Seitenabstand: Diese Sanktionen drohen laut Bußgeldkatalog

Wenn es um das Thema Abstand geht, denken die meisten Autofahrer wohl erstmal an den Abstand, der zum voranfahrenden Fahrzeug eingehalten werden muss. Aber auch die Einhaltung des Seitenabstands ist im Straßenverkehr von Bedeutung, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Bußgeldtabelle zum Seitenabstand

VerstoßBußgeldPunkte
Beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern gehalten30 €
Gefährdung eines Kindes/ eines Hilfsbedürftigen/ eines älteren Menschen durch unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen80 €1
Schädigung eines Kindes/ eines Hilfsbedürftigen/ eines älteren Menschen durch unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen100 €1

FAQ: Seitenabstand

Wie groß muss der Seitenabstand beim Überholen sein?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass beim Überholen ein ausreichender Abstand zum Überholten, insbesondere zu Radfahrern und Fußgängern gehalten werden muss. Mehr zum Überholen von Radfahrern erfahren Sie hier.

Welcher Seitenabstand ist beim Parken einzuhalten?

Beim Parken sollte ein Abstand von mindestens 70 Zentimetern zu andern parkenden Fahrzeugen eingehalten werden.

Was droht, wenn Sie den nötigen Seitenabstand nicht einhalten?

Halten Sie beim Überholen nicht genug Seitenabstand, kann das ein Bußgeld von 30 Euro zur Folge haben.

Seitenabstand laut StVO

Wie groß muss der Seitenabstand beim Überholen sein?
Wie groß muss der Seitenabstand beim Überholen sein?

Beim Seitenabstand gilt es vor allem, die Regeln zu kennen oder sie zumindest schon einmal gehört zu haben. Denn der zur Seite zu haltende Abstand, wird durch Verkehrszeichen nicht angezeigt. Auch wenn der Seitenabstand im Straßenverkehr oft vernachlässigt wird, ist die Einhaltung trotz allem wichtig, da sonst andere Verkehrsteilnehmer wie auch Fußgänger oder Fahrradfahrer gefährdet werden können.

Doch legt die Straßenverkehrsordnung (StVO) den Seitenabstand überhaupt fest? Gibt es Richtlinien für den Seitenabstand, die beim Überholen anderer Fahrzeuge zu beachten sind? Muss ich auch beim Parken einen gewissen Seitenabstand zu anderen Fahrzeugen einhalten?

Seitenabstand beim Überholen

Legt die StVO einen Seitenabstand fest, der beim Überholen anderer Fahrzeuge eingehalten werden muss?
Legt die StVO einen Seitenabstand fest, der beim Überholen anderer Fahrzeuge eingehalten werden muss?

Überholen gehört im Straßenverkehr zum Einmaleins. Aber gerade auf schmalen Straßen erweisen sich Überholvorgänge meist schwieriger als gedacht. Je dichter Sie an einem anderen Verkehrsteilnehmer vorbeifahren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung oder eines Unfalls.

Andere Verkehrsteilnehmer könnten sich außerdem durch die Nähe Ihres Fahrzeugs verunsichert fühlen und selbst weiter nach rechts ausscheren und sich damit gefährden.

Die reformierte StVO, die seit dem 28.04.2020 gilt, legt bezüglich des Seitenabstands beim Überholen Folgendes fest:

Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

§ 5 Abs. 4 StVO

Wie groß der Seitenabstand beim Überholen konkret sein muss, legt die StVO also nur für das Überholen von Fußgängern, Radfahrern oder E-Scooter-Fahrern:

  • innerorts: 1,5 m
  • außerorts: 2 m

Beim Überholen anderer Fahrzeuge spielen folgende Faktoren bei der Größe des Seitenabstands eine Rolle:

  • Fahrzeugbeschaffenheit: Lkw-Fahrer sollten einen größeren Seitenabstand halten als Pkw-Fahrer.
  • Fahrgeschwindigkeit: Hierbei sollte die eigene als auch die des zu Überholenden beachtet werden: Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, desto größer muss der Seitenabstand sein.
  • Fahrbahnverhältnisse: Fahrbahnbegebenheiten wie Glatteis oder Schlaglöcher können auch einen Einfluss auf den einzuhaltenden Seitenabstand haben.
  • Wetterverhältnisse: Bei schlechten Wetterverhältnissen oder Seitenwind sollte ein größerer Seitenabstand eingehalten werden.
  • Art des zu überholenden Verkehrsteilnehmers: Handelt es sich bei dem zu Überholenden um einen Fußgänger, einen Fahrradfahrer, ein Motorrad oder einen anderen Pkw?
In der Regel gilt, dass andere Kraftfahrzeuge mit mindestens einem Meter Seitenabstand überholt werden sollten. Überholen Sie einen Motorradfahrer, sollte der Seitenabstand im Idealfall noch ein wenig größer ausfallen.

Fahren Sie an wartenden Bussen vorbei, sollten Sie einen Abstand von zwei Metern einhalten, falls der Bus zum Weiterfahren ausschert oder aussteigende Fußgänger plötzlich hinter dem Bus erscheinen und auf die Fahrbahn laufen, um die Straßenseite zu wechseln.

Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern

Welcher Seitenabstand muss beim Überholen von Radfahrern eingehalten werden?
Welcher Seitenabstand muss beim Überholen von Radfahrern eingehalten werden?

Fahrradfahrer nehmen nicht so viel Platz auf der Fahrbahn ein und werden daher auf breiteren Straßen von Autofahrern oft auch trotz entgegenkommender Fahrzeuge überholt. Da sie aber selbst nicht in den Gegenverkehr geraten wollen, fahren die Fahrzeugführer meist sehr dicht an den Fahrradfahrern vorbei.

Als Autofahrer sollten Sie auch damit rechnen, dass Fahrradfahrer durch ein Hindernis jederzeit nach links ausweichen müssen, auch deshalb ist die Einhaltung eines Seitenabstands so wichtig.

Überholen Sie einen Radfahrer, müssen Sie einen Seitenabstand von eineinhalb Meter innerorts bzw. zwei Meter außerorts einhalten.

Welche Seitenabstände haben Fahrradfahrer zu beachten?

Fahrradfahrer müssen beim Radeln auf der Fahrbahn oder auf einem Schutzstreifen besonders auf parkende Fahrzeuge achten. Auch Radfahrer müssen möglichst weit rechts fahren. Fahren Sie mit dem Fahrrad an parkenden Autos vorbei, achten Sie darauf, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu halten, da sich Autotüren plötzlich in Richtung der Fahrbahn öffnen könnten.

Eine allgemeingültige Regel gibt es hierbei zwar nicht, dennoch sollten Sie mindestens eine Autotürbreite Abstand halten, in der Regel also mindestens einen Meter.

Auch beim Überholen müssen Fahrradfahrer einen Seitenabstand beachten. Hierbei gibt es aber auch keine Regel, wie groß der Abstand genau sein muss. Achten Sie darauf, dass Sie den Überholvorgang durch die Klingel ankündigen und halten Sie während des Überholens einen ausreichenden Abstand, sodass eine Gefährdung des Überholten ausgeschlossen ist.

Seitenabstand beim Parken

Welcher Seitenabstand muss beim Parken eingehalten werden?
Welcher Seitenabstand muss beim Parken eingehalten werden?

Beim Parken gilt, dass Sie so viel Seitenabstand von einem anderen Fahrzeug halten müssen, dass Fahrer oder Beifahrer ohne Probleme in das Auto ein- und aussteigen können. Außerdem muss gewährleistet werden, dass der Fahrer ohne große Schwierigkeiten wieder ausparken kann.

Die StVO legt hierbei aber keinen speziellen Wert fest, der eingehalten werden muss. Generell gilt, dass Sie mindestens einen Abstand von 70 Zentimetern zu anderen parkenden Fahrzeugen lassen, sodass die Autotüren zumindest bis zu einem bestimmten Winkel geöffnet werden können.

Übrigens ist beim Parken nicht nur der Seitenabstand zu anderen parkenden Fahrzeugen zu beachten. Um Platz einzusparen, sollte zur Bordsteinkante höchstens ein Abstand von 30 Zentimetern gelassen werden.

Parken Sie also nicht weit genug am rechten Fahrbahnrand, kann dafür ein Bußgeld von 15 Euro verhängt werden. Zusätzlich kann Ihr Auto auch abgeschleppt werden, wenn der Verkehrsfluss durch Ihr Fahrzeug behindert wird.

Welche Bußgelder drohen bei Nichteinhaltung des Seitenabstands?

Welches Bußgeld wird bei einem zu geringen Seitensabstand verhängt?
Welches Bußgeld wird bei einem zu geringen Seitenabstand verhängt?

Wenn Sie den Seitenabstand nicht einhalten, kann das ein Bußgeld und sogar Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Ein Fahrverbot wird bei einem zu geringen Seitenabstand aber nicht verhängt. Halten Sie beim Überholen den Seitenabstand nicht ein, droht in der Regel ein Bußgeld von 30 Euro.

Gefährden Sie durch einen unzureichenden Seitenabstand ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder einen älteren Menschen, kann das ein Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg zur Folge haben. Kommt es bei einem zu gering gehaltenen Seitenabstand zu einer Schädigung dieser bestimmten Personengruppen, müssen Sie mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (48 Bewertungen, Durchschnitt: 4,17 von 5)
Seitenabstand: Diese Sanktionen drohen laut Bußgeldkatalog
Loading...

Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

3 Gedanken zu „Seitenabstand: Diese Sanktionen drohen laut Bußgeldkatalog

  1. Ingrid H.

    Vielen Dank für die vielen Hinweise.

    Allerdings habe ich nach einem Abstand gesucht, den ein Autofahrer halten muss, wenn er auf einer Straße – innerorts – vorbeifahren möchte und evtl. eine Person an einem Fahrzeug steht um einzusteigen.

    Vielleicht können Sie mir helfen, dazu noch etwas zu finden, da ich bzgl. eines so entstandenen tötlichen Unfalles wissen möchte, ob die einsteigende Person einen Fehler gemacht hat.

    Diese Person stand an seinem Fahrzeug, also etwas rechts von der Tür und die Tür war ein paar Zentimeter geöffnet.

    Fahrbahnbreite der beiden Spuren – seine sowie die Gegenspur = jeweils 3,25 m.
    Fahrzeugbreite: Bulli T4 ohne Spiegel knapp 1,80 m.

    Ich bin sehr gespannt, was ich jetzt als Antwort bekomme.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ingrid H.

  2. jimpanse

    Welche Regelung gilt denn für Radfahrer auf den zahlreichen schmalen Fahrrad“schutz“streifen, die direkt neben Parkplätzen am Straßenrand entlang führen?

  3. Arne M.

    Gefährdung eines Kindes/ eines Hilfsbedürftigen/ eines älteren Menschen durch unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen ??
    Gilt das nur bei den gennanten Personenkreis und für alle anderen sind es 30€ auch wenn es zu einer Gefährdung kommt?

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert