Sie erreicht ein Bußgeldbescheid, in dem Ihnen der Vorwurf gemacht wird, Sie hätten das Handy am Steuer genutzt. Dabei hatten Sie es zwar in der Hand, aber gar nicht genutzt? In einigen Fällen waren Einsprüche gegen solche Entscheidungen schon erfolgreich – die Betroffenen konnten das Bußgeld noch abwenden. Welche Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben, können Sie beispielsweise kostenlos und unverbindlich mit dem Bußgeldcheck ** überprüfen.
FAQ: Handy am Steuer: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Das ist vom Einzelfall abhängig. Manchmal kann es sich lohnen, manchmal eher nicht. Wie gut die Erfolgschancen sind, kann z. B. ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen.
In diesem Fall ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Nach Auffassung einiger Gerichte reicht das bloße Halten des Handys während der Fahrt nicht aus.
Wir haben einige Gerichtsurteile für Sie zusammengestellt, in denen die Richter einen Handyverstoß verneinten und dem Einspruch stattgaben.
Video: Einspruch gegen Bußgeldbescheid – Die wichtigsten Infos
Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer: Einspruch einlegen kann manchmal erfolgreich sein
Inhalt
Die Nutzung von Mobiltelefon und Autotelefon ist Fahrern gemäß § 23 Absatz 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) während der Fahrt und bei laufendem Motor untersagt, wenn diese hierfür aufgenommen werden müssen. Der Grund: Die Ablenkung, die das Tippen einer SMS, das Lesen einer E-Mail oder das Telefonieren bedeutet, erhöht das Unfallrisiko und gefährdet nicht nur die Fahrer selbst, sondern vor allem auch andere Verkehrsteilnehmer.
Doch nicht immer stimmt der Vorwurf der Nutzung vom Handy am Steuer. Ein Einspruch war in einigen Fällen schon erfolgreich. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Urteile vor, die den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer bestätigten.
Video: Das Wichtigste zum Handyverstoß
Bußgeld wegen Handy am Steuer umgehen: Ein Einspruch war in diesen Fällen erfolgreich
In einem Fall legte ein Betroffener Einspruch gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid ein, weil er das heruntergefallene Handy lediglich aufheben wollte. Der Fall landete vor dem Oberlandesgericht Bamberg. Dieses bestätigte schließlich, dass keine Nutzung vom Handy am Steuer vorlag, dem Einspruch wurde stattgegeben (Aktenzeichen: 3 Ss OWi 452/07)
Das Oberlandesgericht Köln musste sich mit einem anderen Fall beschäftigen, bei dem ein Einspruch damit begründet wurde, dass das Handy nur von der Seitenablage in die Mittelkonsole gelegt wurde. Auch hier wurde keine verbotswidrige Handynutzung erkannt, allerdings vor allem auch deshalb, weil das Mobiltelefon zu diesem Zeitpunkt ausgeschaltet gewesen ist (Aktenzeichen: 2 Ss OWi 528/06)
Ebenfalls vor dem Oberlandesgericht Köln landete ein Einspruch einer Fahrerin, der ein Handyverstoß vorgeworfen wurde. Diese hatte das während der Fahrt klingelnde Handy aus der Tasche holen und an ihren Beifahrer weitergeben wollen, wurde mit dem klingelnden Mobiltelefon in der Handy jedoch ertappt. In diesem Fall gab das Gericht dem Einspruch statt (Aktenzeichen: III-1 RBs 284/14).
Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer: Ist ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll?
Da Gerichte ihre Urteile grundsätzlich an den Umständen im jeweiligen Einzelfall ausrichten, lässt sich nicht pauschal festlegen, dass ein Einspruch immer dann gerechtfertigt ist, wenn das Handy nur in der Hand gehalten wurde.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem Ihnen ein Handyverstoß vorgeworfen wird, wenden Sie sich zeitnah an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann den Sachverhalt genau prüfen und einschätzen, ob ein gegen den Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer erhobener Einspruch Aussicht auf Erfolg haben kann. Durch den Bußgeldcheck ** können Sie zudem die Möglichkeiten eines Einspruchs bei Ihrem Bußgeldbescheid kostenlos überprüfen lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute ein Bussgeldbescheid bekommen und soll 128,50 Euro zahlen wegen Handy am Steuer. 1 Punkt gibt es noch dazu. Ich wurde von 2 Polizisten angehalten und wurde so unter Druck gesetzt das ich sagte ja so war es. Lediglich hatte ich das Handy in der Konsole beim Tacho und nicht benutzt sondern nur kurz in der Hand und weg gelegt.
Wie schaut es nun aus? Da ich es zugegeben habe stehen die Chancen schlecht,oder?
Mit freundlichen Grüßen
Michael S.