Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erhalten Verkehrssünder regelmäßig lediglich eine kostenpflichtige Verwarnung von den Behörden. Zahlen Sie das hierin festgelegte Verwarngeld innerhalb der siebentägigen Frist, ist der Sachverhalt für die Behörde erledigt. Geschieht dies nicht, eröffnet die Bußgeldstelle ein Bußgeldverfahren und versendet einen Bußgeldbescheid an den Betroffenen.
FAQ: Bußgeldbescheid, obwohl Sie das Verwarngeld gezahlt haben
Eine Verwarnung – auch Knöllchen genannt – kann bei geringfügigen Verstößen im Straßenverkehr ausgestellt werden. Bei einem Bußgeldbescheid wird hingegen ein offizielles Bußgeldverfahren eingeleitet, für welches weitere Kosten anfallen. Zahlen Sie ein Verwarngeld nicht pünktlich, erhalten Sie daraufhin einen Bußgeldbescheid.
Das kann passieren, wenn Sie zu spät überwiesen, die Vorgangsnummer nicht oder falsch angegeben oder die Überweisung auf ein falsches Konto getätigt haben.
Das kommt auf den Einzelfall an. Haben Sie zu spät überwiesen, berechnet Ihnen die zuständige Behörde in der Regel nur die zusätzlichen Gebühren und Auslagen, die für den Bußgeldbescheid entstanden sind.
Warum haben Sie einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarngeldes erhalten?
Inhalt
Ob nun nach einem Parkverstoß, einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung oder aber anderen geringfügigen Ordnungswidrigkeiten: Nicht immer trudelt beim Betroffenen ein Bußgeldbescheid ein. Stattdessen können die Behörden zunächst auch nur eine Verwarnung aussprechen. Geht das für das Knöllchen erhobene Verwarngeld innerhalb der Sieben-Tage-Frist bei der Bußgeldbehörde ein, ist die Sache erledigt.
Verläuft die Frist allerdings fruchtlos, wird das Bußgeldverfahren eröffnet. Ihnen geht dann ein Bußgeldbescheid zu. Neben dem Verwarngeld treten hier noch weitere Gebühren und Auslagen (oft 28,50 Euro) hinzu, die Sie ebenfalls zahlen müssen. Doch was ist, wenn Sie das Verwarngeld bereits bezahlt haben und einen Bußgeldbescheid trotz der Zahlung erhalten?
Folgende Fehlerquellen sind denkbar
- Sie haben das Verwarngeld zu spät überwiesen und die benötigte Überweisungsdauer nicht berücksichtigt, sodass das Geld erst nach der Ausstellung des Bußgeldbescheids einging.
- Sie haben die im Knöllchen angegebene Vorgangsnummer nicht korrekt, gar nicht oder aber nur teilweise bei der Überweisung angegeben, sodass die Zuordnung des Geldes nicht möglich ist.
- Sie haben einen Fehler bei der Angabe der BIC oder IBAN gemacht, sodass das Geld nicht auf dem Konto der Behörde einging.
Bußgeldbescheid trotz Zahlung: Müssen Sie auch diese Kosten tragen?
Wenn Sie einen Fehler bei der Überweisung gemacht haben oder das gezahlte Verwarngeld nicht rechtzeitig auf dem Konto der Bußgeldstelle eingeht, müssen Sie in der Regel auch die Gebühren und Auflagen tragen, die mit Eröffnung des Bußgeldverfahrens angefallen sind. Allerdings müssen Sie nicht in jedem Fall auch das Verwarngeld noch einmal zahlen.
Ist das Verwarngeld zu spät eingegangen aber zuordenbar, genügt in der Regel die Entrichtung der zusätzlichen Gebühren und Auslagen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung der Verwarnung erhalten haben.
Haben Sie eine falsche Vorgangsnummer angegeben, können Sie ggf. mit der Behörde die korrekte Zuordnung ermöglichen, indem Sie den Beleg für die Überweisung an diese senden. Auch dann müssen ggf. nur die zusätzlichen Kosten getragen werden, nicht die gesamten.
Anders hingegen kann es aussehen, wenn Sie den Bußgeldbescheid trotz vermeintlicher Zahlung erhalten haben, bei der Überweisung aber nicht die korrekte Kontoverbindung angegeben haben. In diesem Fall kann die Bußgeldbehörde regelmäßig den Ausgleich der gesamten Summe verlangen. Sie müssen sich dann oftmals selbst darum bemühen, dass das falsch überwiesene Geld zu Ihnen zurückkommt.
Ab wann ist der Bußgeldbescheid gültig? Ab dem Datum das als Zustellungstermin gilt oder ab dem Datum, an dem der Bußgeldbescheid verfaßt wurde?