Ersatzführerschein: Wie erhalten Sie Ersatz, wenn der Führerschein weg ist?

Haben Sie Ihren Führerschein verloren oder wurde dieser gestohlen, so sind Sie in aller Regel nicht nur dazu verpflichtet, den Verlust anzuzeigen. Zudem benötigen Sie einen Ersatzführerschein, um im Falle einer Kontrolle einen Nachweis über Ihre Fahrberechtigung vorzeigen zu können. Wo Sie den Ersatzführerschein beantragen können und wie viel er kostet, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Ersatzführerschein

Wann benötige ich einen Ersatzführerschein?

Nach dem Verlust bzw. Diebstahl Ihres Führerscheins benötigen Sie ein neues Dokument, um weiterhin Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen zu dürfen.

Wie und wo beantrage ich den Ersatzführerschein?

Den Antrag hierfür stellen Sie beim Bürgeramt bzw. der Führerscheinbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Pass, ein biometrisches Foto, die eidesstattliche Versicherung über den Verlust Ihres Führerscheins, eine Karteikartenabschrift sowie ggf. die polizeiliche Diebstahlbescheinigung.

Was kostet ein Ersatzführerschein?

Neben den Kosten für die Lichtbilder können verschiedene Gebühren anfallen, die Sie unserer Auflistung entnehmen können.

Wann müssen Sie für den Führerschein Ersatz beantragen?

Teures Vergnügen? Was Sie nach Verlust vom Führerschein ein Ersatz tatsächlich kosten kann, erfahren Sie im Ratgeber.
Teures Vergnügen? Was Sie nach Verlust vom Führerschein ein Ersatz tatsächlich kosten kann, erfahren Sie im Ratgeber.

Grundsätzlich ist die Erstellung eines Ersatzdokumentes dann erforderlich, wenn Sie Ihr altes Dokument verloren haben oder dieses gestohlen wurde. Nicht zulässig ist die Beantragung in dem Falle, dass Ihnen der Führerschein aufgrund einer Verkehrsstraftat dauerhaft abgenommen oder Ihnen ein Fahrverbot auferlegt wurde.

Wichtig ist, dass Sie im Falle eines möglichen Diebstahls bei der zuständigen Polizeibehörde eine Diebstahlanzeige erstatten. Es ist dabei nicht erforderlich, den Schuldigen zu kennen. Die dabei ausgestellte Bestätigung benötigen Sie in aller Regel für den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments.

Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen

Einen Ersatzführerschein können Sie nach dem Verlust durch Diebstahl beantragen.
Einen Ersatzführerschein können Sie nach dem Verlust durch Diebstahl beantragen.

Wenn Ihr Führerschein abhanden gekommen ist, können Sie einen Ersatzführerschein in aller Regel bei dem Bürgeramt bzw. Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Sollten Sie sich dauerhaft nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, ist die Erstellung am Nebenwohnsitz zumeist nur möglich, wenn die eigentlich zuständige Behörde hierin einwilligt.

Benötigen Sie den Ersatz für Ihren Führerschein umgehend, sind die Beantragung von vorläufigem Führerschein sowie die Expressherstellung eines neuen dauerhaften Dokumentes in der Regel nur bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde möglich.

Wichtig: Es ist grundsätzlich nicht möglich, den Ersatzführerschein online zu beantragen, da die persönliche Vorsprache des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers im Rahmen der Identitätsprüfung unerlässlich ist. Dadurch ist es auch regelmäßig nicht möglich, den Ersatzführerschein im Ausland zu beantragen.

Welche Unterlagen benötigen Sie für den Antrag?

Ersatzführerschein beantragen: Sie benötigen unterschiedliche Unterlagen.
Ersatzführerschein beantragen: Sie benötigen unterschiedliche Unterlagen.

Für den Antrag benötigen Sie einige Nachweise. Zum einen ist ein gültiger Personalausweis bzw. Pass erforderlich, um Sie beim Vorsprechen in der Behörde genau identifizieren zu können. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Antragsteller auch der betroffene Fahrerlaubnisinhaber ist, und somit ein Anrecht auf Ausstellung von einem Ersatzführerschein besitzt.

Zusätzlich müssen Sie ein neues biometrisches Foto einreichen, das für den Führerschein verwendet werden kann. Das Foto sollte dabei in aller Regel nicht älter als sechs 6 Monate sein.

Zusätzlich können folgende Unterlagen benötigt werden:

  1. eidesstattliche Versicherung, die den Verlust des ursprünglichen Dokumentes bestätigt
  2. Diebstahlbescheinigung (Bestätigung der Polizei, dass eine Diebstahlanzeige erging)
  3. Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Führerscheinbehörde, sofern diese nicht dieselbe ist, bei der Sie Ersatz für Ihren Führerschein beantragen

Was kostet ein Ersatzführerschein?

Führerschein verloren: Ein Ersatz für das Dokument kostet 40 Euro und mehr.
Führerschein verloren: Ein Ersatz für das Dokument kostet 40 Euro und mehr.

Die Kosten für einen Ersatzführerschein können zwischen den einzelnen Gemeinden variieren. Eine detaillierte Auskunft zu den entstehenden Gebühren können Sie bei der zuständigen Behörde bzw. dem Bürgeramt in Erfahrung bringen. Die folgenden Angaben dazu, was ein Antrag auf Ausstellung von einem Ersatzführerschein kosten kann, sind deshalb als allgemeine Richtwerte zu verstehen.

Diese Gebühren können im Einzelnen entstehen (Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – GebOSt):

  1. Ersatzführerschein (etwa drei bis vier Wochen bis zur Ausstellung): zirka 40 Euro
  2. vorläufiger Führerschein: zirka 13 Euro (häufig geringere Kosten, wenn zeitgleicher Antrag auf Erstellung von einem Ersatzdokument)
  3. Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht: zirka 10 Euro
  4. eidesstattliche Versicherung (wenn direkt auf der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben): zirka 30 Euro
  5. Expressherstellung (etwa zwei Werktage): z. B. derzeit 6,75 Euro in Berlin, 19,55 Euro in München, 24,50 Euro in Hamburg
  6. Karteikartenabschrift: in der Regel keine zusätzlichen Kosten
  7. bei Direktversand von der Bundesdruckerei: 4,85 Euro Versandgebühr für Einschreiben

Abweichungen gestattet die GebOSt innerhalb eines vorgegebenen Gebührenrahmens, insbesondere auch im Falle aufwendiger Prüfungsverfahren.

Beachten Sie: Besitzen Sie keinen vorläufigen Führerschein oder eine entsprechende Befreiung von der Mitführpflicht, so kann im Falle einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld für das Fahren ohne Führerschein erhoben werden. Da die Fahrerlaubnis selbst jedoch auch trotz des Verlustes des Nachweisdokumentes gültig ist, ist der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis dadurch nicht erfüllt.

Alten Führerschein wiedergefunden = Ersatz wieder abgeben?

Müssen Sie den Ersatzführerschein wieder abgeben, wenn Sie das Original doch wiederfinden?
Müssen Sie den Ersatzführerschein wieder abgeben, wenn Sie das Original doch wiederfinden?

Sollte Ihr ursprüngliches Führerscheindokument wider Erwarten doch wieder auftauchen – etwa im Rahmen der Diebstahlermittlungen -, so dürfen Sie nicht beide Dokumente behalten. In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, das Wiederauffinden gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde mitzuteilen und Ihren alten Führerschein abzugeben. Der Ersatzführerschein ist mithin das aktuell gültige Dokument, der alte durch dessen Ausstellung gewissermaßen entwertet.

Geben Sie den alten Führerschein hingegen nicht ab, kann im Zweifel bei Bekanntwerden der Verdacht der Urkundenfälschung im Raum stehen. Hierbei handelt es sich um einen Straftatbestand, der auf Grundlage des Strafgesetzbuches geahndet werden kann. Gemäß § 267 StGB drohen bei einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Alter deutscher Führerschein: Automatische Umschreibung?

Die Kosten für den Führerschein-Ersatz können bei zeitgleicher Umtragung in einen EU-Führerschein ggf. steigen.
Die Kosten für den Führerschein-Ersatz können bei zeitgleicher Umtragung in einen EU-Führerschein ggf. steigen.

Handelte es sich bei dem verlorengegangenen Dokument um einen alten deutschen Führerschein, so erfolgt bei Antrag auf Ausstellung von einem Ersatzführerschein in der Regel eine automatische Umschreibung in den EU-Scheckkartenführerschein.

Gleiches gilt etwa ebenso bei der Verlängerung des Lkw-Führerscheins oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach erfolgtem Führerscheinentzug. Spätestens bis zum Jahre 2033 müssen jedoch auch alle anderen Führerscheininhaber ihre Dokumente umschreiben lassen.

Auch in diesem Falle gilt: Findet sich Ihr alter Führerschein wieder an, müssen Sie diesen abgeben bzw. entsprechend nachweislich entwerten lassen. Sie können den EU-Führerschein, der als Ersatz ausgestellt wurde, nicht zurückgeben und den alten wiederverwenden.
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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Sie unterstützt das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de seit 2015. Ihre über die Jahre ausgebaute Expertise im Verkehrsrecht nutzt sie, um komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten.

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