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Mit den vielen Radaranlagen in Deutschland hat wohl schon fast jeder Autofahrer einmal Bekanntschaft gemacht: In Gedanken versunken gewesen, ein Straßenschild übersehen und schon hat es geblitzt. Der Bußgeldbescheid landet dann einige Wochen später im Briefkasten und muss vom Fahrer bezahlt werden, denn in Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Doch wie funktionieren Radaranlagen überhaupt? Machen sie Fehler, sodass ein Einspruch lohnt?
Wichtige Informationen zu spezifischen Radaranlagen
Funktionsweise von Radaranlagen

Radaranlagen sorgen in ganz Deutschland dafür, dass Geschwindigkeitskontrollen stattfinden können.
Inhalt
Für die Geschwindigkeitskontrolle von Autos und die Dokumentierung von Geschwindigkeitsüberschreitungen ist der klassische Blitzer, auch Starenkasten genannt, bei deutschen Kommunen das beliebteste Gerät. Die Technik ist einfach und weniger kompliziert als beispielsweise bei Lichtschrankenmessgeräten.
Ein Radargerät arbeitet mit dem Doppler-Effekt. Dazu sendet es im ersten Schritt elektromagnetische Wellen aus, die vom herankommenden Fahrzeug reflektiert werden. Die Veränderung der Wellen, die durch die Reflexion stattfindet, ermöglicht es dem Starenkasten, die Geschwindigkeit zu errechnen.
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Zwar sind für Radaranlagen verschiedene Hersteller auf dem Markt tätig, für Privatpersonen ist ein Erwerb jedoch nicht vorgesehen.
Toleranzbereiche gleichen Ungenauigkeiten aus

Radargeräte arbeiten zwar mit einfacher Technik, ihre Messung ist aber nicht immer korrekt.
Erst wenn nach Abzug dieser Toleranz weiterhin eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit vorliegt, lösen Radaranlagen aus und machen Fotos vom Kennzeichen und dem Fahrer. Auf diese Weise ist eine Identifizierung in den meisten Fällen zweifelsfrei möglich und die Behörde verschickt einen entsprechenden Bußgeldbescheid.
Radargeräte ohne Blitz?
Zwar gibt es Messgeräte, die eine Geschwindigkeitsüberschreitung ohne sichtbaren Blitz messen, doch diese zählen genau genommen nicht zu den Radargeräten. Stattdessen sind sie mit einer Lasertechnik ausgestattet, die im Infrarotbereich arbeitet und somit für das menschliche Auge unsichtbar ist. Für Messungen, die zum Beispiel in einem dunklen Tunnel erfolgen, kann das sinnvoll sein – Unfälle durch die Schrecksekunde werden so vermieden. Mit dem Alter der Anlage hat das indes wenig zu tun: Auch neue Radargeräte arbeiten mit Blitz.
Stationäre versus mobile Radaranlagen

Mobile Radargeräte setzt meist die Polizei ein.
Fehler bei Radaranlagen: Lohnt ein Einspruch?
Trotz des Toleranzbereichs sind Messfehler nicht selten. In etwa 10 bis 20 Prozent gibt es einen Grund, die Messtechnik anzufechten und so eine reelle Chance, sich das Bußgeld zu sparen. Auch das Aufstellen eines Blitzers muss nach bestimmten Kriterien erfolgen.
Es kann beispielsweise zu Messfehlern kommen, wenn
- das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Messung die Spur wechselte.
- das Messergebnis durch die Reflexion an Verkehrsschildern verfälscht wird.
- das Gerät nicht regelmäßig geeicht wurde.
- bei der Messung ein falscher Winkel eingehalten wurde.
- das Auto im Fahrzeugpulk unterwegs war.
Besteht der Verdacht, ein Messfehler könne das Ergebnis unbrauchbar machen, so ist es insbesondere dann ratsam, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden und den Fall mit ihm zu besprechen, wenn hohe Strafen und Fahrverbote drohen. Die Frist für einen Widerspruch beträgt meist zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids.
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Radaranlagen in Österreich und Schweiz

Radaranlagen in Deutschland blitzen Front wie Heck – in Österreich dagegen wird meist nur das Heck fotografiert.
Gerade in der Schweiz drohen hohe Bußgelder, außerdem darf dort zum Beispiel im Radio nicht vor Blitzern gewarnt werden.
Statt der Fahrerhaftung gilt in Österreich die Halterhaftung. Da in diesem Punkt deutsches und österreichisches Recht nicht kompatibel sind, ist es meist nicht möglich, Bußgeldbescheide in Deutschland geltend zu machen, bei denen Fahrer und Halter voneinander abweichen.
Denn oftmals werden zu schnelle Autos im Alpenstaat nur von hinten geblitzt, da dies ausreichend ist, den Halter zu identifizieren. In Deutschland muss jedoch der Fahrer identifiziert werden. Das daraufhin mögliche österreichische Bußgeld wegen Verweigerung der Lenkerhebung treiben deutsche Behörden jedoch meist nicht ein, da ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.
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