Wer zahlt den Gutachter bei einem Unfall im Straßenverkehr?

Täglich kommt es zu Unfällen auf den deutschen Straßen. Häufig kommt es dabei glücklicherweise nur zu Schädigungen an den jeweilige n Kraftfahrzeugen. Diese zu beheben, kann allerdings teuer werden. Damit die Kfz-Versicherung den Schaden einschätzen kann, wird häufig ein Gutachten in Auftrag gegeben. Doch wer zahlt eigentlich den Gutachter nach einem Unfall? Diese Frage beantwortet der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

FAQ: Wer zahlt den Gutachter bei einem Kfz-Unfall?

Wer zahlt den Gutachter bei einem Autounfall, den Sie nicht verschuldet haben?

Sind Sie in einen Unfall geraten, welchen Sie nicht zu verschulden haben, so zahlt in aller Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Gutachten, sofern dieses notwendig ist.

Ist bei jedem Unfall ein Gutachten nötig?

Nein. Ist klar, wer den Unfall verursacht hat und handelt es sich lediglich um einen Bagatellschaden (bis zu 750 Euro), wie beispielsweise einen Lackkratzer, so ist in aller Regel kein Gutachten vonnöten, bevor der Schaden reguliert wird.

Wie wird ein Unfallgutachten erstellt?

Ein Kfz-Sachverständiger bestimmt im Rahmen des Gutachtens die Schadenshöhe. In diesem Zuge kann er beispielsweise zu dem Schluss kommen, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Zu diesem Zweck vergleicht er den aktuellen Restwert mit den Reparaturkosten. Liegen letztere deutlich höher, lohnt es sich häufig nicht mehr, den Wagen reparieren zu lassen.

Selbstverschuldeter Unfall: Wer zahlt den Gutachter?

Verfügen Sie über eine Vollkaskoversicherung, so kann diese für die Kosten des Gutachters aufkommen, wenn Sie einen Unfall verschuldet haben und die Schadenshöhe für Ihren Wagen ermitteln wollen. Bedenken Sie jedoch, dass in diesem Fall meist die Versicherung den Gutachter beauftragt und Sie diesen nicht selbst aussuchen können.

Wer zahlt den Gutachter bei einem Kfz-Schaden?

Nach einem Autounfall: Wer zahlt den Gutachter?
Nach einem Autounfall: Wer zahlt den Gutachter?

Kommt es zu kleineren Kollisionen im Straßenverkehr, bei welchen keine größeren Schäden entstehen und die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, wird meist kein Kfz-Gutachten benötigt. Die Bagatellgrenze liegt nach aktueller Rechtsprechung je nach Einzelfall bei bis zu 1.000 Euro.

Handelt es sich um eine Schadenssumme unter diesem Wert, reicht in aller Regel ein Kostenvoraschlag aus, damit die gegnerische Versicherung den Schaden begleicht. Doch wer bezahlt den Gutachter bei einem Unfall, wenn die Schadenssumme deutlich höher liegt?

In der Regel muss immer die Versicherung des Unfallverursachers für alle Kosten, die sich aus der Kollision ergeben, aufkommen. Das gilt sowohl für das Kfz-Gutachten, als auch für die Reparatur oder eventuell anfallende Anwaltskosten, sofern sich ein Rechtsstreit ergibt.

Doch wer zahlt den Gutachter bei einem Verkehrsunfall an welchem beide Beteiligten Schuld tragen? In diesem Fall kommt es darauf an, zu welchem Prozentsatz ein Gericht den beiden Unfallbeteiligten eine Schuld zuspricht. Dieser drückt dann aus, in welchem Maße beide Verkehrsteilnehmer bzw. deren Versicherungen für die gesamte Schadenssumme (inkl. Gutachterkosten) aufkommen müssen.

Gut zu wissen: Tragen Sie an einem Unfall die alleinige Schuld, so kommt die Versicherung nur für Reparaturen an Ihrem Wagen auf, wenn Sie über eine Vollkasko verfügen. Ob in diesem Fall ein Gutachten vonnöten ist, sollten Sie vorab mit Ihrem Versicherungsanbieter klären.

Was kostet ein Unfallgutachter?

Wer zahlt den Gutachter bei einem Unfall?
Wer zahlt den Gutachter bei einem Unfall?

Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt auch immer davon ab, um welche Art von Kfz-Gutachten es sich handelt. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Gutachten zur Bestimmung des Schadens: Hierbei soll der Gutachter ermitteln, wie hoch die Reparaturkosten wahrscheinlich ausfallen und ob ggf. ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Die Vergütung richtet sich meist nach der Schadenssumme, in Einzelfällen kann auch ein pauschaler Preis vereinbart werden.
  • Gutachten, um den Unfallhergang zu ermitteln: In diesem Fall ist nicht klar, wer die Kollision verursacht hat. Der Gutachter muss also analysieren, wie der genaue Ablauf des Unfalls war. Je nachdem, wie Komplex der Sachverhalt ist, können die Kosten für ein solches Gutachten im vierstelligen Bereich liegen.
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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah hat Journalismus mit Schwerpunkt Onlinejournalismus an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin studiert. Sie gehört seit 2016 zum bussgeldkataloge.de-Team und schreibt Texte zu unterschiedlichsten Themen im Bereich des Verkehrsrechts und ist außerdem für den Newsbereich zuständig.

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