6 Monate Fahrverbot: Welche Regeln gehen damit einher?

Der Schreck ist groß, wenn der Bußgeldbescheid verkündet, dass Sie von nun an für mehrere Monate Ihre Fahrerlaubnis abgeben müssen. Während der Bußgeldkatalog höchstens ein dreimonatiges Fahrverbot bei schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorschreibt, kann es jedoch unter bestimmten Umständen – wenn ein Urteil per Gericht gefällt wird – auch zu einem weit längeren Zeitraum kommen.

FAQ: 6 Monate Fahrverbot

Wann drohen 6 Monate Fahrverbot?

Ein sechsmonatiges Fahrverbot kann nur nach einer Straftat als Nebenstrafe verhängt werden.

Bei welchen Verstößen drohen 6 Monate Fahrverbot?

Zu den Straftaten, die ein sechsmonatiges Fahrverbot nach sich ziehen können, gehören zum Beispiel Nötigung im Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, Kennzeichenmissbrauch oder Fahrerflucht.

Wie erhalte ich meinen Führerschein nach 6 Monaten Fahrverbot wieder?

Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein lediglich in amtliche Verwahrung gegeben und nicht entzogen. Sie können Ihren Führerschein nach 6 Monaten wieder abholen. Mehr zum Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug erfahren Sie hier.

Was bedeutet es für mich, wenn ich 6 Monate ein Fahrverbot einhalten muss?

6 Monate Fahrverbot bekommen? Was das bedeutet, lesen Sie bei uns.
6 Monate Fahrverbot bekommen? Was das bedeutet, lesen Sie bei uns.

Ein Fahrverbot, das 6 Monate oder länger besteht, wird i. d. R. von einem Richter oder einer Verkehrsbehörde verhängt. Wie lange das Fahrverbot dabei genau geht, legt das Gericht fest. Dabei sind sechs Monate das Höchstmaß, wie aus § 44 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) hervorgeht:

Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Auch wenn die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, kommt die Anordnung eines Fahrverbots namentlich in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint oder hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann. Ein Fahrverbot ist in der Regel anzuordnen, wenn in den Fällen einer Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 3 oder § 316 die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 unterbleibt.

Die in der Einleitung erwähnten ein- bis dreimonatigen Fahrverbote werden demnach für Ordnungswidrigkeiten verhängt, 6 Monate Fahrverbot kann es dagegen für eine Straftat geben.

Nach dem Ausspruch des Urteils wird das 6 Monate dauernde Fahrverbot dann wirksam, wenn der Betroffene seinen Führerschein in amtliche Verwahrung gibt bzw. spätestens einen Monat nach Eintritt der Rechtskraft. Bekam der Verkehrssünder mehrere Fahrverbote auferlegt, so werden diese nacheinander berechnet.

Fahrverbot ist (eigentlich) kein Führerscheinentzug

Erhalten Sie ein Fahrverbot für 6 Monate im Sinne eines Entzugs der Fahrerlaubnis, werden danach häufig Nachweise wie eine erfolgreiche MPU verlangt.
Erhalten Sie ein Fahrverbot für 6 Monate im Sinne eines Entzugs der Fahrerlaubnis, werden danach häufig Nachweise wie eine erfolgreiche MPU verlangt.

Bei einem Fahrverbot, wie es im Bußgeldkatalog oder in § 44 StGB festgelegt ist, müssen Sie zwar Ihren Führerschein abgeben und dürfen nicht mehr fahren. Ihnen wird dabei jedoch nicht die generelle Fahrerlaubnis entzogen. Nach Ablauf der Frist ist es Ihnen demnach ohne Neubeantragung gestattet, den Führerschein bei der zuständigen Behörde abzuholen und wieder ein Kfz zu fahren.

Anders verhält es sich, wenn Sie 6 Monate den Führerschein abgeben müssen, dabei aber nicht von einem Fahrverbot, sondern von einem Führerscheinentzug bzw. Entzug der Fahrerlaubnis die Rede ist. Hierbei wird Ihnen nicht nur der Schein abgenommen, sondern auch die generelle Fahrerlaubnis im juristischen Sinne. Daher müssen Sie diese erneut beantragen. Wird Ihnen etwa nach einer Alkoholfahrt der Führerschein abgenommen, bei der Sie aufgrund typischer Ausfallerscheinungen beim Fahren schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erhalten könnten, so steht darauf oftmals kein 6-Monate-Fahrverbot, sondern der Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU).

Der Entzug der Fahrerlaubnis kann sich auf eine Zeitspanne von 6 Monaten über mehrere Jahre bis sogar lebenslang belaufen. Sollten Sie nun Ihren Führerschein auf diese Art einbüßen, müssen Sie diesen vor Ablauf der festgelegten Frist neu beantragen. Diese Frist wird Sperrfrist genannt und bezeichnet im Grunde ebenjene Sperre, während der die Neubeantragung untersagt ist. Frühestens drei Monate, bevor diese Zeitspanne endet, ist die Beantragung möglich. Sollten Sie den Antrag nicht rechtzeitig rausschicken und genehmigt bekommen (dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen), müssen Sie damit rechnen, dass Sie länger als die 6 Monate dieses Fahrverbot im Sinne eines Entzugs der Fahrerlaubnis erdulden müssen.

Häufig müssen Sie auch Auflagen erfüllen, um den Führerschein zurückzubekommen. Wer seine generelle Fahrerlaubnis für 6 Monate oder länger verliert, ließ beim Gericht bzw. bei der Verkehrsbehörde Zweifel aufkommen, ob die Fahreignung noch besteht. Daher könnte die Behörde als Bedingung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bspw. den Nachweis verlangen, dass Sie erfolgreich eine MPU absolviert haben.

Gründe für ein halbes Jahr Fahrverbot

Während ein Fahrverbot von einem Monat bis drei Monate für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt wird, wird ein 6-Monate-Fahrverbot häufig für eine Straftat im Verkehr erteilt. Ein weiterer Grund dafür kann sich ergeben, wenn Sie in Ihrer Vergangenheit am Steuer bereits etliche Ordnungswidrigkeiten begangen haben.

Kommt es zum Unfall und ein Unfallgegner begeht Fahrerflucht, kann dieser ein halbes Jahr Fahrverbot bekommen.
Kommt es zum Unfall und ein Unfallgegner begeht Fahrerflucht, kann dieser ein halbes Jahr Fahrverbot bekommen.

Wie aus dem oben zitierten § 44 StGB hervorgeht, kann ein halbjähriges Fahrverbot per Gerichtsurteil nur für eine Straftat verhängt werden. Die folgenden Tatbestände können 6 Monate Fahrverbot (oder mehr) zur Folge haben:

  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Fahrerflucht

Sollten Ihnen solche Taten vorgeworfen werden, ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Verkehrs- und Strafrecht zu wenden, um sich angemessene Unterstützung zu holen.

Nur selten bekommen Sie 6 Monate Fahrverbot, wenn die Geschwindigkeit überschritten wurde. Selbst wenn Sie bspw. mit Ihrem Pkw innerorts über 70 km/h zu schnell fahren, erwartet Sie zwar ein saftiges Bußgeld von 680 Euro und zwei Punkte in Flensburg, jedoch „nur“ ein dreimonatiges Fahrverbot. Hierbei handelt es sich schließlich um eine Ordnungswidrigkeit, und nicht um eine Straftat.

Da aber die Bußgeldstelle bei der Bewertung und Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit immer auch einen Ermessensspielraum hat, besteht auch immer eine Chance, dass sie Ihren Tempoverstoß anders bewertet. Dies kann u. a. der Fall sein, wenn Sie bereits mehrere Einträge ins Fahrerlaubnisregister (FAER) haben.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (62 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Female Author Icon
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

Bildnachweise