weniger als 1%)

Allerdings ist auch bei den Alkoholauffälligkeiten ein Rückgang zu erkennen: Insgesamt mussten alkoholbedingt 2018 rund sechs Prozent weniger MPU-Begutachtungen angeordnet werden.

Gut zu wissen: Bei den Ergebnissen der MPU-Begutachtungen gab es keine wesentliche Veränderung im Vergleich zum Jahr 2017. 60 Prozent der Teilnehmer wurden als „geeignet“ für die Teilnahme am Straßenverkehr eingestuft. 36 Prozent galten als „ungeeignet“, der Rest wurde als „nachschulungsfähig“ eingestuft.

Wie laufen MPU-Begutachtungen ab?

Je nachdem, aus welchen Gründen sie angeordnet wurden, können MPU-Begutachtungen anders ablaufen.
Je nachdem, aus welchen Gründen sie angeordnet wurden, können MPU-Begutachtungen anders ablaufen.

Die MPU-Begutachtung eines auffällig gewordenen Kraftfahrers nimmt etwa drei bis vier Stunden in Anspruch und besteht aus insgesamt drei Teilen:

  1. Medizinische Untersuchung
  2. Leistungstests
  3. Psychologisches Untersuchungsgespräch

Die Reihenfolge ist dabei normalerweise variabel. Je nachdem, aus welchen Gründen die Untersuchung angeordnet wurde, kann dies den Ablauf von MPU-Begutachtungen im Detail beeinflussen.

Bei einer MPU aufgrund von Alkohol ist beispielsweise mit Fragen zur damals durchschnittlichen Trinkmenge zu rechnen, wobei eine MPU aufgrund eines überfüllten Punktekontos in Flensburg stets mit einer kritischen Auseinandersetzung der begangenen Zuwiderhandlungen sowie deren Ursachen einhergeht. Weitere Infos dazu erhalten Sie in unserem MPU-Ratgeber.

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