Vorfahrt genommen und einen Unfall verschuldet?

Die Zahl der Vorfahrtsregeln, die im deutschen Straßenverkehr Anwendung finden, ist relativ groß. Neben der allgemein bekannten Vorschrift „Rechts vor Links“ können weiterhin Ampeln oder diverse Verkehrszeichen vorschreiben, wer wann zuerst fahren darf. Halten sich Fahrer nicht daran, drohen ihnen Sanktionen. Doch womit müssen Sie als Autofahrer genau rechnen, wenn Sie jemandem die Vorfahrt genommen und einen Unfall herbeigeführt haben?

FAQ: Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge

Was droht, wenn Sie die Rechts-vor-Links-Regel missachtet und einen Unfall verschuldet haben?

Haben Sie dem von rechts kommenden Verkehr nicht die Vorfahrt gewährt, droht ein Bußgeld von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Was droht, wenn Sie ein Stoppschild missachten und einen Unfall verursacht haben?

Haben Sie ein Stoppschild überfahren und dadurch einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen, kann das ein Bußgeld von 85 Euro und ein Punkt in Flensburg nach sich ziehen.

Was droht, wenn Sie eine rote Ampel überfahren und einen Unfall verursacht haben?

Haben Sie eine rote Ampel missachtet und dem freigegebenen Verkehr dadurch die Vorfahrt genommen, kann das ein Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot zur Folge haben.

Wie wird eine Vorfahrtsmissachtung mit anschließendem Unfall geahndet?

Was droht bei einem Unfall, wenn die Vorfahrt genommen wurde?
Was droht bei einem Unfall, wenn die Vorfahrt genommen wurde?


Wie bereits erwähnt, gibt es in Deutschland viele unterschiedliche Vorfahrtsregeln. Haben Sie als Kraftfahrer eine dieser Vorschriften zur Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Unfall verursacht, sind die drohenden Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog normalerweise abhängig davon, welche Regel Sie im Detail verletzt haben.

Weiterhin ist von Belang, welche Konsequenzen daraus resultierten, dass Sie einem anderen Fahrer die Vorfahrt genommen haben. Ein Unfall wird logischerweise strenger sanktioniert als eine Gefährdung. Die folgenden drei Beispiele sollen Ihnen einen groben Überblick darüber geben, wie ein Vorfahrtsverstoß mit anschließendem Unfall geahndet werden kann:

  1. Sie haben sich nicht an die Regel „Rechts vor Links“ gehalten und es kam wegen diesem Vorfahrtsfehler zum Unfall. Das Bußgeld liegt in diesem Fall bei 120 Euro. Weiterhin erhalten Sie einen Punkt in Flensburg.
  2. Sie haben an einem Stoppschild nicht angehalten, dadurch die geltenden Vorschriften zur Vorfahrt missachtet und einen Unfall verursacht. Ein Bußgeld in Höhe von 85 Euro sowie ein Punkt kommen hier auf Sie zu.
  3. Sie haben eine rote Ampel überfahren, dabei einem anderen Fahrer die Vorfahrt genommen und einen Unfall verschuldet. Zeigte die Lichtzeichenanlage erst seit weniger als einer Sekunde Rot, sieht der Bußgeldkatalog 240 Euro, zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat vor.
Das Bußgeld bei einer Vorfahrtsmissachtung mit anschließendem Unfall kann also höher oder niedriger ausfallen – je nachdem, wie schwer die entsprechende Zuwiderhandlung war. Das Gleiche gilt für die übrigen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog wie Punkte und Fahrverbote. Kam es zu einem Unfall, weil die Vorfahrt missachtet wurde, kommt die Haftpflichtversicherung des Verursachers in der Regel für die Schäden auf, die dem anderen Fahrer entstanden sind.

Vorfahrt nicht beachtet und einen Unfall gebaut: Kann das als Straftat gelten?

Sie haben jemandem die Vorfahrt genommen und einen Unfall verschuldet? Die Strafe kann variieren.
Sie haben jemandem die Vorfahrt genommen und einen Unfall verschuldet? Die Strafe kann variieren.

Teilweise machen sich Kraftfahrer Sorgen darüber, ob Ihnen nicht sogar eine Straftat vorgeworfen werden kann, wenn Sie die Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Unfall verursacht haben. Diese Möglichkeit besteht durchaus. Haben Sie einem anderen Fahrer an einer Ampel die Vorfahrt genommen, dadurch einen Unfall provoziert und die Ampel stand bereits seit mehreren Sekunden auf Rot, beeinflusst dies nicht nur die Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog.

Außerdem kann Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen, wenn sich aus dieser Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge eine Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) ergab. Ihre Fahrerlaubnis wird in einem solchen Fall normalerweise entzogen. Sobald Sie die Vorfahrt missachtet und einen Unfall mit Personenschaden herbeigeführt haben, können Ihnen die gleichen strafrechtlichen Konsequenzen blühen.

Haben Sie also jemandem die Vorfahrt genommen und einen Unfall dabei verursacht, kann nicht pauschal gesagt werden, mit welchen Folgen aus dem Straf- oder Verkehrsrecht Sie im Detail rechnen müssen. Schließlich sind die Schwere des jeweiligen Verstoßes sowie der individuelle Unfallhergang stets ausschlaggebend für die drohenden Sanktionen.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (59 Bewertungen, Durchschnitt: 4,39 von 5)
Vorfahrt genommen und einen Unfall verschuldet?
Loading...

Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert