Was können Sie tun, wenn ein Bußgeld ungerechtfertigterweise verhängt wurde und Sie mit der Entscheidung der Bußgeldstelle nicht einverstanden sind? Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Was dabei zu beachten ist und welche Kosten entstehen können, erklären wir Ihnen im folgenden Ratgeber.
FAQ: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides können Sie Einspruch einlegen. Lassen Sie die Einspruchsfrist verstreichen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.
Unter Umständen können Sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.
Ein Einspruch muss i.d.R. schriftlich erfolgen und an die zuständige Bußgeldstelle geschickt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wichtige Informationen über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Wann können Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?
Inhalt
Grundsätzlich hat jede Person, die einen Bußgeldbescheid erhält, auch das Recht dazu, gegen diesen Einspruch einzulegen. Zunächst entstehen dadurch keine Kosten, außer wenn Sie einen Anwalt damit beauftragen. Nicht selten kommt es vor, dass ein Bußgeld zu Unrecht erhoben wird. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag geht beispielsweise davon aus, dass etwa 10 bis 15 Prozent aller Bußgeldbescheide falsche Messungen enthalten und die Betroffenen das angesetzte Bußgeld deshalb nicht zahlen müssten.
Gerade bei der Messung von Abstands- oder Geschwindigkeitsverstößen kann es zu Fehlern kommen. Wurden die Geräte unsachgemäß bedient, falsch aufgestellt oder nicht korrekt justiert, kann sich dies zum Nachteil für den Fahrer auswirken. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass etwa ein einscherendes Fahrzeug die Messwerte beeinflusst.
Außerdem müssen die Geräte korrekt geeicht sein. Ist der Eichschein zu alt, sind Ihre Erfolgschancen groß, wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Zudem müssen die Beamten, die beispielsweise eine Messung mit einem Lasergerät durchführen, über einen aktuellen Schulungsnachweis verfügen.
Doch auch der Bescheid an sich kann fehlerhaft sein. In § 66 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ist festgelegt, über welche Angaben dieser zwingend verfügen muss. Hierzu gehören unter anderem:
- Angaben zur Person des Betroffenen
- Bezeichnung der Tat inklusive Zeit und Ort der Begehung
- Beweismittel
- Bußgeld und Nebenfolgen
- Rechtsbehelfsbelehrung
Fehlt einer dieser Punkte, ist das Schreiben anfechtbar und Sie haben gute Aussichten auf Erfolg, wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Des Weiteren sollten Sie dieses Vorgehen wählen, wenn Sie einen Bescheid erhalten, obwohl Sie selbst gar nicht gefahren sind. In Deutschland gilt nämlich in den meisten Fällen nicht die Halter-, sondern die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass nur der Fahrer selbst für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr belangt werden kann.
Des Weiteren sollten Betroffene Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, wenn dieser verjährt ist. In der Regel tritt die Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nach drei Monaten ein, sie kann jedoch in bestimmten Fällen auf insgesamt sechs Monate ausgeweitet werden.
Einspruch oder Widerspruch einlegen: Ist das nicht das Gleiche?
Viele Menschen denken fälschlicherweise, dass es sich bei den Begriffen „Einspruch“ und „Widerspruch“ um Synonyme handelt. Zwar handelt es sich bei beiden um Rechtsbehelfe, mit denen eine Entscheidung angefochten werden kann, jedoch werden sie in unterschiedlichen Bereichen angewendet.
Ein Einspruch ist beispielsweise gegen einen Bußgeldbescheid, aber auch gegen einen Steuerbescheid, einen Strafbefehl, ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid möglich. Ein Widerspruch hingegen kann gegen einen Mahn-, einen Hartz-4-Bescheid oder die Kündigung durch den Vermieter erhoben werden.
Strenggenommen ist also ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht möglich. Allerdings sollte es nicht gleich zu einer Unzulässigkeit des Schreibens führen, wenn ein Betroffener einen Musterbrief für einen Widerspruch anstatt für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid als Vorlage verwendet.
In welcher Form können Sie Einspruch einlegen?
Zunächst ist es wichtig, dass Sie die festgelegte Frist wahren, wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Diese beträgt laut § 67 Abs. 1 OWiG zwei Wochen. Die Frist läuft dabei ab der Zustellung des Schreibens.
Bezüglich der Form lässt sich sagen, dass der Einspruch zum einen schriftlich aufgesetzt und dann an die zuständige Bußgeldstelle – am besten per Einschreiben – verschickt werden kann. Zum anderen haben Sie die Möglichkeit, den Einspruch zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, einzulegen. In diesem Fall tragen Sie dort persönlich den Sachverhalt vor, dieser wird dann niedergeschrieben und von Ihnen unterschrieben.
Beachten Sie: Sie sollten wohlüberlegt vorgehen, wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben. Sollte sich im Laufe der Überprüfung herausstellen, dass Ihnen beispielsweise eine schwerwiegendere Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen werden kann, so ist es auch möglich, dass eine für Sie nachteiligere Entscheidung getroffen wird.
Allgemeine Informationen über mögliche Gründe beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Muster zum kostenlosen Download
Möchten Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, sind jedoch unsicher, wie dieser zu formulieren ist, hilft ein Blick auf unser Muster, welches Sie kostenlos herunterladen können. Denken Sie jedoch daran, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt. Diese muss stets überprüft und an den jeweiligen Fall angepasst werden.
Vorlage für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Manuel Mustermann
Musterweg 1
12345 Musterhausen
Bußgeldstelle Musterhausen
Musterstraße 2
12345 Musterhausen
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen ______________
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen _____________, welcher mir am _______________ zugestellt wurde, Einspruch ein.
Mir wird vorgeworfen, dass ich ____________________________________________________.
Hierzu möchte ich wie folgt Stellung nehmen: ____________________________________________________.
Ich bitte um eine erneute Prüfung des Sachverhalts.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Mustermann
Wie formuliert man einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Dieses Muster hilft!
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Brauchen Sie unbedingt einen Anwalt?
Möchten Sie Einspruch gegen einen ungerechtfertigten Bußgeldbescheid einlegen, können Sie dies natürlich selbstständig erledigen. Allerdings ist in vielen Fällen die Beratung durch einen Rechtsanwalt, trotz anfallender Kosten, zu empfehlen. Dieser kann beispielsweise eine Akteneinsicht vornehmen und auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse beurteilen, ob der Einspruch erfolgversprechend ist.
Denken Sie daran: Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, können hohe Kosten – beispielsweise für einen Gutachter – entstehen. Diese müssen Sie beim negativen Ausgang des Verfahrens und sogar auch dann, wenn Sie den Einspruch zurücknehmen, selbst tragen. Die kompetente Beratung durch einen Rechtsanwalt kann Sie vor einem solchen Ausgang schützen.