Polizei bei einem Unfall rufen: Ist das verpflichtend?

Wenn es im Straßenverkehr gekracht hat, herrscht zumeist ein gewaltiges Chaos. Obwohl jedem Kraftfahrer klar sein sollte, welches Verhalten bei einem Unfall vorgeschrieben ist, sind wohl die meisten überfordert, wenn sie sich wirklich in einer solchen Situation wiederfinden. Wann muss man beispielsweise bei einem Unfall die Polizei rufen und wann kann man möglicherweise darauf verzichten, der Polizei den Unfall zu melden? Im Ratgeber erfahren Sie es.

FAQ: Polizei beim Unfall

Wann müssen Sie bei einer Kollision die Polizei rufen?

Der Gesetzgeber schreibt eine Benachrichtigung grundsätzlich vor, wenn beim Unfall eine Person zu Schaden gekommen ist.

Was ist zu unternehmen, wenn die Unfallparteien bei der Schuldfrage uneinig sind?

In diesem Fall sollte die Polizei verständigt werden, denn diese versuchen im Zuge der Ermittlungen den Unfallhergang zu rekonstruieren.

Kann ich einen Unfall auch ohne die Polizei abwickeln?

Ja, diese Option besteht vor allem bei kleineren Sachschäden.

Video: Verhalten beim Unfall

Wie Sie sich beim Unfall verhalten sollten, erfahren Sie auch in diesem Video.
Wie Sie sich beim Unfall verhalten sollten, erfahren Sie auch in diesem Video.

Wann Sie bei einem Unfall die Polizei rufen müssen

Polizei rufen: Nicht bei jedem Unfall ist dies Pflicht.
Polizei rufen: Nicht bei jedem Unfall ist dies Pflicht.
Nach einem Unfall ist die Polizei unter der Nummer 110 zu erreichen.
Nach einem Unfall ist die Polizei unter der Nummer 110 zu erreichen.

Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie sich zunächst einmal um die Absicherung der Unfallstelle kümmern. Im Anschluss gilt es zu überprüfen, ob Personen bei dem Zusammenprall verletzt wurden. Sollte dem so sein, nimmt Ihnen diese Tatsache bereits die Entscheidung ab, ob Sie die Polizei nach dem Unfall hinzurufen sollten oder nicht.

Es gilt: Sobald Personen Verletzungen davongetragen haben, sind Sie dazu verpflichtet, bei einem Autounfall die Polizei zu rufen! Nachdem Sie sich einen Überblick über die Unfallstelle gemacht und ggf. Erste Hilfe geleistet haben, sollten Sie einen Notruf absetzen. Die Polizei wird vom Unfall automatisch in Kenntnis gesetzt und kann sich dann, genau wie Notarzt und Krankenwagen, auf den Weg zum Unfallort machen.

Es existieren jedoch noch weitere Situationen, in denen es durchaus empfehlenswert ist, der Polizei die Unfallaufnahme zu überlassen:

  • bei einem erheblichen Sachschaden (etwa über 1.500 Euro)
  • bei Streitigkeiten in Bezug auf die Schuldfrage
  • wenn Ihr Unfallgegner betrunken wirkt
  • wenn es aufgrund einer schweren Regelmissachtung zum Unfall kam
  • wenn Ihr Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat
Auch wenn es sehr aufwendig ist, die Unfallstelle abzusichern, liegen gebliebene Fahrzeuge weggeräumt werden müssen oder es sich um einen Wildunfall handelt, sollten Sie der Polizei den Unfall unter der Telefonnummer 110 melden. Dies erleichtert zum einen die Schadensregulierung durch die Versicherung, zum anderen hat ein polizeilicher Unfallbericht schlichtweg auch mehr Gewicht.

Können Sie auch ohne Polizei einen Unfall abwickeln?

Haben Sie nach einem Unfall die Polizei nicht gerufen, kann es zu Problemen bei der Schadensregulierung kommen.
Haben Sie nach einem Unfall die Polizei nicht gerufen, kann es zu Problemen bei der Schadensregulierung kommen.

In bestimmten Fällen können Sie einen Autounfall durchaus ohne Polizei regeln. Gab es beispielsweise keine Verletzten und sowohl Ihnen als auch Ihrem Unfallgegner ist bewusst, weshalb es zur Kollision kam, können Sie getrost darauf verzichten.

Um bei einem Unfall ohne Polizei mit der Versicherung keine Probleme zu bekommen, sollten Sie jedoch in Zusammenarbeit mit der gegnerischen Partei einen Unfallbericht anfertigen, der den Unfallhergang detailliert wiedergibt. Schließlich muss die Versicherung nachvollziehen können, aus welchen Gründen es gekracht hat und welche Schäden dabei entstanden sind.

Dieser Bericht muss von beiden Fahrern unterschrieben werden und sollte frei von Vermutungen oder Schuldzuweisungen sein, wenn Sie die Polizei bei einem Unfall nicht dazu rufen möchten. Tauschen Sie Personen- sowie Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner aus, notieren Sie sich sein Kennzeichen und machen Sie ggf. Fotos vom Unfallort und den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. Auch Namen und Kontaktdaten möglicher Zeugen sind hilfreich.

Auch wenn lediglich ein geringer Blechschaden entstanden ist, haben Sie die Möglichkeit, der Polizei den Unfall zu melden und die Telefonnummer 110 zu wählen. Bestehen beispielsweise Uneinigkeiten darüber, wer die Schuld am Crash trägt, können die Beamten dies möglicherweise durch eine professionelle Unfallaufnahme klären.
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Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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