Schadensmeldung bei der Kfz-Versicherung – Darauf müssen Sie achten!

Einmal nicht richtig aufgepasst oder einfach Pech gehabt, und schon hat es gekracht im Straßenverkehr. Sind alle Beteiligten versorgt, wird sich den Fahrzeugen zugewendet und viele stellen sich nun die Frage: „Wie geht es weiter? Wie erfolgt die Schadensmeldung an die Versicherung?“

FAQ: Schadensmeldung

Wie erfolgt eine Schadensmeldung?

Diese sollten Sie nach dem Unfall so schnell wie möglich an Ihre Kfz-Versicherung übermitteln. Zunächst können Sie dies telefonisch vornehmen und dabei mit Ihrem Versicherer die weiteren Schritte besprechen. Daraufhin müssen Sie den Details schriftlich einreichen. Dafür stellen viele Versicherungen schon ein vorgefertigtes Formular auf Ihrer Webseite zur Verfügung.

Gibt es ein Muster für eine Schadensmeldung, wenn die Versicherung kein Formular zur Verfügung stellt?

Sollte es bei Ihrem Versicherer kein entsprechendes Formular geben, können Sie sich an unserem Muster orientieren, dass Sie hier finden.

Wie ist die Frist für die Schadensmeldung nach einem Unfall?

In der Regel ist der Schaden binnen zwei Wochen der Versicherung zu melden. Ausnahmen gelten, wenn Sie aus nachvollziehbaren Gründen verhindert sind, bspw. wenn Sie im Krankenhaus liegen.

Wie kann ich einen Versicherungsschaden melden?

Nach einem Unfall sollten Sie unverzüglich Ihrer Autoversicherung den Schaden melden.
Nach einem Unfall sollten Sie unverzüglich Ihrer Autoversicherung den Schaden melden.

Wenn Sie nach einem Autounfall erstmal wieder ruhig atmen können, dann kommt eine weitere Aufgabe auf Sie zu: der Kfz-Versicherung den entstandenen Schaden zu melden. Für diese Schadensmeldung sollten Sie sich jedoch besser nicht allzu viel Zeit lassen und im besten Fall binnen einer Woche der Kfz-Versicherung den Unfallschaden melden. Dies kann zunächst telefonisch (optimalerweise umgehend) erfolgen, aber in jedem Fall müssen Sie den Schadensfall auch schriftlich melden.

Hierbei gibt es natürlich Ausnahmen: Der Versicherungsanbieter hat üblicherweise Verständnis dafür, wenn Sie nach dem Unglück zunächst im Krankenhaus liegen und noch nicht in der Lage sind, den Schaden der Versicherung zu melden. Eine Ausnahme stellen auch hier kleine Beschädigungen dar, die der Kunde allein übernehmen möchte, bspw. um seine Schadenfreiheitsklasse beizubehalten – auch diese dürfen später gemeldet werden.
Für Ihre Schadensmeldung an die Versicherung kann unser Muster eine Hilfe sein.
Für Ihre Schadensmeldung an die Versicherung kann unser Muster eine Hilfe sein.

Das Einfachste wäre, ein für die Kfz-Schadensmeldung entsprechendes Formular zu verwenden. Viele Versicherungen stellen ein solches auf Ihrer Internetseite zur Verfügung, um den Prozess für alle Beteiligten so einfach wie möglich zu halten.

Sollte dies bei Ihrer Versicherung nicht vorhanden sein, dann haben wir für Ihre Schadensmeldung eine Vorlage erstellt, an der Sie sich orientieren können:

Vollständiger Name des Versicherten
Adresse des Versicherten
Telefonnr. des Versicherten
Versicherungsnummer:

Name der Versicherung
Ggf. Abteilung und/oder Ansprechpartner
Adresse der Versicherung

Ort, Datum

Betreff: Schadensmeldung nach Verkehrsunfall

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich am [Datum und Uhrzeit] in einen Verkehrsunfall verwickelt war. Folgendes hat sich zugetragen:

[Beschreibung des Autounfalls]

Dabei ist ein Schaden wie folgt entstanden:

[Auflistung und Bezifferung des Schadens]

Zudem füge ich diesem Brief das Unfallprotokoll und das polizeiliche Protokoll bei. Weitere Unterlagen schicke ich Ihnen gern auf Anfrage nach. Dafür stehe ich Ihnen unter meiner oben angegebenen Telefonnummer jederzeit zur Verfügung.

Ich bitte um Bestätigung und Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

[Name des Versicherten und Unterschrift]

Idealerweise fügen Sie der Unfallmeldung an die Versicherung Fotos vom Schaden bei.
Idealerweise fügen Sie der Unfallmeldung an die Versicherung Fotos vom Schaden bei.

Können Sie für die Unfallmeldung ein Formular nutzen, das im Internet von der Versicherung zur Verfügung gestellt wurde, sind Sie normalerweise auf der sicheren Seite.

Dabei dürften automatisch alle vom Versicherer benötigten Angaben abgefragt werden.

Sollten Sie sich jedoch für die Schadensmeldung an unserem Muster orientieren, haben wir noch einige Tipps, was in Ihrem Schreiben nicht fehlen sollte:

  • Kfz-Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge
  • vollständiger Name und Adresse aller am Unfall beteiligten Fahrzeugführer
  • Datum, Uhrzeit sowie Ort des Unfallgeschehens
  • vollständiger Name und Adresse der Zeugen
  • Unfallskizze, anhand derer der Unfallhergang geschildert wird
  • optimalerweise Fotos von der Unfallstelle und von den Sachschäden
  • Unterschriften aller am Unfall Beteiligten und der Zeugen
  • Name der Versicherungsanbieter
  • Versicherungsnummer
  • Ggf. Nummer der Grünen Versicherungskarte

Zudem wird Ihnen aufgefallen sein, dass in unserem Muster zur Formulierung einer Schadensmeldung von einem Unfallprotokoll die Rede ist. Auch das darf nicht fehlen. Nutzen können Sie dafür bspw. den Europäischen Unfallbericht, der kostenlos verfügbar ist. Beachten Sie außerdem, wenn Sie einen Kfz-Schaden melden wollen, dass Ihre Angaben unbedingt der Wahrheit entsprechen müssen. Sollte sich später herausstellen, dass bei der Schadensmeldung falsche Angaben gemacht wurden, kann bspw. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung einen Teil von dem zurückfordern, das diese bereits an den Geschädigten ausgezahlt hat.

Sollten Sie sich bei der Kaskoversicherung nach dem Kfz-Unfall melden (bzw. bei der Teilkasko nach einem Vorfall ohne Schuldigen bspw. durch Beschädigungen durch einen Hagelsturm), kann diese bei unwahren Angaben unter Umständen sogar die komplette Zahlung verweigern.

An welche Versicherung muss die Schadensmeldung gehen und was muss ich dabei beachten?

Die Kfz-Versicherung greift nicht nur, wenn Sie am Auto einen Schaden melden – auch Personenschäden werden oft übernommen.
Die Kfz-Versicherung greift nicht nur, wenn Sie am Auto einen Schaden melden – auch Personenschäden werden oft übernommen.

Wollen Sie einen Unfallschaden melden, kommt es auch darauf an, an welche Versicherung Sie sich wenden müssen. Die Kfz-Versicherung kommt, wie der Name schon sagt, nur für Beschädigungen im Zusammenhang mit Fahrzeugen auf. Sollten Sie selbst oder andere Betroffene verletzt worden sein, müssen Sie sich an Ihre Kranken- oder an Ihre Unfallversicherung wenden, wobei allerdings häufig auch die Kfz-Haftpflichtversicherung für Personenschäden aufkommt.

Doch auch wenn es nur um Ihr Kfz geht, gibt es bei der Schadensmeldung einige Dinge zu beachten. So können Sie übrigens auch die Versicherung komplett außen vor lassen, wenn es sich nur um kleinere Blechschäden handelt, und Sie sich mit Ihrem Unfallgegner in der Schuldfrage und der Höhe des Schadens einigen können. Andernfalls sollten Sie den Schaden Ihrer Versicherung melden – auch, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nichts Falsches getan haben, sollten Sie sich zunächst mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen.

Es ist außerdem wichtig, dass Sie erst den Unfall der Versicherung melden und das Fahrzeug nicht sofort in die Werkstatt wandern lassen. Der Versicherer muss nämlich die Möglichkeit haben, den Schaden selbst unter die Lupe zu nehmen.

Ein Versicherungsmitarbeiter ist aber noch immer kein offizieller Unfallgutachter, der mit seinen Ausführungen den Ausgangspunkt für die Schadensregulierung darstellt. Vielmehr muss es sich bei einem solchen um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen handeln, dessen detailliertes Unfallgutachten in der Regel über jeden Zweifel erhaben ist und auch vor Gericht Bestand haben sollte.

Schadensmeldung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung

Wenn Sie den Schaden melden: Bei gegnerischer Versicherung evtl. einen unabhängigen Gutachter bestellen.
Wenn Sie den Schaden melden: Bei gegnerischer Versicherung evtl. einen unabhängigen Gutachter bestellen.

Sollten Sie von der gegnerischen Versicherung einen Schadenersatz fordern, ist Vorsicht geboten. Es könnte vorkommen, dass diese nach Ihrer Schadensmeldung den Schaden so kostengünstig wie möglich regulieren möchte.

Haben Sie diesen Verdacht oder sollten Sie allgemein auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie einen unabhängigen Unfallgutachter anfordern, auch wenn bereits ein solcher von der Versicherung beauftragt wurde.

Gemäß der aktuellen Rechtsprechung sollten Ihnen dadurch keine Kosten entstehen, wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen.

Darüber hinaus sollten Sie sich auch bzgl. eines Ersatzwagens nach einem Unfall bei der Versicherung des Unfallgegners melden. Diese ist nämlich trotz akkurater Schadensmeldung nicht dazu verpflichtet, jede Mietwagenfirma zu bezahlen, die Sie vorschlagen – insbesondere, wenn deren Preise verhältnismäßig hoch sind.

Der Kaskoversicherung einen Autoschaden melden

Nach dem Autounfall erfolgt die Schadensmeldung - auch, wenn Sie evtl. keine Schuld tragen.
Nach dem Autounfall erfolgt die Schadensmeldung – auch, wenn Sie evtl. keine Schuld tragen.

Dementsprechend sollten Sie zwar auch eine Schadensmeldung an Ihre Kfz-Vollkaskoversicherung vornehmen, diese aber nur in Anspruch nehmen, wenn Sie auch tatsächlich Schuld sind oder eine Teilschuld tragen – alles andere würde von der gegnerischen Haftpflicht übernommen.

Die Kaskoversicherung ist außerdem nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen bestellten Unfallgutachter zu übernehmen. Darüber hinaus sollten Sie sich bereits vor der Schadensmeldung noch einmal genau mit den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung auseinandersetzen. Darin sind in manchen Fällen bereits Werkstätten und/oder Mietwagenfirmen festgesetzt, an die sich Kunden bei einem Kfz-Unfall wenden müssen.

Sollten Sie jedoch wahrheitsgemäß in dem Formular für die Schadensmeldung eintragen können, dass Sie keine Schuld am Unfall tragen, dürfen Sie als Geschädigter in der Regel selbst entscheiden, wo Sie Ihr Auto reparieren lassen wollen.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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