Entzug der Fahrerlaubnis: Wenn der Führerschein weg ist

Von Cynthia W.

Letzte Aktualisierung am: 25. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Wird der Führerschein entzogen, ist oft ein schwerwiegender Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der Grund. Für viele bedeutet die Entziehung der Fahrerlaubnis mehr als nur den Verlust der Freiheit überall schnell und bequem von einem Ort an den anderen zu gelangen. Für viele Berufsfahrer ist der Verlust der Fahrerlaubnis gleichbedeutend mit dem Verlust des Jobs.

FAQ: Entzug der Fahrerlaubnis

Wann droht der Entzug der Fahrerlaubnis?

Der Führerschein kann bei Alkohol oder Drogen am Steuer, Fahrerflucht, Erreichen von 8 Punkten in Flensburg oder bei drei A-Verstößen oder sechs B-Verstößen in der Probezeit entzogen werden.

Für welche Dauer kann der Führerschein entzogen werden?

Die Sperrfrist nach einem Führerscheinentzug kann sechs Monate bis fünf Jahre betragen. Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Führerschein neu beantragt werden. Alles zum Unterschied zwischen Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot erfahren Sie hier.

Wie erhalte ich meinen Führerschein nach einem Fahrerlaubnisentzug zurück?

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Bei Alkohol- und Drogendelikten muss das erfolgreiche Bestehen einer MPU nachgewiesen und ein Abstinenznachweis erbracht werden.

Wichtige Informationen zum Entzug der Fahrerlaubnis

Video: Was passiert beim Führerscheinentzug?

In diesem Video erfahren Sie, was es mit der Entziehung der Fahrerlaubnis auf sich hat.
In diesem Video erfahren Sie, was es mit der Entziehung der Fahrerlaubnis auf sich hat.

Führerschein weg? Das kann viele Gründe haben

Entweder erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle oder durch ein Gericht.
Entweder erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle oder durch ein Gericht.

Die Fahrerlaubnis wird meist wegen schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr entzogen. Dies ist der Fall, wenn Sie durch Ihre Fahrweise oder Fahrgewohnheiten eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen. Für die Entziehung des Führerscheins kann es demnach mehrere Gründe geben:

Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol oder Drogen

Der häufigste Grund für die Entziehung des Führerscheins ist das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Da die Reaktions- und Wahrnehmungsfähigkeit bei diesen Substanzen stark beeinträchtigt sind, stellen Betroffene meist eine große Gefahr für den Straßenverkehr dar. Daher kann schon bei geringen Mengen an Alkohol oder Drogen im Blut ein Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden.

Fahrerlaubnisentzug: Die Dauer richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes.
Fahrerlaubnisentzug: Die Dauer richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes.
  • Ab 0,3 Promille ist normalerweise die Verhängung eines Fahrverbots üblich. Ist Ihre Fahrweise aber auffällig und potenziell gefährlich für den Straßenverkehr, kann Ihnen auch hier schon der Führerschein entzogen werden.
  • Ab 1,1 Promille wird die Fahrerlaubnis entzogen, auch wenn Sie trotz des Alkohols kein auffälliges Fahrverhalten zeigen oder andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr gefährdet haben.
Alkohol und Drogen auf dem Fahrrad
Für Radfahrer gelten hinsichtlich Alkohol und Drogen dieselben Regeln wie für Autofahrer. Wenn Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit dem Fahrrad unterwegs sind, kann Ihnen der Führerschein entzogen werden. Meist geschieht dies ab einem Promillewert von 1,6 oder wenn Sie fahrauffällig werden.

Fahrerlaubnisentzug wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Bei einer normalen Geschwindigkeitsüberschreitung wird in der Regel der Führerschein nicht entzogen. Im Normalfall erhält man bei überhöhter Geschwindigkeit lediglich ein Fahrverbot. Außerorts riskieren Sie ein Fahrverbot ab 41 km/h, innerorts ab 31 km/h. Wiederholungstäter müssen ebenfalls keinen Entzug der Fahrerlaubnis fürchten. Auch wenn Sie zweimal innerhalb von zwölf Monaten mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden, droht Ihnen nur ein Fahrverbot.

Entziehung des Führerscheins nach Unfallflucht

Unfallflucht gilt als besonders schweres Delikt im Straßenverkehr und kann den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gilt als Straftat. Es muss also zusätzlich mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe gerechnet werden.

Entziehung der Fahrerlaubnis bei Rotlichtverstößen

Auch bei einem Rotlichtverstoß droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Auch bei einem Rotlichtverstoß droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Fahrerlaubnis kann bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß entzogen werden. Leuchtet die Ampel beim Überqueren schon länger als eine Sekunde rot, riskieren Sie mit diesem Verstoß die Entziehung Ihres Führerscheins.

Kommt es dabei zu einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern oder zu einer Sachbeschädigung kann Ihnen ebenfalls der Führerschein entzogen werden.

Führerscheinentzug bei Erreichen der Höchstpunktzahl

Auch beim Erreichen der maximalen Anzahl der Punkte droht der Fahrerlaubnisentzug. 8 Punkte in Flensburg haben die unmittelbare Entziehung der Fahrerlaubnis als Folge.
Achtung: Bevor Ihnen der Führerschein aufgrund des Erreichens von 8 Punkten in Flensburg entzogen wird, erhalten Sie zwei Verwarnungen. Die erste Verwarnung erfolgt bei 5 Punkten, die zweite Verwarnung bei 7 Punkten.

Entzug der Fahrerlaubnis bei Krankheiten

In manchen Fällen erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen. Ist Ihre Erkrankung körperlicher, geistiger oder neurologisch-psychiatrischer Natur, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Entziehung Ihres Führerscheins in Erwägung ziehen. Hier kommt es aber auch immer auf den Schweregrad der Krankheit an.

Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist. (Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 46)

Zu den Krankheiten, die zur Entziehung des Führerscheins führen können, zählen vor allem:

  • Herzkrankheiten
  • Epilepsie
  • Demenz
  • Depressionen
  • bewegungseinschränkende Behinderungen oder Krankheiten
  • mangelndes Sehvermögen

Bei diesen Krankheiten, kann nicht garantiert werden, dass Sie das Fahrzeug sicher und ohne Vorkommnisse durch den Straßenverkehr steuern können. Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist hier sinnvoll und ratsam.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot?

Nach Fahrerlaubnisentzug: Eine Neuerteilung kann nur durch einen Antrag erfolgen.
Nach Fahrerlaubnisentzug: Eine Neuerteilung kann nur durch einen Antrag erfolgen.

Die Begriffe Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot werden oft verwechselt oder gleichgesetzt. In beiden Fällen wird die Fahrerlaubnis für eine Zeit entzogen.

Wenn Sie beim Fahren ohne Führerschein erwischt werden, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis, unabhängig davon, ob Sie Ihre Fahrerlaubnis durch einen Führerscheinentzug oder durch ein Fahrverbot verloren haben.

In diesem Fall kann eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt werden. Es existieren aber einige Unterschiede zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis, die beachtet werden müssen:

Fahrverbot

Ein Fahrverbot wird meist schon für leichtere Verstöße gegen die StVO verhängt. Das Fahrverbot ist in der Regel auf eine Dauer von einem bis drei Monate begrenzt. Die genaue Dauer richtet sich hierbei nach der Schwere oder Art des Verstoßes. Das Fahrverbot tritt nach Erhalt des Bußgeldbescheides in Kraft, vorausgesetzt Sie legen keinen Einspruch ein.

Ab diesem Zeitpunkt haben Sie vier Monate Zeit, um den Führerschein abzugeben. Die zuständige Bußgeldstelle bewahrt Ihre Fahrerlaubnis für die Zeit des Fahrverbots auf. Ist die Zeit des Fahrverbots verstrichen, bekommen Sie Ihren Führerschein zurück, ohne diesen neu beantragen zu müssen.

Entzug der Fahrerlaubnis

Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt über einen längeren Zeitraum als beim Fahrverbot.
Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt über einen längeren Zeitraum als beim Fahrverbot.

Die Entziehung des Führerscheins erfolgt über einen deutlich längeren Zeitraum als das Fahrverbot und in vielen Fällen auch auf unbestimmte Zeit. Um den Führerschein wiederzuerlangen, muss ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.

Zur deutlich längeren Wartezeit kommt hinzu, dass auch einige Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Führerschein wieder zu erlangen.

Solange die Sperrzeit nicht verstrichen ist und nicht alle zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, kann keine Wiedererteilung erfolgen. Die Fahrerlaubnis kann entweder durch ein Gericht oder durch eine Verwaltungsbehörde entzogen werden:

  • Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht den Führerschein bei schweren Verstößen gegen die StVO, die nicht als Straftat gelten.
  • Ein Gericht entzieht Ihnen die Fahrerlaubnis, wenn Sie im Straßenverkehr eine Straftat begehen. Durch das Gericht kann je nach Schwere des Verstoßes beispielsweise auch eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verhängt werden.

Vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis

In akuten Fällen kann der Führerschein vorläufig eingezogen werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass ein dringender Tatverdacht besteht. Es ist also wahrscheinlich, dass der Fahrer für diesen Verstoß verurteilt wird.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder durch sein Fahrverhalten eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellt. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann nur durch einen richterlichen Beschluss erfolgen. Ein Polizeibeamter kann aber bei Verdacht den Führerschein beschlagnahmen.

Der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt:

Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluss die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. (Strafprozessordnung (StPO) § 111a)

Führerscheinentzug in der Probezeit

Auch Fahranfängern kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. In der Probezeit soll festgestellt, ob Sie ein Fahrzeug verantwortungsbewusst und sicher im Straßenverkehr führen können. Verstoßen Sie werden, ob der Fahrer In der Probezeit sind Verstöße in A-Verstöße und B-Verstöße unterteilt.
Die Fahrerlaubnis wird Fahrern in der Probezeit entzogen, wenn entweder drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße begangen wurden.

Beispiele für A-Verstöße:

  • Drogen oder Alkohol am Steuer
  • Handy am Steuer
  • Rotlichtverstöße
  • Überholen im Überholverbot
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen (mehr als 20 km/h)
  • Abstandsvergehen
  • Abbiegevergehen
  • Missachtung der Vorfahrt

Beispiele für B-Verstöße:

  • Abgefahrene Reifen
  • Falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs
  • Parken auf der Autobahn
  • Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei

Führerscheinentzug in der verlängerten Probezeit

Wurde Ihre Probezeit schon einmal verlängert, führt der zweite A-Verstoß zu einem Entzug der Fahrerlaubnis. Bei zwei B-Verstößen in der verlängerten Probezeit wird zunächst eine Verwarnung ausgesprochen. Werden danach noch zwei weitere B-Verstöße begangen, wird auch hier der Führerschein entzogen.

Nach Fahrerlaubnisentzug – Mofa fahren?

Bei Fahrerlaubnisentzug aufs Mofa umsteigen?
Bei Fahrerlaubnisentzug aufs Mofa umsteigen?

Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis suchen viele nach Alternativen, um weiterhin von A nach B zu kommen. Bei kürzeren Strecken ist das Fahrrad eine gute Möglichkeit, um den Führerscheinverlust auszugleichen.

Bei längeren Strecken gestaltet sich das schon schwieriger. Nicht alle Zielorte sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Besonders in ländlichen Gebieten ist der öffentliche Verkehr keine gute Alternative zum Führerschein.

Anders als beim Fahrverbot, bei dem Ihnen für die Dauer des Fahrverbots das Führen jeglicher motorisierten Fahrzeuge untersagt ist, können Sie bei einem Führerscheinentzug auf Mofas umsteigen. Um ein Mofa zu fahren, brauchen Sie lediglich eine Prüfbescheinigung. Die Voraussetzung ist hier, dass das Mofa höchstens eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen kann.

Nach Beschluss über Fahrerlaubnisentzug: Ab wann ist der Führerschein weg?

Im Normalfall geschieht der Fahrerlaubnisentzug durch Sofortvollzug. Entscheidend ist hier der Tag, an dem das Urteil über die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtskräftig wird. Ab diesem Tag beginnt eine Sperrfrist. Für den Zeitraum dieser Frist ist es Ihnen verboten ein Fahrzeug zu führen.

Wurde der Führerschein bereits vorher entzogen, weil ein dringender Tatverdacht vorlag, wird der Zeitraum von der vorläufigen Entziehung bis zum Gerichtsurteil über den endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis in vielen Fällen in die Sperrzeit mit einberechnet.

Fahrerlaubnisentzug: Wie lange ist mein Führerschein weg?

Nach Entzug der Fahrerlaubnis ist eine Sperrfrist einzuhalten.
Nach Entzug der Fahrerlaubnis ist eine Sperrfrist einzuhalten.

Den Fahrerlaubnisentzug zu umgehen ist nicht möglich. Den Betroffenen bleibt nichts anderes übrig, als die Dauer der Sperrfrist abzuwarten. Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Führerschein neu beantragt werden.

Wie lange dauert die Sperrfrist?
Diese Frist richtet sich nach der Art und der Schwere des Delikts. Die Dauer der Sperrfrist kann mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre betragen.

Isolierte Sperrfist

Die isolierte Sperrfrist wird erteilt, wenn die Person keinen Führerschein besitzt. Wird ein Verstoß gegen die StVO begangen, der einen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hätte, kann von der Person kein Führerschein eingezogen werden. Stattdessen wird eine isolierte Sperrfrist verhängt. Die Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis zu erwerben ist dem Betroffenen für diese bestimmte Zeit nicht erlaubt.

Lebenslange Sperrfrist

Die lebenslange Sperrfrist wird nur sehr selten erteilt, wenn eine besondere Schwere der Tat festgestellt wird. In diesen Fällen kann nicht versichert werden, dass die entsprechende Person nach der maximalen Sperrzeit von fünf Jahren keine Gefährdung mehr für den Straßenverkehr darstellt. Eine lebenslange Sperrfrist kann erteilt werden:

  • bei Wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss
  • bei Begehen von Straftaten
  • bei Fahren trotz verhängter Sperrfrist

Verkürzung der Sperrfirst

In Ausnahmefällen ist eine Verkürzung der Sperrfrist tatsächlich möglich. Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis können Sie durch entsprechende Maßnahmen beweisen, dass Sie dazu entschlossen sind, Ihr Verhalten im Straßenverkehr zu verbessern. Aber Achtung: Die Sperrfrist kann höchstens um drei Monate verkürzt werden, vorausgesetzt in den drei Jahren vor dem Verstoß wurde nicht schon einmal eine Sperrzeit verhängt. In diesem Fall muss eine Sperrzeit von einem Jahr eingehalten werden, bevor eine Verkürzung in Frage kommt.

Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat; Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 gelten entsprechend.“ (Strafgesetzbuch (StGB) § 69 a)

Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück?

Nach Entzug der Fahrerlaubnis ist eine MPU meist Grundvoraussetzung für die Wiedererteilung.
Nach Entzug der Fahrerlaubnis ist eine MPU meist Grundvoraussetzung für die Wiedererteilung.

Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis kann diese erneut beantragt werden. Nach Ablauf der Sperrzeit kann ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinbehörde gestellt werden.

Bei Alkohol- und Drogendelikten ist häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) mit positivem Ergebnis nachzuweisen, damit dem Antrag stattgegeben wird. In diesen Fällen kann außerdem von Ihnen verlangt werden, einen Abstinenznachweis entweder für sechs Monate oder für ein Jahr zu erbringen.

Wann ist mein Führerscheinentzug verjährt?

Viele können sich die Kosten einer MPU nicht leisten und müssen nach einem Fahrerlaubnisentzug dessen Verjährung abwarten. Begeht der Betroffene in den ersten fünf Jahren nach der Entziehung der Fahrerlaubnis keinen Verstoß gegen die StVO, beginnt mit dem sechsten Jahr eine zehnjährige Verjährungsfrist.

15 Jahre nach dem Entzug der Fahrerlaubnis wird der Eintrag zum Verstoß aus Ihrer Akte gelöscht und Sie können so die Fahrerlaubnis wieder erwerben ohne vorher jegliche Maßnahmen wie beispielsweise eine MPU abgeleistet zu haben. Nach dieser langen Zeit könnte es aber sein, dass von Ihnen das erneute Ablegen einer Fahrprüfung verlangt wird.

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.(Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 20)

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Entzug der Fahrerlaubnis: Wenn der Führerschein weg ist
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Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

Ein Gedanke zu „Entzug der Fahrerlaubnis: Wenn der Führerschein weg ist

  1. Steffi

    Mein Führerschein hat mir die Polizei abgenommen, bin alkoholisiert Auto gefahren. Ich bin kein Wiederholungstäter, es war das erste und glauben Sie mir, auch das letzte Mal. Wie kann ich die Sperrfrist verkürzen.

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