Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall: Wer zahlt wie viel und weshalb?

Im Grunde genommen verhält es sich bei einem Unfall im Straßenverkehr relativ einfach: Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt die Kosten, die einer dritten Person entstanden sind. Haben allerdings beide Parteien dazu beigetragen, dass es gekracht hat, ist häufig die Rede von sogenannten Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall. Was es damit genau auf sich hat und wie die jeweiligen Quoten erstellt werden, erfahren Sie im Ratgeber.

FAQ: Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen

Welchen Zweck erfüllen Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall?

Die Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall geben an, welcher prozentuale Anteil der entstandenen Kosten welchem Kraftfahrer auferlegt wird. Dies wird in der Regel anhand der Schuldfrage des jeweiligen Fahrers entschieden.

Wie werden die jeweiligen Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen erstellt?

Um die entsprechenden Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall zu erstellen, bedarf es normalerweise eines Kfz-Gutachtens. So kann im Nachhinein festgestellt werden, wer zu welchen Teilen Schuld am Zusammenprall hatte. Mögliche Quoten sind 50 zu 50, 60 zu 40, 70 zu 30, 80 zu 20, 90 zu 10 oder 100 zu 0.

Was sollten Betroffene in Bezug auf die Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall bedenken?

Durch die Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall sollen nicht die gesamten Kosten zwischen den Fahrern aufgeteilt werden. Vielmehr geht es darum, den prozentualen Anteil festzusetzen, den ein Fahrer bzw. dessen Versicherung von dem Schaden übernehmen muss, der dem jeweils anderen entstanden ist.

Wann sind die Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall von Bedeutung?

Wann müssen Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall erstellt werden?
Wann müssen Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall erstellt werden?

Kann die Schuldfrage nach einem Un‌fall im Straßenverkehr nicht eindeutig geklärt werden, etwa, weil auf beiden Seiten Fehler begangen wurden, müssen sogenannte Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall erstellt werden. Diese entscheiden darüber, welcher Fahrer bzw. wessen Versicherung sich zu welchen Quoten an den entstandenen Kosten des Vorfalls beteiligen muss. Zum besseren Verständnis:

Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen: Wer legt sie fest?
Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen: Wer legt sie fest?
  • Trägt ein Autofahrer die alleinige Schuld am Zusammenprall, liegt die Haftungsquote bei 100 zu 0.
  • Seine Kfz-Versicherung muss demzufolge die Kosten zu 100 Prozent übernehmen, die dem Unfallopfer entstanden sind. Letzteres zahlt 0 Prozent.
  • In einer solchen Situation ist es quasi unnötig, die Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall zu erstellen.
  • Ist hingegen eine Partei zu 80 Prozent schuld und die andere zu 20 Prozent, liegen die Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall bei 80 zu 20.
  • Weitere Möglichkeiten sind 90 zu 10, 70 zu 30, 60 zu 40 oder 50 zu 50. In letzterem Fall werden die Kosten gleichmäßig zwischen den Unfallbeteiligten aufgeteilt.

Wichtig: Die Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall sind nicht dafür da, um den gesamten entstandenen Schaden zwischen den Fahrern aufzuteilen. Es geht dabei lediglich um den prozentualen Anteil, den ein Kraftfahrer bzw. dessen Versicherung von dem Schaden übernehmen muss, der dem jeweils anderen bei dem Crash entstanden ist.

Wer legt die Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen fest?

Um die Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall überhaupt festlegen zu können, muss normalerweise ein spezielles Kfz-Gutachten erstellt werden. Anhand des polizeilichen Unfallberichts sowie einer Analyse des vorliegenden Schadens ist ein Gutachter daraufhin in der Lage, die Unfallursache zu rekonstruieren und die entsprechenden Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall festzusetzen.

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Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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