Mit dem eigenen Kfz in den Urlaub zu fahren bietet Mobilität und Flexibilität am Urlaubsort. Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen besitzt, kann „die eigenen vier Wände“ auch gleich mit auf die Reise nehmen. Doch welche Regeln müssen Sie beim Camping beachten? Unser Ratgeber verschafft Ihnen einen Überblick der wichtigsten Bestimmungen.
FAQ: Camping
Camping ist ein weit gefächerter Begriff, der eine Vielzahl an unterschiedlichen Ausführungen beinhalten kann. Grundsätzlich geht es darum, in der Natur zu übernachten. Das kann in einem Wohnmobil, Zelt oder auch nur in einem Schlafsack erfolgen. Je nachdem, welche Variante des Campings Sie anstreben, müssen Sie dafür unterschiedliche Utensilien zusammenstellen. Hier finden Sie ein Beispiel für eine Campingausrüstung.
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Regelungen zum Camping. Wo das Campen erlaubt ist, können die Bundesländer in ihren jeweiligen Landesgesetzen selbst festlegen. Grundsätzlich ist das Camping auf dafür vorgesehenen Campingplätzen gestattet. Wildcampen in Naturschutzgebieten oder auf privaten Grundstücken ohne Genehmigung ist hingegen in aller Regel verboten.
In den baltischen Ländern sowie in Schottland ist das Wildcampen nicht grundsätzlich untersagt. In Schweden, Finnland und Norwegen gilt zum Beispiel das Jedermannsrecht, welches es erlaubt, für eine Nacht im Freien ein Zelt aufzuschlagen und dort zu übernachten. In Österreich und Italien ist wildes Campen grundsätzlich nicht gestattet.
Camping als beliebte Reiseform
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Inhalt
Im Jahr 1931 wurde der Wohnwagen erfunden. Ein echter Meilenstein beim Camping, das sich seit Anfang des 20. Jahrhunderts zu einer beliebten Reiseform entwickelt hat. Unter dem Begriff sind viele unterschiedliche Dinge zu verstehen.
Grundsätzlich beschreibt das Camping ein Übernachten in der Natur. Der Camper muss dabei allerdings nicht unter freiem Himmel schlafen. Als Schlafplatz dient häutig ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil.
Wer der Natur noch etwas näher sein möchte, greift häufig auf ein Zelt zurück. Außerdem gibt es Menschen, die einfach im Schlafsack unter dem Sternenhimmel schlafen. Camping kann auch eine Freizeitbeschäftigung darstellen, wenn es zum Beispiel im Zusammenhang mit anderen Aktivitäten wie dem Angeln steht.
Gut zu wissen: Es gibt luxuriöse Formen das Campings, welche als „Glamping“ bezeichnet werden. Diese Campingform zeichnet sich durch einen hohen Komfort aus.
Einen geeigneten Platz fürs Camping finden
Wenn Sie eine Camping-Reise mit einem Wohnwagen oder einem Wohnmobil anstreben, sollten Sie vorab die Route genau planen und schauen, wo sich Campingplätze befinden. Denn nur auf diesen ist es gestattet, über längere Zeit das Fahrzeug zu parken.
Außerdem bietet ein Campingplatz einige Vorteile, die Sie beispielsweise nicht genießen, wenn Sie zu Fuß unterwegs sind und in freier Natur campen bzw. Ihr Zelt aufschlagen. So verfügen die meisten Plätze über Toiletten sowie Duschen.
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Für den Aufenthalt wird eine Gebühr fällig, die je nach Anbieter und gewähltem Stellplatz variieren kann. Ist der Platz gebucht, können Sie dort Ihr Wohnmobil abstellen und die Ruhe in der Natur genießen.
Campingplatz: Feste Regeln für alle Camper
Jeder Campingplatz hat seine eigene Campingplatzverordnung, an welche sich alle Camper halten müssen. Wer gravierend dagegen verstößt, kann einen Platzverweis erhalten und muss abreisen. Daneben gibt es noch einige ungeschriebene Regeln zwischen Campern.
Einige davon wollen wir Ihnen nachfolgend erläutern:
- Nachtruhe: Ähnlich wie in Mietshäusern gilt auch auf dem Campingplatz grundsätzlich ab 22 Uhr eine Nachtruhe. Nach dieser Uhrzeit sollten Sie keine laute Musik mehr abspielen und sich außerhalb von Ihrem Wohnwagen nicht mehr mit großer Lautstärke unterhalten.
- Müll entsorgen: Auch auf einem Campingplatz muss Ordnung herrschen. Lassen Sie Müll oder Reste vom Essen liegen, zieht das Wespen und andere Insekten an. Daher sollten Sie Ihren Müll stets in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgen.
- Dem Nachbarn nicht zu sehr auf die Pelle rücken: Auf dem Campingplatz gibt es feste Stehplätze. Achten Sie beim Aufstellen Ihres Equipments darauf, dass dieses nicht in den Bereich des Nachbarn hineinragt und diesen stören könnte.
- Toilette nutzen: Auch wenn der Weg zum nächstgelegenen Klo auf der Campinganlage etwas weiter sein sollte, Wildpinkeln verstößt gegen die Regeln für Campingplätze und stellt darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
Was gehört alles zur Campingausrüstung?
Was die perfekte Campingausrüstung ausmacht, muss natürlich jeder Camper individuell entscheiden. Sind Sie nicht mit einem Wahnwagen oder einem Wohnmobil unterwegs, gibt es einige Dinge, die Sie in jedem Fall dabeihaben sollten. Das sind zum Beispiel:
- Zelt
- Schlafsack
- Isomatte beziehungsweise Luftmatratze
- Kocher
Wer klassisch mit einem Kfz auf einem Campingplatz Urlaub macht, sollte in jedem Fall auch Campingstühle mit an Bord haben. So können Sie sich abends vor den Wagen setzen und gemeinsam etwas essen oder trinken.
Sind Sie fernab von einem Campingplatz unterwegs, fragen sich viele Camper, ob es erlaubt ist, vor dem aufgeschlagenen Zelt ein Feuer anzuzünden. Die Regelungen diesbezüglich können von Bundesland zu Bundesland variieren.
Es gibt allerdings einige Stellen, an denen es definitiv nicht erlaubt ist, ein Feuer zu machen. Das sind unter anderem:
- Naturschutzgebiete
- Nationalparks
- Naturreservate
- Jagdregionen
- Öffentliche Plätze
- Landwirtschaftlich genutzte Flächen
Gut zu wissen: Wenn Sie verbotenerweise beim Camping ein offenes Feuer machen, kann dies mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. Die Sanktionen variieren je Bundesland und können zwischen 25 und 5.000 Euro betragen.
Wo ist das Camping verboten?
Wollen Sie einen Camping-Trip starten, müssen Sie sich vorab eine geeignete Route aussuchen. Denn das Camping ist nicht überall erlaubt. Werden Sie als Wildcamper erwischt, können hohe Bußgelder drohen.
Allerdings variieren die Regelungen diesbezüglich je nach Bundesland, sodass es keine einheitlichen Vorgaben zum Camping in der freien Natur gibt. Sie müssen also im Zweifelsfall einen Blick in die jeweiligen Landesgesetze werfen.
Das Forst- und Waldgesetz verbietet zum Beispiel in den nachfolgenden Bundesländern grundsätzlich das Camping im Wald:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
Doch warum ist das Wildcampen eigentlich an einigen Orten verboten? Dies hängt mit dem Schutz des Waldes zusammen. Durch das Camping könnten in den Wäldern Schäden angerichtet werden. Daher ist es dort grundsätzlich auch verboten, ein offenes Feuer zu machen.
Wichtig: Wenn Sie auf einem Privatgelände illegal campen und dabei erwischt werden, droht Ihnen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Gemäß § 123 Strafgesetzbuch droht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Bußgeldkatalog fürs Wildcampen
Den nachfolgenden Tabellen können Sie entnehmen, wie hoch die Bußgelder für das Wildcampen in einigen Bundesländern ausfallen können. Für Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein liegen keine Angaben vor.
Bußgeldkatalog Bayern
Verstoß | Bußgeld (in Naturschutzgebieten) | Bußgeld (in Landschaftsschutzgebieten) | Bußgeld (außerhalb geschützter Flächen) |
---|---|---|---|
Zelt oder Wohnwagen aufgestellt (trotz Verbot) | 50 - 500 € | 15 - 250 € | 10 - 200 € |
einen Wohnwagen geparkt oder gezeltet | 50 - 2.500 € | 25 - 1.500 € |
Bußgeldkatalog Brandenburg
Verstoß | Bußgeld (in Landschaftsschutzgebieten) |
---|---|
Zelt oder Wohnwagen aufgestellt (trotz Verbot) | 50 - 500 € |
bis zu 10 Tage | 10 - 400 € |
jeder Tag über 10 Tage hinaus | 5 - 100 € |
Bußgeldkatalog Hamburg
Verstoß | Bußgeld (in Naturschutzgebieten) | Bußgeld (in Landschaftsschutzgebieten) |
---|---|---|
Zelt aufgestellt (trotz Verbot) | 50 - 2.500 € | 25 - 2.500 € |
Campingwagen aufgestellt (trotz Verbot) | 100 - 2.500 € | 50 - 2.500 € |
Bußgeldkatalog Mecklenburg-Vorpommern
Verstoß | Bußgeld (in [einstweilig sichergestellten] Landschaftsschutzgebieten) |
---|---|
Zelten | 50 - 5.000 € |
bis zu 10 Tage | 50 - 1.000 € |
jeder Tag über 10 Tage hinaus | 10 - 100 € |
Bußgeldkatalog Niedersachsen
Verstoß | Bußgeld (in Naturschutzgebieten) | Bußgeld (in Naturschutzgebieten) |
---|---|---|
Zelt oder Wohnwagen aufgestellt (trotz Verbot) | 50 - 5.000 € | |
bis zu 10 Tage | 50 - 1.000 € | 15 - 250 € |
jeder Tag über 10 Tage hinaus | 25 - 250 € | 10 - 50 € |
Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen
Verstoß | Bußgeld (in Naturschutzgebieten) | Bußgeld (in Landschaftsschutzgebieten) | Bußgeld (außerhalb geschützter Flächen) |
---|---|---|---|
Zelt oder Wohnwagen aufgestellt (trotz Verbot) | |||
bis zu 10 Tage | 15 - 300 € | 10 - 200 € | 8 - 150 € |
jeder Tag über 10 Tage hinaus | 10 - 80 € | 5 - 80 € | 5 - 80 € |
Bußgeldkatalog Rheinland-Pfalz
Verstoß | Bußgeld (in Naturschutzgebieten) | Bußgeld (in Landschaftsschutzgebieten) | Bußgeld (außerhalb geschützter Flächen) |
---|---|---|---|
Zelt oder Wohnwagen aufgestellt (trotz Verbot) | |||
bis zu 10 Tage | 51,13 - 511,29 € | 15,34 - 255,65 € | 10,23 - 204,52 € |
jeder Tag über 10 Tage hinaus | 10,23 - 102,26 € | 7,67 - 76,69 € | 5,11 - 51,13 € |
Bußgeldkatalog Thüringen
Verstoß | Bußgeld (in Naturschutzgebieten) | Bußgeld (in Landschaftsschutzgebieten) | Bußgeld (außerhalb geschützter Flächen) |
---|---|---|---|
Zelt oder Wohnwagen aufgestellt (trotz Verbot) | |||
bis zu 10 Tage | 50 - 500 € | 15 - 250 € | 10 - 200 € |
jeder Tag über 10 Tage hinaus | 10 - 100 € | 8 - 75 € | 5 - 50 € |
Wo darf man einen Wohnwagen parken?
Haben Sie einen Wohnwagen an Ihrem Kfz befestigt, gelten dieselben Regeln zum Parken wie für Pkw mit einem anderweitigen Anhänger. Grundsätzlich können Sie alle Parkflächen nutzen, auf welchen das Parken mit Anhänger nicht grundsätzlich verboten ist.
Handelt es sich allerdings um einen abgekoppelten Wohnwagen, greift § 12 Absatz 3b Straßenverkehrsordnung (StVO):
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
wo finde ich Regeln zu Baden-Württemberg???