Die Sicherheitsprüfung für Lkw, Bus und Co.

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Um die Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherzustellen, müssen Autofahrer ihr Kfz in einer Hauptuntersuchung (HU) regelmäßig auf Herz und Nieren prüfen lassen. Wer besonders große und schwere Fahrzeuge bedient, dessen Wagen muss zusätzlich noch einer sogenannten Sicherheitsprüfung standhalten.

Bußgeldtabelle: Sicherheitsprüfung

Wenn ein Fahrer die Durchführung einer Sicherheitsprüfung verpasst, dann kann er diese im Regelfall nicht einfach nachholen. Stattdessen wird eine komplette Hauptuntersuchung unter Einschluss einer Sicherheitsprüfung fällig.

VerstoßGeldbußePunkte
Fahrzeug wurde nicht zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung vorgeführt
... unter 2 Monaten15 Euro
... 2 bis 4 Monate25 Euro
... 4 bis 8 Monate60 Euro1
... mehr als 8 Monate75 Euro1
Fahrzeug wurde nicht rechtzeitig zu einer Nachprüfung zwecks Mängelbeseitigung durchgeführt15 Euro

FAQ: Sicherheitsprüfung

Was ist die Sicherheitsprüfung?

Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Untersuchung für bestimmte Nutzfahrzeuge, die neben der Hauptuntersuchung (HU) vorgeschrieben ist. Bei dieser Prüfung werden u. a. die Bremsen, die Lenkanlage, Räder und Bereifung untersucht.

Für wen ist die Sicherheitsprüfung Pflicht?

Nach der StVZO müssen z. B. LKW, Arbeits- und Zugmaschinen mit einem Gesamtgewicht von 7,5 t sowie Busse zur Sicherheitsprüfung.

Wann ist die Sicherheitsprüfung durchzuführen?

Die Fristen zur Sicherheitsprüfung sind in der Anlage VIII zur StVZO vorgegeben. Wir haben sie in unserer Tabelle für Sie zusammengefasst.

Wer, wie wo, was: Allgemeine Infos zur SP

Die "SP" ist eine Prüfung von bestimmten Fahrzeugarten, zusätzlich zur HU
Die „SP“ ist eine Prüfung von bestimmten Fahrzeugarten, zusätzlich zur HU
Bei der Kfz-Sicherheitsprüfung (SP) handelt es sich um eine amtliche Zusatzuntersuchung für Nutzfahrzeuge. Dabei werden gezielt die Teile des Wagens überprüft, die einen erheblichen Einfluss auf Fahrzeugsicherheit und Umwelt haben und besonders verschleißanfällig sind. Es handelt sich also im Gegensatz zur HU nicht um einen vollumfänglichen Check.

Die Verpflichtung sowohl zur HU als auch zur SP wird in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgehalten. Während die HU uneingeschränkt für alle Kraftfahrzeuge gilt, ist die Sicherheitsüberprüfung eben nur für bestimmte Fahrzeugtypen zu erbringen. Hierunter fallen:

  • Kfz zur Güterbeförderung (Lkw), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Zugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7, 5 Tonnen
  • Kraftfahrtomnibusse und andere Kfz mit mehr als acht Sitzplätzen
  • Anhänger, angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 10 Tonnen

Ausgenommen von der Sicherheitsprüfung sind Wagen

Vor allem große Fahrzeuge wie Lkw müssen eine Sicherheitsprüfung durchlaufen
Vor allem große Fahrzeuge wie Lkw müssen eine Sicherheitsprüfung durchlaufen

Hat ein Fahrzeug die Sicherheitsprüfung vollumfänglich bestanden, dann wird eine offizielle Prüfmarke und ein SP-Schild erteilt. Das Schild ist rechteckig und weist eine Aufteilung nach Monaten auf, darunter wird im Regelfall die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) des jeweiligen Wagens angegeben. Die Prüfmarke enthält die jeweilige Jahreszahl und wird nach überstandener Prüfung so auf dem SP-Schild befestigt, dass die Spitze auf den jeweils nächsten Prüftermin zeigt.

Die Prüfmarke wird im Regelfall links am hinteren Fahrzeugheck angebracht – im Gegensatz zur HU-Plakette, die auf das Nummernschild zu kleben ist. Werden während der Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt, dann sind diese natürlich vor der Erteilung der Prüfmarke zu beheben.

So setzt sich die Prüfung zusammen

Bei einer Sicherheitsprüfung für Kfz werden insgesamt vier Bereiche untersucht, die als besonders sicherheitsrelevant gelten:

  • die Bremsanlage
  • die Lenkanlage
  • die Räder und die Bereifung allgemein
  • Verbindungseinrichtungen mit Fahrwerk und Fahrgestell

Wer darf eine Sicherheitsprüfung abnehmen?

Damit eine Stelle eine SP bzw. Sicherheitsprüfung durchführen darf, muss die zuständige Landesbehörde (oder eine von dieser festgelegten Vereinigung) eine entsprechende Befugnis erteilen.

Autofahrer können sich hier meist an die Ansprechpartner wenden, die auch für die HU zuständig sind: In der Regel können sowohl die DEKRA als auch die KÜS und der TÜV eine SP abnehmen. Daneben dürfen bestimmte Werkstätten, Prüfingenieure und amtlich anerkannte Sachverständiger oder Prüfer eine Sicherheitsprüfung durchführen.

Wann muss eine Sicherheitsprüfung durchgeführt werden?

Wann eine SP fällig wird, ist in der Anlage VIII der StVZO geregelt
Wann eine SP fällig wird, ist in der Anlage VIII der StVZO geregelt

Für die HU sind im Normalfall feste Untersuchungsperioden vorgegeben, an denen sich Fahrer recht gut orientieren können. Hingegen besteht oft Verwirrung und Unsicherheit, wann genau eine Sicherheitsprüfung nachzuweisen ist.

Das hängt damit zusammen, dass hier nicht nur nach Fahrzeugtyp, sondern weiterhin nach Gewicht, Erstzulassung, Alter, konkretem Einsatz et cetera unterschieden wird. In der Gänze ergibt dies zahlreiche Unterkategorien; nicht verwunderlich, dass viele hier den Durchblick verlieren.

Die genauen Vorgaben sind in der Anlage VIII der StVZO festgehalten. Beachten Sie zu der Übersicht: Der Beginn der angegebenen Prüffrist richtet sich nach Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung und nicht etwa der Erstzulassung! Handelt es sich beispielsweise um einen Kraftomnibus, der vor zwei Jahren das erste Mal zugelassen wurde (Untersuchungen zwischen zwölf und 36 Monaten nach Erstzulassung), dann ist eine Sicherheitsprüfung mindestens sechs Monate nach der letzten Hauptuntersuchung zu erbringen.

Art des FahrzeugsHU Monate SP Monate
Kraftomnibusse und andere Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen
... für die weiteren Untersuchungen von zwölf bis 36 Monate vom Tag der Erstzulassung an126
... für die weiteren Untersuchungen123/6/9
Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie Kraftfahrzeuge, die nicht unter 2.1.1 bis 2.1.3 oder 2.1.6 fallen, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen Gesamtmasse ≤ 3,5 t
... mit einer zulässigen Gesamtmasse > 7,5 t ≤ 12 t, für die weiteren Untersuchungen nach den ersten 36 Monaten126
... mit einer zulässigen Gesamtmasse > 12 t, für die weiteren Untersuchungen126
Anhänger, einschließlich angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger
... mit einer zulässigen Gesamtmasse > 10 t, für die weiteren Untersuchungen nach den ersten 24 Monaten126

Sie sind unsicher, welche Gruppe nun für Sie gilt und wann die nächste Sicherheitsüberprüfung fällig wird? Wenden Sie sich an eine zertifizierte Überprüfungstelle. Im Normalfall können Ihnen die Experten vor Ort bei dem Wirrwarr der Prüfbestimmungen weiterhelfen. Es bietet sich an, schon bei der Hauptuntersuchung zu erfragen, wann die nächste SP fällig wird.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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