Lkw-Fahrverbot – Wann Lkw-Fahrer nicht fahren dürfen

In Deutschland gibt es für gewisse Zeiträume oder an bestimmten Tagen ein Lkw-Fahrverbot. Ziel ist es, den Lärm auf deutschen Straßen zu reduzieren und den Verkehr auf Strecken mit besonders hohem Verkehrsaufkommen an gewissen Tagen zu entlasten. Wann gelten Fahrverbote für Lkw-Fahrer? Gelten diese automatisch für alle Lkw? Welche Sanktionen werden verhängt, wenn diese missachtet werden?

Bußgeldtabelle für die Missachtung des Lkw-Fahrverbots

VerstoßBußgeld
An einem Sonn– oder Feiertag mit einem LKW (zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t) oder mit Anhänger gefahren120 €
Als Halter angeordnet oder zugelassen, dass an einem Sonn– oder Feiertag mit einem LKW (zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t) oder mit Anhänger gefahren wurde570 €
Lkw wurde während des Ferienfahrverbots geführt25 €
Lkw wurde länger als 15 Minuten während des Ferienfahrverbots geführt60 €
Als Halter das Führen eines Lkw für länger als 15 Minuten während des Ferienfahrverbots zugelassen150 €
Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung wurde nicht mitgeführt10 €

FAQ: Lkw-Fahrverbot

Welche Lkw müssen ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot einhalten und wann gilt es?

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt für Lkw, die zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern eingesetzt werden und ein zulässiges Gesamgewicht von 7,5 t überschreiten oder mit Anhänger fahren. Das Fahrverbot gilt an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 22.00 Uhr auf allen Strecken.

Für welche Lkw und wann gilt das Ferienfahrverbot?

Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t oder Lkw mit Anhänger, die zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern eingesetzt werden, dürfen auf bestimmten Strecken auf Autobahnen und Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht fahren.

Gibt es für Lkw ein Nachtfahrverbot in Deutschland?

Es gibt kein flächendeckendes Nachtfahrverbot für Lkw in Deutschland. Den Ländern steht es frei, für bestimmte Streckenabschnitte Nachtfahrverbote festzulegen. In der Regel gilt dieses in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr am Folgetag.

Die wichtigsten Themen zum Lkw-Fahrverbot

Wann gilt ein Lkw-Fahrverbot?

Lkw-Fahrverbot: Wann müssen Lkw-Fahrer ein Fahrverbot einhalten?
Lkw-Fahrverbot: Wann müssen Lkw-Fahrer ein Fahrverbot einhalten?

Für Lkw-Fahrer gelten in Deutschland verschiedene Fahrverbote. Diese gelten dann an bestimmten Wochentagen, für einen bestimmten Zeitraum im Jahr oder zu bestimmten Uhrzeiten. Fahrverbote gibt es aus unterschiedlichen Gründen.

Zum einen ist es das Ziel, den Lärm zu reduzieren, zum Beispiel für Anwohner, die in einer Durchgangsstraße oder nahe einer Autobahn wohnen. Zum anderen soll so die Umweltbelastung reduziert werden. Zusätzlich soll durch ein Lkw-Fahrverbot in Zeiten, in denen ein besonders hohes Verkehrsaufkommen herrscht, der Verkehr entlastet werden.

Folgende Fahrverbote zählen als Lkw-Fahrverbot in Deutschland:

  • Lkw-Sonntagsfahrverbot
  • Lkw-Feiertagsfahrverbot
  • Lkw-Ferienfahrverbot
  • Lkw-Nachtfahrverbot

Sonntagsfahrverbot für Lkw-Fahrer in Deutschland

Lkw-Sonntagsfahrverbot: Von wann bis wann gilt es?
Lkw-Sonntagsfahrverbot: Von wann bis wann gilt es?

An einem Sonntag ist Ruhe besonders wichtig. An diesem letzten Tag der Woche ziehen sich viele Menschen zurück und wollen sich zu Hause von den Anstrengungen des Alltags erholen oder einen Ausflug unternehmen.

Nicht auszudenken, wenn diese wohlverdiente Ruhe durch Lkw-Lärm gestört werden würde oder wenn Sie als Autofahrer Ihre kostbare Wochenendzeit im Stau auf der Autobahn verbringen müssen, weil unzählige Lkw den Verkehrsfluss im Wochenendverkehr behindern. Wer schon einmal sonntags auf der Autobahn gefahren ist, der wird sich gewundert haben, wo denn die ganzen Lkw sind, die unter der Woche so zahlreich auf den Straßen vertreten sind. Der Grund dafür ist das Lkw-Sonntagsfahrverbot.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dieses Fahrverbot für Lkw-Fahrer unter § 30 festgelegt:

An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.

Dieses Lkw-Fahrverbot für Sonn- und Feiertage ist nicht auf bestimmte Strecken oder bestimmte Straßen beschränkt. Das heißt, dass das Lkw-Fahrverbot auf allen Straßen gilt.

Feiertagsfahrverbot für Lkw-Fahrer in Deutschland

An einem Feiertag gelten also bezüglich des Fahrverbots dieselben Regeln für Lkw-Fahrer wie an einem Sonntag. Doch was genau gilt als Feiertag und was nicht? Unter § 30 der StVO wird auch geregelt, an welchen Feiertagen ein Lkw-Fahrverbot besteht und für welche Bundesländer dies gilt:

  • Bundeseinheitliche Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) und der 1. und 2. Weihnachtstag.
  • Fronleichnam: Ist ein Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.
  • Reformationstag: Gilt nur regional als Feiertag (z. B. in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)
  • Allerheiligen: Ist ein Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Gibt es Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw-Fahrer?

Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Welche Ausnahmen gibt es?
Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Welche Ausnahmen gibt es?

Das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt aber nicht ausnahmslos für alle Lkw. Einigen besonderen Fahrzeugen ist es gestattet, auch an Sonn- und Feiertagen zu fahren. Dazu zählen unter anderem:

  • Zugmaschinen, die nur diesem Zwecke dienen
  • Fahrzeuge, die zum Inventar des Fahrzeugs gehörende Güter befördern
  • Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, die höchstens eine Nutzlast vom 0,4-fachen des zulässigen Gesamtgewichts aufweist
  • Abschlepp-, Bergungs- und Pannenhilfsfahrzeuge, die zum Beispiel bei einem Unfall zum Einsatz kommen
  • Arbeitsmaschinen (z.B. landwirtschaftliche Maschinen)

Als Fahrer eines Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen dürfen Sie trotz bestehendem Sonn- und Feiertagsfahrverbot Güter transportieren, wenn es eine gesetzliche Ausnahmeregelung gibt. Ausgenommen von diesem Fahrverbot für Lkw-Fahrer sind:

  • Der kombinierte Güterverkehr Schiene und Straße: Vom Versender bis Verladebahnhof oder vom Entladebahnhof bis zum Empfänger bis zu einer Entfernung von 200 Kilometern.
  • Der kombinierte Güterverkehr Hafen und Straße: Zwischen Belade- oder Entladestation und einem Hafen innerhalb eines Umkreises von maximal 150 Kilometern.
  • Der Transport von Milch bzw. Milcherzeugnissen, Fleisch, Fisch oder Obst und Gemüse (leicht verderblich) und bei entsprechenden Leerfahrten.

Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Was droht bei Missachtung?

Bei Missachtung des Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen wird laut Lkw-Bußgeldkatalog ein Bußgeld verhängt. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot werden nicht erteilt.

Führen Sie einen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger trotz des bestehenden Fahrverbots an einem Sonn- oder Feiertag, kann das ein Bußgeld von 120 Euro nach sich ziehen.

Übrigens: Haben Sie als Halter zugelassen oder angeordnet, dass mit einem Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger trotz des bestehenden Fahrverbots an einem Sonn- oder Feiertag gefahren wurde, kann das mit einem Bußgeld von 570 Euro geahndet werden.

Ferienfahrverbot für Lkw-Fahrer in Deutschland

Das Fahrverbot für Lkw in den Ferien soll der Bildung von Staus entgegenwirken.
Das Fahrverbot für Lkw in den Ferien soll der Bildung von Staus entgegenwirken.

In der Ferienzeit sind auf Deutschlands Straßen besonders viele Fahrzeuge unterwegs. Um der Bildung von Staus entgegenzuwirken, wurde 1985 ein Lkw-Ferienfahrverbot eingeführt. Dieses Lkw-Fahrverbot wird durch die Ferienreiseverordnung geregelt.

In dieser steht geschrieben, dass Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht geführt werden dürfen.

Das Lkw-Fahrverbot in den Ferien gilt also nicht auf allen Strecken. Welche Strecken davon betroffen sind, wird jedes Jahr neu in der Ferienreiseverordnung festgelegt. Meistens sind dies Streckenabschnitte an einem Autobahnkreuz oder an einem Autobahndreieck, wo mehrere Autobahnen aufeinander treffen und das Verkehrsaufkommen also besonders hoch zu vermuten ist.

Unter § 1 der Ferienreiseverordnung werden alle Strecken aufgeführt, auf denen das Ferienfahrverbot für Lkw gilt. Die Verbote gelten grundsätzlich für beide Fahrtrichtungen.

Lkw-Fahrverbot in den Ferien: Gibt es auch Ausnahmen?

Transportieren Sie mit dem Lkw leicht verderbliche Waren, sind Sie vom Ferienfahrverbot ausgeschlossen. Als leicht verderbliche Waren gelten zum Beispiel frische Milch oder Milcherzeugnisse, frisches Fleisch, frischer oder lebender Fisch sowie leicht verderbliches Obst und Gemüse. Das Ferienfahrverbot für Lkw-Fahrer gilt ebenfalls nicht für die damit verbundene Leerfahrt nach der Beförderung dieser Waren.

Sie können zudem bei einer Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Befreiung vom Lkw-Ferienfahrverbot stellen. Wichtig ist hierbei, dass eine gewisse Dringlichkeit vorliegt und eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln ausgeschlossen ist. Wird der Antrag genehmigt, erhalten Sie eine Ausnahmegenehmigung, die Sie während des Transports mitführen müssen.

Das Ferienfahrverbot für Lkw gilt außerdem nicht für Fahrzeuge der Polizei, des Straßendienstes, der Feuerwehr und der Bundeswehr.

Was droht bei Missachtung des Ferienfahrverbots?

Droht ein Bußgeld, wenn das Lkw-Fahrverbot missachtet wird?
Droht ein Bußgeld, wenn das Lkw-Fahrverbot missachtet wird?

Das Missachten des Ferienfahrverbots gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Verwarnungsgeld oder einem Bußgeld geahndet. Wenn Sie also mit dem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger auf einer der in der Ferienreiseverordnung genannten Strecken fahren oder Sie keine Ausnahmegenehmigung mit sich führen, kann das teuer werden.

Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot werden aber nicht erteilt. Folgende Sanktionen können verhängt werden, wenn das Lkw-Fahrverbot in den Ferien missachtet wird:

  • Wenn Sie in den Ferien mit dem Lkw trotz des bestehenden Fahrverbots auf den in der Ferienreiseverordnung genannten Strecken fahren, kann das ein Verwarngeld von 25 Euro zur Folge haben.
  • Fahren Sie an einem Samstag in den Ferien länger als 15 Minuten auf den für das Lkw-Fahrverbot festgelegten Strecken, kann Sie das ein Bußgeld von 60 Euro kosten.
  • Lassen Sie als Halter des Fahrzeugs zu, dass mit diesem trotz des Lkw-Ferienfahrverbots gefahren wird, kann das mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet werden.
  • Führen Sie die Ausnahmegenehmigung nicht mit, kann auch das ein Verwarngeld von 10 Euro nach sich ziehen.

Was ist ein Wochenendfahrverbot?

Das Lkw-Fahrverbot am Sonntag und das Lkw-Fahrverbot am Samstag in der Ferienzeit werden häufig auch als Wochenendfahrverbot bezeichnet. Das heißt aber nicht, dass es ein Fahrverbot für Lkw gibt, dass das ganze Wochenende über gilt. Wenn im Sommer die Ferien beginnen, gelten zwar an beiden Tagen des Wochenendes Fahrverbote, aber dies nicht durchgängig.

Lkw-Fahrern ist es gestattet, am Samstag von 0.00 Uhr bis 7.00 Uhr und ab 20.00 Uhr sowie am Sonntag ab 22.00 Uhr wie gewohnt Güter zu transportieren.

Wochenendfahrverbote gibt es im Übrigen nicht nur in Deutschland. Auch in anderen europäischen Ländern gibt es ähnliche Fahrverbote, wie zum Beispiel in Deutschlands Nachbarstaaten Frankreich, Österreich, Tschechien, Polen und der Schweiz. Die geltenden Vorschriften sind jedoch von Land zu Land sehr verschieden, deshalb sollten sich Lkw-Fahrer im Vorfeld über eventuelle Fahrverbote am Wochenende informieren und prüfen für welche Lkw und in welchen Zeiträumen diese gelten.

Nachtfahrverbot für Lkw-Fahrer: Gilt dieses auf deutschen Straßen?

Das Fahrverbot für Lkw in der Nacht kann für bestimmte Strecken festgelegt werden.
Das Fahrverbot für Lkw in der Nacht kann für bestimmte Strecken festgelegt werden.

Ein Lkw-Fahrverbot in der Nacht kann vor allem für Menschen, die in einer Durchgangsstraße oder nahe einer Autobahn wohnen, eine Erleichterung sein. Durch Lkw verursachter Verkehrslärm kann für diese nämlich besonders nachts störend sein und sie um den Schlaf bringen.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland kein Nachtfahrverbot für Lkw-Fahrer und auch keines, was bundesweit gilt. Es steht den Bundesländern frei, für bestimmte Streckenabschnitte ein Lkw-Nachtfahrverbot festzulegen. Das ist beispielsweise bei solchen Strecken sinnvoll, die entweder durch Wohngebiete oder nah an ihnen vorbeiführen.

Jedes Bundesland kann dabei selbst bestimmen, für welche Lkw und für welche Strecken ein Nachtfahrverbot verhängt wird. Die Uhrzeit ist hingegen aber festgelegt. Ein Nachtfahrverbot gilt von 22.00 Uhr am Abend bis 6.00 am Morgen.
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Lkw-Fahrverbot – Wann Lkw-Fahrer nicht fahren dürfen
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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