Zentrale Bußgeldstelle in Speyer – Behörde für Rheinland-Pfalz

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Speyer ist am Oberrhein gelegen und gilt als eine der ältesten Städte Deutschlands. Der Kaiser- und Mariendom gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe und zieht viele Touristen an. Viele von ihnen reisen bei einer Tour durch das Bundesland Rheinland-Pfalz etwa weiter in das pittoreske Trier. Wer Speyer etwa über die B9 verlässt, dabei zu schnell unterwegs ist und von der Polizei erwischt wird, muss damit rechnen, bald Post von der dort beheimateten Zentralen Bußgeldstelle zu erhalten.

Wie erreichen Sie die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer?

Polizeipräsidium Rheinpfalz in Speyer: Die Bußgeldstelle ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Polizeipräsidium Rheinpfalz in Speyer: Die Bußgeldstelle ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Möchten Sie eine Ratenzahlung für das Bußgeld beantragen oder Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?

In diesen und weiteren Fällen müssen Sie sich mit der Bußgeldstelle in Speyer oder der jeweils zuständigen Außenstelle in Verbindung setzen.

Die nötigen Kontaktinformationen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Polizeipräsidium: Sachgebiete Rheinpfalz und Zentralbereich - Bußgeldstelle SpeyerAdresse:
Maximilianstraße 6
67346 Speyer
Telefon: 06232 8720 - 5

Fax: 06232 8720 - 609

E-Mail: pprheinpfalz.zbs.poststelle@polizei.rlp.de
Außenstelle Koblenz Adresse:
Moselring 10/12
56068 Koblenz
Telefon: 06232 8720 5

Fax: 06232 8720 609

E-Mail: pprheinpfalz.zbs.poststelle@polizei.rlp.de
Außenstelle WormsAdresse:
Hagenstraße 5
67547 Worms
Telefon: 06232 8720 5

Fax: 06232 8720 609

E-Mail: pprheinpfalz.zbs.poststelle@polizei.rlp.de
Außenstelle WestpfalzAdresse:
Göteborger Straße 35
66482 Zweibrücken
Telefon: 06232 8720 5

Fax: 06232 8720 609

E-Mail: pprheinpfalz.zbs.poststelle@polizei.rlp.de

Polizei Speyer: Aufgaben der Bußgeldstelle

Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer wird auch bei Ordnungswidrigkeiten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz tätig.
Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer wird auch bei Ordnungswidrigkeiten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz tätig.

Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer verfolgt und ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr, welche in Rheinland-Pfalz begangen und von der Polizei aufgenommen werden. Halten Fahrer also beispielsweise einen zu geringen Abstand zum Vordermann ein, wird die Behörde tätig.

Zu den Aufgaben der Zentralen Bußgeldstelle in Speyer gehört es in diesem Zusammenhang unter anderem, Verfahren einzuleiten, Bußgeldbescheide zu erlassen, Akteneinsichten zu gewähren sowie den Zahlungsverkehr zu überwachen.

Zusätzlich verfolgt und ahndet die Bußgeldstelle Ordnungswidrigkeiten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) in Verbindung mit der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).

Sind Sie zu schnell gefahren, wurden dabei geblitzt und fragen sich nun, mit welchem Bußgeld Sie laut Bußgeldkatalog rechnen müssen? Drohen sogar Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot? Möchten Sie dies schon vor dem Eintreffen des Bußgeldbescheides von der Bußgeldstelle in Speyer in Erfahrung bringen, können Sie einen Bußgeldrechner nutzen. Dieser zeigt Ihnen schnell und einfach an, welche Sanktionen laut Bußgeldkatalog drohen.

Was ist zu tun, wenn Sie das Bußgeld nicht sofort bezahlen können?

Rote Ampel überfahren? Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer verfolgt den Verstoß.
Rote Ampel überfahren? Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer verfolgt den Verstoß.

Im Bußgeldkatalog finden Sie Informationen darüber, wie hoch das Bußgeld für eine bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeit ausfällt. Waren Sie beispielsweise innerorts 35 km/h zu schnell, können Sie dem Bescheid der Bußgeldstelle Speyer entnehmen, dass Sie ein Bußgeld von 160 Euro zahlen müssen.

Was geschieht jedoch, wenn Betroffene eine solche Summe nicht sofort aufbringen können? In gewissen Fällen besteht die Möglichkeit, dass sie in einer solchen Situation einen Antrag auf Ratenzahlung des Bußgeldes stellen können.

Hierzu müssen Sie sich schriftlich an die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer wenden. Legen Sie schlüssig dar, warum eine pünktliche Zahlung nicht möglich ist und geben Sie an, wie Sie gedenken, das Bußgeld abzubezahlen.

Zentrale Bußgeldstelle für Rheinland-Pfalz: Weitere Außenstellen

Die Zentrale Bußgeldstelle für Rheinland-Pfalz besitzt mehrere Standorte, welche für unterschiedliche Sachgebiete zuständig sind. Die Leitung der Bußgeldstelle befindet sich in Speyer. Zu ihrem Zuständigkeitsgebiet gehören die Rheinpfalz sowie der Zentralbereich.

Des Weiteren gibt es noch das Sachgebiet Koblenz, das Sachgebiet Mainz mit Sitz in Worms und das Sachgebiet Westpfalz, welches sich in Zweibrücken befindet.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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