Kennzeichenanzeige: Täterermittlung nach einem Verkehrsverstoß

Ist nur das Kennzeichen eines Fahrzeugs bekannt, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, muss zunächst der Fahrer zum Tatzeitpunkt ermittelt werden, bevor diesem ein Bußgeldbescheid zugeht. Um diesen ausfindig zu machen, bedient sich die Polizei zunächst der sogenannten Kennzeichenanzeige, mit der der Fahrzeughalter ausfindig gemacht werden kann. Mehr dazu lesen Sie hier.