Das Bußgeldverfahren zusammengefasst und erklärt

Von Cynthia W.

Letzte Aktualisierung am: 20. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Eines der grundlegenden Instrumente bei der Ahndung von Verkehrssündern ist das sogenannte Bußgeldverfahren. Viele denken dabei sicherlich an ärgerliche Bußgelder; diese Sanktionen sind jedoch immer mit einem größeren Verwaltungsakt verbunden. Alles Wichtige dazu ist hier für Sie zusammengefasst.

Wichtige Informationen über das Bußgeldverfahren

FAQ: Bußgeldverfahren

Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Zunächst ermittelt die Verwaltungsbehörde, dann kommt es zum Zwischenverfahren (z. B. Einspruch) und zuletzt kann es noch zum gerichtlichen Verfahren kommen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wann kommt es zum Bußgeldverfahren wegen Verstößen im Straßenverkehr?

Wenn eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde für die nicht nur eine Verwarnung erteilt wird. Bei Straftaten kommt es hingegen zum Strafverfahren.

Wie kann ich mich im Bußgeldverfahren wehren?

Sie können gegen den Bußgeldbescheid innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen.

Video: Ablauf vom Bußgeldverfahren

In diesem Video erfahren Sie, wie ein Bußgeldverfahren abläuft.
In diesem Video erfahren Sie, wie ein Bußgeldverfahren abläuft.

Bußgeldverfahren, Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen – das meinen die Begriffe

Der Bußgeldbescheid ist Teil des Bußgeldverfahrens
Der Bußgeldbescheid ist Teil des Bußgeldverfahrens

Menschen hierzulande fahren gerne und oft Auto – dennoch weiß der durchschnittliche Autofahrer wenig über die Gesetzesgrundlagen des Verkehrs. Passiert dann doch mal was, sei es ein Unfall oder lediglich ein ausgelöster Blitzer, sind viele ratlos und fühlen sich von dem Beamtenvokabular erschlagen. Es lohnt sich, über die wichtigsten Vorgänge Bescheid zu wissen – um Verwirrungen aufzulösen und seine Möglichkeiten zu kennen.

Das Bußgeldverfahren bezeichnet im deutschen Recht den Ahndungsprozess von Ordnungswidrigkeiten. Die Grundlagen für Bußgeldverfahren und deren Ablauf sind im „Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“ (Abk. OWiG) und, im Fall von Verkehrsdelikten, in der „Straßenverkehrsordnung“ (StVO) festgeschrieben.


Eine Ordnungswidrigkeit beschreibt ein Vergehen, das eine vergleichsweise geringe Verletzung der Gesetzte darstellt. Eine solche Tat lässt eine niedrige kriminelle Energie bzw. Bösartigkeit des Täters vermuten. Im Gegensatz dazu wird noch in Straftaten unterschieden; diese werden über einen Strafprozess geklärt.

Haben Sie also einen Bußgeldbescheid erhalten, dann wurde offiziell ein Verfahren gegen Sie eröffnet. Lassen Sie sich von dieser Formulierung jedoch nicht beunruhigen – wie die obige Definition zeigt, werden Bußgeldverfahren und die dazugehörigen Bescheide täglich zu tausenden erlassen.

Bußgeldverfahren finden demnach in allen Bereichen des Rechtes Anwendung, sei es nun im Arbeits – und Sozialrecht, dem Umweltschutz oder dem Jugendschutzgesetz. Dementsprechend vielzählig sind auch die Instanzen, welche Bußgeldverfahren führen: je nach Rechtsgebiet sind dies entsprechende Gerichte, Senate oder, ganz allgemein besprochen, die jeweils zuständige Behörde.

Typische Delikte im Straßenverkehr, welche ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen, sind z.B.

Auch wenn das Bußgeldverfahren laut Beschreibung eher kleine Delikte ahndet, bedeutet das nicht, dass diese ohne schwerwiegende Konsequenzen für den Einzelnen sind. Im Straßenverkehr kann ein Bußgeldbescheid – nebst möglicher Bußgelder und Punkte – die Entziehung der Fahrerlaubnis und/oder die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) beinhalten, was für den oder die Betroffene oft ein finanzielles als auch persönliches Fiasko ist.

Wichtige Informationen zu Schritten im Bußgeldverfahren

Wie ist der Ablauf bei einem Bußgeldverfahren?

Ein Bußgeldverfahren lässt sich in drei Abschnitte gliedern: Vorverfahren, Zwischenverfahren und gerichtliches Verfahren.

Die Kosten für ein Bußgeldverfahren richten sich nach Delikt und ob zusätzliche Instanzen eingesetzt werden
Die Kosten für ein Bußgeldverfahren richten sich nach Delikt und ob zusätzliche Instanzen eingesetzt werden
  1. Bereits vor dem Vorverfahren hat die Behörde das Delikt ermittelt und einen Bußgeldbescheid wurde erstellt, der nun dem Beschuldigten zugesendet wird. Ab der Zustellung gibt es eine Frist von zwei Wochen. Wird in dieser Zeit kein Einspruch gegen das Bußgeldverfahren eingelegt, wird der Bescheid rechtskräftig und das festgesetzte Bußgeld muss gezahlt werden. Die meisten Verkehrssünder löhnen schon vorher die zu entrichtende Geldstrafe, das Verfahren ist in diesem Fall abgeschlossen.
  2. Wird seitens des/der Angeklagten ein Einspruch eingelegt, beginnt das Zwischenverfahren. Die Behörde prüft noch einmal die Anklage: Befinden sie diese als unrecht, wird das Verfahren eingestellt und das Bußgeld muss nicht gezahlt werden. Hält die Behörde jedoch an Ihrem Urteil fest, wird der Fall an einen Staatsanwalt weitergegeben. Befindet dieser Sie nun als unschuldig, wird die Anklage fallen gelassen und Sie entgehen den Zahlungen. Entscheidet jedoch auch der Staatsanwalt, dass der Bescheid legitim ausgestellt wurde, dann fallen für den Angeklagten neben dem zu zahlenden Bußgeldbescheid zusätzliche Kosten für die Aktivierung des Staatsanwaltes an. Im Normalfall kann von einer Kostenpauschale in Höhe von 28,50 Euro ausgegangen werden.
  3. Diese Entscheidung könnte seitens der beschuldigten Person noch mit einer sogenannten Rechtsbeschwerde angefochten werden. In diesem Fall würde ein Gericht über den Fall entscheiden. Auch hier werden die entstehenden Gerichtskosten für ein Bußgeldverfahren von der Partei getragen, welche den Fall verliert.

Anhörung zum Bußgeldverfahren – was zu tun ist

Anhörung im Bußgeldverfahren: wurde eine Rote Ampel überfahren, ist meist keine Tathergangsbeschreibung nötig
Anhörung im Bußgeldverfahren: wurde eine Rote Ampel überfahren, ist meist keine Tathergangsbeschreibung nötig

Vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid wird in der Regel ein sogenannter Anhörungsbogen verschickt: Dieser ist im Briefkopf auch meist mit „Anhörung im Bußgeldverfahren“ betitelt. Auf diesem vorgefertigten Schreiben hat der oder die Betroffene als erstes Angaben zur eigenen Person zu machen. Zudem gibt es die Möglichkeit, die Tat aus eigener Sicht darzulegen. Dieser Bogen muss der entsprechenden Stelle zurückgesendet werden – die persönlichen Daten sind von der oder dem Beschuldigten auszufüllen, die Beschreibung der Tat ist kein Muss.

Ob sich beim Bußgeldverfahren in der Anhörung eine Schilderung der Tat lohnt, ist von den Umständen abhängig. Ein Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung beispielsweise enthält eigentlich immer ein Blitzerfoto mit dem ermittelten Tachowert; eine genaue Beschreibung der Tat ist hier nicht zwingend nötig.

Tipp: Erwägen Sie, gegen ein Bußgeldverfahren Einspruch zu erlegen, wird oft dazu geraten, sich auf dem Anhörungsbogen nicht zum Tathergang zu äußern. Niemand ist dazu verpflichtet, sich selbst zu belasten.

Hat ein Bußgeldverfahren eine Verjährung?

Da zwischen dem Erhalt des Anhörungsbogens und des Bußgeldbescheides einige Zeit verstreichen kann, kommt zwangsläufig die Frage auf, ob die Forderung nach Bußgeldzahlungen auch erlischen kann und wenn ja, ab wann dies der Fall ist.

Im Verkehrsrecht ist hierzu in § 26 Absatz 3 Folgendes zu lesen:

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Das bedeutet konkret: drei Monate, nach denen die Ordnungswidrigkeit begangen wurde, erlischt der Verfolgungsanspruch und Sie können rechtlich nicht mehr belangt werden.

Beachten Sie hierzu: haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten, tritt eine sogenannte „Unterbrechung der Verjährung“ ein – der Zeitraum von drei Monaten gilt dann ab Zustellung des Anhörungsbogens.

Andere mögliche „Unterbrechungen der Verjährung“ treten auf, wenn dem Vorverfahren des Bußgeldverfahrens noch ein Nachspiel folgt, so zum Beispiel wenn die Ermittlungsakte an den Staatsanwalt abgegeben wird oder wenn eine Hauptverhandlung angesetzt ist.

Die Verjährung eines Bußgeldverfahrens kann auch unterbrochen werden
Die Verjährung eines Bußgeldverfahrens kann auch unterbrochen werden

Diese Verjährungsfristen sind jedoch nicht für alle Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht gleich. Im Falle von Alkohol hinterm Steuer beläuft sich die Verjährungsfrist auf sechs Monate, wenn das Bußgeld nicht mehr als 1.000 Euro beträgt; im Falle eines höheren Bußgeldes sogar auf ein ganzes Jahr. Dies liegt daran, dass eine Fahrt unter dem Einfluss von Rauschmitteln als weitaus gefährdender eingestuft wird, als dies bei einem bloßen Falschparken der Fall ist – demnach greift hier eine andere Gesetzesgrundlage. War die Promillezahl auffällig hoch und es kam zudem zu einem Sachschaden oder gar einer Personenverletzung, wird das Vergehen zudem nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat klassifiziert.

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Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

2 Gedanken zu „Das Bußgeldverfahren zusammengefasst und erklärt

  1. Serch

    Hallo, ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten. Aber ich lebe in der Ukraine. Aus Deutschland ist seit zwei Wochen ein Brief an mein Haus geschickt worden. Gegen die verhängte Geldbuße werde ich Widerspruch einlegen. Aber wenn mein Brief den Empfänger in Deutschland erreicht, ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen. Wie wird die Tatsache, dass der Brief von meinem Haus an die Polizei in Deutschland zu lange dauert, um berücksichtigt zu werden?

    1. Franz

      ich bin zwar nur Laie, aber grundsätzlich würde ich mir wegen der Laufzeiten keine Sorgen machen und einfach den Widerspruch zügig losschicken und mir nach Möglichkeit auch Beweismittel und Kopien dazu aufheben. Und das gleiche auch bei der Begründung. Die Brieflaufzeiten sind aus meiner Sicht kein Grund deshalb gar nichts zu machen. Wie das allerdings in der jetzigen Situation aussieht mit der Briefbeförderung steht auf einem anderen Blatt. Und mir stellt sich dann natürlich die Frage nach den tatsächlichen Gegebenheiten, wo Du lebst, inwieweit Dein Aufenthaltsort auch mit Deiner registrierten Meldeadresse übereinstimmt, ich meine inwieweit Dir auch das Schreiben tatsächlich zugegangen ist und Du es in Händen ✋ hältst

      Aber natürlich solltest Du die Brieflaufzeiten berücksichtigen (siehe extra Punkt auf der Homepage) und in den Schreiben vielleicht gleich rein vorsorglich eine Wiedereinsetzung beantragen (und dabei die Faktenlage wie den tatsächlichen Zugang darlegen)

      Ich hoffe meine Antwort hilft Dir weiter

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