Ab wann droht beim Bußgeldbescheid eine Mahnung?

Wie bei jeder üblichen Rechnung gilt auch für den Bußgeldbescheid: Wenn Sie nicht innerhalb der ab Rechtskraft einsetzenden Zahlungsfrist die Geldbuße ausgleichen, drohen Mahnungen. Mit jeder weiteren wegen dem Bußgeldbescheid erlassenen Mahnung kommen dabei zusätzliche Kosten auf Sie zu, die obendrauf neben der Geldbuße, den Gebühren und Auslagen gezahlt werden müssen.

FAQ: Nach dem Bußgeldbescheid eine Mahnung erhalten

Wann bekomme ich eine Mahnung?

Wenn Sie den Bußgeldbescheid ignorieren und zwei Wochen nach Rechtskraft nicht zahlen.

Kann etwas schlimmeres als eine Mahnung drohen?

Wer überhaupt nicht zahlt, muss unter Umständen mit einer Erzwingungshaft von maximal sechs Wochen rechnen.

Ich habe eine Mahnung aber gar keinen Bußgeldbescheid erhalten, was kann ich tun?

Wenn Sie diesem Umstand selbst verschuldet haben (z. B. weil Sie sich nach dem Umzug nicht rechtzeitig umgemeldet haben), bleiben Sie auf den Mahngebühren sitzen.

Wie viel Zeit liegt zwischen Bußgeld und erster Mahnung?

Bußgeldbescheid: Jede neue Mahnung geht mit weiteren Kosten einher - die Kostenfalle droht.
Bußgeldbescheid: Jede neue Mahnung geht mit weiteren Kosten einher – die Kostenfalle droht.

Ist ein Bußgeldbescheid rechtskräftig, müssen die Betroffenen die darin enthaltenen Sanktionen akzeptieren und Geldbußen rechtzeitig ausgleichen. Wichtig sind dabei zwei Fristen:

  1. Rechtskräftig ist der Bußgeldbescheid automatisch dann, wenn die vierzehntägige Einspruchsfrist abgelaufen ist und kein Einspruch eingelegt wurde,
  2. Hiernach setzt dann die Zahlungsfrist ein, die wiederum 14 Tage ab Rechtskraft beträgt.

Wollen Sie also keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, müssen Sie die Geldbuße mithin spätestens vier Wochen nach der Zustellung ausgeglichen haben. Haben Sie den Bußgeldbescheid bis dahin nicht bezahlt, droht eine Mahnung.

Für Verwarnungen („Strafzettel“) gilt dies mithin nicht. Zahlen Sie ein Knöllchen nicht innerhalb der siebentägigen Frist, eröffnet die Bußgeldstelle ein Bußgeldverfahren, am Ende dessen Ihnen ein Bußgeldbescheid zugeht. Erst wenn Sie auch diesen nicht ausgleichen, müssen Sie mit einer Mahnung rechnen.

Die zusätzlichen Kosten je auf den Bußgeldbescheid erlassenen Mahnung betragen in der Regel 5 Euro. Einheitliche Sätze finden sich im Ordnungswidrigkeitengesetz jedoch nicht. Die Mahngebühren ergeben sich stattdessen aus dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz des jeweiligen ausstellenden Bundeslandes.

Bußgeldbescheid und Mahnung aussitzen? Erzwingungshaft droht

Bußgeldbescheid nicht bezahlt: Mit jeder Mahnung kommen zirka 5 Euro zur Gesamtsumme hinzu.
Bußgeldbescheid nicht bezahlt: Mit jeder Mahnung kommen zirka 5 Euro zur Gesamtsumme hinzu.

Wenn Sie auch auf mehrfache Mahnung hin nicht reagieren und den Betrag weiterhin nicht zahlen, gibt die Behörde, die den Bußgeldbescheid ausgestellt und die Zahlung mehrfach angemahnt hat, an den Gerichtsvollzieher weiter. Scheitert auch dieser bei der Eintreibung der offenen Summen, kann das Gericht im Zweifel Erzwingungshaft anordnen.

Die Erzwingungshaft kann – soweit eine einzelne Geldbuße betroffen ist – maximal sechs Wochen dauern (§ 96 Absatz 3 OWiG) und darf nur einmalig verhängt werden. Nach Ableistung bleibt die Schuldenlast jedoch bestehen, wenn auch die Haft nicht zum Einlenken geführt hat und der Betroffene sich weiterhin weigert, das Bußgeld zu zahlen.

Die Vollstreckungsverjährung tritt bei einer verhängten Geldbuße im Übrigen erst frühestens drei Jahre nach Rechtskraft des Bescheids ein (§ 34 OWiG). Bis dahin müssen Sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.

Bußgeldbescheid nicht erhalten, aber jetzt stattdessen eine Mahnung?

Den ein oder anderen Verkehrssünder erwischt die wegen einem Bußgeld erteilte Mahnung kalt, weil er zuvor keinen Bescheid erhalten hat. Ist dies jedoch selbstverschuldet, weil etwa nach einem Umzug keine rechtzeitige Ummeldung erfolgte oder kein Nachsendeauftrag eingerichtet wurde, bleibt auch dieser Betroffene auf den zusätzlichen Mahnkosten sitzen.

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Sie unterstützt das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de seit 2015. Ihre über die Jahre ausgebaute Expertise im Verkehrsrecht nutzt sie, um komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten.

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