Promillegrenze in Frankreich: Was sollten Sie berücksichtigen?

Wer beschließt, mit dem Auto nach Frankreich zu fahren, um dort Urlaub zu machen, sollte bedenken, dass er sich dort auch an französische Verkehrsregeln halten muss. Dies bezieht sich nicht nur auf Beschränkungen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, sondern auch auf den Konsum von Alkohol vor dem Fahrtantritt. Doch wo liegt die Promillegrenze in Frankreich und womit müssen Sie rechnen, wenn Sie dagegen verstoßen?

Wie werden Verstöße gegen die Promillegrenze in Frankreich geahndet?

Verstoß gegen die Promillegrenze in FrankreichMögliche Sanktionen
... mit einem Wert zwischen 0,5 und 0,8 Promille135 €
... mit über 0,8 Promille4.500 €, Freiheitsstrafe von zwei Jahren
... mit über 0,8 Promille in Kombination mit Drogen9.000 €, Freiheitsstrafe von drei Jahren

FAQ: Promillegrenze in Frankreich

Wo liegt die Promillegrenze in Frankreich?

In Frankreich müssen Sie sich sowohl als Autofahrer als auch als Fahrradfahrer an eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille halten. Informationen zur Promillegrenze in Deutschland gibt’s hier.

Was schreibt der französische Gesetzgeber weiterhin in Bezug auf Alkohol am Steuer vor?

Seit 2012 sind alle Kraftfahrer (Mofafahrer ausgenommen) dazu verpflichtet, einen unbenutzten Alkoholtester bei Fahrten in Frankreich mitzuführen. Können Sie bei einer Kontrolle kein Messgerät vorweisen, drohen allerdings keine Sanktionen.

Was geschieht bei Verstößen gegen die Promillegrenze in Frankreich?

Lag Ihr Promillewert zwischen 0,5 und 0,8, müssen Sie 135 Euro zahlen. Bei einem Wert von mehr als 0,8 Promille können 4.500 Euro sowie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Sie zukommen. Sind Sie nicht nur mit über 0,8 Promille gefahren, sondern standen zusätzlich unter dem Einfluss von Drogen, müssen Sie sich auf 9.000 Euro sowie eine Freiheitsstrafe von drei Jahren einstellen.

Wie viel Promille sind in Frankreich erlaubt?

Haben Sie in Frankreich Alkohol konsumiert? Das Auto sollten Sie ggf. lieber stehenlassen.
Haben Sie in Frankreich Alkohol konsumiert? Das Auto sollten Sie ggf. lieber stehenlassen.


Die Alkoholgrenzen in Europa können sich mitunter stark unterscheiden. In Frankreich liegt die Promillegrenze bei 0,5. Sowohl Auto- als auch Motorradfahrer müssen sich daran halten. Da auch in Deutschland 0,5 Promille als Grenzwert gelten, sollte dies keine Umstellung für Sie bedeuten, wenn Sie als deutscher Autofahrer im französischen Straßenverkehr unterwegs sind.

Entscheiden Sie sich allerdings für das Rad, verhält sich das Ganze etwas anders: Die Promillegrenze in Frankreich liegt beim Fahrrad ebenfalls bei 0,5 und nicht wie in Deutschland bei 1,6 Promille. Um kein Bußgeld aufgebrummt zu bekommen, sollten Sie diese Tatsache also bedenken, wenn Sie in Frankreich nach dem Konsum von Alkohol noch eine Runde mit dem Drahtesel drehen möchten.

Denken Sie an den Alkoholtester!

Sie müssen sich in Frankreich nicht nur an die Promillegrenze halten, sondern auch einen Alkoholtester mitführen.
Sie müssen sich in Frankreich nicht nur an die Promillegrenze halten, sondern auch einen Alkoholtester mitführen.

Auch wenn es Ihnen niemals in den Sinn kommen würde, gegen die Promillegrenze in Frankreich zu verstoßen, müssen Sie trotzdem auch als deutscher Fahrer stets einen unbenutzten Alkoholtester mitführen.

Diese Pflicht gilt seit 2012 für alle Kraftfahrer, ausgenommen sind lediglich Mofafahrer. Ein entsprechendes Messgerät können Sie dort normalerweise in Apotheken, Tankstellen oder Supermärkten käuflich erwerben.

Achten Sie darauf, dass das Gerät der französischen Norm „NF“ entspricht. Ob es sich um einen Einwegtester oder ein elektronisches Testgerät handelt, ist unerheblich. Autofahrer, die bei einer Verkehrskontrolle keinen Alkoholtester vorweisen konnten, mussten einst 11 Euro zahlen. Dieser Verstoß wird jedoch mittlerweile nicht mehr geahndet.

Dies ist darin begründet, dass die Märkte aufgrund der hohen Nachfrage irgendwann nicht mehr in der Lage waren, ausreichend Alkoholtester zum Kauf bereitzustellen. Halten Sie sich nicht an die Promillegrenze in Frankreich, müssen Sie allerdings immer noch mit Sanktionen rechnen.

Promillegrenze in Frankreich missachtet: Und jetzt?

Verstöße gegen die Alkoholgrenze in Frankreich mit dem Auto können unterschiedlich hart sanktioniert werden. Bei einem Wert zwischen 0,5 und 0,8 Promille kommt normalerweise ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro auf Sie zu. Sind Sie in Frankreich mit Alkohol am Steuer unterwegs und Ihr Promillewert ist noch höher, können bereits 4.500 Euro sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren auf Sie zukommen.

Haben Sie nicht nur gegen die Promillegrenze in Frankreich verstoßen, sondern gleichzeitig auch noch Drogen konsumiert, bestehen die Konsequenzen in der Regel aus einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro. Hinzu kommt eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Aber können Sanktionen aus dem Ausland überhaupt in Deutschland vollstreckt werden?

Alkohol am Steuer: Sanktionen aus Frankreich können auch in Deutschland vollstreckt werden.
Alkohol am Steuer: Sanktionen aus Frankreich können auch in Deutschland vollstreckt werden.

Nicht selten gehen deutsche Autofahrer davon aus, es sei kein Problem, im Urlaub etwas über die Stränge zu schlagen und es mit der Promillegrenze in Frankreich nicht so genau zu nehmen. Schließlich können sie in ihrer Heimat nicht dafür belangt werden. Dabei handelt es sich jedoch um eine Falschannahme.

Aufgrund eines Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU ist es den zuständigen Behörden möglich, auch ausländische Bußgelder in Deutschland einzutreiben. Maßgeblich ist dabei eine sogenannte Bagatellgrenze von 70 Euro.

Betrachten Sie sich die möglichen Ahndungen bei Verstößen gegen die Promillegrenze in Frankreich, sollten Sie sich also genau überlegen, ob Sie sich noch ein weiteres Glas Wein gönnen oder lieber auf Wasser umsteigen sollten.
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Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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