Bußgeld oder Geldbuße für Verkehrsverstöße

Wer dabei erwischt wird, wie er einen Verkehrsverstoß begeht, muss in der Regel mit einem Bußgeld rechnen. Was es mit dieser Geldsanktion auf sich hat und wie hoch sie ausfallen kann, verraten wir in diesem Ratgeber.

Aktueller Bußgeldrechner für Verkehrsverstöße in Deutschland

FAQ: Bußgeld

Was ist der Unterschied zwischen einem Bußgeld und einer Geldstrafe?

Ein Bußgeld wird bei Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen. Durch eine Geldstrafe werden Straftaten sanktioniert.

Muss ich ein Bußgeld bezahlen?

Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, muss die Geldbuße bezahlt werden. Andernfalls drohen Mahnungen oder im schlimmsten Fall Erzwingungshaft.

Kann ich gegen ein Bußgeld vorgehen?

Sie können Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dieser muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen.

Wichtige Informationen zum Bußgeld

Video: Teuerste Bußgelder – die Top 5!

Erfahren Sie in diesem Video, welches die fünf teuersten Verkehrsverstöße sind!
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Was ist Bußgeld? Eine Definition

Ab 18. Oktober 2017 wird das Bußgeld für bestimmte Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr deutlich höher
Ab 18. Oktober 2017 wird das Bußgeld für bestimmte Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr deutlich höher

Für Bußgeld oder Geldbuße gibt es keine offizielle Definition, aber der Begriff „Geldbuße“ ist in mehreren Gesetzestexten beschrieben. Im Paragraph 17 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (OWiG) wird die Geldbuße über seine Höhe definiert:

Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro. (Absatz 1 Paragraph 17 OWiG)

Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach dem begangenen Verstoß
Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach dem begangenen Verstoß

Das Gesetz sagt jedoch, dass ein Bußgeld bei einem vorsätzlichen Verstoß erhöht oder sogar verdoppelt werden darf. Wie hoch die Geldbuße in einem solchen Fall sein darf, entscheidet die zuständige Bußgeldbehörde. Es ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Die Höhe der Geldbuße richtet sich allgemein nach dem begangenen Verstoß. Demnach ist das Bußgeld höher, je schwerer die Ordnungswidrigkeit. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen können für die Bestimmung der Höhe des Bußgeldes ausschlaggebend sein.

Im Paragraph 17 des Ordnungswidrigkeitengesetzes steht außerdem folgende Bestimmung für die Höhe der Geldbuße:

Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden. (Absatz 4 Paragraph 17 OWiG)

Zwar werden die Begriffe Bußgeldkatalog und Bußgeldbescheid verwendet, jedoch ist das Wort Bußgeld umgangssprachlich. In den Gesetzestexten wird überwiegend von Geldbuße gesprochen, denn sie soll als Strafe angesehen werden.

Bußgeldkatalog für den Verkehr in Deutschland

Der Bußgeldkatalog beinhaltet eine Liste aller Verstöße im Straßenverkehr und deren Sanktionen, also Bußgeld, Punkte, Fahrverbot etc.
Der Bußgeldkatalog beinhaltet eine Liste aller Verstöße im Straßenverkehr und deren Sanktionen, also Bußgeld, Punkte, Fahrverbot etc.

Im Verkehrsrecht dürfen die Behörden im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten nicht von der festgelegten Geldbuße absehen, sondern müssen sich nach dem Bußgeldkatalog orientieren. Auch Tatbestandskatalog genannt ist der Bußgeldkatalog bundeseinheitlich und beinhaltet eine Liste aller Verstöße im Straßenverkehr und deren Sanktionen. Der Bußgeldkatalog bezieht sich dabei oftmals auf die Straßenverkehrsordnung (StVO), wobei die StVO kein Bußgeld benennt, sondern sich auf das Straßenverkehrsgesetz (StVG) bezieht.

Die Sanktionen können, je nach Schwere des Verstoßes, aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot oder sogar dem Fahrerlaubnisentzug bestehen, wobei die Geldbuße in der Regel bei jedem Vergehen zu zahlen ist. Wie hoch die Bußgelder in Deutschland sind, regeln diverse Gesetze und Verordnungen.

Die Höhe der Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit kann dennoch auch variieren, da der Bußgeldkatalog nur Regelsätze angibt, von denen im Einzelfall abgewichen werden darf. Die im Bußgeldkatalog aufgezählten Verstöße sind solche, die fahrlässig begangen wurden und von gewöhnlichen Tatumständen ausgehen.

Eine Geldbuße ist in der Regel mindestens 60 Euro und wird angeordnet, wenn der Verstoß kein Verwarnungsgeld mehr rechtfertigt. Das Verwarnungsgeld beträgt in der Regel bis zu 55 Euro.

Laut OWiG darf die Höhe von 1.000 Euro nicht überschritten werden, jedoch gibt es andere Gesetze, die diese Verordnung außer Kraft setzen. In Paragraph 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beispielsweise heißt es, dass ein Bußgeld bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze auch im Höchstfall bis zu 3.000 Euro betragen darf.

Anders heißt es im Paragraph 24 StVG Absatz 2:

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden. (Absatz 2 Paragraph 24 StVG)

Laut Paragraph 30 kann ein Bußgeld im schlimmsten Fall sogar auf 10 Millionen Euro ansteigen. Dieser Paragraph richtet sich an juristische Personen und Personenvereinigungen. Wer gegen die Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen agiert, kann mit einer Höchstsumme von einer Million Euro rechnen.

Im § 81 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird eine Höchstsumme von einer Million Euro gegen verschiedenste Taten benannt.

Auch im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird für einen Verstoß gegen den Natur- und Umweltschutz ein Bußgeld geregelt, welches im Höchstfall 50.000 Euro beträgt, wenn es sich dabei um eine natürliche Person handelt. Bei einer juristischen Person ist die höchste Geldbuße eine Million Euro.

Bußgeld in Raten zahlen

Für einen Antrag auf die Ratenzahlung der Geldbuße müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen
Für einen Antrag auf die Ratenzahlung der Geldbuße müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen

Wenn Sie zahlungsunfähig sind, sollten Sie nach Erhalt des Bußgeldbescheides Kontakt mit der Behörde aufnehmen und einen Antrag stellen, das Bußgeld in Raten zahlen zu dürfen. Ab Eintreffen des Schreibens haben Sie vier Wochen Zeit, um die Angelegenheit zu regeln. Ignorieren Sie den Bescheid, fallen weitere Kosten an und die Geldbuße wird höher, auch Sanktionen sind denkbar. Wenn die Bußgeldstelle das Verfahren an das Amtsgericht weitergeleitet hat, müssen Sie mit dem Amtsgericht Kontakt aufnehmen.

In dem schriftlichen Antrag müssen Sie schildern, warum Sie den Betrag nicht auf einmal zahlen können und dies auch dementsprechend mit Kontoauszügen, Rentenbezügen u. ä. belegen.

Muster: Antrag auf Ratenzahlung einer Geldbuße

Martin Muster
Straße 1
12345 Beispielhausen

Bußgeldstelle Beispielhausen
Straße 2
12345 Beispielhausen

Betreff: Antrag auf Ratenzahlung
Vorgangsnummer: ______________

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 18 OWiG beantrage ich mit diesem Schreiben eine mögliche Gewährung einer Ratenzahlung für den offenen Betrag des verhängten Bußgeldes in Höhe von […].

Sowohl wirtschaftliche Gründe als auch meine persönliche Situation ermöglichen es mir zurzeit nicht, den Betrag sofort in seiner Gänze zu überweisen. Ich bitte Sie, in diesem Fall eine Ratenzahlung des
ausstehenden Bußgeldes zu bewilligen.

Eine monatliche Zahlung von […] Euro liegt derzeit im Bereich meiner Möglichkeit, weshalb ich Ihnen diesen Betrag hiermit vorschlage.

Begründung:

Da ich derzeit Leistungen gemäß SGB II beziehe, verfüge ich nicht über Rücklagen, die eine vollständige Zahlung erlauben würden. Als Nachweis meiner Situation füge ich diesem Schreiben Kopien der Bescheide bei:

– Bewilligungsbescheid für die Leistungen nach SGB II
– Kontoauszug (aktuellste Version)
– Mietvertrag

Mit freundlichen Grüßen

Martin Muster

Der Unterschied zwischen Bußgeld, Verwarnungsgeld und Geldstrafe

Bußgeld, Verwarnungsgeld und Geldstrafe sind deutlich voneinander zu unterscheiden
Bußgeld, Verwarnungsgeld und Geldstrafe sind deutlich voneinander zu unterscheiden

Häufig werden im Alltag die Begriffe Bußgeld, Verwarnungsgeld und Geldstrafe miteinander verwechselt, die aber deutlich voneinander zu unterscheiden sind.

Eine Geldbuße beginnt erst ab 60 Euro. Leichte Regelmissachtungen, wie z. B. Parkverstöße, ziehen hingegen häufig nur Verwarnungsgelder nach sich. Fußgänger und Radfahrer müssen in Bezug auf ein mögliches Verwarnungsgeld übrigens mit der gleichen Höhe rechnen wie Kraftfahrer. 5 bis 55 Euro liegen also auch hier im Bereich des Möglichen.

Verstöße, die Verwarnungsgelder nach sich ziehen, werden im Gegensatz zu jenen, die ein Bußgeld bzw. eine Geldbuße verursachen, nicht in das Fahreignungsregister eingetragen.

Allgemein gilt der Bußgeldkatalog für den Verkehr, aber teilweise auch für das Strafrecht. Somit kann beispielsweise eine Trunkenheitsfahrt als eine Straftat gelten und mit einer Geldstrafe oder sogar einem Freiheitsentzug geahndet werden. In manchen Fällen droht auch der Fahrerlaubnisentzug, wenn die Führerscheinstelle der Meinung ist, dass der Betroffene beispielsweise aufgrund seines Alkoholkonsums nicht mehr zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist.

Die Geldstrafe richtet sich, anders als die Geldbuße, nicht nach dem Bußgeldkatalog, sondern wird individuell festgesetzt
Die Geldstrafe richtet sich, anders als die Geldbuße, nicht nach dem Bußgeldkatalog, sondern wird individuell festgesetzt

Die Geldstrafe wird von einem gerichtlichen Urteil oder einem Strafbefehl sanktioniert und richtet sich nicht nach dem Bußgeldkatalog für Verkehr, sondern wird individuell von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft festgesetzt. Wie hoch die Geldstrafe sein darf, richtet sich u.a. auch nach den sozialen Verhältnissen des Täters:

  • Einkünfte wie Lohn etc.
  • Ausgaben durch Unterhalt
  • Einkünfte durch Unterhalt.

Die Strafe wird aus der Summe berechnet, die dem Betroffenen tatsächlich zur Verfügung steht. Der Tagessatz beträgt etwa 1/30 dieser Summe und kann bis zu 30.000 Euro hoch sein. Laut Strafgesetzbuch beginnt die Anzahl der Tagessätze bei 5 und endet bei 720, so beträgt die maximale Geldstrafe in der Regel 21.600.000 Euro.

Verjährungsfristen vom Bußgeld

Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und der Bußgeldbescheid lange auf sich warten lässt, könnte es sein, dass der von Ihnen begangene Verstoß dann in den Rahmen der Verjährung fällt. Wann ein Bußgeld als verjährt gilt, wird im § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt:

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Die Verjährung von Bußgeldern beginnt mit Beendigung der ordnungswidrigen Handlung. Wenn Sie beispielsweise am 02. Januar eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und bis 01. April keinen Bußgeldbescheid bekommen, dann gilt Ihr Verstoß als verjährt. Mit der Verjährung erlischt zwar die Durchsetzbarkeit des Anspruches einer Behörde, jedoch nicht der Zahlungsanspruch. D.h., dass die Behörde trotzdem von Ihnen das Bußgeld verlangen kann.

Mit der Verjährung erlischt die Durchsetzbarkeit des Anspruches einer Behörde, jedoch nicht der Zahlungsanspruch auf das Bußgeld
Mit der Verjährung erlischt die Durchsetzbarkeit des Anspruches einer Behörde, jedoch nicht der Zahlungsanspruch auf das Bußgeld

Jedoch erlischt die Ordnungswidrigkeit nicht immer automatisch nach drei Monaten. Die Verjährungsfrist kann auch unterbrochen werden, beispielsweise, wenn der Betroffene nach dem Verstoß einen Anhörungsbogen erhält, mit dem er die Möglichkeit bekommt, sich zum Tatbestand zu äußern. Mit Eintreffen des Anhörungsbogens wird die Verjährungsfrist unterbrochen, d.h., dass die Frist von drei Monaten wieder von vorn anfängt.

Eine Verjährung kann mehrfach unterbrochen werden, jedoch können diese Unterbrechungen keine unendliche Fortführung erfahren. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist in der Regel nach maximal sechs Monaten verjährt, da die Verjährung spätestens dann eintritt, wenn das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist eingetreten ist. Bei einem generellen Bußgeldbescheid tritt die Verjährung nach maximal zwei Jahren ein. Das ist die sogenannte absolute Verjährungsfrist.

In folgenden Fällen wird eine Verjährung unterbrochen:

  • wenn eine Vernehmung des Betroffenen stattfindet,
  • wenn der Anhörungsbogen eintrifft,
  • wenn das Verfahren vorläufig eingestellt wird,
  • wenn eine Abgabe der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft erfolgt,
  • die Ermittlungsakte beim Amtsgericht eintrifft,
  • wenn eine Hauptverhandlung angesetzt wird.

Ob die Verjährungsfrist unterbrochen ist, können Sie außerdem der Ermittlungsakte entnehmen.

Wie hängen Punkte in Flensburg und Bußgeld zusammen?

Die Geldbuße beeinflusst die Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister
Die Geldbuße beeinflusst die Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister

Für bestimmte Verstöße werden neben einer Geldbuße auch noch Punkte in Flensburg verhängt. Das Fahreignungsregister und die Punktekonten aller Verkehrsteilnehmer werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verwaltet, wobei ein Bußgeld nicht von Flensburg verhängt wird. Dort wird lediglich mit Punkten geahndet.

Die Geldbuße beeinflusst die Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister (FAER), sprich bei einem Bußgeld von 60 Euro kommt normalerweise ein Punkt zustande, wenn die Tat in der Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) steht. In dieser Anlage stehen Verstöße, die die Verkehrssicherheit direkt gefährden.

Bußgeld für Fahrrad-, Lkw- und Autofahrer

Der Bußgeldkatalog gilt für alle Verkehrsteilnehmer, demnach gibt es für jede Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld und ggf. Punkte, unabhängig davon, ob und mit welchem Fahrzeug Sie gefahren sind.

Das Bußgeld für Radfahrer ist zwar niedriger als die für Kraftfahrzeuge, da die Chance bei ihnen niedriger ist, schwere Unfälle zu bauen, aber auch sie können für bestimmte Ordnungswidrigkeiten Punkte in Flensburg bekommen.

Für das Überfahren einer roten Ampel erhalten Radfahrer eine Geldbuße von 60 bis 180 Euro und ggf. einen Punkt in Flensburg. Pkw und Krafträder müssen mit einem Bußgeld von 70 bis 360 Euro rechnen. Zudem können Fahrverbot, Punkte und der Fahrerlaubnisentzug folgen. In schweren Fällen könnte der Fahrer mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Das Bußgeld für Radfahrer ist niedriger als die für Kfz, aber für bestimmte Ordnungswidrigkeiten können sie auch Punkte in Flensburg bekommen
Das Bußgeld für Radfahrer ist niedriger als die für Kfz, aber für bestimmte Ordnungswidrigkeiten können sie auch Punkte in Flensburg bekommen

Auch Fahrer von einem Lkw müssen ein Bußgeld zahlen, wenn Sie gegen die Verkehrsordnung verstoßen. Von ihnen geht ein großes Gefahrenpotenzial aus, da sie den Verkehr besonders gefährden können, beispielsweise durch Überladung oder Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten.

Der Bußgeldkatalog hat einen gesonderten Teil für Nutzfahrzeuge, wozu Lastkraftwagen, Busse und Transporter zählen.

Wenn ein Lkw über 7,5 Tonnen überladen ist, muss der Fahrer 30 bis 380 Euro, der Halter 35 bis 424 Euro zahlen. Zudem müssen Fahrer und Halter mit Punkten in Flensburg rechnen.

Bußgeld innerorts und Bußgeld außerorts

Das Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ist höher als das für eine außerorts
Das Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist innerorts höher als außerorts

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung hängt die Höhe der Geldbuße davon ab, ob innerorts oder außerorts gefahren wurde. Allgemein fällt das Bußgeld innerhalb geschlossener Ortschaften höher aus als auf der Autobahn oder auf der Landstraße, da innerorts die Gefahr größer ist, andere Verkehrsteilnehmer zu verletzen oder eine Sachbeschädigung zu verursachen.

Das Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 bis 40 km/h (nach Toleranzabzug) kostet:

Wie läuft das Bußgeldverfahren ab?

Das Bußgeldverfahren beginnt, wenn Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben, wobei dieser die erste Stufe des Systems ist:

  1. Vorverfahren: Wenn Sie einen Verstoß begangen haben, ermittelt die Bußgeldbehörde gemeinsam mit der Polizei, sichtet Beweismittel, sucht ggf. Zeugen und versendet anschließend den Bußgeldbescheid. Das Verfahren gilt als abgeschlossen, wenn Sie das Bußgeld bezahlt haben. Wenn Sie jedoch innerhalb von zwei Wochen einen Einspruch einlegen, wird die zweite Stufe des Verfahrens eingeleitet.
  2. Zwischenverfahren: Die Behörde prüft den Einspruch und je nach dem, ob formale und inhaltliche Fehler gefunden werden können, wird sie entweder von der Geldbuße absehen oder den Fall an das Amtsgericht weiterleiten, womit die dritte Stufe beginnt.
  3. Gerichtsverfahren bzw. Hauptverfahren: Das Gericht entscheidet über den Fall. Wenn Sie Recht bekommen, wird das Bußgeld reduziert oder ganz erlassen, andernfalls wird die Geldbuße beibehalten oder sogar erhöht. In dem Fall können Sie Rechtsbeschwerde einlegen und das Amtsgericht übergibt den Fall an das zuständige Oberlandesgericht.
Sie haben immer zwei Möglichkeiten, mit einem Bußgeldbescheid zu verfahren:
  • Sie gestehen Ihre Schuld ein und bezahlen das Bußgeld sowie die Gebühren, die erhoben wurden. Dabei können auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote folgen, wobei hier kein Bußgeldverfahren mehr stattfindet.
  • Sie legen einen Einspruch ein und verlängern damit das Bußgeldverfahren. Es ist nur ratsam, Einspruch einzulegen, wenn der Bußgeldbescheid einen Fehler aufweist, inkorrekt ist oder Sie tatsächlich für das verhängte Bußgeld keine Ordnungswidrigkeit begangen haben.

Die Kosten bei einem Bußgeldverfahren

Beim Bußgeldverfahren entstehen viele Kosten, deshalb ist es ratsam, vor dem Einspruch gegen die Geldbuße sich von einem Anwalt beraten zu lassen
Beim Bußgeldverfahren entstehen viele Kosten, deshalb ist es ratsam, vor dem Einspruch gegen die Geldbuße sich von einem Anwalt beraten zu lassen

Wenn Sie für einen Verstoß im Verkehr ein Bußgeld erhalten und Einspruch einlegen, können folgende Kosten anfallen:

  • 28,50 Euro Gebühren und Auslagen für den Bußgeldbescheid, wobei 3,50 Euro Kosten für den Versand sind.
  • 12 Euro, wenn Sie eine Akteneinsicht beantragen.
  • Mehrere 100 Euro, wenn ein Gutachten erstellt werden soll.
  • Kosten für das Gerichtsverfahren, wenn es dazu kommt. Diese orientieren sich an ungefähr 10 Prozent des Bußgeldes.
  • 7 Euro für den Versand des Urteils, wenn eine Verhandlung stattgefunden hat.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, wird diese in der Regel die meisten Kosten übernehmen. Es ist auch ratsam, sich vor dem Verfahren von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen.

Erzwingungshaft und Bußgeld

Mit dem Bußgeldbescheid erhält der Betroffene eine Belehrung, dass er bei Nichtzahlung von der verhängten Geldbuße in Erzwingungshaft genommen werden kann.

Bei der Erzwingungshaft handelt es sich um eine Maßnahme, die den Betroffen dazu bringen sollte, das Bußgeld zu zahlen. Die Erzwingungshaft kann laut § 96 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) von der zuständigen Vollstreckungsbehörde angeordnet werden, wenn

Wenn das Bußgeld nicht bezahlt wird, kann die Behörde eine Erzwingungshaft bestimmen
Wenn das Bußgeld nicht bezahlt wird, kann die Behörde eine Erzwingungshaft bestimmen
  • die Geldbuße bzw. der vereinbarte Teilbetrag noch nicht bezahlt wurde,
  • keine Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen wurde,
  • in dem Bußgeldbescheid belehrt und über die Möglichkeit der Erzwingungshaft aufgeklärt wurde und
  • die Zahlungsunfähigkeit nicht anders begründet werden kann.

Wenn alle vier Punkte zutreffen, kann die Erzwingungshaft wegen unbezahltem Bußgeld bestimmt werden.

Wie lange dauert die Erzwingungshaft?

Die Dauer der Zivilhaftstrafe ist in der Regel stark beschränkt. Laut § 96 Absatz 3 OWiG kann sie entweder maximal sechs oder zwölf Wochen (bei mehreren offenen Geldbußen) betragen.

Grundsätzlich wird die Dauer der Haft anhand der Höhe der Geldbuße berechnet. Je höher das offene Bußgeld, desto länger ist der Aufenthalt in Erzwingungshaft.

Ablauf der Vollstreckung einer Erzwingungshaft

Wenn eine Person wegen einer nichtbezahlten Geldbuße in Erzwingungshaft muss, gelten andere Bedingungen als bei einer tatsächlichen Freiheitsstrafe
Wenn eine Person wegen einer nichtbezahlten Geldbuße in Erzwingungshaft muss, gelten andere Bedingungen als bei einer tatsächlichen Freiheitsstrafe

Wenn ein Erzwingungshaftbefehl ausgestellt wird, erhält der Betroffene eine Einladung zum Haftantritt mit einem Termin, zu dem er bei der zuständigen Justizvollzugsanstalt einkehren muss. Da es sich dabei nicht um eine tatsächliche Freiheitsstrafe handelt, muss der Betroffene keine Repression eines Häftlings befürchten. Für eine Erzwingungshaft ist das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) zuständig, in welchem die Rechte und Pflichten für den Sträfling bestimmt sind.

Wenn eine Person ihr Bußgeld bzw. ihre Geldbuße nicht bezahlt hat und deshalb in Erzwingungshaft muss, gelten folgende Punkte:

  • Der Betroffene darf nicht mit tatsächlich kriminellen Insassen in eine Zelle eingesperrt werden, solange er dem nicht zustimmt.
  • Zivilhäftlinge müssen keine Anstaltskleidung tragen, aber die Mitnahme persönlicher Gegenstände und Kleidung ist trotzdem eingeschränkt.
  • Der Betroffene muss im Gegensatz zu anderen Insassen keine Arbeit aufnehmen.
  • Die Unterbringung in einen offenen Vollzug ist nicht immer möglich.
Eine Person kann unter Umständen in einem offenen Vollzug untergebracht werden, wenn bei ihm die Gefahr der Flucht nicht besteht.
In der Regel kann er morgens zur Arbeit gehen und abends in die Anstalt zurückkehren, die  meisten Wochenenden kann er bei seiner Familie verbringen. In der Anstalt wird er rund um die Uhr beaufsichtigt sowie betreut und kann an allen Aktivitäten innerhalb der Anstalt teilnehmen.
Der Arbeitgeber des Betroffenen ist verpflichtet, der Vollzugsbehörde vom Fehlverhalten des Betroffenen Bericht zu erstatten.

Muss das Bußgeld nach der Erzwingungshaft noch bezahlt werden?

Die Erzwingungshaft ist keine Ersatzstrafe, sondern eine Maßnahme, die bewirken sollte, dass der Betroffene seine Schulden bezahlt, weshalb die Geldbuße nach der Erzwingungshaft trotzdem gezahlt werden muss. Zwar kann bei weiterer Zahlungsweigerungen keine erneute Erzwingungshaft verhängt werden, aber die Schulden können sich weiterhin durch Mahnungen erhöhen.

Wie kann die Erzwingungshaft umgangen werden?

Wenn Sie eine Einladung zum Antritt der Erzwingungshaft erhalten haben und diese abwenden wollen, können Sie Folgendes tun:

  • Die Geldbuße zahlen und das zuständige Gericht darüber in Kenntnis setzen.
  • Nachweisen, dass Sie derzeit nicht in der Lage, das Bußgeld zu zahlen.
  • Ratenzahlung vorschlagen.

Auch nachdem die Erzwingungshaft bereits angetreten ist, können Sie einen der obengenannten Wege gehen, um die Haft zu verkürzen.

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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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