Zentrale Bußgeldstelle in Gransee (Brandenburg)

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Laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes waren zur Mitte des Jahres 2017 rund 1,38 Millionen Pkw in Brandenburg zugelassen. Hinzu kommen täglich viele weitere Fahrzeuge, die in die Zentren Potsdam oder Cottbus reisen. Verstoßen Fahrer gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung, müssen sie damit rechnen, dass sie bald einen Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten.

So können Sie die Zentrale Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg erreichen

Sie haben auf den Straßen Brandenburgs einen Abstandsverstoß begangen? Dann tritt die Bußgeldstelle in Gransee in Aktion.Sie haben auf den Straßen Brandenburgs einen Abstandsverstoß begangen? Dann tritt die Bußgeldstelle in Gransee in Aktion.

Sie haben auf den Straßen Brandenburgs einen Abstandsverstoß begangen? Dann tritt die Bußgeldstelle in Gransee in Aktion.

Möchten Sie mit der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee Kontakt aufnehmen, um etwa Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen? Alle nötigen Informationen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg:
Zentrale Bußgeldstelle
Adresse:

Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee
Telefon: 03306 750-500

Fax: 03306 750-329

E-Mail: zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de

Welche Aufgaben hat die in Gransee beheimatete Bußgeldstelle?

Die für das Land Brandenburg zuständige Zentrale Bußgeldstelle sitzt nicht etwa in einer der Großstädte des Landes, sondern in der kleinen Stadt Gransee im Landkreis Oberhavel. Zu Beginn des Jahres 2016 lebten dort knapp über 5.800 Menschen.

Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee untersteht dem Zentraldienst der Polizei. Die Behörde ist dafür zuständig, sämtliche Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die von der Polizei aufgenommen wurden, zu verfolgen und zu ahnden. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe trägt zur Verkehrssicherheit im Bundesland bei.

Im Jahr 1995 entstand die Idee, dass das Bundesland Brandenburg eine eigene zentrale Bußgeldstelle erhalten solle. Nach einem Testlauf wurde die erste Zentrale Bußgeldstelle der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg eröffnet. Kurze Zeit später, im Dezember 1996, zog die Bußgeldstelle nach Gransee um. Sie wurde im Januar 1997 offiziell eröffnet und besteht dort nun somit seit 20 Jahren.

So läuft das Bußgeldverfahren ab

Bevor die Zentrale Bußgeldstelle für Brandenburg einen Bußgeldbescheid ausstellt, muss der Fahrer ermittelt werden.

Bevor die Zentrale Bußgeldstelle für Brandenburg einen Bußgeldbescheid ausstellt, muss der Fahrer ermittelt werden.

Die Polizei in Brandenburg nimmt Verkehrs­verstöße auf und leitet die nötigen Informationen an die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee weiter. Häufig wird dann im Rahmen der Fahrerermittlung zunächst ein Anhörungsbogen an den Halter des betreffenden Fahrzeugs geschickt. Steht der Fahrer fest, wird ein Bußgeldbescheid erlassen.

Diesem ist die Höhe des Bußgeldes zu entnehmen. Bei vielen Verstößen kann es außerdem dazu kommen, dass Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot angeordnet werden. Wurden Sie etwa geblitzt, weil Sie innerorts 45 km/h zu schnell waren, müssen Sie ein Bußgeld von 200 Euro zahlen. Außerdem fallen zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot an.

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Polizei eine Verwarnung aussprechen. Das Verwarnungsgeld beträgt maximal 55 Euro. Zahlen Betroffene diese Summe nicht fristgemäß, wird von der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee ein Bußgeldverfahren eingeleitet, welches immer auch mit weiteren Kosten einhergeht.

“OWi interaktiv“ – Online-Portal der Bußgeldstelle in Gransee

Als speziellen Service bietet Ihnen die Zentrale Bußgeldstelle für Brandenburg ein Online-Portal mit dem Namen „OWi interaktiv“ an. Haben Sie ein Anschreiben von der Behörde erhalten, können Sie diesem die Zugangsdaten für das Portal entnehmen. Haben Sie sich in Ihren persönlichen Account eingeloggt, haben Sie die Möglichkeit, Beweisfotos einzusehen. Außerdem können Sie sich online zum Tatvorwurf äußern.

Sie müssen ein Bußgeld zahlen? Denken Sie daran, dass Sie als Verwendungszweck das jeweilige Kassenzeichen angeben müssen. Nur so kann Ihnen die Überweisung zugeordnet werden.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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