Promillegrenze in der Schweiz: Wann sind Sie fahruntüchtig?

Da der Alkoholkonsum sowohl die Wahrnehmungs- als auch die Reaktionsfähigkeit stark beeinträchtigt, steigt mit wachsender Promillezahl das Unfallrisiko. Deshalb gelten in allen europäischen Ländern strenge Promillegrenzen, die regeln, wie viel Alkohol maximal getrunken werden darf, wenn danach ein motorisiertes Fahrzeug bewegt werden soll. Doch wie hoch ist die Promillegrenze speziell in der Schweiz?

Auszug aus dem Bußgeldkatalog für die Schweiz zur Alkoholfahrt

VergehenGeldbuße in FrankenFahrverbot
0,5 bis 0,79mind. 600
+Verwarnung
0,5 bis 0,79
+Ordnungswidrigkeit
mind. 600
+eventuelle Freiheitsstrafe
mind. 1 Monat
ab 0,8mind. 10 Tagessätze
+eventuelle Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
+Eintrag im Strafregister
mind. 3 Monate
ab 1,6mind. 30 Tagessätzemind. 3 Monate
u. U. Entzug der Fahrerlaubnis

FAQ: Promillegrenze in der Schweiz

Muss in der Schweiz eine 0,5-Promillegrenze beachtet werden?

Ja, auch in der Schweiz liegt die gesetzlich festgelegte Alkoholgrenze bei 0,5 Promille.

Kann ein Verstoß in der Schweiz eine Straftat darstellen?

Ja, ab Werten von 1,6 Promille machen sie Fahrer strafbar. Bei Werten zwischen 0,5 und 1,59 Promille werden Bussen fällig.

Gibt es Ausnahmen von der 0,5-Promillegrenze?

Ja, für Fahranfänger, Fahrlehrer, Berufskraftfahrer und Begleitpersonen von Fahrschülern gilt im Fahrzeug ein absolutes Alkoholverbot.

Wie hoch ist die Promillegrenze in der Schweiz?

Wie hoch ist die Promillegrenze in der Schweiz?
Wie hoch ist die Promillegrenze in der Schweiz?


Um teure Bußgelder oder Fahrverbote zu vermeiden, sollten sich die Fahrer vorab über die diesbezüglichen Gesetzesvorgaben in den Urlaubs- und Ausflugsländern informieren. Wir klären, was die Strassenverkehrsordnung der Schweiz für eine Promillegrenze festlegt und wann Sie Ärger mit der dortigen Polizei bekommen, weil Sie zu tief ins Glas geschaut haben.

In der Schweiz wurde die Promillegrenze auf 0,5 Promille abgesenkt.
In der Schweiz wurde die Promillegrenze auf 0,5 Promille abgesenkt.

Regulär gilt, wie in Deutschland auch, in der Schweiz eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille bzw. 0,25 mg/l. Werden bei einer Verkehrskontrolle derartige Konzentrationen von Blut- oder Atemalkoholwert bei Ihnen festgestellt, kann es sehr kostspielig werden. Seit Herbst 2016 werden im Übrigen nur noch in Ausnahmefällen Bluttests in der Schweiz durchgeführt, in allen anderen Fällen reicht die Bestimmung über Atemtests aus.

Die Promillegrenze in der Schweiz gilt für alle motorisierten Fahrzeuge, einschließlich Sport- und Freizeitschiffen. Doch welche Strafe erwartet Sie, wenn Sie z. B. mit zu viel Promille am Steuer von einem Auto erwischt werden?

Bei der Alkoholgrenze für die Schweiz wird zwischen folgenden Stadien der Trunkenheit unterschieden:

  • 0,5 bis zu 0,79 Promille: Einfache Trunkenheit
  • 0,8 bis zu 1,59 Promille: Qualifizierte Trunkenheit
  • Ab 1,6 Promille: Straftat

Vor einiger Zeit hatte es die folgende Schlagzeile in Zeitungen, auf Internetplattformen und in Social-Media-Kanäle geschafft: „Die Schweiz schafft die Promillegrenze ab.“ Die Unfallzahlen seien trotz strengerem Alkohollimit in der Schweiz angestiegen und hätten damit den gegenteiligen Effekt gezeitigt als erhofft.

Begründet wurde das Phänomen damit, dass in der Schweiz mit der Promillegrenze vermehrt Frauen fahren, die ihre betrunkenen Männer aus der Kneipe abholten. Da diese mehr Unfälle verursachten, wolle die Schweiz die Promillegrenze wieder abschaffen, hieß es.

Um Missverständnissen vorzubeugen, sei gesagt, hierbei handelt es sich natürlich um eine Zeitungsente. In Wirklichkeit ist die Zahl der alkoholbedingten Unfälle laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) merklich zurückgegangen, seit die Promillegrenze der Schweiz auf 0,5 Promille abgesenkt wurde.

Spezialfälle bei der allgemeinen Promillegrenze in der Schweiz

Die meisten motorisierten Verkehrsteilnehmer haben sich an die 0,5-Promillegrenze der Schweiz zu halten. Es gibt jedoch auch Personengruppen, für die striktere Grenzwerte gelten. Diese dürfen überhaupt keinen Alkohol konsumieren, wenn sie anschließend noch ein Fahrzeug führen möchten. Dies kann daran liegen, dass sie Verantwortung für Fahrgäste oder Fahrzeuginsassen tragen, Vorbildfunktion besitzen oder wegen der mangelnden Erfahrung in der Fahrzeugführung auf Alkohol verzichten sollen.

Zu den Personen, die nüchtern bleiben müssen, zählen:

  • Neulenker (auch in Deutschland liegt die Promillegrenze für Fahranfänger bei 0,0 Promille)
  • Fahrlehrer
  • Fahrschüler
  • Chauffeure und Berufskraftfahrer (Fahrer von Kleinbussen, Taxen etc.)
  • Begleitpersonen von Lernfahrten
Wie hoch ist die Promillegrenze für das Fahrrad in der Schweiz?
Wie hoch ist die Promillegrenze für das Fahrrad in der Schweiz?

Welche Promillegrenze gilt beim Fahrrad in der Schweiz? Da viele Urlauber und Ausflügler die Schweiz gerne mit dem Rad erkunden und beizeiten in Gaststätten einkehren, stellt sich natürlich die Frage, wie viel sie trinken dürfen, bevor unangenehme Konsequenzen auf sie zukommen. Die Promillegrenze für die Schweiz ist bei Fahrrad und Pkw die gleiche.

Über 0,5 Promille können Bußgelder von 200 Franken und mehr verhängt werden. Hat der Fahrradfahrer deutlich mehr Promille, setzt in der Regel die Staatsanwaltschaft die Höhe der Beträge fest.

Wird die Promillegrenze mit dem Velo in der Schweiz stark überschritten, können dem betroffenen Fahrer auch Fahrverbote drohen. Diesbezügliche Strafen hat er normalerweise erst ab 2 Promille zu erwarten. Verursacht er allerdings mit 1,6 Promille einen Unfall, droht ihm schon vorher ein einmonatiges Fahrverbot. Bis zu einem Wert von 2,5 betrifft dieses Verbot nur das Fahrrad, nicht den Pkw. Erst darüber hinaus ist es möglich, ihm ein zweimonatiges Fahrverbot aufzuerlegen oder ihm unter Umständen die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Unter Umständen wird aber nicht nur derjenige belangt, der gegen die Promillegrenze in der Schweiz verstoßen hat, sondern auch jener, der ihn zur Übertretung der Grenze überredet hat. So können Gastwirte, Bekannte oder Verwandte der Mittäterschaft bezichtigt werden.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.