Gefährdung – rücksichtsloses Handeln im Straßenverkehr

Von Cynthia W.

Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in der jeweiligen Bußgeldtabelle oft „mit Gefährdung“ zu lesen. Die Bußgelder sind höher, weshalb davon auszugehen ist, dass Taten, die mit Gefährdung begangen wurden, schlimmer sind. Doch was ist eigentlich eine Gefährdung? Wann liegt sie vor? Wir klären auf.

Spezifische Ratgeber zur Gefährdung im Straßenverkehr

FAQ: Gefährdung

Was ist eine Gefährdung auf der Straße?

Eine Gefährdung liegt vor, wenn Sie eine fremde Sache von bedeutendem Wert (in Deutschland meist rund 1300 Euro) oder Leib und Leben andere Menschen gefährden.

Wann liegt eine Gefährdung im Straßenverkehr vor?

Die „sieben Todsünden“ im Straßenverkehr sind: das falsche Überholen, das Missachten von Vorfahrtregeln, falsch an einen Zebrastreifen heranfahren, an Kreuzungen/Einmündungen/unübersichtliche Stellen zu schnell heranfahren, nicht auf der rechten Seite fahren, auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße wenden/rückwärts fahren und die fehlende Ankündigung einer Unfallstelle durch das Warndreieck.

Wie wird Gefährdung sanktioniert?

Der Gesetzgeber sieht für Gefährdung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor. Schon der Versuch, nach dem Konsum berauschender Mittel oder nach einem körperlichen/geistigen Mangel, am Straßenverkehr teilzunehmen, ist strafbar.

Was ist eine Gefährdung im Straßenverkehr?

Beim Überholen kann eine Gefährdung entstehen.
Beim Überholen kann eine Gefährdung entstehen.

Zunächst einmal muss klargestellt werden, dass eine Gefährdung keine bloße Ordnungswidrigkeit ist. Natürlich drohen auch hier ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Doch damit ist es oft nicht getan. Die Strafen für eine Gefährdung wiegen weitaus schwerer als die für Ordnungswidrigkeiten.

Eine Gefährdung liegt laut Definition vor, wenn Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr nicht sicher führen, weil Sie Alkohol oder Drogen zu sich genommen haben oder auf Grund anderer psychischer oder physischer Mängel (wie z.B. Sekundenschlaf) nicht dazu im Stande sind, sicher zu fahren und infolgedessen Leib und Leben anderer gefährden.

Neben der Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit anderer Menschen, zählt auch die Gefährdung einer „fremden Sache von bedeutendem Wert“ nach § 315c Strafgesetzbuch (StGB) in diesen Straftatbestand. Dabei handelt es sich um das Eigentum anderer. Ihr eigener fahrbarer Untersatz zählt also nicht dazu. Der besondere Wert wird im deutschen Recht etwa bei 1300 Euro angesetzt.

Wodurch kann eine Gefährdung im Straßenverkehr entstehen? Eine Gefährdung des Verkehrs liegt, neben Alkohol oder Drogen am Steuer, vor, wenn Sie:

Fahren Sie zu schnell an einen Fußgängerüberweg heran, kann das eine Gefährdung verursachen.
Fahren Sie zu schnell an einen Fußgängerüberweg heran, kann das eine Gefährdung verursachen.
  1. Vorfahrtsregeln nicht beachten
  2. falsch überholen
  3. an einem Fußgängerüberweg falsch fahren
  4. zu schnell an Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergänge oder unübersichtliche Stellen heranfahren
  5. die rechte Fahrbahnseite an unübersichtlichen Stellen nicht benutzen
  6. auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fahren oder dies versuchen
  7. ein liegengebliebenes oder haltendes Fahrzeug nicht in angemessener Entfernung ankündigen.

In diesen Fällen müssen Sie grob verkehrswidrig und rücksichtslos handeln, damit der Straftatbestand erfüllt ist. Grob verkehrswidrig bedeutet – objektiv betrachtet – einen besonders schweren Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht zu begehen. Rücksichtslos handelt jemand, dem seine Pflichten gegenüber anderen Teilnehmern im Straßenverkehr gleich sind. Er handelt also gleichgültig oder eigensüchtig.

Die genannten Szenarien werden auch als „die sieben Todsünden“ im Straßenverkehr bezeichnet.

Eine der häufigsten Situationen ist das Fahren nach dem Genuss von Alkohol und einem daraus entstandenen Unfall. Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit. Mehr als 1,1 Promille BAK erfüllen bereits die absolute Fahruntüchtigkeit und werden mindestens mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Wie sieht die Strafe bei einer Gefährdung aus?

Das Strafgesetzbuch regelt in § 315c nicht nur, wann eine Gefährdung vorliegt, sondern auch, wie eine solche bestraft wird. Bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs ist die Strafe entweder eine Freiheits- oder eine Geldstrafe.

Für einige Verstöße im Straßenverkehr, die den Tatbestand der Gefährdung erfüllen, sind die Sanktionen im Bußgeldkatalog festgeschrieben, wie zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Die nötigen Informationen sind der jeweiligen Bußgeldtabelle zu entnehmen. Einige können Sie aber auch mit unsrem Bußgeldrechner bestimmen.

Bußgeldrechner für überhöhte Geschwindigkeit


Sie erhalten dann einen Bußgeldbescheid, in dem die Sanktionen wie etwa ein Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister aufgelistet sind. Sie können innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs bestimmt die Strafe in einigen Fällen ein Gericht.
Bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs bestimmt die Strafe in einigen Fällen ein Gericht.

Bei einem hohen Bußgeld wächst der Betrag bei einem Verstoß mit Gefährdung immer um jeweils 25 Euro an.

Bei anderen Vergehen wird die Zurechtweisung, die der Täter zu erwarten hat, von einem Gericht im Rahmen einer Verhandlung bestimmt. In diesem Fall hat meist die Staatsanwaltschaft Klage gegen Sie erhoben.

Die Richter greifen bei einem Ersttäter häufig eher zu einem Fahrerlaubnisentzug. Entscheiden sie sich hingegen für eine Geldstrafe oder sogar den Freiheitsentzug, sind mögliche Vorstrafen von großer Bedeutung. Kam durch Ihre Gefährdung jemand zu Tode, was Sie in Kauf nahmen, verhängt das Gericht in der Regel eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Kleinere Verstöße können, trotzdem Sie eventuell ein Wiederholungstäter sind, mit Geldstrafen geahndet werden.

Übrigens verjährt die Verfolgung einer Gefährdung des Straßenverkehrs in Deutschland nach fünf Jahren.

Wann liegt eine Gefährdung vor und wann eine Behinderung?

Eine Gefährdung kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Eine Gefährdung kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

Eine Behinderung im Straßenverkehr wiegt in der Sanktionierung nicht so schwer wie Gefährdungen. Die Behinderung liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen anderen in seiner Bewegungsfreiheit räumlich beeinträchtigt. So behindert ein auf dem Radweg parkendes Auto einen Fahrradfahrer, der den Fahrradstreifen benutzen möchte.

Bei Gefährdungen stellt sich die Lage etwas anders dar. So ist von dieser auszugehen, wenn durch eine Handlung eine Gefahr für eine Person oder ihr Eigentum besteht. Beispielweise kann eine Gefährdung beim Überholen entstehen. Wenn Sie an einem anderen Kfz vorbeiziehen wollen und das Tempo beziehungsweise den Abstand zum Gegenverkehr falsch einschätzen und dann in letzter Sekunde wieder vor dem Überholten einscheren, kann in der Regel von einer Gefährdung ausgegangen werden.

Einerseits gefährden Sie in dieser Situation die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum der Personen im Gegenverkehrs und andererseits auch denjenigen, vor dem Sie zu nah eingeschert sind. Da das Überholen nicht notwendig ist und Sie in dem Sinne eigensüchtig handeln, dass Sie schneller vorankommen wollen und Ihnen in dem Moment Ihre Pflichten gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern weniger wichtig sind, kann von einer rücksichtslosen Gefährdung ausgegangen werden.

So eine Situation wird im Fachjargon als Beinahe-Unfall beschrieben. Wenn ein Unfall aber trotzdem vermieden wird, weil der Gegenverkehr zum Beispiel gebremst hat, müssen meist Beamte prüfen, ob es zu einem Schaden hätte kommen können. Der Straftatbestand der Gefährdung ist trotz dessen erfüllt.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (49 Bewertungen, Durchschnitt: 4,59 von 5)
Gefährdung – rücksichtsloses Handeln im Straßenverkehr
Loading...

Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert