Wie die Wertminderung nach einem Unfall ermittelt wird

Von Cynthia W.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

War ein Kfz einmal in einen Crash verwickelt und hat dadurch Schaden erlitten, dann wird mitunter der eigentliche Fahrzeugwert heruntergesetzt. Dieser mögliche Werteverlust nach einem Unfall wird gemeinhin als Wertminderung bezeichnet. Eine Zusammenfassung zu den wichtigsten Punkten finden Sie im Nachfolgenden.

FAQ: Wertminderung

Wie kann es zu einer Wertminderung kommen?

Das ein Fahrzeug an Wert verliert, ist ein ganz normaler Prozess. Gerade in den ersten drei Jahren ist der Wertverlust enorm, ehe er sich wieder stabilisiert. Eine Wertminderung ist auch gegeben, wenn das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war.

Wie kann ich die Höhe der Wertminderung meines Kfz herausfinden?

Kam es zu einem Unfall, gibt ein Unfallgutachten Aufschluss über die Wertminderung. Wollen Sie allgemein herausfinden, wie viel Ihr Fahrzeug noch Wert ist, hilft ein Blick in die Schwacke-Liste.

Kann man einer Wertminderung entgegenwirken?

Eine gute Pflege kann die Wertminderung in Grenzen halten. Zudem können Sie schon beim Autokauf auf ein Modell setzen, welches für Wertstabilität bekannt ist.

Wann begründet ein Unfallschaden überhaupt eine Wertminderung?

Die Wertminderung vom Auto nach einem Unfall: Das sollten Sie wissen
Die Wertminderung vom Auto nach einem Unfall: Das sollten Sie wissen
Nicht jeder kleine Lackschaden oder jede Beule führt dazu, dass ein Fahrzeug automatisch weniger wert ist. Grundsätzlich wird dann von einer Wertminderung ausgegangen, wenn das Fahrzeug auch nach der Reparatur nicht in seinen ursprünglichen Zustand zurückgesetzt werden kann. Dies wird in der Regel in Prozent, gemessen am eigentlichen Marktwert, angegeben.

Der Schaden muss also erheblich gewesen sein, eine Bagatelle begründet noch keine solche Heruntersetzung des Wertes. Der Gedanke hinter einer Wertminderung von einem Unfallwagen ist der, dass bei einem möglichen Weiterverkauf ein geringerer Erlös ob der Mängel erzielt werden würde – unabhängig davon, ob der Besitzer tatsächlich einen solchen Verkauf plant.


Allgemein wird in zwei Arten des Werteverlustes unterschieden:

Handelt es sich um eine technische oder eine merkantile Wertminderung?
Handelt es sich um eine technische oder eine merkantile Wertminderung?

Technische Wertminderung: Das betroffene Fahrzeug wurde vollständig repariert, jedoch sind äußerlich deutliche Spuren der Wiederinstandsetzung zu erkennen bzw. der Schaden war derart, dass eine komplette – zumindest optische – Wiederherstellung nicht möglich ist. Durch die vielzähligen technischen Möglichkeiten wird diese Art des Werteverlustes zumindest bei Kfz stetig geringer.

Merkantile Wertminderung: Dies dürfte wohl eigentlich gemeint sein, wenn von einer Wertminderung durch einen Unfall gesprochen wird. Auch hier wurde eine umfassende Reparatur der Unfallschäden vorgenommen; dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft noch Mängel auftreten werden. Äußerlich kann der Wagen fabrikneu aussehen, dennoch muss von einem Werteverlust auf dem Markt ausgegangen werden.

Bei diesen Sonderfällen wird kein Werteverlust berechnet

Nicht immer kommt es nach einem Unfall zu einer Wertminderung. In diesen Fällen wird regelmäßig kein Werteverlust anerkannt:

  • Das Fahrzeug ist älter als fünf Jahre alt
  • Es bestanden bereits zuvor deutliche Schäden und Mängel an dem Wagen
  • Es wurden bereits mehr als 100.000 Kilometer mit dem Wagen zurückgelegt
  • Es kam zu einem wirtschaftlichen Totalschaden
  • Wie bereits erwähnt, führen auch rein äußerliche Bagatellschäden nicht zwangsläufig zu einer Minderung des Fahrzeugwertes

Wie erfolgt die Berechnung einer Wertminderung?

Eins vorweg: Es gibt weder eine gesetzliche Vorgabe noch eine standardisierte Handhabe bei der Wertminderung eines Kfz.
Möchten Sie eine Wertminderung berechnen, wird ein Gutachten nötig
Möchten Sie eine Wertminderung berechnen, wird ein Gutachten nötig

In der Regel verhält es sich so, dass nach einem Unfall Gutachter einbestellt werden. Diese verzeichnen nicht nur den Schaden und schätzen die anfallenden Reparaturkosten ein, sondern sind eben auch für die Berechnung einer etwaigen Wertminderung zuständig.

Es existieren verschiedene Modelle, durch welche sich eine Wertminderung berechnen lässt – das am häufigsten genutzte ist dabei wohl die nach Ruhkopf/Sahm. Bei diesem werden zunächst die Reparaturkosten durch den Neupreis dividiert; liegt der so errechnete Wert unter 10 %, wird von einem Bagatellschaden gesprochen.

Liegt dieser Wert jedoch über 10 %, dann spielt weiterhin eine Rolle, in welchem Zulassungsjahr sich der Wagen befindet. Wie hoch die individuelle Wertminderung bei einem Unfall ausfällt, ist in folgender Tabelle festgelegt:

ZulassungsjahrVerhältnis von Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert in %
10 - 3030 - 6060 - 90
1. Jahr5 %6 %7 %
2. Jahr4 %5 %6 %
ab 3. Jahr3 %4 %5 %
Grundsätzlich besteht das Problem, dass die aus einem Unfallschaden resultierende Wertminderung stets eine Einschätzung bleibt. Bei einer Ermittlung muss sowohl das individuelle Schadensmaß also auch der Fahrzeugmarkt und angemessene Versicherungsleistungen berücksichtigt werden. Auch wenn die Wertminderung von der Einschätzung des Gutachters beruht, wird die letztendliche Entscheidung über die konkrete Wertminderung in der Regel richterlich getroffen.
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Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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