Wer nach dem Genuss von Alkohol am Straßenverkehr teilnimmt, stellt nicht selten ein Sicherheitsrisiko dar. Vor allem dann, wenn ein Blutalkoholwert von 1,6 Promille erreicht ist. Werden Kfz- und Fahrrad-Fahrer gleichermaßen sanktioniert, wenn eine Trunkenheit im Verkehr festgestellt wird? Diese Fragen klären wir im nachfolgenden Ratgeber.
FAQ: 1,6 Promille
Werden Sie am Steuer oder auf dem Fahrrad mit 1,6 Promille erwischt, machen Sie sich in aller Regel der Straftat „Trunkenheit im Verkehr“ schuldig. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert. Zudem müssen Sie mit einem Entzug der Fahrerlaubnis, drei Punkten in Flensburg und der Auflage zu einer MPU rechnen, wenn Sie mit einem solchen Wert von Alkohol am Steuer erwischt werden.
Werden Sie im Auto oder auf dem Fahrrad erwischt mit 1,6 Promille, ist eine MPU in aller Regel unausweichlich. Bei einer solchen Blutalkoholkonzentration, die weit über die Promillegrenze hinausgeht, ist sowohl auf dem Rad als auch hinter dem Steuer von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen.
Nein. Bei einem solchen Wert ist in aller Regel von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen. Wurden Sie mit 1,6 Promille am Steuer erwischt, stellt das eindeutig eine Straftat gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Dabei ist es unerheblich, ob die Tat auf einen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
Wenn ein Gericht die Sanktionen für eine Straftat festlegt, werden unterschiedliche Umstände berücksichtigt. Ersttäter können in aller Regel auf mildere Strafen hoffen als Wiederholungstäter. Es wird stets im Einzelfall entschieden.
1,6 Promille auf dem Fahrrad: keine MPU nötig?
Inhalt
Wer mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich an die Promillegrenze von 0,5 halten. Fahranfänger dürfen gar keinen Alkohol konsumieren, bevor diese sich hinter das Steuer setzen. Doch wie sieht es eigentlich bei Radlern aus?
Auch für diese gilt eine Promillegrenze: Diese ist, im Vergleich zum Kfz, sehr hoch angesetzt und liegt bei 1,6 Promille. Sobald dieser Wert von einem Radler erreicht wird, drohen harte Sanktionen. Es handelt sich dabei nämlich um eine Straftat.
Wer auf dem Fahrrad mit 1,6 Promille erwischt wird, muss in aller Regel mit drei Punkten in Flensburg und einer saftigen Geldstrafe rechnen. Zusätzlich erfolgt eine Anordnung zur MPU.
Wichtig: Es zeigt sich also, dass auch die Teilnahme am Straßenverkehr auf einem Fahrrad unter dem Einfluss von Alkohol dazu führen kann, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Auch wenn die Promillegrenze für Radler deutlich höher angesetzt ist, empfiehlt es sich, nach starkem Genuss von Alkohol das Zweirad stehen zu lassen.
Im Video: Alles zur Promillegrenze
Mit 1,6 Promille am Steuer: Der Führerschein ist weg!
Werden Sie mit 1,6 Promille im Straßenverkehr erwischt, macht es bezogen auf das mögliche Strafmaß tatsächlich keinen Unterscheid, ob Sie mit dem Fahrrad oder einem Kfz unterwegs waren. In beiden Fällen ist eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe möglich.
Zusätzlich dazu werden drei Punkte in Flensburg vermerkt und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Damit eine Wiedererteilung erfolgen kann, ist in aller Regel der Nachweis einer MPU notwendig. Zudem können noch weitere Sanktionen drohen, wenn es im Rahmen der Alkoholfahrt zu einem Unfall mit Sach- oder gar Personenschaden kommt.