Bußgeldkatalog von Luxemburg: Welche Verkehrsregeln sollten Sie kennen?

Luxemburg zählt zu den kleinsten Staaten der Europäischen Union und ist dennoch wirtschaftlich von großer Bedeutung. Wer das Großherzogtum mit dem Auto erkunden möchte, sollte sich im Voraus über die geltenden Vorschriften informieren, denn der Bußgeldkatalog von Luxemburg sieht teilweise hohe Sanktionen vor.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Luxemburg

TatbestandSanktionen in Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/hAb 50
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/hAb 145
Rotlichtverstoß145
Handy am Steuer75
Verstoß gegen die Gurtpflicht75
ParkverstoßAb 25
Alkohol am SteuerAb 145

(Stand 03/2017)

FAQ: Bußgeldkatalog von Luxemburg

Wie hoch fällt die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn aus?

In der Regel beträgt zulässige Höchstgeschwindigkeit gemäß den Verkehrsregeln von Luxemburg 130 km/h, allerdings gilt bei Nässe nur Tempo 110.

Wann können Sanktionen wegen Alkohol am Steuer drohen?

Die Promillegrenze liegt bei 0,5, d. h. ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille drohen in Luxemburg entsprechende Sanktionen.

Darf die Polizei direkt vor Ort Bußgelder erheben?

Ja, dazu sind die Beamten bei ausländischen Autofahrern berechtigt.

Wichtige Informationen zu den Verkehrsregeln in Luxemburg

Welche Vorschriften gelten in Luxemburg zur Geschwindigkeit?

Der Bußgeldkatalog von Luxemburg sieht für Temposünder Sanktionen vor.
Der Bußgeldkatalog von Luxemburg sieht für Temposünder Sanktionen vor.


Planen Sie in einem fremden Land mit dem Auto zu fahren, sollten Sie sich noch vor dem Reiseantritt über ggf. abweichende Vorschriften oder Gesetze informieren. Wissen Sie zum Beispiel nicht, welche generellen Tempolimits in Luxemburg gelten, kann es unwissentlich zu einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln und somit Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog von Luxemburg kommen.

Innerhalb von geschlossenen Ortschaften schreibt der Gesetzgeber in Luxemburg ein generelles Tempolimit von 50 km/h vor. Dieser Wert entspricht den Vorgaben zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Deutschland. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt in Luxemburg hingegen maximal Tempo 90. Also 10 km/h weniger als bei uns im Land der Dichter und Denker.

Bereits solch vermeintlich geringfügigen Abweichungen können zu Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog von Luxemburg führen. Die Geschwindigkeit bzw. den Tacho sollten Sie daher immer im Auge behalten.

Nutzen Sie die Autobahn in Luxemburg, liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Regel bei 130 km/h. Diese Vorgabe gilt allerdings nur bei gutem Wetter, sodass sich das Tempolimit bei Nässe auf 110 km/h reduziert.

Weitere wichtige Verkehrsregeln in Luxemburg

In Luxemburg sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen für verschiedenste Tatbestände vor.
In Luxemburg sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen für verschiedenste Tatbestände vor.

Das Führen von Kraftfahrzeugen erlaubt der Gesetzgeber in Luxemburg nur bis zu einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille. Bei einem Wert darüber hinaus, liegt der Tatbestand „Alkohol am Steuer“ vor, welcher gemäß dem Bußgeldkatalog von Luxemburg mindestens mit 145 Euro sanktioniert wird. Für Fahranfänger, welche über ihren Führerschein weniger als zwei Jahre verfügen, gilt zudem eine geringere Promillegrenze von 0,2.

Kommt es zu einem Stau, schreibt der luxemburgische Gesetzgeber verschiedene Verhaltensweisen vor. So gilt es, bei einem Stau im Tunnel zwischen den einzelnen Autos einen Abstand von fünf Metern einzuhalten. Zudem müssen Sie die Warnblinkanlage anschalten, wenn Sie sich einem Stauende nähern.

Möchten Sie Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog von Luxemburg vermeiden, sollten Sie bei der Suche nach einem Parkplatz zudem auf die Randsteine achten. Weisen diese eine gelbe Linie auf, markieren sie ein Parkverbot. Ein solches gilt außerdem innerhalb von fünf Metern vor und nach Fußgänger- oder Fahrradüberwegen.

Kommt es während Ihres Aufenthalts in Luxemburg zu einem Unfall, sind Sie dazu verpflichtet, sofort die Polizei zu rufen. Die Meldung ist dabei grundsätzlich und unabhängig vom Ausmaß des Schadens vorgeschrieben.

Achtung! Die Polizei in Luxemburg ist dazu befugt, von ausländischen Autofahrern noch an Ort und Stelle fällige Bußgelder zu erheben. Alternativ kann allerdings auch ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland eingehen.

Bußgeldkatalog von Luxemburg: Vorschriften im Winter

Entspricht Ihre Winterausrüstung nicht den Vorgaben, droht in Luxemburg ein Bußgeld.
Entspricht Ihre Winterausrüstung nicht den Vorgaben, droht in Luxemburg ein Bußgeld.

In Luxemburg existiert eine Winterreifenpflicht. Der Gesetzgeber definiert für den Einsatz der entsprechenden Bereifung aber keinen konkreten Zeitraum. Daher besteht die Verpflichtung nur, wenn die Wetterbedingungen dies auch erfordern. Sind Sie auf einen spontanen Wintereinbruch nicht vorbereitet, kann daher für das Fahren ohne Winterreifen eine Sanktion gemäß dem Bußgeldkatalog von Luxemburg drohen.

Zu den Wetterbedingungen, welche die Verwendung von Winterreifen mit der M+S-Kennzeichnung erforderlich machen, zählen Schnee, Schneematsch, Glatteis und Raureif. Allerdings besteht eine Winterreifenpflicht nicht für alle Kraftfahrzeuge. So sind Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge von dieser Regelung ausgenommen.

Der Bußgeldkatalog von Luxemburg sieht für einen Verstoß gegen die Winterreifenpflicht eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von 74 Euro vor. Von dieser Geldsanktion können alle Autofahrer – d. h. auch Urlauber mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen – betroffen sein.

Sind die Straßen mit Schnee und Eis bedeckt, ist es in Luxemburg zudem zulässig, Schneeketten zu montieren. Darüber hinaus sind im Zeitraum vom 01. Dezember bis zum 31. März des Folgejahres auch Spikereifen zugelassen. Allerdings reduziert sich dadurch die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h auf der Landstraße und 90 km/h auf der Autobahn.

Müssen Sie einem Bußgeld aus Luxemburg nachkommen?

Ein Bescheid mit einem Bußgeld aus Luxemburg kann auch im heimischen Briefkasten landen.
Ein Bescheid mit einem Bußgeld aus Luxemburg kann auch im heimischen Briefkasten landen.

Haben Sie im Großherzogtum gegen die Verkehrsregeln verstoßen, kann die zuständige Behörde aus Luxemburg ein Bußgeld erheben. Doch sind Sie als Tourist überhaupt dazu verpflichtet, den Forderungen aus einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland nachzukommen oder löst sich das Problem mit der Heimreise in Luft auf?

Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog von Luxemburg sind prinzipiell auch in Deutschland vollstreckbar. Möglich ist dies aufgrund des EU-Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld). Denn wenn sich die Forderungen des Bescheides auf mindestens 70 Euro belaufen, kann das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit der Prüfung und Durchführung der europäischen Bußgelder beauftragt werden.

Die Bagatellgrenze in Höhe von 70 Euro lässt sich allerdings nicht nur durch das reine Bußgeld überschreiten. So können auch anfallende Verfahrenskosten oder sich ansammelnde Mahngebühren dazu führen.

Erachten Sie die Forderungen nach dem Bußgeldkatalog aus Luxemburg für unangebracht oder weist der Bescheid formale Fehler auf, besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten und der Formulierung kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen.
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Nicole ist seit 2016 Mitglied bussgeldkataloge.de-Teams. Sie absolvierte zuvor ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie an der Uni Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen u. a. Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsregeln im Ausland.

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