Kfz-Gutachten nach einem Unfall

Nach einem Unfall sind die Beteiligten innerlich oft aufgewühlt. Polizei, Abschleppdienst und im schlimmsten Fall ein Krankenhausaufenthalt – egal ob mit oder ohne körperliche Schäden sind die Folgen eines Unfalls zeitintensiv und nervenaufreibend. Daher ist es gut zu wissen, was Sie nach einem Unfall bei einem Gutachter für Ihr Auto bedenken sollten.

Weitere Informationen zum Kfz-Gutachten

FAQ: Kfz-Gutachten

Wann benötige ich ein Kfz-Gutachten?

Ein Kfz-Gutachten benötigen Sie meist nach einem Autounfall, um die entstandenen Schäden bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen und von dieser das Geld für die nötigen Reparaturen zu erhalten.

Wer bestimmt den Sachverständigen für ein Kfz-Gutachten?

Geschädigte dürfen selbst einen Gutachter beauftragen, wenn sie selbst keine Mitschuld am Unfall tragen. Die Kosten muss die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen.

Ist ein Kfz-Gutachten anfechtbar?

Ja, denn ein Gutachter muss stets neutral bleiben. Hegen Sie Zweifel an dessen Eignung, können Sie ein Gegengutachten bei Ihrer Kfz-Versicherung anfordern.

Wer beauftragt den Sachverständigen?

Nach einem Unfall ist ein Gutachten oft sinnvoll.
Nach einem Unfall ist ein Gutachten oft sinnvoll.

Sie als Geschädigter werden nach einem Verkehrsunfall von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kontaktiert. Liegt der Schadensbetrag schätzungsweise über der Bagatellschadensgrenze von 750€, bietet der Versicherer Ihnen wahrscheinlich an, einen Sachverständigen zu schicken. Sie können diesen akzeptieren oder können ihn ablehnen.

Anders sieht es bei einem Kaskofall aus. Hier darf der Geschädigte den Gutachter nach dem Unfall nicht eigenständig kontaktieren, sonst übernimmt die Versicherung die Kosten für das Kfz-Gutachten nicht. Von einem Kaskofall ist die Rede, wenn der Schaden durch eigenes Versagen oder Umweltereignisse wie Sturm oder Hagel entstanden ist.

Sollte ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Das Gutachten für ein Auto ist mit Kosten verbunden.
Das Gutachten für ein Auto ist mit Kosten verbunden.

Vor allem als Geschädigter kommt zunächst Freude auf, wenn sich die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners meldet und anbietet, einen Unfallgutachter zu beauftragen. So braucht man sich selbst nicht darum zu kümmern.

Allerdings ist es durchaus möglich, dass es zwischen Versicherung und Gutachter einen Kooperationsvertrag gibt. In diesem Fall handeln Sachverständige oft zugunsten des Versicherers. Denn einen Unfall zu bezahlen, ist natürlich kostspielig und eine Versicherung möchte möglichst wenig Geld ausgeben. Was viele allerdings nicht wissen:

Sie als Geschädigter haben das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Gutachterkosten muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernehmen, wenn Sie keine Mitschuld tragen.

Über die Frage: Was kostet ein Kfz-Gutachten?, brauchen Sie sich daher eigentlich keine Gedanken machen. Sie sollten sich aber vorher überlegen, ob Sie nach einem Autounfall den Gutachter der Kfz-Versicherung annehmen oder selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen möchten. Ist das Auto-Gutachten einmal erstellt und wollen Sie anschließend ein zweites Schadensgutachten (auch Wertgutachten genannt) anfertigen lassen, könnten Sie auf den Kosten dafür sitzen bleiben.

Wenn Sie eigens ein Kfz-Gutachten veranlasst haben, kann der Unfallgegner eine Nachbesichtigung verlangen. Diesen Gutachter sollten Sie besser nicht ablehnen.

Wann kann ich ein Kfz-Gutachten anfechten?

Oft fordert die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners nach einem Unfallschaden ein Gutachten an
Oft fordert die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners nach einem Unfallschaden ein Gutachten an

Als Unfallverursacher haben Sie die Möglichkeit das Kfz-Gutachten anzufechten. Gründe dafür liegen vor, wenn Sie die Qualifikation des Gutachters anzweifeln oder gar von einem Parteigutachten ausgehen. Dies liegt vor, wenn Sie davon ausgehen, dass das Kfz-Gutachten klar einseitig ist. So könnten zum Beispiel Schäden darin auftauchen, die es gar nicht gibt oder die nicht durch den Unfall herbeigeführt wurden.

Ebenso kann die Versicherung die Zahlung der Kosten für das Schadensgutachten verweigern, wenn der Geschädigte die Nachbesichtigung verweigert. Hegen Sie Zweifel über einen dieser Punkte, sollten Sie ein Gegengutachten bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung anfordern.

Warum ist ein Gutachter nach einem Autounfall nötig?

Zunächst wollen Sie als Geschädigter wahrscheinlich, dass Ihnen die Kosten für die Schäden an Ihrem Fahrzeug erstattet werden. Dafür müssen Sie beweisen, dass diese während des Unfalls an Ort und Stelle entstanden sind. Diese Aufgabe übernimmt der Kfz-Unfall-Gutachter. Bei Bagatellschäden reicht aber meist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus.

Zudem kann das Kfz-Gutachten Auskunft über die Wertminderung Ihres Fahrzeugs geben. Das ist vor allem dann interessant, wenn Sie Ihr Auto verkaufen und einen Preis kalkulieren möchten.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, reicht dem Richter das Kfz-Gutachten oft als Entscheidungsgrundlage aus.

Um hilfreiche Informationen über Kfz-Gutachter und Sachverständige in Hamburg zu finden, besuchen Sie bitte diese Seite.

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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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