Doppelwoche für Lkw-Fahrer: Die arbeitsrechtlichen Regelungen einfach erklärt!

Berufskraftfahrer müssen häufig viele Stunden, Tage und sogar Wochen auf der Straße verbringen, was die Betroffenen sehr schnell erschöpfen kann. Daher gibt es in Deutschland entsprechende Gesetze zur Arbeitszeit – unter anderem die zur Doppelwoche für Lkw-Fahrer. Um was genau es sich dabei handelt und was Sie beachten müssen, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Bußgeldkatalog zur Doppelwoche für Lkw-Fahrer und Unternehmer

Über­schrei­tung der ma­xi­ma­len Lenk­zeit von 90 Stun­den ei­ner Dop­pel­wo­cheGeld­bu­ße für den Fah­rerGeld­buße für den Un­ter­neh­mer
bis 92 Stun­den30 €
bis 108 Stun­den30 € pro an­ge­fan­ge­ner Stun­de90 € pro an­ge­fan­ge­ner Stun­de
über 108 Stun­den60 € pro an­ge­fan­ge­ner Stun­de180 € pro an­ge­fan­ge­ner Stun­de

FAQ: Doppelwoche für Lkw-Fahrer

Was ist die Doppelwoche für Lkw-Fahrer?

Eine Doppelwoche bezeichnet ganz einfach zwei aufeinanderfolgende Arbeitswochen im Rahmen der für Lkw-Fahrer vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten. Dabei sind bestimmte rechtliche Vorgaben zu beachten, um das Übermüdungsrisiko des Fahrers niedrig zu halten.

Was ist bei einer Doppelwoche bzgl. der Lenkzeit zu beachten?

Die Lenkzeit während einer Doppelwoche darf maximal 90 Stunden betragen. Auch zur Wochenendruhezeit gibt es spezielle Regelungen, die Sie hier nachlesen können.

Welche Strafe droht, wenn ich gegen die Regelungen für die Doppelwoche verstoße?

Je mehr Stunden über der Maximalzahl gearbeitet wurde, desto höher das Bußgeld für Fahrer und Unternehmer. Bis 92 Stunden beträgt das Bußgeld 30 Euro für den Fahrer. Danach steigt das Bußgeld um 30 Euro pro angefangener Stunde. Details finden Sie in unserer Bußgeldtabelle.

Wie die Doppelwoche mit den Lenk- und Ruhezeiten zusammenhängt

Wie ist eine Doppelwoche bei Lkw-Fahrern zu gestalten?
Wie ist eine Doppelwoche bei Lkw-Fahrern zu gestalten?

Damit Berufskraftfahrer nicht zu einem Unfallrisiko wegen Übermüdung werden, die möglicherweise aus schlecht geplanter Arbeitszeit resultiert, gibt es gesetzliche Vorschriften. Solche sind im Arbeitszeitgesetz, in den Sozialvorschriften und im Fahrpersonalrecht festgehalten und beschäftigen sich mit den Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten. Diese führen genau auf, in welchen Abständen ein Berufskraftfahrer arbeiten und fahren (dies sind zwei unterschiedliche Dinge!) darf und wann eine Ruhezeit einzulegen ist. Vorwiegend handelt es sich dabei um Festlegungen für die tägliche und wöchentliche Lenk- und Ruhezeit.

Allerdings gibt es auch immer wieder Ausnahmen, welche innerhalb von zwei Wochen ausgeglichen werden müssen. Wird im Kontext der Lenkzeiten bzw. der Ruhezeiten von zwei aufeinanderfolgenden Arbeitswochen gesprochen, ist hiermit die Doppelwoche für Lkw-Fahrer gemeint. Und auch hierbei sind rechtliche Vorgaben zu beachten.

Was ist bei einer Doppelwoche zu beachten?

Innerhalb einer Woche darf ein Berufskraftfahrer auf höchstens 56 Stunden Lenkzeit kommen. Die Doppelwoche unterliegt jedoch Regelungen, die verhindern sollen, dass der Betroffene immer wieder eine 56-Stunden-Woche arbeiten muss. Daher ist innerhalb einer Doppelwoche eine Maximalzahl von 90 Stunden erlaubt.

Nicht nur bei einer Lkw-Doppelwoche: Die Minuten und Stunden während der Wochenendruhezeit sind zum ausgiebigen Ausruhen gedacht.
Nicht nur bei einer Lkw-Doppelwoche: Die Minuten und Stunden während der Wochenendruhezeit sind zum ausgiebigen Ausruhen gedacht.

Auch zur Wochenendruhezeit gibt es abweichende Regelungen. Für eine ausreichende Ruhezeit am Wochenende ist zu beachten, dass Sie

  • entweder zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten einhalten (mindestens 45 Stunden, die zusammenhängend zu nehmen sind, spätestens nach einem Zyklus von 6 x 24 Stunden) oder
  • Sie nehmen eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Stunden) und eine reduzierte (um höchstens 21 Stunden verkürzt).

Kommt es in der Doppelwoche beim Lkw-Fahrer zur zweiten Variante, müssen die fehlenden 21 Stunden unbedingt in der dritten Woche ausgeglichen werden.

Überschreitung der Doppelwoche für Lkw: Welche Strafe droht?

Haben Sie als Lkw-Fahrer die Doppelwoche nicht wie aufgeführt eingehalten, müssen Sie tatsächlich mit einer verkehrsrechtlichen Sanktion rechnen. Von einer „Strafe“ im juristischen Sinne ist hier nicht die Rede, da dies eine Straftat voraussetzen würde. In diesem Fall begehen Sie jedoch lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht. Die Überschreitung von bis zu zwei Stunden führt zu einem Bußgeld von 30 Euro. Jede weitere angefangene Stunde (bis zu 18 Stunden zu viel) zieht ebenfalls 30 Euro nach sich. Danach werden es 60 Euro pro angefangener Stunde.

Auch als Unternehmer müssen Sie übrigens dafür geradestehen, wenn die Doppelwoche von Ihrem Lkw-Fahrer nicht vorschriftsgemäß bestritten wird. Hier wird Ihnen angelastet, dass Sie nicht dafür gesorgt haben, dass Ihr Fahrer seine Lenk- und Ruhezeiten in der Doppelwoche korrekt einhalten konnte. Die Bußgelder entnehmen Sie der oben stehenden Bußgeldtabelle.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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