Strafzettel: Können Sie Einspruch einlegen?

Ein Strafzettel bringt andere Kosten mit sich als etwa ein Blitzer, den Sie zu schnell passieren. Werden Sie geblitzt, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Sind Sie mit den darin gemachten Vorwürfen nicht einverstanden, können Sie gegen diesen Einspruch einlegen. Auf einen Strafzettel folgt jedoch zunächst kein Bußgeldbescheid. Wie können Sie dann gegen einen Strafzettel Einspruch einlegen?

FAQ: Einspruch gegen einen Strafzettel

Ist ein Einspruch gegen einen Strafzettel möglich?

Ein Strafzettel geht üblicherweise mit einem Verwarnungsgeld einher. Da eine Verwarnung unbürokratisch ist, können Sie keinen Einspruch einlegen. Das geht erst nachdem Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben. Dieser wird verschickt, wenn Sie den Strafzettel nicht bezahlen.

Können Sie sich überhaupt gegen einen Strafzettel wehren?

Sie können einem Strafzettel widersprechen. Das ist entweder direkt bei der zuständigen Behörde möglich oder indem Sie das Verwarnungsgeld nicht fristgerecht zahlen.

Was passiert, wenn Sie einem Strafzettel widersprechen?

Zahlen Sie das Verwarnungsgeld nicht, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Gegen den Bußgeldbescheid, der Ihnen dann zugestellt wird, können Sie Einspruch einlegen.

Video: Einspruch gegen Bußgeldbescheid – Die wichtigsten Infos

In diesem Video erfahren Sie, wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann.
In diesem Video erfahren Sie, wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann.

Gegen einen Strafzettel Einspruch einlegen – Ist das möglich?

Einen Einspruch gegen einen Strafzettel gibt es nicht, aber ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist möglich.
Einen Einspruch gegen einen Strafzettel gibt es nicht, aber ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist möglich.

Ein Strafzettel ist meist eine unangenehme Überraschung, die Sie schnell ereilt. Nicht immer muss die Entscheidung der Polizei oder des Ordnungsamtes, dass Sie einen Parkverstoß mit Ihrem Auto begangen haben, allerdings auch richtig sein. Aber können Sie Einspruch gegen einen Strafzettel einlegen wie Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben können?

Grundsätzlich handelt es sich bei dem Betrag, den das Ordnungsamt von Ihnen verlangt, wenn Ihnen ein Strafzettel ausgestellt wird, um ein Verwarnungsgeld, dessen Höhe in der Regel zwischen 5 und 55 Euro liegt. Sie haben hier aber wie beim Bußgeld zwei Handlungsmöglichkeiten: Entweder Sie bezahlen das Verwarnungsgeld für Ihren Parkverstoß oder Sie wehren sich dagegen. Wenn Sie einen Strafzettel anfechten wollen, müssen Sie jedoch einiges beachten.

So können Sie sich gegen einen Strafzettel wehren

Beim Einspruch gegen ein Knöllchen müssen Sie einige Besonderheiten beachten.
Beim Einspruch gegen ein Knöllchen müssen Sie einige Besonderheiten beachten.

Ein Einspruch gegen einen Strafzettel, der durch Falschparken zustande gekommen ist, ist genau genommen nicht möglich, weil hierfür ein Verwarnungsgeld verlangt wird, nicht jedoch ein Bußgeld. Während Ihnen die Sanktionen auf einen Verkehrsverstoß wie etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung in einem Bußgeldbescheid mitgeteilt werden, ist die Verwarnung zunächst unbürokratisch.

Gegen einen Strafzettel kann kein Einspruch eingelegt werden, aber trotzdem können Sie als Autofahrer gegen einen Strafzettel vorgehen, indem Sie ihm widersprechen. Das ist der Fall, wenn Sie nicht innerhalb der festgelegten Frist von einer Woche bezahlen oder sich gegenüber der zuständigen Behörde zur Sache äußern. Wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, das Verwarnungsgeld sofort vor Ort zu zahlen, und Sie kommen dem nicht nach, wird Ihr Vergehen der Bußgeldstelle gemeldet. Statt des Verwarnungsgeldes erhalten Sie dann einen Bußgeldbescheid.

Eine Verwarnung ist nicht mit Gebühren verbunden wie der Bußgeldbescheid. Dieser bringt immer eine Verwaltungsgebühr mit sich, die sich in der Regel auf 25 Euro beläuft.

Strafzettel wegen Falschparken: Einspruch erst beim Bußgeldbescheid

Strafzettel für falsches Parken? Für einen Einspruch ist eine Vorlage nicht unbedingt nötig.
Strafzettel für falsches Parken? Für einen Einspruch ist eine Vorlage nicht unbedingt nötig.

Nach Zustellung des Bußgeldbescheides haben Sie zwei Wochen Zeit, um gegen diesen Einspruch zu erheben. Erst hierdurch können Sie gewissermaßen gegen Ihren zugrundeliegenden Strafzettel Einspruch einlegen.

Grundsätzlich kommt ein Einspruch eher in Fällen infrage, die hohe Bußgelder oder einschneidende Beeinträchtigungen wie ein Fahrverbot mit sich bringen würden.

Auch Maßnahmen in der Probezeit, wie etwa deren Verlängerung und die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger, können mit einem Einspruch unter Umständen umgangen werden. Wenn Sie nur ein vergleichsweise geringes Verwarnungsgeld zahlen müssen, lohnt sich ein Einspruch in der Regel allerdings nicht.

Fühlen Sie sich jedoch im Recht und sind sicher, ein Verwarnungsgeld zu fordern, ist in Ihrem Fall falsch, steht es Ihnen grundsätzlich frei, den Bußgeldbescheid von einem Anwalt prüfen zu lassen oder selbst gegen ihn vorzugehen.

Haben Sie eine im Bußgeldbescheid verlangte Summe bezahlt, können Sie das Bußgeld nicht nach einem etwaigen Verfahren zurückfordern. Gleiches gilt auch für die Zahlung eines Verwarnungsgeldes. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nach, akzeptieren Sie die Verwarnung.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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4 Gedanken zu „Strafzettel: Können Sie Einspruch einlegen?

  1. Tanja K.

    Habe 2 Minuten mein Auto geparkt. War in der Apotheke um ein Medikament für meinen Papa zu kaufen. Komme raus und sehe wie das Ordnungsamt schon tätig ist und mir das Verwarnungsgeld an die Scheibe legt. Habe gefragt warum, ich habe die Parkscheibe vergessen hinzustellen. Lächerlich wegen 2 Minuten 20 Euro zu verlangen in L. Man hätte auch nichts ausstellen können. Aber nein man lässt nicht mal mit sich reden. Frauenfeindlich ist man auch noch vom Ordnungsamt. 17.10.22

  2. Manuel

    Ich habe Halt mit dem Auto für wirklich 5 Sekunden in Essen-Borbek gemacht und Jemand vom Ordnungsamt, hat mir Foto gemacht. Er konnte einfach mir sagen Weg zu Fahren. Unverschämt.

  3. Bluhm

    Ich habe ein Verwarnungsgeeld über 50.-€ bezahlt . 4 Wochen später kommt in der selben Sache
    ein 2. Verwarnungsgeld über 25.-€ , dass die 1. Forderung ersätzen soll. Alte Katalogbemessung
    Danach habe ich 25.-€ zuviel bezahlt und hatte Einspruch erhoben und um Rückerstattung gebeten.
    Der Landkreis Uelzen weigert sich darauf zu antworten !!

  4. werner

    Ich habe einen Strafzettel bezahlt und Einspruch eingelegt. Nun sagt die Stadt, durch die Zahlung ist das Verfahren abgeschlossen.
    Keine weiteren Rechtmittel mehr möglich.

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