Ruhezeiten für Lkw-Fahrer: Wann der Lkw stehenbleiben muss

Von Cynthia W.

Letzte Aktualisierung am: 30. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Damit Lkw-Fahrer ausgeruht und nicht übermüdet auf den Straßen unterwegs sind, gibt es in Deutschland gesetzliche Vorschriften für die Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer. Durch zahlreiche Ausnahmeregelungen besteht hierbei aber die Gefahr, den Überblick zu verlieren und deshalb sind viele unsicher, was bezüglich der Einhaltung der Ruhezeit zu beachten ist. Welche Ruhezeiten gelten für Lkw-Fahrer und welche Ausnahmen gibt es? Können Lkw-Fahrer die Ruhezeit verkürzen?

Bußgeldtabelle für Nichteinhaltung der Ruhezeiten für Lkw-Fahrer

VerstoßBußgeld für FahrerBußgeld für Unternehmer
Tägliche Ruhezeit bis zu eine Stunde unterschritten30 €
Tägliche Ruhezeit bis zu 3 Stunden unterschritten, Bußgeld pro angefangener Stunde30 €90 €
Tägliche Ruhezeit um mehr als 3 Stunden unterschritten, Bußgeld pro angefangener Stunde60 €180 €
Wöchentliche Ruhezeit zu spät eingelegt: Bei Überschreitung pro angefangenem 24-Stunden Zeitraum60 €180 €

Bußgeldrechner: Bußgeld bei Nichteinhaltung der Ruhezeiten

FAQ: Ruhezeiten für Lkw-Fahrer

Welche tägliche Ruhezeit müssen Lkw-Fahrer einhalten?

Lkw-Fahrer sollten eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden einhalten. Sie kann aber verkürzt oder unterbrochen werden.

Welche wöchentliche Ruhezeit muss eingehalten werden?

Die wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 45 Stunden. Die Wochenruhezeit darf nicht unterbrochen, aber verkürzt werden.

Gilt für Lkw-Fahrer eine Wochenendruhezeit?

Lkw-Fahrer sind nicht dazu verpflichtet, ihre Wochenruhezeit am Wochenende zu nehmen. Was bei Unterschreitung der Ruhezeiten droht, erfahren Sie hier.

Weitere Informationen über Ruhezeiten

Lkw-Ruhezeiten: Für welche Fahrzeuge gelten die Vorschriften?

Welche Ruhezeiten müssen Kraftfahrer in Deutschland einhalten?
Welche Ruhezeiten müssen Kraftfahrer in Deutschland einhalten?
Gibt es in Deutschland eine Lenk- und Ruhezeitenverordnung für Lkw-Fahrer?
Gibt es in Deutschland eine Lenk- und Ruhezeitenverordnung für Lkw-Fahrer?

Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) regelt, welche Vorschriften bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern eingehalten werden müssen. Ruhezeiten haben alle Fahrer einzuhalten, die eines der folgenden Fahrzeuge im Straßenverkehr führen:

  • Fahrzeug, welches ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und mehr aufweist
  • Fahrzeug, welches zur Güterbeförderung dient, wenn dessen zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen aber nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
  • Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen: Wenn diese aufgrund ihrer Bauart und Ausstattung dazu geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind.

Definition von Ruhezeit: Was genau bedeutet Ruhezeit eigentlich?

Die Ruhezeit bedeutet im Wesentlichen eine Pause von der Lenkzeit, was heißt, dass das Fahrzeug in dieser Zeit nicht geführt werden darf. Das bedeutet allerdings nicht, dass ausschließlich das Fahren des Lkw für diesen Zeitraum untersagt ist, sondern dass währenddessen auch keine anderen beruflichen Aktivitäten ausgeübt werden sollen.

Das heißt also, dass die Ruhezeit auch als eine Pause von der Arbeitszeit anzusehen ist. Zu den Aktivitäten, die nicht zur Ruhezeit gezählt werden, gehören unter anderem:

  • Warten an Kreuzungen, Ampeln und Bahnübergängen oder in Staus
  • Be- und Entladen des Lkw
  • Wartung oder Reparatur des Lkw
  • Bereitschaftsdienst
  • Doppelbesatzung (Fahren auf dem Beifahrersitz)
  • Erledigung von behördlichen Formalitäten

Die Ruhezeit darf im Lkw verbracht werden, vorausgesetzt dieser verfügt über eine Schlafkabine und das Fahrzeug wird währenddessen nicht gefahren.

Aber Achtung: Die Fahrt zum Ort des Arbeitsantritts zählt hingegen zur Ruhezeit.

Lkw-Ruhezeit: Was ist der Unterschied zur Lenkzeitunterbrechung?

Lkw-Fahrer müssen tägliche Ruhezeiten und auch wöchentliche Ruhezeiten einhalten.
Lkw-Fahrer müssen tägliche Ruhezeiten und auch wöchentliche Ruhezeiten einhalten.

Die Unterbrechung der Lenkzeit ist im Wesentlichen eine Pause von der Arbeitszeit. Diese muss nach 4,5 Stunden Fahrt genommen werden und muss eine Dauer von 45 Minuten betragen.

Die Fahrtunterbrechung darf im Gegensatz zu den Ruhezeiten von Lkw-Fahrern auch im fahrenden Fahrzeug absolviert werden. Pausen von der Arbeitszeit gelten aber nicht als Ruhezeit und können dieser nicht angerechnet werden.

Welche Ruhezeiten gelten für Lkw-Fahrer in Deutschland?

Grundsätzlich wird bei der Ruhezeit zwischen Tages- und Wochenruhezeit unterschieden. Im Folgenden sollen beide Arten von Ruhezeiten näher erläutert werden und wie diese verkürzt oder unterbrochen werden können.

Tagesruhezeit für Lkw-Fahrer

Zu den Ruhezeiten für Lkw-Fahrer gehört zum einen die tägliche Ruhezeit. Die Tagesruhezeit muss eine Dauer von 11 Stunden betragen. Sie muss innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der letzten täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit genommen werden.

Gibt es bei der Tagesruhezeit auch Ausnahmen?

Bei der Tagesruhezeit gibt es einige Sonderregelungen, die es Lkw-Fahrern erlauben, bezüglich der Ruhezeit von den herkömmlichen Vorschriften abzuweichen. Lkw-Fahrer können die tägliche Ruhezeit wie folgt verkürzen oder unterbrechen:

Ist eine verkürzte Ruhezeit für Lkw-Fahrer möglich?
Ist eine verkürzte Ruhezeit für Lkw-Fahrer möglich?
  • Die tägliche Ruhezeit kann zwischen zwei Wochenruhezeiten dreimal auf 9 Stunden verkürzt werden.
  • Die tägliche Ruhezeit darf einmal innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden unterbrochen werden. Die Gesamttagesruhezeit erhöht sich auf 12 Stunden. Das heißt, nimmt ein Lkw-Fahrer beispielsweise eine Ruhezeit von 3 Stunden und wird diese unterbrochen, muss im Anschluss an die Lenkzeit eine Ruhezeit von 9 Stunden genommen werden, sodass die tägliche Ruhezeit insgesamt 12 Stunden ergibt.
  • Im kombinierten Güterverkehr dürfen Lkw-Fahrer die Tagesruhezeit innerhalb von 24 Stunden zweimal für höchstens eine Stunde unterbrechen.

Wochenruhezeit für Lkw-Fahrer

Zu den Ruhezeiten für Lkw-Fahrer gehört zum anderen auch die Wochenruhezeit. Die wöchentliche Ruhezeit für Lkw-Fahrer hat mindestens 45 Stunden lang zu sein. Diese 45 Stunden Ruhezeit muss der Fahrer am Stück nehmen. Die wöchentliche Ruhezeit muss spätestens nach einem Zyklus von 6 x 24 Stunden nach der letzten Wochenruhezeit genommen werden.

Gibt es Ausnahmen bei der Wochenruhezeit?

Auch eine verkürzte Wochenendruhezeit ist möglich. Die Wochenruhezeit können Fahrer auf mindestens 24 Stunden verkürzen. Dabei ist aber darauf zu achten, dass in der vorherigen Woche und in der darauffolgenden Woche die normale Wochenruhezeit von 45 Stunden eingehalten wird.

Aber Achtung: Die weggelassenen Stunden müssen innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen nachgeholt werden.

Was ist die Wochenendruhezeit?

Die 45 Stunden Wochenruhezeit werden manchmal auch als Wochenendruhezeit bezeichnet. Für Lkw-Fahrer besteht aber grundsätzlich nicht die Pflicht, ihre Wochenruhezeit am Wochenende zu nehmen. Aufgrund des Lkw-Sonntagsfahrverbots wird das Wochenende aber tatsächlich von vielen Lkw-Fahrern für die wöchentliche Ruhezeit bevorzugt.

Die Wochenendruhezeit im Lkw oder an einem Ort ohne geeignete Übernachtungsmöglichkeit zur verbringen, ist verboten.

Welche Bußgelder drohen bei Nichteinhaltung der Ruhezeiten für Lkw-Fahrer?

Droht ein Bußgeld, wenn Ruhezeiten von Lkw-Fahrern nicht eingehalten werden?
Droht ein Bußgeld, wenn Ruhezeiten von Lkw-Fahrern nicht eingehalten werden?

Wird die tägliche Ruhezeit nicht eingehalten, kann laut Lkw-Bußgeldkatalog ein Bußgeld zum einen für den Fahrer und zum anderen für den Unternehmer drohen. Dabei kommt es darauf an, um wie viele Stunden die Ruhezeit unterschritten wurde.

  • Bei bis zu 1 Stunde muss der Fahrer mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen.
  • Bei bis zu 3 Stunden müssen Sie als Fahrer pro angefangener Stunde ein Bußgeld von 30 Euro und als Unternehmer ein Bußgeld von 90 Euro zahlen.
  • Bei über 3 Stunden erwartet Sie als Fahrer pro angefangener Stunde ein Bußgeld von 50 Euro und als Unternehmer ein Bußgeld von 90 Euro.

Werden die wöchentlichen Ruhezeiten von Lkw-Fahrern nicht eingehalten, kann auch hier ein Bußgeld drohen:

Wird die wöchentliche Ruhezeit nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingelegt, kann bei einer Überschreitung pro angefangenem 24-Stunden Zeitraum ein Bußgeld von 60 Euro fällig werden. Sorgt der Unternehmer nicht dafür, dass die Wochenruhezeit zum vorgeschriebenen Zeitpunkt genommen wird, droht ihm ein Bußgeld von 180 Euro.

Halten Lkw-Fahrer die Wochenruhezeit nicht ein, wird bei einer Unterschreitung von bis zu einer Stunde und bei jeder weiteren angefangenen Stunde ein Bußgeld von 60 Euro verhängt.

Wird die Wochenruhezeit im Lkw verbracht, kann das für den Fahrer ein Bußgeld von bis zu 500 Euro und für den Unternehmer ein Bußgeld von bis zu 1500 Euro zur Folge haben.
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Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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