Rote Ampel überfahren: Punkte und Bußgelder drohen

Immer wieder kommt es vor, dass Verkehrsteilnehmer bei Rot über die Ampel fahren und durch den Rotlichtverstoß mit ernstzunehmenden Sanktionen rechnen müssen. Hier erfahren Sie, wie hoch Bußgelder und Punkte in Flensburg ausfallen können, worauf Fußgänger, Fahrrad- sowie Autofahrer achten müssen und wann Ampelblitzer genau auslösen.

Bußgeldtabelle: Sanktionen beim Rotlichtverstoß

Ver­stoßBuß­geld (€)Punk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Ein­facher Rot­licht­verstoß (Am­pel war <1 Sek. rot)901Hier prüfen **
... mit Ge­fähr­dung20021 Mo­natHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung24021 Mo­natHier prüfen **
Quali­fizier­ter Rot­licht­ver­stoß (Am­pel war >1 Sek. rot)2002ggf. 1 Mo­nat oder Fahr­erlaub­nisen­tzug nach § 315c StGBHier prüfen **
... mit Gefähr­dung3202ggf. 1 Mo­nat oder Fahr­erlaub­nisen­tzug nach § 315c StGBHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung3602ggf. 1 Mo­nat oder Fahr­erlaub­nisen­tzug nach § 315c StGBHier prüfen **
An roter Am­pel bei grü­nem Pfeil abge­bogen ohne anzu­halten701Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung1001Hier prüfen **
... dabei Un­fall verur­sacht1201Hier prüfen **
... dabei schwä­chere Verkehrs­teilneh­mer (Radler, Fuß­gänger etc) behin­dert1001Hier prüfen **

Bußgeldrechner zum Tatbestand „rote Ampel überfahren“

Sie sind bei Rot über die Ampel gefahren und wollen nun wissen, welche Sanktionen Sie nach dem Rotlichtverstoß erwarten können? Unser Rechner verrät Ihnen schnell, was dem ausgelösten Blitzer an der Ampel folgt.

FAQ: Rote Ampel überfahren

Wird das Überfahren einer roten Ampel immer gleich geahndet?

Nein, je nachdem was für ein Verstoß vorliegt, muss mit Bußgeldern zwischen 90 und 360 Euro gerechnet werden. Details finden Sie hier.

Macht es beim Bußgeld einen Unterschied, wie lange die Ampel bereits rot war?

Ja, war die Ampel kürzer als eine Sekunde rot, bedeutet der leichte Rotlichtverstoß niedrigere Sanktionen. War das länger als eine Sekunde der Fall, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß.

Droht ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Ja, das kann durchaus sein. Bei einer Gefährdung, einem Unfall oder bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß sind sowohl ein Fahrverbot als auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mögliche weitere Sanktionen.

Weitere spezifische Informationen zu Ampelverstößen

Was definiert einen Rotlichtverstoß?

Rote Ampel überfahren? Das kann teuer werden.
Rote Ampel überfahren? Das kann teuer werden.


Ein Rotlichtverstoß kann zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto oder mit einem anderen Fahrzeug begangen werden. Dabei können gerade bei motorisierten Verkehrsteilnehmern verschiedene Gründe dazu führen, dass diese eine Ampel bei Rot überfahren. Mögliche Ursachen können

  • Unaufmerksamkeit,
  • Fehleinschätzungen in Bezug auf Bremsung oder Beschleunigung sowie
  • Fahrlässigkeit bzw. vorsätzliches Handeln sein.

Schon die Namensgebung des Tatbestands trägt hier zur Definition des Verkehrsverstoßes bei:

Spricht der Gesetzgeber davon, dass eine rote Ampel überfahren wurde, muss das Lichtsignal wirklich das rote Feld beleuchtet haben, während der Fahrer die Haltelinie passiert hat. Auch das Überfahren von gelben Ampeln ist in den meisten Fällen als Ordnungswidrigkeit zu werten und zieht zumindest ein Verwarnungsgeld von 10 Euro nach sich. Dieser Verstoß ist jedoch klar vom Tatbestand des Rotlichtverstoßes abzugrenzen.

Im Video erklärt: Das Wichtigste zum Rotlichtverstoß

In diesem Video erfahren Sie, womit Sie bei einem Rotlichtverstoß rechnen müssen.
In diesem Video erfahren Sie, womit Sie bei einem Rotlichtverstoß rechnen müssen.

Die Strafe zum Tatbestand „Rote Ampel überfahren“

Rote Ampel überfahren: Eine Rotphase unter 1 Sekunde löst einen einfachen Rotlichtverstoß beim Überfahren aus.
Rote Ampel überfahren: Eine Rotphase unter 1 Sekunde löst einen einfachen Rotlichtverstoß beim Überfahren aus.

Haben Sie eine rote Ampel überfahren, ist es darüber hinaus entscheidend, wie lange die Rotlichtphase bei der Überschreitung bereits angedauert hat.

So spricht der Gesetzgeber von einfachen Rotlichtverstößen, wenn sich in einem solchen Fall das Verkehrslicht weniger als eine Sekunde im roten Bereich befunden hat. Hier sieht der aktuelle Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.

Anders sieht es aus, wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren und die Rotphase schon deutlich länger andauert. Hier handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. In einem solchen Fall müssen erfasste Täter ein Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg hinnehmen. Obendrauf gibt es zudem noch ein Fahrverbot, das für einen Monat gilt.

Haben Sie eine rote Ampel überfahren, kann die Strafe sogar noch höher ausfallen, wenn es dabei zur Gefährdung anderer oder zur Sachbeschädigung kommt. Das zeigt auch die oben aufgeführte Bußgeldtabelle. So muss beispielsweise ein Verkehrsteilnehmer, der bei Rot über eine Ampel fährt, die schon seit mehr als einer Sekunde umgeschaltet hat, tief in die Tasche greifen: Ein Bußgeld von 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind hier zu erwarten.

Ein Fahrverbot umgehen

Berufstätige akzeptieren häufig die Forderung zum Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde. Ein Fahrverbot, welches der gültige Bußgeldkatalog in einigen Fällen vorsieht, trifft Sie und andere Verkehrsteilnehmer jedoch oft härter. Auch wenn dieses nur für einen Monat ausgesprochen wird, kommt es dadurch zu einem harten Einschnitt, der den Weg zum Arbeitsplatz eine Zeit lang erschwert.

Deshalb stellt sich oft die Frage: Kann ich ein Fahrverbot umgehen, wenn ich bei Rot geblitzt wurde? Tatsächlich gibt es einige Fälle, in denen eine Umgehung oder alternativ eine Umwandlung stattfinden kann. Mögliche Szenarien werden im Folgenden kurz beleuchtet:

  • Angabe des Augenblicksversagens: Auch pflichtbewusste Fahrer können Fehler machen und beispielsweise durch Druckausübung anderer einmal über eine rote Ampel fahren. Geben diese ein Augenblicksversagen an, können Sie unter Umständen ein Fahrverbot abwenden. Die Erfolgschancen sind hier aber vom Einzelfall und der Argumentation des Betroffenen abhängig.
  • Umwandlung zur Geldbuße: Gerade für Personen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, das Fahrverbot aber nicht abwenden können, ist die Umwandlung eine Option. Dazu muss die Behörde jedoch von der unzumutbaren Härte des Fahrverbots überzeugt werden.
  • Teilung oder Verschiebung: Eine Aufteilung eines Fahrverbots ist generell nicht möglich, auch nicht, wenn der Zeitraum nur einen Monat beträgt. Eine Verschiebung kann jedoch durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und die Ausschöpfung möglicher Rechtsmittel erreicht werden. Ersttäter besitzen darüber hinaus das Sonderrecht, erst vier Monate nach Abschluss des Verfahrens den Führerschein temporär abgeben zu müssen.
Ein wichtiger Unterschied: Kommt es wegen einem Rotlichtverstoß zu einem Fahrverbot, unterscheidet sich dieses von der dauerhaften Entziehung der Fahrerlaubnis. Sind Sie bei Rot über die Ampel gefahren und dürfen temporär kein Kraftfahrzeug mehr führen, erhalten Sie nämlich automatisch zum Ende der Frist den Führerschein wieder zurück. Ein gesonderter Nachweis der Fahreignung muss in diesem Fall nicht erfolgen.

In der Probezeit eine rote Ampel überfahren

Nicht ohne Strafe: Bei roter Ampel einfach weiterzufahren, hat Sanktionen zur Folge.
Nicht ohne Strafe: Bei roter Ampel einfach weiterzufahren, hat Sanktionen zur Folge.

Kommt es dazu, dass Fahranfänger eine rote Ampel überfahren, während die Probezeit noch läuft, können besondere Sanktionen anfallen. Dabei ist entscheidend, ob vorher schon andere Verstöße begangen wurden.

Denn innerhalb diese Bewährungszeitraums werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr in A- und B-Verstöße eingeteilt. Das sorgt dafür, dass nicht nur die regulären Sanktionen Anwendung finden, die durch den Bußgeldkatalog festgelegt sind.

Egal, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, es handelt sich immer um einen A-Verstoß. Aber was heißt das genau für den Führerscheinneuling? Erhält dieser einen A-Verstoß, verlängert sich zunächst der Zeitraum der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Darüber hinaus muss der Betroffene in jedem Fall an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilnehmen.

Weitere Maßnahmen sind möglich, wenn mehrmals eine rote Ampel innerhalb der Probezeit überfahren wurde. Kommt es zu zwei A-Verstößen, wird dem Fahranfänger die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Beim dritten A-Verstoß wird dem Verkehrssünder schließlich der Führerschein entzogen.

Rotlichtverstöße als Fahrradfahrer begehen

Radfahrer verhalten sich ebenfalls gesetzeswidrig, wenn sie eine rote Ampel überfahren. Denn für Sie gelten generell dieselben Regeln wie für Autofahrer, sind diese doch oft auch auf der gleichen Fahrbahn unterwegs. Trotzdem unterscheiden sich die Bußgelder und Punkte etwas von denen, die Kfz-Führern bei Verstößen drohen. Die folgende Tabelle spiegelt die geltenden Sanktionen dazu wieder:

VerstoßBußgeldPunkte
mit Fahrrad rote Ampel überfahren (unter 1s)60 €1
... inkl. Gefährdung100 €1
... inkl. Sachbeschädigung120 €1
mit Fahrrad rote Ampel überfahren (über 1s)100 €1
... inkl. Gefährdung160 €1
... inkl. Sachbeschädigung180 €1
Geblitzt bei Rot: Auch Fahrradfahrer müssen aufpassen, um keinen Rotlichtverstoß zu begehen.
Geblitzt bei Rot: Auch Fahrradfahrer müssen aufpassen, um keinen Rotlichtverstoß zu begehen.

Bei der Verfolgung von Tätern auf Fahrrädern ergeben sich oft Schwierigkeiten. Können Autofahrer noch über ihr Nummernschild leicht identifiziert werden, gibt es bei einem Radfahrer keine solche Erfassungsmöglichkeit. So können diese durch eine rote Ampel zwar geblitzt, aber oft nicht ausfindig gemacht werden.

Eine Kontrolle durch vor Ort präsente Beamte ist hier einem mechanischen Rotblitzer grundsätzlich vorzuziehen.

Denn dabei können verkehrswidrig handelnde Personen direkt rausgewunken und wegen dem Rotlichtverstoß zur Kasse gebeten werden. Oft müssen Betroffene aber nicht direkt zahlen. Es kommt dann zur Aufnahme der Personalien, wodurch einige Zeit später der Bußgeldbescheid postalisch verschickt wird.

Bis zur Änderung der StVO im Jahr 2009 kam es oft zu Verwirrungen, wenn Fahrradampeln und „große Ampeln“ im Verkehr gleichzeitig auftraten. Mittlerweile gilt jedoch die klare Vorschrift: Auch Radfahrer, die auf der Fahrbahn unterwegs sind, müssen sich an die Lichtsignalen der Autofahrer orientieren. Andere Signale gelten nur, wenn Radler auf dem Radweg oder dem freigegebenen Fußweg fahren.

Als Fußgänger bei Rot über die Ampel laufen

Auch Fußgänger wissen in der Regel, dass sie bei Rot nicht über die Ampel laufen dürfen. Das wird schon dadurch deutlich, dass es spezielle Fußgängerampeln gibt, bei denen die roten und grünen Lichtsignale in Form kleiner Männchen vorkommen. Trotzdem sehen viele Passanten den schnellen Rotlichtverstoß als Kavaliersdelikt an. Doch wie sieht die Rechtslage bei Fußgängern wirklich aus?

Es ist richtig, dass Fußgänger nicht so hart bestraft werden, wie es bei Autofahrern und Fahrradfahrern der Fall ist. Das bedeutet aber nicht, dass hier keine Sanktionen verhängt werden. Passanten können eine rote Ampel zwar nicht überfahren, jedoch schnellen Schrittes ignorieren. Werden sie dabei erwischt, droht ein Verwarngeld von fünf Euro. Dabei sollte jeder Verkehrsteilnehmer, der zu Fuß unterwegs ist, auch beachten:

  • Das Verwarngeld erhöht sich auf 10 Euro, wenn es durch den Rotlichtverstoß zum Unfall kommt.
  • Das Verletzungsrisiko für Fußgänger ist extrem hoch. Bei Zusammenstößen besitzen diese keinen Schutz, wie er beispielsweise bei Autofahrern zu einem gewissen Grad durch die Karosserie besteht.
Tatsächlich riskieren Fußgänger auch Punkte, wenn eine rote Ampel mehrfach ignoriert wird. Dadurch kann das Flensburger Punktekonto sogar wachsen, bevor überhaupt ein Führerschein erworben wurde.
Rote Ampel nicht beachtet: Punkte können auch an Fußgänger verteilt werden, wenn diese mehrfach auffallen.
Rote Ampel nicht beachtet: Punkte können auch an Fußgänger verteilt werden, wenn diese mehrfach auffallen.

Passanten, die es eilig haben, gehen nicht immer auf direktem Weg bei Rot über die Ampel. In einigen Fällen entscheiden sie sich auch dazu, die Lichtanlage komplett zu umgehen und die Straße an anderer Stelle zu überqueren. Doch auch dieses Verhalten ist nach § 25 Straßenverkehrsordnung (StVO) unzulässig. Darin schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Gehwege zu nutzen sind. Wer also abseits dieser eine Fahrbahn überquert, riskiert ebenfalls Sanktionen. Nicht zuletzt kann dabei der Versicherungsschutz leiden.

Rote Ampel mit Blitzer: So funktionieren die Messgeräte

Fahren Autofahrer bei Rot über die Ampel und werden geblitzt, können sie sich oft sicher sein: Der Ampelblitzer zieht eine Strafe in Form von einem Bußgeld und Punkten in Flensburg nach sich. Immer wieder kommt dabei die Frage auf: Aber wie konnte der Blitzer die rote Ampel und meine Überschreitung erfassen?

Generell können Blitzer unterschiedliche Funktionsweisen aufweisen. Das trifft auch auf Ampelblitzer zu. Oft nutzen diese aber sogenannte Boden- und Kontaktschleifen. Diese werden so angebracht, dass sie, wenn ein Fahrzeug über die Linie rollt, den in der Nähe befindlichen Blitzer auslösen.

Fahren Sie bei Rot über die Ampel und werden geblitzt, bleibt es selten bei einer einzigen Fotoaufnahme. Oft folgt auf den ersten Blitz direkt ein zweiter. So wird überprüft, ob der Fahrzeugführer die rote Ampel wirklich komplett überfahren hat oder noch rechtzeitig stehen geblieben ist. Ist letzteres der Fall, können hohe Bußgelder durchaus vermieden werden.

Moderne Ampelblitzer, die Fahrer im Auto erfassen, müssen den geblitzten Personen nicht einmal auffallen. Denn nicht immer kommt es bei der Lichtbilderstellung zu einem Blitz. So kann auch Schwarzlicht-Technik eingesetzt werden, um unbemerkt Verkehrssünder zu erfassen. Doch nicht jedes auffällig wirkende Gerät ist auch immer ein Ampelblitzer. Oft handelt es sich auch nur um Bewegungsmelder, die prüfen, ob ein regelmäßiges Umschalten der Anlage erforderlich ist.

Weitere Informationen über Ampel-Einrichtungen

Die Bedeutung des grünen Pfeils in Bezug auf den Rotlichtverstoß

Ampel bei Rot mit Grünpfeil überfahren: Auch hier drohen ungeduldigen Fahrern Sanktionen.
Ampel bei Rot mit Grünpfeil überfahren: Auch hier drohen ungeduldigen Fahrern Sanktionen.

Nicht selten ist an einer roten Ampel rechts ein grüner Pfeil auf einem Blechschild angebracht. Dieses Verkehrszeichen wird seit 1994 bundesweit eingesetzt. Das Ziel des Pfeils ist es, unnötig lange Wartezeiten an Kreuzungen zu vermeiden. Aus diesem Grund erlaubt er den vor der Lichtanlage wartenden Fahrern das Rechtsabbiegen bei rotem Ampellicht, wenn es der von links kommende Querverkehr zulässt.

Viele Führerscheinbesitzer, die mit dem Auto unterwegs sind, sind sich darüber im Klaren, dass der grüne Pfeil ihnen eine Erlaubnis erteilt. Doch durch Halbwissen kommt es immer wieder zu gesetzeswidrigen Verhaltensweisen. Daher wird im Folgenden kurz erläutert, wie Sie eine rote Ampel mit Grünpfeil überfahren dürfen und worauf dabei zu achten ist.

  • Ein grüner Pfeil bedeutet nicht, dass Sie von einer Sekunde auf die andere direkt die rote Ampel überfahren dürfen.
  • Ein betroffener Fahrer muss zunächst halten. Der Haltevorgang sollte drei Sekunden dauern, auch wenn die freie Fahrbahn zum schnellen Abbiegen einlädt.
  • Es ist darauf zu achten, dass auch Radfahrer und Fußgänger zum Querverkehr zählen, welcher immer Vorrang hat.
  • Vor dem Abbiegevorgang muss das Fahrzeug bis zur Sichtlinie vorgefahren und sichergestellt werden, dass keine anderen Fahrer von der Seite kommen.

Halten sich Betroffene an diese Schritte, werden sie auch bei derlei Zusatzschildern nicht bei Rot geblitzt und es sind keine verkehrsrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Ansonsten gilt: Zieht ein Fahrer direkt an einer Signalanlage mit Grünpfeil vorbei, fallen dieselben Sanktionen an, wie wenn eine rote Ampel ohne ein solches Schild überfahren wird.

Hilfe beim Anwalt für Verkehrsrecht

Messverfahren laufen nicht immer fehlerlos ab. Sind Sie folglich der Meinung, dass Ihnen zu Unrecht vorgeworfen wird, Sie hätten eine rote Ampel überfahren, können Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Sie sind nicht bei Rot über die Ampel gefahren, werden aber beschuldigt? Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann helfen und einen Einspruch einlegen.
Sie sind nicht bei Rot über die Ampel gefahren, werden aber beschuldigt? Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann helfen und einen Einspruch einlegen.

Dabei ist es immer ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren und sich von diesem beraten zu lassen.

Verschiedene Fehlerfaktoren können von einem Rechtsanwalt dazu genutzt werden, um die Vorwürfe eines Bußgeldbescheides zu untergraben.

So kann es beispielsweise sein, dass ein Ampelblitzer nicht wie vorgeschrieben geeicht oder die Bedienungsanleitung durch die Beamten nicht befolgt wurde.

Anwälte sind auch hilfreich, wenn es um die Argumentation geht, mit deren Hilfe ein Fahrverbot in eine Geldbuße umgewandelt werden soll. Durch ihre Spezialisierung auf das Verkehrsrecht wissen Sie genau, wie verantwortliche Behörden überzeugt werden können. Haben Sie also eine rote Ampel um mehr als eine Sekunde überfahren und wurden geblitzt, sind Sie bei einem entsprechenden Anwalt gut aufgehoben.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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