Abgesenkter Bordstein: Regeln zur vorschriftsmäßigen Nutzung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein abgesenkter Bordstein macht es möglich, dass eine Einfahrt ohne Schwierigkeiten befahren werden kann. Mit Hinblick auf die Regeln, die für die Nutzung eines abgesenkten Bordsteins gelten, fragen sich aber viele Autofahrer: Gibt es zu beachtende Vorfahrtsregeln, wenn ein abgesenkter Bordstein auf eine Straße trifft? Gilt grundsätzliches Parkverbot, wenn ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist?

Bußgeldtabelle: Abgesenkter Bordstein

VerstoßBußgeld
Parken vor einer Bordsteinabsenkung10 €
...mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer15 €
Länger als drei Stunden vor einer Bordsteinabsenkung parken20 €
...mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer30 €
Über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren, ohne den Blinker zu setzen10 €
...mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer30 €
...mit Unfallfolge35 €

FAQ: Abgesenkter Bordstein

Wer hat an einem abgesenkten Bordstein Vorfahrt?

Warten muss derjenige, der von dem abgesenkten Bordstein aus auf die Straße fährt. Er muss allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren.

Ist das Parken auf dem abgesenkten Bordstein erlaubt?

Das Parken am abgesenkten Bordstein ist verboten. Welches Bußgeld droht, wenn Sie an der Bordsteinabsenkung parken, erfahren Sie hier.

Was droht, wenn Sie ohne Warten und Blinken vom abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren?

Halten Sie nicht an, wenn Sie von einem abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren, kann das ein Bußgeld von 30-35 Euro zur Folge haben. Blinken Sie nicht, kostet das 10 Euro.

Wozu dient ein abgesenkter Bordstein?

Ein abgesenkter Bordstein signalisiert meist eine Einfahrt oder einen Fußgängerüberweg.
Ein abgesenkter Bordstein signalisiert meist eine Einfahrt oder einen Fußgängerüberweg.

Eine Straße mit abgesenktem Bordstein gibt es so gut wie überall. Meist zeigt ein abgesenkter Bordstein eine Einfahrt an. Aber auch an Fußgängerüberwegen ist häufig eine abgesenkte Bordsteinkante zu finden. Nicht nur Autofahrern wird durch eine Bordsteinabsenkung eine mühelose Durchfahrt garantiert.

Auch Rollstuhlfahrern, Fahrradfahrern und Personen, die einen Kinderwagen schieben, ermöglicht ein abgesenkter Bordstein den barrierefreien Zugang zu Fußgängerwegen, Grundstücken oder Gebäuden.

Abgesenkter Bordstein – Wer hat Vorfahrt?

Wer hat Vorfahrt bei abgesenktem Bordstein?Wer hat Vorfahrt bei abgesenktem Bordstein?
Wer hat Vorfahrt bei abgesenktem Bordstein?

Wer hat hier Vorfahrt? Ein abgesenkter Bordstein gilt als gesonderter Bereich im Hinblick auf die Vorfahrtsregeln. Die Regeln zur Vorfahrt an einem abgesenkten Bordstein regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Trifft ein abgesenkter Bordstein auf eine Straße, gilt hier nicht automatisch rechts vor links.

Der Fahrer, der von einem angesenkten Bordstein auf eine Straße fährt, ist hier stets wartepflichtig. Das heißt, anderen Verkehrsteilnehmern muss hier Vorrang gewährt werden. Das gilt nicht nur für andere Autofahrer, sondern auch für Fahrradfahrer und Fußgänger.

Die wichtigsten Infos zum abgesenkten Bordstein fasst Ihnen auch dieses Video zusammen:

Im Video finden Sie mehr Informationen über abgesenkte Bordsteine.
Im Video finden Sie mehr Informationen über abgesenkte Bordsteine.

Abgesenkter Bordstein: Ist das Parken hier erlaubt?

Darf ich hier parken? Ein abgesenkter Bordstein wird auch hinsichtlich des Parkens als gesonderter Bereich betrachtet. Auch das Halten und Parken vor dem abgesenkten Bordstein ist in der StVO geregelt. Grundsätzlich ist das Parken an einer Bordsteinabsenkung verboten.

Das Halten hingegen ist zum Be- und Entladen und zum Ein- und Aussteigen erlaubt. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Dauer des Haltevorgangs nicht mehr als 3 Minuten beträgt und der Fahrer währenddessen nicht das Auto verlässt und sich außer Sichtweite begibt.

Parken auf abgesenktem Bordstein

Es ist außerdem verboten, das Fahrzeug auf der Bordsteinabsenkung abzustellen. Dies gilt auch, wenn es nur teilweise auf dem Fußgängerweg steht. Parken auf dem Fußgängerweg ist grundsätzlich verboten.

Parken am abgesenkten Bordstein – diese Bußgelder drohen

Parken Sie an einem abgesenkten Bordstein, droht Ihnen ein Bußgeld von 10 Euro. Behindern Sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer, zahlen Sie 15 Euro. Sollten Sie länger als drei Stunden vor einer Bordsteinabsenkung parken, wird ein Bußgeld von 20 Euro verhängt. Auch hier zahlen Sie mehr, wenn Sie zusätzlich andere Teilnehmer im Straßenverkehr behindern. In diesem Fall wird beim Verstoß gegen die Verkehrsregeln ein Bußgeld von 30 Euro fällig.

Falsches Fahren über den abgesenkten Bordstein – diese Bußgelder erwarten Sie

Auch für das Fahren über einen abgesenkten Bordstein kann ein Bußgeld verhängt werden. Fahren Sie über eine Bordsteinabsenkung und setzen dabei keinen Blinker, kostet Sie das ein Bußgeld von 10 Euro. Sollten Sie über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährden, droht Ihnen ein Bußgeld von 30 Euro. Kommt es dabei zu einem Unfall, zahlen Sie 25 Euro.

Am abgesenkten Bordstein geparkt: Wird mein Auto in jedem Fall abgeschleppt?

Abgesenkter Bordstein: Auf Parken folgt Abschleppen?
Abgesenkter Bordstein: Auf Parken folgt Abschleppen?

Ob ein Fahrzeug, das an einem angesenkten Bordstein parkt, abgeschleppt wird, wird immer im Einzelfall entschieden. Behindern Sie damit den Verkehr oder gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer, wird Ihr Auto schnellstmöglich abgeschleppt.

Aber Achtung: Inhaber von Privatgrundstücken können Ihr Fahrzeug jederzeit ohne Wartezeit abschleppen lassen.

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Abgesenkter Bordstein: Regeln zur vorschriftsmäßigen Nutzung
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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Sie unterstützt das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de seit 2015. Ihre über die Jahre ausgebaute Expertise im Verkehrsrecht nutzt sie, um komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten.

18 Gedanken zu „Abgesenkter Bordstein: Regeln zur vorschriftsmäßigen Nutzung

  1. Klaus

    Ein abgesenkter Bordstein dient mitunter auch dazu, dass Z.B Rollstuhlfahrer die Straße überqueren können.
    Ich hab in den ganzen Kommentaren nicht einen einzigen Hinweis darauf gefunden.
    Es muss also nicht immer offensichtlich sein, wenn an bestimmten Stellen ein Bordstein abgesenkt ist.
    Also etwas weniger Egoismus und dafür etwas mehr Verständnis für behinderte Mitbürger, die für abgesenkte Bordsteine dankbar sind.

  2. Max

    Guten Tag,
    Ich bin Schüler und leider habe ich auf 2 aufeinder folgende Tage an einem abgesenkten Boardstein geparkt (und bin dann zur Schule gegangen), daraufhin wurde ich umgesetzt (war mir dessen aber nicht bewusst), habe wenig später die beiden Verwarnungsgelder bekommen und direkt bezahlt.
    Jetzt hat sich herausgestellt, dass ich sowohl am besagtem Dienstag und als auch an dem darauffolgenden Mittwoch um gestellt wurde, durch einen Abschleppdienst (beauftragt durch das Ordnunsamt). Die insgesamten anfallenden Kosten pro Apschleppung belaufen sich auf 260€ (RLP), das ist für mich sehr sehr viel. Also insgesamst betragen die Kosten 520€.
    Meine Frage ist nun: Ist das Abschleppen okay auch wenn der Fahrzeughalter nicht gesucht wurde? und kann ich irgendwo erkennen ob die Polizei eingeschaltet wurde? ist das überhaupt nötig?
    mir ist durchaus bewusst, dass „Unwissenheit nicht für Strafe schützt“, aber warum werde ich direkt bestraft gibt es keine Obergrenze? und weshalbe kamen die beiden Kostenbescheide für die Abschlappmaßnahme zu unterschiedenlichen Zeit, wenn die beiden schriftlichen Verwarnungsgelder auch zusammen verschickt wurden. Dadruch muss ich zweimal die Verwaltungs- (80€) und Zstellungsgebühren bezahlen.
    Aber ich bin mir meiner Schuld bewusst, und denke nicht das ich irgend eine Chnace habe die Kosten zu minimieren, liege ich mit diese Annahme richtig?

  3. Peter

    Parken an abgesenkten Bordstein. Dieses ist eine Ordnungswidrigkeit. Mein Nachbar hat einen abgesenkten Bordstein, weil dort früher eine Garage war und eine Zufahrt auf sein Grundstück. Nach dem Verkauf des Hauses wurde die Garage und das Grundstück umgebaut. Beides wird nicht mehr zum abstellen des PKW`S benutzt. Nun hat sich der neue Eigentümer 2 Parkplätze vor der Absenkung geschaffen indem er seine 2 Fahrzeuge immer vor der Absenkung zum Parken abstellt. Es ist auch noch ein Schild am Zaun vorhanden “ Zufahrt Tag und Nacht freihalten„ Das zuständige Ordnungsamt unternimmt nichts. Angeblich hat er die Absenkung selber bezahlt. Er nötigt Fahrzeuge, die mal etwas in der Absenkung stehen, durch sehr dichtes Zuparken. Da wird doch wohl mit zweierlei Maß gemessen. Woher will die Politesse wissen wem die Fahrzeuge vor der Absenkung gehören? Verboten, Knolle dran und gut ist.

  4. Tina

    Hallo ich habe eine Frage,

    bei uns an der Firma ist eine kleine Abstellfläche für die Mülltonnen und hier ist der Bürgersteig abgesenkt. Direkt daneben ist der Einfahrt zu unserem Parkplatz welcher mit einer Schranke versehen ist. Es befinden sich keine Parkverbotsschilder in diesem Bereich.
    Die Einfahrt zum Parkplatz wird immerhin freigehalten das war es dann aber auch schon. Der Rest wird zugeparkt auch direkt vor der Absenkung. Somit wird die Einsicht in die ohnehin schon sehr enge Straße total eingeschränkt,
    Hier nun meine Frage gilt dies überhaupt auch als abgesenkter Bürgersteig und habe ich hier einen Punkt über den ich mich überhaupt „aufregen“ darf – oder müssen wir damit leben?
    Ganz lieben Dank vorab.

  5. Gudrun

    Ich wohne an einer kleinen Straße. Die Straße ist Herzförmig. Rundherum ist ein Bürgersteig. Daran rundherum gibt es einen Parkstreifen. Jetzt ist an manchen Stellen der Bürgersteig abgesenkt, obwohl da keine Einfahrt ist. Darf ich davor auf dem Parkstreifen parken? Es gibt auch keinerlei ‚Parken verboten‘ Schilder .

    Liebe Grüße

  6. Maria

    Hallo
    bei uns lassen sich Häuschenbesitzer eine Bordsteinabsenkung seitens der Stadt genehmigen um einen Parkplatz im eng bebauten Wohngebiet zu haben.Eine Zufahrt zum Grundstück ist keinesfalls gegeben, da große Gartenhäuser die Zuwegung blockieren……ist das ok

  7. Helmut

    Ich habe in einer Strasse mit abgesenktem Bordstein geparkt(ist nur als Regenrinne zu sehen); daneben ist Schotter, wo Anwohner parkten(ob eigenes Grundstück???) ich soll 10 € zahlen. Polizei wurde durch Anwohner gerufen, da dies nur eine kleine Straße ist und niemals Streifen gefahren wird. Ich wohne selbst in einer Straße mit abgesenktem Bordstein und niemals wurden hier Strafen wegen parken dem Bordstein, ob Stadt oder Polizei, erhoben. Ist das Willkür oder bin ich ein wenig zu dumm, um dies zu begreifen? Fotos stehen zur Verfügung.

  8. Alexander

    Hallo,
    letztens habe ich vor einem abgesenkten Bordstein geparkt. Habe überprüft ob irgendwelche Schilder auf einen Parkverbot oder Feuerwehrzufahrt deuten, nichts der gleichen. Bin zum Entschluss gekommen, dass es eine ehemalige Einfahrt sein müsste und man hat die Absenkung gelassen. Also bin ich mit guten Gewissen in die Uni gegangen, paar Stunden später war mein Fahrzeug nicht mehr da, wurde abgesteppt. Da ich bisschen in Eile war, habe nicht auf die andere Straßenseite geguckt, ob es eventuell ein Fußgängerüberweg ist. War ja auch kein Schild da, was auf einen Fußgängerweg hinweist.
    Müssen die Fußgängerwege nicht mit Schilder oder Zebrastreifen gekennzeichnet werden? Es war keine Kreuzung.

    LG Alex

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Alexander,

      vor einem abgesenkten Bordstein herrscht ein generelles Parkverbot. Dazu braucht es keine Schilder.

      – Die Redaktion

  9. Jeanne M.

    Habe mit 2 Rädern, wie auch viele Mieter, auf dem Zugangsweg zum Mietshaus, das unserer Wohnungsgesellschaft gehört, geparkt. Der Zugangsweg führt nur zu den 2 Hauseingängen des Miethauses und liegt auf Privatgrund. Habe promt ein Bußgeld von 20,00 Eu wegen Parken auf Gehweg erhalten.
    Der öffentliche Gehweg verläuft aber im Abstand von ca.5 Meter parallel dazu. Darf die Stadt auf einem privaten Gehweg Strafe verhängen?

  10. Ilse K.

    Unter unserer Wohnung befinden sich 4 Garagen. Die Einfahrt ist sehr steil. Es befindet sich ein abgesenkter Gehweg entlang der Garagen. Darf ich mein Fahrzeug vor der eigenen Garage der Straße entlang parken?

  11. Sascha

    Hallo!

    Bei mir vorm Haus wurde die Straße saniert und ich bin ein wenig verwirrt:

    Zufahrt zum Innenhof ist logischerweise abgesenkt.
    2m daneben wurde der Bordstein abgesenkt gebaut: Zufahrt – 2m Platz gelassen mit Laterne – abgesenkter Bordstein (so groß, dass man ein Auto dort parken kann) – ein kleiner Baum – Parklücke.
    * kann leider kein Bild dazu hochladen*

    Ich habe mein Auto dort abgestellt und soll jetzt 20€ Bußgeld an die Stadt zahlen?!

    1. wieso 20€? weiter oben stehen doch 10?
    2. ist das rechtens des Ordnungsamt? – ich füge hinzu: diese Fläche wo mein Auto steht, ist klar erkennbar anders geplastert als die Gehwegplatten

    ICh danke!

    1. Jutta

      Ich zitiere aus obigem Text: „Sollten Sie länger als drei Stunden vor einer Bordsteinabsenkung parken, wird ein Bußgeld von 20 Euro verhängt. Auch hier zahlen Sie mehr, wenn Sie zusätzlich andere Teilnehmer im Straßenverkehr behindern. In diesem Fall wird beim Verstoß gegen die Verkehrsregeln ein Bußgeld von 30 Euro fällig.“

  12. Cori

    Hallo. Ich habe einen abgesenkten Bordstein genehmigen und anlegen lassen, aber noch keine Grundstückszufahrt. Ich nutze daher den Bereich derzeit noch als meinen Parkplatz. Zumindest wenn er mal nicht besetzt ist. Nachbarn und Fremde sind der Meinung, Sie dürften dort parken, solange es keine Zufahrt gibt. Aber ich habe einen Batzen Geld für den abgesenkten Bordstein bezahlen müssen.

    Kann ich, trotz noch fehlender Zufahrt, abschleppen lassen?

    Wenigstens ein Nachbar hat jetzt letztens ohne Nein Zutun ein Ticket bekommen und hat und gesagt, dass er zukünftig anderswo parken wird.

  13. Wolfgang M.

    Wie definiert sich eigentlich „abgesenkter Bordstein“…..???????.es gibt Bordsteine ,die verlaufen abgesenkt mit der Fahrbahn in einer Ebene.sind also glatt mit der Straße.Weiterhin gibt es „Bordsteine“die weiter zurück gesetzt und abgesetzt sind,die eher aber als Kantstein für Gehweg zu dienen……keiner gibt schlüssige Antworten darauf…….????!!!!!

  14. Lothar F.

    Abgesenkte Bordsteine sind in allen europäischen Ländern zu finden. Meist in engen Straßen, damit die Autofahrer bei Bedarf den Fußweg benutzen können und/oder dort halten können, um auszuweichen zu können, einen Verkehrsfluss zu ermöglichen, Botengänge zu erledigen. Der abgesenkte Bordstein signalisiert, dass der Gehweg die gleiche Belastung wie die Fahrbahn aufnimmt.
    Abgesenkte Bordsteinkannten sind dem zunehmenden Verkehr in engen alten Städten geschuldet, um auch dort einen flüssigen Verkehr zu gewähleisten.
    In den meisten deutschen Städten kennen die Ordnungsämter kaum europäisches Verkehrsrecht und nehmen den abgesenkten Bordstein zur Bußgeldgewinnung, zur schäbichen Einnahmequelle.

  15. Klaus S.

    Wenn sich aber hinter einem abgesenkten Bordstein eine nicht mehr zu nutzende Einfahrt, bzw. Ausfahrt befindet, weil dahinter alles bewachsen und vermüllt ist; gilt das Parkverbot dann auch noch?
    Der Eigentümer einer solchen Ausfahrt droht mit dem Abschleppen lassen, obwohl die Einfahrt nachweislich nicht genutzt wird, bzw. genutzt werden kann.
    Ist so etwas nicht Willkür und steht die Abschlepp-Sanktion nicht in einer gewissen Unverhältnismäßigkeit?

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Klaus S.

      Grundsätzlich gilt das Parkverbot unabhängig des Zustandes der Einfahrt. Sie können sich bei Unstimmigkeiten jedoch an das nächstgelegene Ordnungsamt wenden und den Beamten den Fall schildern, wenn es Klärungsbedarf gibt.

      Ihr Team von bussgeldkataloge.de

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