Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg in Sachsen-Anhalt

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Die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) in Magdeburg ist die größte Bußgeldstelle des Landes Sachsen-Anhalt. Wer auf Landesebene gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt, der kann damit rechnen, schon bald Post dieser Bußgeldstelle zu bekommen.

Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg: Kontakt

Die Zentrale Bußgeldstelle von Sachsen-Anhalt ist in der Ottostadt Magdeburg beheimatet.

Die Zentrale Bußgeldstelle von Sachsen-Anhalt ist in der Ottostadt Magdeburg beheimatet.

Nicht selten sind Bußgeldbescheide fehlerhaft. Bevor Sie die Buße bezahlen oder ein Fahrverbot antreten, sollten Betroffene also prüfen, ob die Bestrafung überhaupt gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, kann bei der ZBS Sachsen-Anhalt Einspruch eingelegt werden. Aber auch Fragen zum Bescheid können geklärt werden.

Technisches Polizeiamt Sachsen-AnhaltZBS Magdeburg
Halberstädter Straße 69
39112 Magdeburg

Technisches Polizeiamt
August-Bebel-Damm 19
39126 Magdeburg
Behördennummer
115

Telefon
+49 391/5075-0

Fax
+49 391/5075-405

E-Mail
zbs.tpa@polizei.sachsen-anhalt.de

Homepage
www.polizei.sachsen-anhalt.de
Beachten Sie, dass Verwarngelder innerhalb einer Woche nach Erhalt bezahlt werden müssen. Ansonsten erfolgt die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens. Bußgeldbescheide dagegen erlangen zwei Wochen nach Zustellung Rechtskraft. Danach ist ein Einspruch gegen den Bescheid nicht mehr möglich.

Welche Aufgaben hat die Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg?

Die Bußgeldstelle der Ottostadt tritt immer dann in Aktion, wenn es darum geht, die Verkehrsverstöße auf den Straßen des Landes Sachsen-Anhalt zu ahnden. Dazu gehören zum Beispiel Park- und Halteverstöße, Trunkenheitsfahrten oder Geschwindigkeitsüberschreitungen. In diesem Zuge werden durch die ZBS beispielsweise

  • Beweismittel geprüft.
  • Fahrer und Halter eines Fahrzeugs ermittelt.
  • Einsprüche bearbeitet.
  • Bußgeldbescheide erstellt.
Die ZBS Magdeburg ist vor allem für Bußgelder zuständig.

Die ZBS Magdeburg ist vor allem für Bußgelder zuständig.

Nach der Feststellung durch Polizei, Ordnungsamt oder stationäre Kontrollgeräte wie Radaranlagen leitet die Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg ein Bußgeldverfahren ein. Im Folgenden erhält der Verkehrssünder einen Anhörungs- bzw. Zeugefragebogen oder direkt den Bußgeldbescheid, falls die Polizei bereits vor Ort die Anhörung durchgeführt hat.

Die Höhe der Buße orientiert sich dabei am bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, der die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer im deutschen Staatsraum garantiert. Die Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg kann wie jede Bußgeldstelle eine Buße jedoch auch nach Ermessen erhöhen, wenn es zu wiederholten Verkehrsverstößen kommt.

Weitere Zuständigkeiten der ZBS Magdeburg

Daneben hat die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Sachsen-Anhalt jedoch noch weitere, weniger bekannte Aufgabenbereiche. Unter anderem kümmern sich die Mitarbeiter um

  • die Erstellung verkehrspräventiver Aktionen.
  • die Erstellung von Unfallstatistiken.
  • die Verbesserung der Verkehrsüberwachung und der dazu notwendigen Technik.
  • die Auswertung von Verkehrsunfällen in Zusammenarbeit mit der Polizei.

Mit ihrer Arbeit trägt die Bußgeldstelle auf diese Weise maßgeblich zur Sicherheit auf den Straßen Sachsen-Anhalts und der Wahrung des Verkehrsrechts bei.

Zusammenarbeit mit dem Technischen Polizeiamt

Die Bußgeldstelle Sachsen-Anhalt arbeitet eng mit der Polizei des Landes zusammen.

Die Bußgeldstelle Sachsen-Anhalt arbeitet eng mit der Polizei des Landes zusammen.

Um die Bearbeitung von Verkehrsverstößen, die mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden, zu vereinfachen, arbeitet die Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg eng mit dem Technischen Polizeiamt zusammen. So ist die Bußgeldstelle auch für die Beschaffung der polizeilichen Ausrüstung zuständig. Daraus ergibt sich eine Zusammenlegung von Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Die Ermittlung, die Verfolgung sowie der Bestrafung erfolgen unter einem Dach.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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