Lernfahrten in der Schweiz sind mit klaren Regeln verbunden. Wer sich noch in der Fahrausbildung befindet, muss nicht nur Verkehrsregeln strikt einhalten, sondern auch zusätzliche Vorschriften beachten. Andernfalls drohen empfindliche Bussen (Bußgelder) in der Schweiz. Im Folgenden erklären wir die häufigsten Bussen, die Fahrschülerinnen und Fahrschüler in der Schweiz betreffen können – vom Nichtmitführen des Lernfahrausweises bis zu Unfällen während der Fahrausbildung – und wie eine professionelle Ausbildung (etwa an einer Fahrschule in Zürich) dazu beiträgt, solche Strafen zu vermeiden.

Lernfahrausweis: Immer mitführen!
Wer einen Lernfahrausweis besitzt, muss dieses Dokument bei jeder Übungsfahrt dabei haben. Vergisst man den Ausweis, gilt das als Übertretung: “Dieser ist auf einer Lernfahrt immer mitzuführen. Sollte er vergessen gehen, kann das mit einer Busse von 20 Franken bestraft werden.”. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in der Verkehrsregelverordnung (VRV), welche vorschreibt, dass der Lernfahrausweis bei Lernfahrten mitzuführen ist.
- Lernfahrausweis nicht dabei: 20 CHF Busse
- Tipp: Gewöhnen Sie sich an, vor jeder Fahrt zu prüfen, ob Lernfahrausweis und Fahrzeugpapiere an Bord sind. Eine gute Fahrschule erinnert Fahrschüler stets an diese Pflicht.
L-Tafel am Auto: Vorschrift nicht vergessen
Ebenfalls obligatorisch ist die blaue L-Tafel am Fahrzeugheck während der Lernfahrt. Diese weist andere Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass eine lernende Person am Steuer sitzt. Ist das „L“ nicht angebracht, droht ebenfalls eine Ordnungsbusse von 20 Franken. Wichtig: Nach der Übungsfahrt muss das L-Schild wieder entfernt werden – sonst kann wiederum eine Busse von 20 CHF fällig werden. Diese klaren Regeln gemäss Art. 27 Abs. 1 VRV (Verkehrsregelverordnung) sollen sicherstellen, dass Lernfahrten eindeutig erkennbar sind.
- L-Tafel fehlt oder bleibt nach Fahrt dran: 20 CHF Busse
- Tipp: Kontrollieren Sie vor Fahrtbeginn das L-Schild. Fahrschulen weisen ihre Schüler konsequent auf diese Regel hin, damit sie zur Routine wird.
Begleitperson vorgeschrieben: Fahren ohne Begleitung ist tabu
Für Lernfahrende der Kategorie B (Auto) gilt: Ohne Begleitperson fahren ist verboten, solange man nur einen Lernfahrausweis hat. Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerschein (nicht mehr auf Probe) besitzen. Alleine Auto fahren als Lernfahrer wird als “Fahren ohne Berechtigung” gewertet und hart bestraft. Gemäß Schweizer Strassenverkehrsgesetz kann „wer ohne Begleitung Lernfahrten macht“, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer hohen Geldstrafe (bis zu 360 Tagessätzen) belangt werden. Es handelt sich hierbei nicht mehr um eine einfache Ordnungsbusse, sondern um ein Vergehen, das im Strafregister auftauchen kann.
- Alleine fahren ohne Begleiter (Kategorie B): Straftat – bis zu 3 Jahre Haft oder hohe Geldstrafe
- Tipp: Halten Sie sich strikt an die Begleiterpflicht. In Zürcher Fahrschulen lernen Fahrschülerinnen und Fahrschüler, warum die Begleitung so wichtig ist – Begleiter greifen notfalls ein und verhindern gefährliche Situationen.
Handy am Steuer: 100 Franken und mehr wegen Ablenkung
Smartphone-Nutzung während der Fahrt ist einer der häufigsten und gefährlichsten Verstöße – auch bei Lernfahrten. In der Schweiz gilt: Telefonieren ohne Freisprechanlage kostet 100 Franken Ordnungsbusse. Das Schreiben von Nachrichten oder sonstiges Tippen gilt als grobe Unachtsamkeit und kann zusätzlich zu einem Führerausweisentzug oder gar einer Freiheitsstrafe führen, insbesondere wenn daraus ein Unfall resultiert. Für Lernfahrer heißt das: Finger weg vom Handy, auch bei kurzen Stopps!
- Handy am Steuer (ohne Freisprecheinrichtung): 100 CHF Busse (Ordnungswidrigkeit)
- Bei Unfall wegen Handy: Führerausweisentzug und evtl. Strafverfahren wegen grober Fahrlässigkeit
- Tipp: Schalten Sie das Handy während der Fahrt stumm oder ganz aus. Fahrschulen sensibilisieren Schüler für die Risiken – in der Fahrstunde ist Handynutzung selbstverständlich verboten, was dabei hilft, diese Gewohnheit zu etablieren.
Missachtung von Verkehrsregeln: Typische Bussen
Wer in der Fahrausbildung Verkehrsregeln verletzt – ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorfahrt missachten oder ein Rotlicht überfahren – wird wie jeder andere Verkehrssünder gebüsst. Allerdings drohen Lernenden zusätzlich Konsequenzen für die weitere Führerscheinausbildung (etwa Verlängerung der Probezeit nach der Prüfung). Hier einige typische Verstöße und Bussen:
- Geschwindigkeitsüberschreitung: Bereits 1–5 km/h zu schnell kosten 40 Franken Busse. 11–15 km/h zu schnell ziehen 250 Franken nach sich. Ab 16 km/h drüber ist man in der Schweiz schon außerhalb des Ordnungsbussen-Bereichs – es folgt eine Anzeige, die je nach Ausmaß hohe Geldstrafen oder sogar Führerscheinentzug bedeuten kann. Extreme Raserfälle (z. B. 50 km/h zu schnell innerorts) fallen unter Via sicura und bedeuten mindestens ein Jahr Gefängnis als Straftatbestand („Rasen“).
- Vortritt missachtet: Keine Vorfahrt gewährt (z. B. gegenüber einem von rechts kommenden Fahrzeug oder an einem Stop-Schild nicht angehalten) kann als Ordnungsbusse geahndet werden. Besonders teuer wird es, wenn man Fussgängern den Vortritt nicht lässt: Dann drohen 140 CHF Busse. Im Normalfall (ohne Unfall) bewegt sich die Busse für Vortrittverletzungen meist im Bereich um 100 CHF.
- Rotlichtverstoß: Ein Rotlicht zu überfahren, gefährdet andere erheblich. Die Ordnungsbusse dafür liegt um 250 CHF (umgerechnet ca. 205 € laut Bußgeldkatalog). Bei “dunkelgelb” spät drüberfahren drücken viele Polizisten zwar ein Auge zu, aber auf dem Lernfahrausweis sollte man das gar nicht erst riskieren.
Übersicht: Typische Bussen für Lernfahrer (Auswahl):
Verstoß | Busse (CHF) |
Lernfahrausweis nicht mitgeführt | 20 CHF |
L-Tafel nicht angebracht (oder nicht entfernt) | 20 CHF |
Fahren ohne Begleitperson (Pflichtfall) | Strafverfahren, evtl. hohe Geldstrafe oder bis 3 Jahre Haft |
Handy am Steuer (Telefonieren ohne Freisprecher) | 100 CHF |
Geschwindigkeitsüberschreitung 1–5 km/h | 40 CHF |
Geschwindigkeitsüberschreitung 6–10 km/h | 120 CHF |
Geschwindigkeitsüberschreitung 11–15 km/h | 250 CHF |
Vortritt am Fussgängerstreifen nicht gewährt | 140 CHF |
Rotlicht überfahren | ca. 250 CHF (Ordnungsbusse) |
(Hinweis: Höhere Übertretungen oder kombinierte Verstöße können zu Anzeige und Gerichtsverfahren führen; die angegebenen Beträge sind typische Ordnungsbussen bei geringeren Verstößen.)
Warum trifft es Lernfahrer oft härter? Einerseits stehen Lernende unter Beobachtung – die Polizei achtet bei mit L gekennzeichneten Fahrzeugen genau auf korrekte Fahrweise. Andererseits können bestimmte Vergehen (z. B. ohne Begleiter fahren) direkt zum Entzug des Lernfahrausweises führen. Schon ein Unfall während der Lernfahrt hat Konsequenzen: Die Behörde prüft, ob der Lernfahrer eventuell ungeeignet ist oder die Ausbildung verlängert werden muss, und die Begleitperson kann mithaften (sie “haften für Regelverletzungen der Lernenden”.
Unfälle während der Fahrausbildung: Was droht?
Trotz aller Vorsicht kann es passieren: Ein Unfall während einer Lernfahrt. In so einem Fall greift zunächst die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters, die Schäden Dritter deckt. Dennoch können rechtliche Folgen drohen:
- Strafrechtlich: War der Unfall die Folge einer Verkehrsregelverletzung (z. B. Vortritt missachtet oder zu schnell gefahren), droht dem Lernfahrer eine Busse entsprechend des Vergehens und in schweren Fällen ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Gefährdung des Lebens. Auch die Begleitperson kann belangt werden, da sie für eine sichere Lernfahrt sorgen muss.
- Administrativ: Die Behörden könnten den Lernfahrausweis entziehen oder auflagen. Häufig wird nach einem Unfall die weitere Ausbildung überprüft – eventuell muss der Lernfahrer zusätzliche Fahrstunden nehmen oder eine Verlängerung der Lernphase in Kauf nehmen.
- Versicherung: Wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel war (etwa Handy am Steuer als Unfallursache), kann die Versicherung Regress nehmen, d. h. einen Teil der Kosten vom Lenker zurückfordern.
Wichtig: Unfälle lassen sich meist auf Regelverstöße oder mangelnde Fahrkompetenz zurückführen. Fahrschulen legen daher großen Wert auf Gefahrenbewusstsein. Eine gute Fahrschule in Zürich schult nicht nur Technik, sondern auch das richtige Verhalten in kritischen Situationen, um Unfälle schon im Ansatz zu vermeiden.
Mit guter Fahrschule Bussen vermeiden
Die beste Vorsorge gegen Bussen ist eine solide Ausbildung. Professionelle Fahrlehrer – wie jene der Mikulic Fahrschule Zürich – vermitteln von Anfang an das korrekte Verkehrsverhalten. Dazu gehören:
- Regelkenntnis: Fahrschüler lernen alle relevanten Verkehrsregeln und Gesetze kennen – vom Alkoholverbot (0,0‰ für Lernfahrer) bis zur Gurtentragpflicht. Wer die Regeln kennt, macht seltener Fehler, die zu Bussen führen.
- Verantwortungsbewusstsein: In der Fahrschule wird eingeprägt, warum bestimmte Vorschriften existieren. Beispiel: Handyverbot am Steuer. Wenn Schüler verstehen, dass 5 Sekunden Blick aufs Handy 70 Meter Blindflug bedeuten, steigt die Bereitschaft, das Handy wirklich wegzulegen.
- Praxis und Routine: Viele Verstöße passieren aus Unsicherheit. Übung – sowohl in Fahrstunden als auch bei privaten Lernfahrten – nimmt die Unsicherheit. Die Fahrschule zeigt, wie man schwierigere Manöver sicher bewältigt, damit z. B. kein Vortrittsfehler an der Kreuzung passiert.
- Begleitungstipps: Fahrlehrer beraten auch Begleitpersonen (z. B. Eltern), wie sie Übungsfahrten sicher gestalten. Gemeinsames Ziel ist, dass der Fahrschüler die Prüfungsreife erreicht, ohne unterwegs negativ aufzufallen.
Fazit: Wer sich an die Regeln hält und sich gründlich ausbilden lässt, muss die im Raum stehenden Bussen gar nicht erst fürchten. Die meisten der genannten Verfehlungen – vom fehlenden Lernfahrausweis bis zum Handy am Steuer – lassen sich leicht vermeiden, wenn man informiert und aufmerksam ist. Eine qualifizierte Fahrschule (z. B. die Mikulic Fahrschule Zürich) unterstützt dabei, gute Fahrgewohnheiten zu entwickeln. So besteht man nicht nur die Fahrprüfung souverän, sondern bleibt auch danach sicher und bus-frei auf den Schweizer Straßen unterwegs.