Verhalten bei einem Unfall: Was Sie tun sollten und was nicht

„Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt, wozu sind Sie verpflichtet?“ – bereits in der theoretischen Prüfung werden Fahrschüler mit dieser Frage konfrontiert. Sobald eine derartige Situation jedoch real wird, geht es um weitaus mehr, als lediglich ein Kreuzchen an der richtigen Stelle zu setzen. Damit Ihnen im Ernstfall keine Fehler unterlaufen, informieren wir Sie in diesem Ratgeber über das korrekte Verhalten bei einem Unfall.

FAQ: Verhalten bei einem Unfall

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind?

Zunächst sollten Sie die Unfallstelle absichern (Warndreieck aufstellen). Wenn Personen verletzt sind, sollten Sie den Notruf wählen (112) und Erste Hilfe leisten. Sind keine Personen verletzt, können Sie zusammen mit dem Unfallgegner das Unfallprotokoll ausfüllen und die Schäden für die Versicherung dokumentieren. Sie können für die Unfallaufnahme auch die Polizei rufen.

Was tun, wenn Sie einen Unfall sehen, aber nicht beteiligt sind?

Halten Sie an und sichern Sie die Unfallstelle ab. Leisten Sie bei verletzen Personen Erste Hilfe und setzen Sie den Notruf ab. Tauschen Sie Ihre Personalien aus, um später ggf. als Unfallzeuge zu fungieren.

Unfall mit einem parkenden Auto – Reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe?

Nein. Sie müssen zunächst einen angemessenen Zeitraum lang warten (ca. 20 bis 30 Minuten). Ist der Fahrer des anderen Autos nicht aufgetaucht, sollten Sie eine Unfallmeldung bei der Polizei abgeben. Anderenfalls könnten Sie sich der Fahrerflucht strafbar machen.

Video: Verhalten beim Unfall

Wie Sie sich beim Unfall verhalten sollten, erfahren Sie auch in diesem Video.
Wie Sie sich beim Unfall verhalten sollten, erfahren Sie auch in diesem Video.

Wichtige Informationen zum Verhalten bei einem Unfall

Welches Verhalten ist am Unfallort vorgeschrieben?

Was ist zu tun nach einem Autounfall im Straßenverkehr?
Was ist zu tun nach einem Autounfall im Straßenverkehr?

Hat es im Straßenverkehr gekracht, stehen die meisten Kraftfahrer wohl zunächst einmal unter Schock und können nicht fassen, was gerade eigentlich geschehen ist. Meist braucht es einige Momente, bis sie sich nach einem Autounfall daran erinnern, was zu tun ist.

Unfall mit dem Auto: Was ist zu tun, nachdem Sie die Unfallstelle abgesichert haben?
Unfall mit dem Auto: Was ist zu tun, nachdem Sie die Unfallstelle abgesichert haben?

Welche Punkte zum richtigen Verhalten bei Unfällen gehören und in welcher Reihenfolge sie durchgeführt werden sollten, zeigt die folgende Zusammenfassung:

  1. Unfallstelle absichern: Schalten Sie die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeugs ein und ziehen eine Warnweste über, bevor Sie aussteigen. Danach stellen Sie ein Warndreieck auf (mindestens 100 Meter vom Unfallort entfernt), um nachfolgende Kraftfahrer vorzuwarnen. Sollte Ihr Kfz nur leicht beschädigt worden sein, gehört es zum richtigen Verhalten bei einem Unfall, es aus dem Gefahrenbereich zu bewegen. Liegen hingegen schwerwiegende Schäden vor, sollten sie es jedoch an Ort und Stelle belassen, um mögliche Spuren zu erhalten.
  2. Erste Hilfe leisten: Der nächste Schritt besteht daraus, sich zu vergewissern, ob Personen bei dem Unfall verletzt worden sind und ggf. Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen.
  3. Notarzt verständigen: Wenn Sie den Notarzt unter der Telefonnummer 112 über den Verkehrsunfall informieren, sollten Sie darauf achten, das Ganze so detailliert wie möglich zu beschreiben. Schließlich sind die Rettungskräfte sich nicht im Klaren, was sie eigentlich am Unfallort erwartet. Zum korrekten Verhalten bei einem Unfall zählt es an dieser Stelle, die sogenannten fünf W-Fragen zu beantworten (Wo, Was, Wie viele, Welche Verletzungen, Warten).
  4. Daten mit dem Unfallgegner austauschen: Zu guter Letzt sollten Sie sowohl Ihre Versicherungs- als auch Ihre Kontaktdaten mit dem Unfallgegner austauschen, um sich angemessen zu verhalten. Bei einem schweren Verkehrsunfall besteht natürlich die Möglichkeit, dass dieser zu schwer verletzt ist. In diesem Fall können Sie Ihre Daten auch bei den zuständigen Polizeibeamten hinterlassen.
Und was tun als Zeuge bei einem Unfall? Auch wenn Sie nicht direkt daran beteiligt waren, sind Sie trotzdem dazu verpflichtet, die involvierten Fahrer zu unterstützen. Dies kann sich beispielsweise darauf beziehen, beim Absichern der Unfallstelle zu helfen oder darauf, selbst Erste Hilfe zu leisten.

Nach dem Unfall: Was tun? Unsere Checkliste verrät es!

Um das korrekte Verhalten bei Unfällen schneller abrufen zu können und zu vermeiden, sogar einen Schritt zu vergessen, können Sie die folgende Checkliste als Erinnerungsstütze nutzen. Ausgedruckt im Kfz haben Sie sie immer zur Hand und sind so möglicherweise etwas weniger unsicher, sollten Sie in einen Zusammenstoß im Straßenverkehr verwickelt werden.

  1. Unfallstelle absichern
    • Warnblinkanlage eingeschaltet? ☐
    • Warnweste angezogen? ☐
    • Warndreieck aufgestellt? ☐
    • Fahrzeuge bei leichten Schäden von der Straße entfernt? ☐
  2. Verletzte Personen versorgen
    • Erste Hilfe geleistet? ☐
  3. Notruf absetzen (Telefonnummer 112)
    • Unfallhergang kurz und präzise beschrieben? ☐
    • Auf Fragen und ggf. weitere Anweisungen gewartet? ☐
  4. Unfallbericht ausfüllen
    • Daten mit Unfallgegner ausgetauscht? ☐
    • Unfallskizze erstellt? ☐
    • Schäden fotografiert? ☐
  5. Versicherung informieren
    • Versicherung innerhalb einer Woche nach dem Unfall davon in Kenntnis gesetzt? ☐

Polizei verständigen oder nicht: Was tun bei einem Autounfall?

Polizei rufen oder nicht: Was ist zu tun nach einem Unfall?
Polizei rufen oder nicht: Was ist zu tun nach einem Unfall?

Unsicherheit in Bezug auf das richtige Verhalten nach einem Unfall herrscht außerdem bei der Frage, ob die Polizei jedes Mal verpflichtend hinzugerufen werden muss oder nicht. Handelte es sich um einen tödlichen Verkehrs­unfall oder einen Unfall mit Personenschaden, besteht für die Beteiligten die Pflicht, den Vorfall bei der Polizei zu melden.

Entstand lediglich ein Blechschaden, ist dieser Schritt optional. Sind sich die Parteien beispielsweise uneinig darüber, wie es zum Unfall kam, die Schuldfrage kann entsprechend nicht geklärt werden oder einer der beiden Unfallbeteiligten möchte seine Daten partout nicht herausrücken, können sie die Polizei natürlich trotzdem rufen. Auch dieses Verhalten ist bei einem Unfall in Ordnung.

Vorgehen bei einem Unfall in Bezug auf die Versicherung

Es gibt nicht nur Vorschriften dazu, wie Sie nach einem Autounfall vorgehen sollten, wenn Sie sich noch am Unfallort befinden. Auch in puncto Versicherung wird ein gewisses Verhalten nach einem Verkehrsunfall von Ihnen erwartet. Sie sollten beispielsweise nicht zu lange warten, bis sie diesen melden.

Normalerweise gehört es zum korrekten Verhalten bei einem Unfall, diesen als Unfallverursacher innerhalb einer Frist von einer Woche bei der jeweiligen Haftpflichtversicherung zu melden. Außerdem empfiehlt es sich, einen Unfallbericht anzufertigen, der ausführlich zusammenfasst, weshalb und wie es zum Autounfall kam. Was nun wichtig ist, sollte an und für sich allen Kraftfahrern bekannt sein: Vermeiden Sie gegenseitige Schuldzuweisungen!

Beide Unfallbeteiligten müssen den Bericht unterschreiben. Da es ohnehin mit zu den Aufgaben der Versicherungen gehört, im Anschluss an die Schadensmeldung genau zu überprüfen, wie es zum Zusammenstoß kam, sollte der Unfallbericht lediglich die Fakten wiedergeben. Bleiben Sie also neutral und vermeiden Sie jegliche Wertungen oder Einschätzungen, um ein angemessenes Verhalten bei Unfällen an den Tag zu legen.

So sollten Sie nach einem Unfall nicht vorgehen

Es existieren gewisse Szenarien nach einem Unfall, wie Sie nicht vorgehen sollten.
Es existieren gewisse Szenarien nach einem Unfall, wie Sie nicht vorgehen sollten.

Immer wieder geschieht es, dass Kraftfahrer nach einem Unfall nicht wissen, was zu tun ist. Diese Unwissenheit führt nicht selten dazu, dass ihnen Fehler unterlaufen, wodurch andere Verkehrs­teilnehmer unnötig weiteren Gefahren ausgesetzt werden. Ein falsches Verhalten bei einem Auto­unfall kann zudem eine Strafe nach sich ziehen.

Im Folgenden haben wir einige Beispiele dafür zusammengetragen, auf welches Verhalten bei einem Unfall Sie als Autofahrer verzichten sollten, um anderen Verkehrsteilnehmern keinen Schaden zuzufügen oder sich strafbar zu machen:

  • Weist Ihr Fahrzeug nur leichte Schäden auf und Sie lassen es trotzdem beschädigt direkt auf der Straße stehen, behindert es logischerweise den nachfolgenden Verkehr und kann schlimmstenfalls einen weiteren Unfall provozieren. Nachdem Sie die Unfallstelle sowie die Beschädigungen fotografiert haben, besteht die anschließende Vorgehensweise nach einem Autounfall daraus, das Fahrzeug von der Fahrbahn zu bewegen.
  • Wenn Sie Erste Hilfe leisten, bevor Sie sich um das Absichern der Unfallstelle gekümmert haben, gefährden Sie dadurch nicht nur sich selbst, sondern auch verletzte Personen sowie nachfolgende Fahrer oder unbeteiligte Passanten. Das Risiko, dass ein Kraftfahrer in den Unfallort hineinrauscht, weil er vorher beispielsweise nicht durch ein aufgestelltes Warndreieck darauf hingewiesen wurde, steigt in dieser Situation enorm an.
  • Sich einfach aus dem Staub zu machen, nachdem es gekracht hat, gehört ebenfalls zu den falschen Verhaltensweisen bei Unfällen. Eine solche Handlung gilt als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bzw. Fahrerflucht. § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) zufolge droht hier eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
  • Ein weiteres falsches Verhalten bei einem Unfall besteht daraus, aus Angst vor möglichen Fehlern keine Erste Hilfe zu leisten. In dieser Situation kann es sich um unterlassene Hilfeleistung handeln, die gemäß § 323c StGB mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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