Verkehrsordnungswidrigkeit: Was sagt der Gesetzgeber?

Ordnungswidrigkeiten gibt es auf vielen Gebieten, aber die Verkehrsordnungswidrigkeit zählt zu den häufigsten Vertretern. Sie kann mit einer Geldbuße sanktioniert werden, aber unter Umständen bringt sie auch zusätzliche Konsequenzen mit sich, die im Bußgeldkatalog festgeschrieben sind.

Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten

Mit diesem Bußgeldrechner können Sie schnell und einfach herausfinden, welches Bußgeld für welche Ordnungswidrigkeit droht:

FAQ: Verkehrsordnungswidrigkeit

Wie teuer ist eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr?

Die Bußgelder sind in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt. Der Rahmen liegt bei 5-1.000 Euro.

Wie lange dauert es, bis die Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet wird?

Die Bußgeldstelle muss innerhalb von drei Monaten das Bußgeldverfahren in die Wege leiten, sonst verjährt die Ordnungswidrigkeit.

Was ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit?

Eine Ordnungswidrigkeit, die in einem Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht. Beispiele sind: Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken, Abstandsunterschreitung.

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Erfahren Sie in diesem Video, welches die fünf teuersten Verkehrsverstöße sind!
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Was ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit?

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht ist unter anderem im Straßenverkehrsgesetz und im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt.
Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht ist unter anderem im Straßenverkehrsgesetz und im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt.

Während die generelle Definition einer Ordnungswidrigkeit im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgeschrieben ist, ist eine zusätzliche Eingrenzung der Verkehrsordnungswidrigkeit in § 24 StVG zu finden. Das Straßenverkehrsgesetz regelt dementsprechend geringfügige Verletzungen der Rechtsregeln, die im Straßenverkehr auftreten. Allerdings können unter Umständen auch andere Rechtsverordnungen beteiligt sein. Zu diesen zählen:

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Grundsätzlich ist jeder Bürger berechtigt, Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu erstatten. Für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist die Bußgeldstelle Ihrer Stadt oder Ihres Kreises zuständig. Müssen Ermittlungen im Zuge eines Verfahrens aufgenommen werden, übernimmt diese wiederum nicht die Verwaltungsbehörde, sondern die Polizei.

Im Bußgeldkatalog ist jede Verkehrsordnungswidrigkeit festgeschrieben. Einen Katalog dieser Art gibt es jedoch auch für andere Ordnungswidrigkeiten.

Sanktionen für eine Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß Bußgeldkatalog

In der Regel zieht eine Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von höchstens 2.000 Euro nach sich.
In der Regel zieht eine Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von höchstens 2.000 Euro nach sich.

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit zieht Kosten in Form einer Geldbuße nach sich, die sich auf höchstens 2.000 Euro beläuft. Hiervon gibt es jedoch diverse Ausnahmen, die in verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen festgeschrieben sind.

Für Verstöße gegen die 0,5-Promille-Grenze liegt der Höchstsatz einer Geldbuße gemäß § 24a StVG etwa bei 3.000 Euro. Bei Vorliegen einer Gefährdung oder Sachbeschädigung sowie bei vorsätzlichem Handeln kann sich das Bußgeld weiter erhöhen.

Neben einem Bußgeld kann eine Verkehrsordnungswidrigkeit auch Punkte in Flensburg mit sich bringen. Eine Ordnungswidrigkeit wird mit höchstens zwei Punkten geahndet. Drei Punkte werden wiederum für im Verkehr begangene Straftaten vergeben.

Besonders schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht können für den Verursacher der entsprechenden Verkehrsordnungswidrigkeit zudem ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten nach sich ziehen.

Das ist etwa der Fall, wenn Sie die Verkehrsordnungswidrigkeit der überhöhten Geschwindigkeit begehen und innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit mehr als 60 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit geblitzt werden.

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit wie falsches Parken wird aufgrund der Geringfügigkeit des Verstoßes in der Regel nur mit einem Verwarnungsgeld bis 55 Euro sanktioniert.

Die Verjährung einer Verkehrsordnungswidrigkeit in Deutschland

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit unterliegt einer Verjährung von in der Regel drei Monaten.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit unterliegt einer Verjährung von in der Regel drei Monaten.

Gemäß § 25 StVG unterliegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit einer Verjährung, die in der Regel drei Monate beträgt, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist oder öffentliche Klage erhoben wurde. Ist einer dieser beiden Fälle eingetroffen, beträgt sie sechs Monate.

Man spricht hierbei von Verfolgungsverjährung. Die zugrunde liegende Forderung erlischt dementsprechend nicht, allerdings kann der Verstoß nicht mehr geahndet werden. Sollten Sie daher eine Geldbuße zahlen, obwohl die Verjährung bereits eingetreten ist, haben Sie keinen Anspruch, den Betrag zurückzuverlangen.

Die Verjährungsfrist kann auf unterschiedliche Weise mehrfach unterbrochen werden. Unter anderem ist dies einmalig durch die Zustellung eines Anhörungsbogens möglich.

Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit: Ausfüllen oder nicht?

Den Anhörungsbogen nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit sollten Sie nicht ignorieren, bevor der Bußgeldbescheid kommt.
Den Anhörungsbogen nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit sollten Sie nicht ignorieren, bevor der Bußgeldbescheid kommt.

Bevor ein Bußgeldbescheid von der Verwaltungsbehörde erlassen werden kann, muss der Fahrer, der den Verkehrsverstoß begangen hat, ermittelt werden. In der Regel wird der Bescheid dem Fahrzeughalter zugesandt, da die Behörde davon ausgeht, dass er der Täter ist.

Bevor der Betroffene allerdings den Bußgeldbescheid bekommt, erhält er nach der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit zunächst einen Anhörungsbogen. Dieser dient dazu, dass der Beschuldigte sich rechtliches Gehör verschaffen kann. Sie können sich hierin also zur Sache äußern, allerdings ist das nicht verpflichtend. Insbesondere müssen Sie sich nicht selbst belasten.

Ignorieren sollten Sie den Anhörungsbogen dennoch nicht. Verpflichtet sind Sie zur Berichtigung und Vervollständigung Ihrer angegebenen persönlichen Daten, sollte dies nötig sein. Die Behörde räumt Ihnen zur Beantwortung des Schreibens in der Regel eine Frist von einer Woche ein.

Schicken Sie den Bogen nicht zurück, müssen Sie mit weiteren Ermittlungen rechnen. Unter anderem kann zur Aufklärung der Verkehrsordnungswidrigkeit eine Vorladung bei der Polizei folgen.

Nicht immer war der Fahrzeughalter auch der Fahrer zur Zeit einer begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit. Sie können den tatsächlichen Fahrer im Anhörungsbogen angeben, aber auch hier gilt: Sie sind nicht gezwungen, einen anderen zu belasten.

Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Ignorieren Sie einen Anhörungsbogen, kann die Polizei eine Zeugenbefragung wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit durchführen.
Ignorieren Sie einen Anhörungsbogen, kann die Polizei eine Zeugenbefragung wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit durchführen.

Ist sich die Verwaltungsbehörde sicher, dass Sie als Fahrzeughalter nicht der Verantwortliche für ein Vergehen gegen bestehendes Recht sind, erhalten Sie statt eines Anhörungsbogens einen Zeugenfragebogen.

Da in Deutschland nicht der Halter für einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht verantwortlich ist, sondern der Fahrer, muss dieser im Zuge der Fahrerermittlung zunächst ausfindig gemacht werden. Erst dann kann die Behörde einen Bußgeldbescheid ausstellen.

Hierfür hat Sie in der Regel drei Monate Zeit, nachdem die Tat begangen wurde – andernfalls verjährt die Verkehrsordnungswidrigkeit. Anders als ein Anhörungsbogen unterbricht der Zeugenfragebogen die Verjährungsfrist nicht.

Geben Sie wahrheitsgemäß den tatsächlichen Fahrer an, wird gegen diesen ein Bußgeldverfahren eröffnet. Das ist auch der Fall, wenn Sie ihn im Anhörungsbogen genannt haben. Das Verfahren gegen Sie wird dann zeitgleich eingestellt.

Einspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit

Wurde Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt, gilt eine zweiwöchige Frist, während der Sie Einspruch gegen diesen erheben können. Ein Widerspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist hingegen generell nicht möglich. Auf den Weg der möglichen Anfechtung muss Sie die Rechtbehelfsbelehrung des Bußgeldbescheides hinweisen.

Ein Einspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit kann sich etwa bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung lohnen.
Ein Einspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit kann sich etwa bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung lohnen.

Haben Sie vor, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, sollten Sie sich zunächst vergewissern, dass ein Einspruch sich überhaupt lohnt. Das ist üblicherweise der Fall, wenn Sie ein hohes Bußgeld zahlen sollen oder sich auf Ihrem Punktekonto in Flensburg bereits annähernd acht Punkte befinden.

Handelt es sich bei der Ihnen vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeit um mangelhaften Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, kann sich ein Einspruch beispielsweise lohnen, wenn Sie schneller als 80 km/h gefahren sind: Dann folgt auf ein solches Vergehen neben einer hohen Geldbuße immer auch mindestens ein Punkt.

Haben Sie hingegen falsch geparkt, kommt in der Regel nur ein geringes Verwarnungsgeld auf Sie zu. Dann lohnt sich ein Einspruch in den meisten Fällen nicht.

Einen Einspruch im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren legen Sie bei der zuständigen Bußgeldstelle ein. Diese prüft den Vorwurf daraufhin erneut.

Wollen Sie Einspruch erheben, nutzen Sie unsere Vorlage eines Einspruchsschreibens, das Sie zum persönlichen Gebrauch kostenlos herunterladen können:

Manuel Mustermann
Musterweg 1
12345 Musterhausen

 

Bußgeldstelle Musterhausen
Musterstraße 2
12345 Musterhausen

Ort, Datum

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Ihr Aktenzeichen ___________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit erhebe ich fristwahrend Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zum Aktenzeichen _____________, der mir am ____________ zugestellt worden ist.

Hierin wird mir folgende Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last gelegt: ____________________________________________________

Hierzu möchte ich wie folgt Stellung nehmen: ________________________________________.

Ich bitte um erneute Prüfung.

Mit freundlichen Grüßen
Manuel Mustermann

Laden Sie das Muster für das Einspruchsschreiben hier kostenlos herunter

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Verkehrsordnungswidrigkeit: Was sagt der Gesetzgeber?
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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