TÜV überziehen – Welche Sanktionen drohen bei abgelaufener Plakette?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 9. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Sind Teile eines Autos defekt, können schwere, im schlimmsten Fall sogar tödliche, Unfälle die Folge sein. Aus diesem Grund müssen sich alle Kfz in regelmäßigen Abständen der sogenannten Kfz-Hauptuntersuchung – umgangssprachlich meist TÜV genannt – unterziehen. Was passiert jedoch, wenn Fahrzeughalter den Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) verpassen und den TÜV überziehen?

Bußgeldtabelle: Diese Konsequenzen drohen, wenn Sie den TÜV überziehen

VerstoßBußgeldPunkte
HU um 2 bis 4 Monate überzogen15 €
HU um 4 bis 8 Monate überzogen25 €
HU um mehr als 8 Monate überzogen60 €1

Bei Kfz, für die eine Sicherheitsprüfung vorgegeben ist, sind strengere Sanktionen zu erwarten:

VerstoßBußgeldPunkte
HU um bis zu 2 Monate überzogen15 €
HU um 2 bis 4 Monate überzogen25 €
HU um 4 bis 8 Monate überzogen60 €1
HU um mehr als 8 Monate überzogen75 €1

Bußgeldrechner für die überfällige HU

Sie wurden von der Polizei angehalten, weil an Ihrem Fahrzeug der TÜV abgelaufen ist und möchten nun wissen, welche Konsequenzen Ihnen drohen? Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner, um mehr zu erfahren.

FAQ: Hauptuntersuchung nicht pünktlich durchführen lassen

Wie häufig müssen Sie Ihr Fahrzeug beim TÜV vorführen?

In Neuwagen muss drei Jahre nach seiner Erstzulassung das erste Mal zur Hauptuntersuchung. Danach muss das Kfz alle zwei Jahre zum TÜV. Gewisse Fahrzeuge, zum Beispiel Wohnmobile (ab 3,5 t), Lkw und Busse, müssen jedes Jahr vorstellig werden.

Woher weiß ich, wann ich wieder zur Hauptuntersuchung muss?

Am einfachsten ist wohl der Blick auf die TÜV-Plakette, welche auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen zu finden ist. Dem mittleren Kreis ist zu entnehmen, in welchem Jahr die nächste Prüfung fällig wird. Die Zahl, die ganz oben steht, weist auf den korrekten Monat hin. Den nächsten Termin können Sie aber auch dem Prüfbericht, der bei der letzten HU ausgestellt wurde, entnehmen.

Wie teuer ist es, den TÜV zu überziehen?

Das kommt darauf an, um wie viele Monate die HU überzogen wurde und um welche Art von Kfz es sich handelt. Bei Pkw und einer Überschreitung von zwei bis vier Monaten beträgt das Bußgeld 15 Euro. Es steigt auf 25 Euro, wenn vier bis acht Monate abgelaufen sind. Danach erhöht sich das Bußgeld auf 60 Euro, außerdem kommt es zu einem Punkt in Flensburg.

Im Video: Was droht, wenn Sie Ihren TÜV-Termin überziehen?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

Spezifische Ratgeber zum Thema „TÜV überziehen“

Wann ist die Hauptuntersuchung für ein Kfz fällig?

HU fällig? Die Untersuchung muss in der Regel alle zwei Jahre erfolgen.
HU fällig? Die Untersuchung muss in der Regel alle zwei Jahre erfolgen.
Besteht Ihr Kfz die Hauptuntersuchung, wird eine neue Plakette angebracht.
Besteht Ihr Kfz die Hauptuntersuchung, wird eine neue Plakette angebracht.

In regelmäßigen Abständen muss jedes Fahrzeug zum TÜV bzw. zur Hauptuntersuchung, damit festgestellt werden kann, ob es sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Wann ist dies jedoch genau der Fall?

Grundsätzlich müssen Neuwagen drei Jahre nach deren Erstzulassung das erste Mal zur HU. Danach gilt die gleiche Regelung wie für alle anderen Kfz: Möchten Sie den TÜV nicht überziehen, müssen Sie für das Fahrzeug alle zwei Jahre zum Termin für die Untersuchung.

Ausnahmen gibt es jedoch für Wohnmobile, die zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen wiegen, und die schon älter als sechs Jahre sind. Diese müssen sich alle 12 Monate eine frische HU-Plakette abholen. Und auch Lkw und Busse sowie andere gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen früher zum TÜV als andere Kfz. Bei ihnen steht die HU jährlich an. Des Weiteren muss eine spezielle Sicherheitsprüfung durchgeführt werden.

In der Vergangenheit gab es zwei Plaketten: eine für die HU und eine für die Abgasuntersuchung (AU). Letztere wurde auf dem vorderen Kennzeichen eines Pkw angebracht. Seit dem Jahr 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) jedoch ein Teil der Hauptuntersuchung, weshalb die AU-Plakette nicht mehr verwendet wird.

Woran erkenne ich, dass der TÜV überfällig ist?

Um den TÜV nicht zu überziehen, müssen Sie natürlich wissen, wann die nächste Untersuchung fällig ist. Wie können Sie dies jedoch herausfinden? Zum einen können Sie einen Blick in den letzten Prüfbericht zur Hauptuntersuchung für Ihr Auto werfen. Zum anderen verschafft auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein genannt) bezüglich der nächsten TÜV-Untersuchung Gewissheit.

Sie möchten den TÜV nicht überziehen? Achten Sie auf die Plakette!
Sie möchten den TÜV nicht überziehen? Achten Sie auf die Plakette!

Am einfachsten ist es aber wohl, die Fälligkeit des anstehenden Termins am Kfz selbst zu überprüfen. Wie lesen Sie die TÜV Plakette aber richtig? Die HU- bzw. TÜV-Plaketten für Fahrzeuge werden jeweils auf dem hinteren Kennzeichen angebracht. Im Kreis, der sich in der Mitte der Plakette befindet, steht das Jahr, in welchem die nächste Prüfung durchgeführt werden muss.

Rund um diesen Kreis sind die Zahlen von 1 bis 12 – diese stehen für die zwölf Monate des Jahres – angeordnet. Bei der Zahl, die ganz oben steht, handelt es sich um den Monat, in dem Ihr Auto zur Hauptuntersuchung muss. Ist dies beispielsweise die 8, müssen Sie also im August einen Termin zur HU machen, wenn Sie den TÜV nicht überziehen möchten.

Nicht nur der TÜV führt die HU durch. Auch andere Prüforganisationen sind dazu berechtigt, die Hauptuntersuchung vorzunehmen. Hierzu gehören die DEKRA, die GTÜ, die KÜS sowie die FSP.

Konsequenzen, wenn die TÜV-Plakette abgelaufen ist

Wenn Sie den TÜV für Ihr Auto überziehen, kann dies laut Bußgeldkatalog Folgen haben. Fallen Sie der Polizei beispielsweise bei einer Kontrolle auf, so müssen Sie innerhalb der ersten zwei Monate mit keinen Sanktionen rechnen. Die Beamten werden Sie jedoch auf die Fälligkeit der HU hinweisen.

Ist der TÜV bereits mehr als zwei, jedoch maximal vier Monate abgelaufen, müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Dieses erhöht sich auf 25 Euro, wenn die Hauptuntersuchung für das Auto oder ein anderes Kfz um mehr als vier bis maximal acht Monate überschritten wurde.

Wenn Sie den TÜV überziehen und der eigentliche Termin mehr als acht Monate zurückliegt, wird ein Bußgeld von 60 Euro angesetzt. Außerdem müssen Sie mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Für Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden, ergibt sich noch ein weiteres Problem. Ist der TÜV so lange abgelaufen, wird dies als B-Verstoß gewertet. Sollte noch eine weitere Auffälligkeit dieser Art oder aber ein schwerwiegenderer A-Verstoß auftreten, wird die Probezeit verlängert und außerdem die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.

Auch Ihr Motorrad muss zum TÜV. Ansonsten droht ein Bußgeld.
Auch Ihr Motorrad muss zum TÜV. Ansonsten droht ein Bußgeld.

Bei Fahrzeugen, für die eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, werden sogar strengere Sanktionen angesetzt, wenn Halter den TÜV überziehen. Dies bezieht sich beispielsweise auf Lkw. Hier wird ein Bußgeld sofort fällig. Ist die HU seit bis zu zwei Monaten abgelaufen, beträgt die Geldbuße 15 Euro. Bei einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten erhöht sich diese auf 25 Euro.

Bei einer Überziehung um vier bis acht Monate steigt das Bußgeld auf 60 Euro. Außerdem fällt ein Punkt in Flensburg an. Ist der TÜV sogar schon mehr als acht Monate abgelaufen, liegt das Bußgeld bei 75 Euro. Des Weiteren wird auch hierbei ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen.

Wann ist eigentlich die nächste HU fällig, wenn Sie den TÜV überziehen? Verkürzt sich dann der jeweilige Zeitraum? Wir können alle betroffenen Fahrzeughalter beruhigen: Der nächste Termin wird nicht mehr zurückdatiert. Es ist also egal, wie lange der TÜV abgelaufen ist, nach der Prüfung müssen Sie erst wieder nach zwei Jahren bzw. bei speziellen Fahrzeugen nach einem Jahr zur HU.

Mängel bei der HU: Wenn Ihr Auto zur Nachuntersuchung muss

Egal, ob Sie den TÜV überziehen oder pünktlich zum Termin erscheinen: Werden bei der Untersuchung Mängel an Ihrem Fahrzeug festgestellt, erhalten Sie in der Regel einen Monat Zeit, um diese beheben zu lassen. Zur Überprüfung müssen Sie dann erneut zur Prüforganisation – also beispielsweise zum TÜV – um eine Nachuntersuchung vornehmen zu lassen. Diese ist günstiger als die ursprüngliche Hauptuntersuchung.

Verpassen Sie jedoch diesen Termin und erscheinen nicht fristgerecht zur Nachuntersuchung, wird erneut eine herkömmliche HU durchgeführt. Sie müssen also mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Wird festgestellt, dass sich Ihr Fahrzeug in keinem verkehrssicheren Zustand befindet, weil es schwerwiegende technische Mängel aufweist, dürfen Sie nicht mehr weiterfahren. Der Prüfer muss dann die alte Plakette entfernen und die Zulassungsbehörde darüber informieren.

Vertiefte HU für Auto, Motorrad & Co. – Was bedeutet das?

Ist der TÜV abgelaufen, steht häufig eine vertiefte HU bevor.
Ist der TÜV abgelaufen, steht häufig eine vertiefte HU bevor.

Wenn Sie den TÜV überziehen und dabei erwischt werden, müssen Sie neben dem Bußgeld und einem etwaigen Punkt in Flensburg zusätzlich mit einer weiteren Sanktion rechnen. Hierbei handelt es sich um die Auflage einer sogenannten vertieften bzw. erweiterten HU.

Sind mehr als zwei Monate vergangen, seitdem der TÜV abgelaufen ist, wird diese verschärfte Überprüfung angeordnet. Hierbei wird das Auto auf Herz und Nieren getestet.

So werden bei den Bremsschläuchen beispielsweise zusätzliche Knick- und Drehprüfungen durchgeführt. Dieser Aufwand hat seinen Preis. Sie müssen mit Kosten rechnen, die etwa 20 Prozent über einer herkömmlichen TÜV-Untersuchung liegen.

Viele Fahrzeughalter befürchten, dass der TÜV bzw. eine andere Prüforganisation das Bußgeld anordnet, wenn sie die Hauptuntersuchung überziehen und zu spät zur Begutachtung erscheinen. Diese Sorge ist allerdings unbegründet, der Prüfer kann – im Gegensatz zur Polizei – kein Bußgeld anordnen.
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn. Sie verstärkt das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de seit 2016. Ihr thematischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Bereich finanzieller Fragestellungen rund um Versicherungen und die Autofinanzierung.

33 Gedanken zu „TÜV überziehen – Welche Sanktionen drohen bei abgelaufener Plakette?

  1. Christopher

    Hallo zusammen,

    bei meinem Winter-Auto ist der Tüv seit 12/22 abgelaufen. Nun habe ich heute einen Zettel an der Frontscheibe entdeckt. QR-Code, 15 Euro Bußgeld (zwischen 2-4 Monate abgelaufen). Mein Winter-Auto ist jedoch nur noch bis Ende März angemeldet, hatte eigentlich vor nicht mehr zum Tüv vorzufahren sondern diese Winter-Saison noch fertig zu fahren (Technik am Auto funktioniert einwandfrei, Rost ist halt so ein Thema). Das Fahrzeug hätte ich dann am Ende wie 2x meine vorherigen, dann der örtlichen Feuerwehr zum rausschneiden für Übungen gespendet. (Ja alles für einen guten Zweck)

    So nun zu meiner Eigentlichen Frage, da sie mein Auto nun höchstwahrscheinlich auf dem Kicker haben (grüne Farbe des Wagens auffällig). Können die Beamten, wenn Sie z.B. in 3 Tagen wieder vorbei fahren, nochmal so ein Knöllchen ranhängen also x-beliebige oder wie funktioniert das? Wäre schon noch gerne bis Ende durchgefahren, ansonsten muss ich nochmal zu meinem freundlichen vorbei und gucken was für den TÜV alles zu machen wäre :(.

    Viele Grüße

    Christopher

  2. Nathali

    Hallo zusammen,

    Habe einen Bescheid bekommen zur Anhörung eines Bußgeldverfahren. Mein TÜV ist 07/20 abgelaufen dieses war mir leider nicht aufgefallen. Wenn ich jetzt auf den Bescheid antworte wie lange habe ich Zeit um dieses dann zu beheben? Da ich erst im Mai dazu kommen werde aus finanzieller Sicht

  3. Gustavo

    TBNR 329113 besagt, dass der Termin zur fälligen Hauptuntersuchung um MEHR als 2 bis 4 Monate überschritten ist.
    Konkret: Termin 09/21 – beanstandet 11/21 mit Verwarnungsangebot 15 €.
    Nach meinem Rechtsverständnis ist der Beanstandungsmonat noch in der Frist von 2 Monaten – oder liege ich falsch?

  4. Günni

    Hallo,
    ich habe gestern eine Verwarnung bekommen für abgelaufenen Tüv, fällig 10/2019 25 Euro bei Überschreitung von 4 – 8 Monate.
    Das Auto hat eine Saisonzulassung von 4 – 10, also April bis Oktober.
    Zählen die ruhenden Monate zur Überschreitung mit? Laut DEKRA zählen diese Monate nicht, da ich hier keine Möglichkeit gehabt hätte, das Fahrzeug zum Tüv zu fahren.
    Gruss,
    Günni

  5. razz

    Folgende Situation:

    – Auto war 4 Monate über den TÜV
    – Ordnungsamt hat dies angezeigt und es folgte eine Zahlungsaufforderung aufgrund der Ordnungswidrigkeit
    – Landratsamt wurde informiert und versendet Brief mit Aufforderung zur Vorführung des KFZ binnen 14 Tage. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass sowohl über eine bestandene als auch einer Vorführung mit Mängeln zu informieren sei.
    – Fahrzeug wird beim TÜV vorgeführt und aufgrund von Mängeln erhält das Fahrzeug keinen neuen Stempel. Es gibt 2 Monate Zeit zur nächsten Vorführung.
    – Bericht der Vorführung beim TÜV wird umgehend an das Landratsamt gefaxt
    – Mängel am KFZ werden umgehend beseitigt und eine Woche später erhält es eine neue Plakette. Aufgrund des Faxes zur ersten Abnahme und einer Frist von zwei Monaten wird das Landratsamt vom bestehen der Untersuchung nicht umgehend informiert.
    – Einige Tage später kommt ein zweiter Brief vom Landratsramt mit der Aufforderung einer Bußgeldzahlung von ~25 € aufgrund eines Versäumnisses
    – Die Sachbearbeiterin gibt am Telefon an von dem Fax der ersten Untersuchung nichts zu wissen. Nach Einsicht der Datenbank des KBA gibt sie aber auch an, dass am selben Tag der Anfertigung des Schreibens zum Versäumnis der TÜV den Eintrag zur bestandenen Prüfung angegeben habe. Dennoch besteht sie auf die Zahlung des Bußgeldes von ~25 € mit der Begründung, dass für sie das Verfahren erst bei Kenntnisnahme eingestellt sei und das sei der Zeitpunkt des Anrufes obwohl der Aufforderung der Abnahme nachweisbar Folge geleistet wurde. Ihrer Ansicht nach wäre die Bußgeldaufforderung nur dann gegenstandlos, wenn ein Fax der erfolgreichen Abnahme am selben Tag des Schreibens eingegangen sei. Das Fax über die erste Vorführung spiele für eh sie keine Rolle. Es zähle ausschließlich die erfolgreiche Abnahme.

    Ja, das Fax über die bestandene Prüfung hätte unverzüglich erfolgen sollen. Den Schuh muss man sich anziehen. Doch verstecken sich hier für mich 3 Kuriositäten:

    1. Das erste Schreiben des Landratsamtes weißt nicht darauf hin, dass die Frist nur für eine erfolgreiche Abnahme beim TÜV gelte. Gegenteilig wird durch die explizite Nennung des Durchfallberichtes suggeriert, dass dies bereits reiche um dem Verfahren erstmals genüge zu tun.

    2. Mit dem ignorieren des ersten Berichtes stellt das Landratsamt das eigene Verfahren über den TÜV. Denn Sinn und Zweck ist hier der Prüfung der Verkehrstüchtigkeit folge zu leisten. Dem ist bei erster Vorführung beim TÜV gefolgt worden. Der TÜV hat zwar Mängel festgestellt, das KFZ jedoch nicht als verkehrsuntauglich eingestuft.

    3. Obwohl für das Landratsamt nachvollziehbar ist, dass das KFZ „fristgerecht“ erfolgreich beim TÜV vorgeführt wurde, wird darauf bestanden, so zu tun als sei das erst bei Kenntnisnahme (dem Telefonat) geschehen und damit Sinn und Zweck des Verfahrens von der Durchsetzung der Hauptuntersuchung zur Durchsetzung eines Bußgeldes quasi „umgewidmet“.

    Lohnt sich ein Einspruch?

    Fun Fact am Rande:
    Dem Schreiben des Landratsamtes zum Bußgeld lag ein weiteres Schreiben adressiert an das LKA mit der Aufforderung einer INPOL-Ausschreibung bezüglich eines KFZ eines anderen mir unbekannten Halters zur „Zwangsentstempelung“ bei. Mit Name, Geburtstag inkl. Ort und Anschrift des Halters, Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer. Ausgestellt von der selben Sachbearbeiterin.

  6. Stefan

    Hallo,
    ich habe gerade einen Zettel bei mir an der Scheibe gebfunden dass meine HU überfällig ist (11/18).
    Da wir jetzt anfang 2020 haben:
    Mit welchen Strafen habe ich zu rechnen?

    MfG Stefan

  7. Diana

    Hallo,
    durch Zufall wurde entdeckt, dass der TÜV seit ca 4 Monaten abgelaufen ist.
    Daraufhin wurde uns die Aufforderung dies nachzuholen geschickt.
    Ärgerlich ist, dass wir regelmässig zur Inspektion ins Autohaus gehen.
    Es wurde sofort nachgereicht..Wochen später erhalte ich einen Bußgeldbescheid in Höhe von 53,50€.
    25€ Strafe habe ich zähneknirschend überwiesen, aber Gebühren plus Auslagen in Höhe von 28,50€ fand ich frech..
    Mein Widerspruch wurde nicht akzeptiert..kann ich dagegen etwas unternehmen?
    Danke und Lg

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Diana,

      gegen die Gebühren und Auslagen, die ein Bußgeldbescheid mit sich bringt, können Sie leider nichts unternehmen. Das sind die Kosten, die den Behörden für den Aufwand etwa bei der Ermittlung des Kfz-Halters und beim Versenden des Bescheides entstehen.

      – Die Redaktion

  8. duweistschonwer

    sehr interessant, das wusste ich noch nicht.

    vermute jedoch die 20% Aufschlag beim TÜV werden dennoch fällig?

  9. Ingrid r.

    Habe Saisonkennzeichen von November bis Mai. Der Tuev ist im August fällig. Kann ich ohne Strafe erst im November zum Tuev ?

    1. Carsten

      Hallo, das ist kein Problem bei Saison-Kennzeichen gilt eine Sonderregel. Fällt der TÜV Termin in die Ruhephase, wird er erst 30 Tage nach Saison-Beginn fällig. Also spätestens 30.11.

  10. Anja

    Hallo Bußgeldkataloge Team,

    Da wäre ich jetzt auch mal Neugierig.
    Die Polizei stand zu einem Daten Abgleich bei mir und meinen Freund vor der Tür waren sahen schon am Fenster das welche im Garten sind und unser Motorrad gemustert haben.
    Das Lustige ist nach dem die Herren Nett fragten und unsere Daten abglichen und alles passte, bekamen wir eine Woche später eine Verwarnung wegen abgelaufenen TÜV‘s.
    Wir riefen an und fragten nach weil ja auch niemand an der Tür etwas zu uns sagte die meinten nur das dass rechtens wäre.

    Jetzt kam auch ein Brief mit der Strafe von 15€ aber soweit ich richtig verstehe wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr nicht bewegt wird/wurde da es schon seit 3 Monaten im Garten seinen „Winrerschlaf hält“ und wir von der Arbeit damals im Stress waren und beschlossen das einfach im Frühjahr zu machen und auf einen Anhänger abzustellen.
    Wieso dürfen die Beamten das Ausstellen ? Es ist kein öffentlicher Raum/Weg und es steht auch Europäischen Auto Club das wenn das Grundstück abgesperrt ist oder das Fahrzeug in einer geschlossenen Garage man keine Strafe dafür bekommen kann. Sobal es aber bewegt wird oder öffentlichen Grund berührt Sraftbar gemacht wird, die Polizei hat aber unser Grundstückstor geöffnet um an die Haustüre zu gelangen?

    Ich hab dafür ehrlich gesagt kein Verständnis und suche eine Erklärung dafür da die Beamten mir das nicht richtig erklären und nur meinen ich muss und das es rechtens ist …

    Herzlichen Dank

    Anja

  11. Kevin

    Hallo,
    Mir ist heute aufgefallen dass die HU bei mir fällig ist und das seit 9 Monaten. Ich bin dadurch,dass wir 2 Wagen besitzen durcheinander gekommen. Wie schaut es aus wenn ich zum tüv oder Kfz Werkstatt gehe, melden diese mich, sodass ich mit Punkt und Bußgeld rechnen kann/muss? Wäre der erste Punkt wenn. Das ich nun eine vertiefte HU machen lasen muss mit ca.20-30% Aufschlag, dessen bin ich mir bewusst.

    FreundlichenGruß

  12. Bastian

    Hallo auf meiner Plakette steht 05/18 werde den TÜV leider erst im Januar 2019 machen können meine frage ist welche Strafe kommt auf mich zu wenn Ich im Januar 2019 von der Polizei kontrolliert werde?

  13. Robert

    Ich habe ein altes, noch zugelassenes Leichtkraftrad in einem geschlossenen Schuppen stehen, bei dem der Tüv seit über 10 Jahren abgelaufen ist. Es ist in dieser Zeit aber auch nicht mehr gefahren worden.
    Inzwischen ist der Zustand so schlecht geworden, dass eine Reparatur nicht mal so eben geschehen kann, um es beim Tüv vorzuführen.
    Gibt es eine Möglichkeit, dem Bußgeld zu entgehen, wenn ich es jetzt abmelden möchte ?
    Mir war nicht bewusst, dass es auch für nicht im öffentlichen Verkehrsraum benutzte Fahrzeuge Pflicht ist, diese regelmäßig beim Tüv vorzuführen. Bin jetzt erst darauf gestoßen, weil mir ein Bekannter erzählte, er habe nach der Abmeldung seines verschrotteten Fahrzeuges (normaler Pkw) noch eine Verwarnung von 25,00 € geschickt bekommen, weil der Tüv drei Monate überzogen war (eigentlich dürften es ja bei drei Monaten nur 15,00 € sein).
    Wäre es evtl. eine Lösung, den Fahrzeugschein als verloren gegangen zu melden ?
    Dann wäre aber immer noch die Plakette auf dem Kennzeichen. Was würde passieren, wenn ich z.B. das Jahr darauf unkenntlich machen oder sie ganz entfernen würde ?

  14. Rafa

    Guten Abend, ich habe nach einem längerem Auslandseinsatz mein Fahrzeug, welches längere Zeit nicht im Strassenverkehr bewegt wurde und in meiner geschlossenen Garage stand, verkauft.

    Vor dem Verkauf habe ich das Fahrzeug abgemeldet. Nach 2 Wochen flatterte ein Bußgeldbescheid in Höhe von 15€ aufgrund von Überziehung der HU 2-4 Monate ins Haus.

    Ich legte Einspruch ein, da ich das Fahrzeug berufsbedingt seit einem knappen Jahr nicht nutzen konnte. Dem Widerspruch wurde nicht stattgegeben.

    Sollte ich etwa eine neue HU machen um das Fahrzeug ohne Bußgeldverfahren abzumelden??

    Gruss
    Rafa

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Rafa

      Wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wurde, sind Sie zur Zahlung des Bußgeldes in jedem Fall verpflichtet. Zusätzlich sollten Sie eine neue HU vornehmen lassen.

      – Die Redaktion

  15. Ingo K.

    Hallo,

    mein Wohnwagen wurde dieses Jahr nicht benutzt. Nun habe ich den TÜV-Termin total übersehen. Er wäre aber im
    Januar 18 fällige gewesen. Dafür muß ich nun 25 € Bußgeld zahlen. Soweit so gut.
    Nun bekam ich aber zusätzlich vom Landratsamt die Aufforderung den TÜV bis 6.9.18 nachzuholen oder den Wohnwagen abzumelden.
    Bei Nichbeachtung werde der Wohnwagen ansonsten durch das Landratsamt zwangsweise Stillgelegt.
    1. Ich finde hierzu keine Rechtsgrundlage.
    2. Was ist wenn eine Widerforführung notwendig werden sollte?

    Mit freundlichen Grüßen
    Ingo

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Ingo K.

      Der Aufforderung zur TÜV-Nachholung müssen Verkehrsteilnehmer nachkommen, wenn diese den eigentlichen TÜV-Termin nicht eingehalten haben.

      – Die Redaktion

  16. Martin S

    Hallo, ab wann zählt denn die Überzieung? Ab dem Folgemonat? Z. B. wenn 06/18 Termin, endet die 2-monatige Frist Ende 08/18? Danke und schöne Grüße, Martin

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Martin S.

      Im Kreis, der sich in der Mitte der Plakette befindet, steht das Jahr, in welchem die nächste Prüfung durchgeführt werden muss. Rund um diesen Kreis sind die Zahlen von 1 bis 12 – diese stehen für die zwölf Monate des Jahres – angeordnet. Bei der Zahl, die ganz oben steht, handelt es sich um den Monat, in dem Ihr Auto zur Hauptuntersuchung muss. Ist dies beispielsweise die 8, müssen Sie also im August einen Termin zur HU machen, wenn Sie den TÜV nicht überziehen möchten.

      Ihr Team von bussgeldkataloge.de

  17. Silvia U.

    Wie verhält es sich, wenn ich den TÜV beispielsweise um sagen wir mal vier Wochen überzogen habe und in einen Unfall verwickelt bin. Hat das Konsequenzen für den Versicherungsfall.

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Silvia,

      ist Ihr TÜV abgelaufen, kann es sein, dass ein Unfall laut Versicherung kostentechnisch nicht immer in voller Höhe übernommen wird. Bei einer geringfügigen Überziehung von lediglich ein paar Tagen ist dies allerdings kein Grund, den Versicherungsschutz für das Fahrzeug zu kürzen.

      Die Redaktion von bussgeldkataloge.de

  18. Nicole

    Wann wird mein Kommentar freigeschaltet? Eine Antwort wäre wünschenswert. Danke

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Nicole,

      da unsere Redaktion jeden Kommentar einzeln prüft, können wir häufig nicht direkt auf Anfragen antworten. Wir bitten um Ihre Nachsicht.

      Die Redaktion von bussgeldkataloge.de

  19. Nicole

    Hallo, mein Fahrzeug war mit Saisonkennzeichen von Oktober bis Mai stillgelegt. Im September ist der Tüv abgelaufen und Tüv Termin hab ich nächste Woche. Polizei war auf unserem Grundstück und möchte nun 80 Euro und einen Punkt als Strafe. Ist das rechtens?

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Nicole,

      wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, haben Sie die zuständigen Behörden entsprechend des Bußgeldkataloges sanktioniert. Im Normalfall sollte dies jedoch nicht für sie gelten, weshalb Sie diese Sanktion mit der Begründung der Stilllegung beanstanden könnten. Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, dann können Sie gegen diesen Widerspruch einlegen.

      Die Redaktion von bussgeldkataloge.de

      1. Nicole

        Vielen lieben Dank für die kompetente Antwort.

  20. Reinhold S.

    Halllo,
    wird die Sanktion für den Zeitraum fällig, oder muss ich z.B. bei einer Überschreitung von 5 Monaten und 3 Polizei-
    kontrollen 1 mal 25,– € oder 3 mal 25,– bezahlen ?

    Vielen Dank für die Antwort

    Mit freundlichem Gruß

    Reinhold

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Reinhold S.,

      im Regelfall sollte es sich so verhalten, dass Sie jedes Mal die entsprechende Sanktion zu entrichten haben – in Ihrem Fall drei mal 25 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkataloge.de

    2. Chris

      In der Regel sieht es so aus, das man bei einer „Überschreitung“ die entsprechende Strafe zahlt und dabei eine Art Vorführkarte erhält, in der dem Fahrzeughalter 7 Tage Zeit gegeben wird, das Fahrzeug beim TÜV(Dekra/GTÜ/weiß der Harro)vorzuführen. Innerhalb der 7 Tage kann man bei einer weiteren Kontrolle diese Vorführkarte zeigen und man wird von dem Kollegen der exekutive darauf ermahnt, doch „fixer“ zur HU zu gehen.
      Interessanterweise: hat man die Vorführkarte oder auch einen Nachprüftermin kann die Politesse dennoch eine zusätzliche Strafe erwirken. Die Kollegen, die den ruhenden Straßenverkehr überwachen haben nämlich keine „direkte“ Einsicht in das Melderegister von Polizei/TÜV und für die stellt diese Ordnungswiedrigkeit in jedem Fall einen Verwaltungsakt vor. Ist man 8 Monate drüber können die die Plakette abkratzen und das Fahrzeug sicherstellen. Ist aber viel Schreibkram und wird nur in den ganz östlichen Bundesländern so gemacht

  21. Heinrich K.

    Es ist ein kleiner Fehler bei der Überziehung HU bis zwei Monate drin: oben steht 15,-€ als Bußgeld, dann steht hier unten bis 2 Monate keine Verwarnung, keinn Bußgeld. Erst ab 2 Monate HU Fälligkeit. Das war mein Stand bis heute.
    Es sei denn es hat sich wieder mal geändert.

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Heinrich,

      oben gibt es zwei Tabellen, die entsprechende Sanktionen auflisten. In der ersten Tabelle geht es um die „gewöhnlichen“ privaten Kfz. Dabei muss tatsächlich bis zwei Monate mit keiner Strafe gerechnet werden. Anders ist es bei Kfz, für die eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist (bspw. Taxis und Nutzfahrzeuge). Dabei gibt es strengere Sanktionen, wenn der TÜV überzogen wird. Daher die unterschiedlich festgelegten Strafen.

      – Die Redaktion

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