Bußgeldkatalog: Vorfahrt und Vorfahrtsregeln

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Immer dann, wenn die Wege von Fahrzeugen sich kreuzen, kann es zu kritischen Situationen kommen. Um einen Unfall zu verhindern, hat der Gesetzgeber daher Vorfahrtsregeln erlassen. Wird die Vorfahrt missachtet, müssen Kraftfahrer mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

Bußgeldtabelle zur Vorfahrt

VerstoßBußgeldPunkte
Zu schnell an eine Vorfahrtsstraße herangefahren10 €
Rechts-Vor-Links nicht beachtet
mit Behindern25 €
mit Gefährdung100 €1
mit Sachbeschädigung120 €1
Stoppschild missachtet
mit Behindern25 €
mit Gefährdung100 €1
mit Sachbeschädigung120 €1
Nicht an der Haltelinie gehalten10 €
Trotz Nutzungswunschs eines Fußgängers zu schnell an einen Zebrastreifen herangefahren80 €1

Bußgeldrechner zur Vorfahrt

Weiterführende Informationen zur Vorfahrt

FAQ: Vorfahrt

Welche Verkehrszeichen regeln die Vorfahrt?

Dazu gehören z. B. das Stoppschild sowie die Zeichen für „Vorfahrt“, „Vorfahrt gewähren“ und Ampeln.

Wie ist die Vorfahrt geregelt, wenn kein Verkehrszeichen vorhanden ist?

Fahrbahnmarkierungen und bauliche Elemente sind ebenso von Bedeutung. Beispielsweise muss Vorfahrt gewähren, wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einbiegen möchte.

Was droht bei einer Vorfahrtsmissachtung?

Das Bußgeld kann zwischen 10 und 120 Euro betragen. Außerdem kann maximal ein Punkt anfallen.

Was steht in der StVO zur Vorfahrt?

Die Regeln zur Vorfahrt legen eine Rangfolge fest. Dadurch weiß jeder, wann er fahren darf.
Die Regeln zur Vorfahrt legen eine Rangfolge fest. Dadurch weiß jeder, wann er fahren darf.
Zeichen 306 weist eine Vorfahrtsstraße aus.
Zeichen 306 weist eine Vorfahrtsstraße aus.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird grundsätzlich zwischen Vorfahrt und Vorrang unterschieden. Bei sich kreuzenden Fahrbahnen beschreibt der Begriff „Vorfahrt“ die Rangfolge. Wer beispielsweise auf einer Vorfahrtstraße fährt, darf zuerst fahren. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen entsprechend warten und dürfen das Fahrzeug erst dann wieder in Bewegung setzen, wenn dadurch die Inhaber der Vorfahrt weder gefährdet noch wesentlich behindert werden.

In allen anderen Fällen, in denen eine Rangordnung festgelegt wurde, wird von Vorrang gesprochen. So genießen beispielsweise Fußgänger am Zebrastreifen oder die fahrenden Fahrzeuge beim Anfahren bzw. Ausparken Vorrang.

Was Sie bei einem Rückstau an einer Kreuzung beachten müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Video:

Im Video: Was ist bei einem Rückstau zu tun?
Im Video: Was ist bei einem Rückstau zu tun?

Rechts vor links: Wann gilt die Regel?

Gemäß § 8 StVO gilt in puncto Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen stets rechts vor links. Linksabbieger müssen aber zunächst den Gegenverkehr durchlassen. Die Grundregel der Vorfahrt sieht vor, dass der am weitesten rechte Fahrzeugführer zuerst fahren darf. Sie ist immer dann zu beachten, wenn die sich kreuzenden Straßen nicht durch Licht- oder Verkehrszeichen gesondert geregelt sind. Dies ist häufig in Wohngebieten oder auf wenig befahrenen Straßen der Fall.

In den anderen Fällen gibt es oftmals Vorfahrtsschilder und Verkehrsampeln, welche die Rangfolge festlegen. Dadurch ist stets klar, wer zuerst fahren darf und wer warten muss.

Abgesenkter Bordstein: Sie müssen Vorfahrt gewähren!

Auch in anderen Fällen gilt rechts vor links nicht. Ein abgesenkter Bordstein verpflichtet Kraftfahrer dazu, Rücksicht zu nehmen und den kreuzenden Verkehr durchzulassen. Linksabbieger müssen zudem dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren. Ein abgesenkter Bordstein zeigt Ihnen also an, dass Sie in der Wartepflicht sind.

Wie ist beim Kreisverkehr die Vorfahrt geregelt?

Sie müssen im Kreisverkehr ggf. Vorfahrt gewähren.
Sie müssen im Kreisverkehr ggf. Vorfahrt gewähren.

Aufgrund der Komplexität mancher Kreuzungsbereiche werden diese oftmals zum Kreisverkehr ausgebaut. Dies ermöglicht in der Regel ein vereinfachtes Einfädeln und vermeidet komplizierte Ampelschaltungen.

Dadurch wird insgesamt auch die Verkehrssicherheit erhöht, vorausgesetzt die Regeln zur Vorfahrt werden im Kreisverkehr entsprechend berücksichtigt. Hierbei gibt es nämlich häufig Unklarheiten.

Ohne weitere Verkehrszeichen gilt im Kreisverkehr stets rechts vor links. Das bedeutet, dass einfahrende Fahrzeuge in der Regel Vorfahrt haben. Die im Kreisel befindlichen Fahrzeuge müssen also ein Einfädeln ermöglichen. Anders verhält es sich aber, wenn das Verkehrszeichen 215 (Kreisverkehr) in Kombination mit dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) auftritt. In diesem Fall haben die Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt. Einfädelnde PKW müssen warten.

Generell gilt aber ein Blinkverbot beim Einfahren in den Ring. Kraftfahrer müssen den Fahrtrichtungsanzeiger nur dann betätigen, wenn sie tatsächlich auch die nächste Ausfahrt nehmen wollen.

Wer hat Vorfahrt in der Spielstraße?

Ein verkehrsberuhigter Bereich wird häufig in Wohngebieten eingerichtet. Kraftfahrzeuge dürfen laut Verkehrsrecht innerhalb dieser Zone nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Dadurch wird ermöglicht, dass Fußgänger die gesamte Breite der Straße nutzen können. Kinder dürfen generell überall spielen. Entsprechend genießen zu Fuß gehende Personen generell Vorrang.

Doch was muss in der sogenannten Spielstraße in Sachen Vorfahrt beachtet werden? Grundsätzlich wird hierbei ähnlich verfahren wie beim abgesenkten Bordstein. Wer also aus dem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, muss Vorfahrt gewähren. Die betroffenen Fahrzeuge sind also in der Wartepflicht.

Das Gleiche gilt übrigens auch beim Ausfahren aus Grundstücken, Fußgängerzonen oder beim Einfädeln aus einer Halte- bzw. Parksituation in den fließenden Verkehr. Also stets dann, wenn ein Kraftfahrer vom Fahrbahnrand auf die Fahrbahn einfahren möchte.

Verkehrszeichen zur Vorfahrt

Vorfahrt: An einer Kreuzung kann auch ein Stoppschild stehen.
Vorfahrt: An einer Kreuzung kann auch ein Stoppschild stehen.

Um den Verkehr besser zu organisieren, wird den Straßen oftmals eine feste Rangfolge zugeordnet. Dazu werden bestimmte Verkehrszeichen eingesetzt. So erkennen Kraftfahrer beispielsweise, dass sie gerade eine Vorfahrtsstraße benutzen, dadurch, dass diese mit einem Vorfahrtsschild (Zeichen 306) gekennzeichnet ist. Die nachrangigen Straßen haben dagegen aber stets das Schild (Zeichen 205), welches den Fahrzeugführern mitteilt, dass sie die Vorfahrt beachten bzw. gewähren müssen.

An einer Kreuzung oder Einmündung kann aber auch das Stoppschild (Zeichen 206) stehen. Hier müssen Sie nicht nur die Vorfahrt gewähren. Das Schild verlangt zudem ein Anhalten. Ein weiteres wichtiges Schild, welches den Vorrang regelt, ist das Zeichen 301. Dieses bestimmt, dass ein Kraftfahrer an der nächsten Kreuzung bzw. Einmündung Vorfahrt hat.

Die Vorfahrt kann aber auch durch eine Ampel geregelt sein. Zeigt die Lichtzeichenanlage Rot an, muss gehalten werden. Bei Grün darf gefahren werden. Linksabbieger müssen aber dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren. Eine Ausnahme gilt, wenn auf der Ampel auch ein entsprechender Richtungspfeil aufgebracht ist. Wer bei Rot fährt, riskiert einen Rotlichtverstoß. Allerdings gibt es auch hierzu eine Sonderregelung. Rechtsabbieger dürfen über eine rote Ampel fahren, wenn ein Grünpfeil an der Ampelanlage angebracht wurde. Ist die Straße frei, dürfen Kraftfahrer nach einem kurzen Anhalten trotz des Rotlichts abbiegen.

Vorfahrt genommen: Welche Strafe droht?

Die Ampel gehört zu den Verkehrszeichen, welche die Vorfahrt regeln.
Die Ampel gehört zu den Verkehrszeichen, welche die Vorfahrt regeln.

Es ist stets eine kritische Situation: Wird die Vorfahrt missachtet, kann ein Unfall die Folge sein, wenn der andere Kraftfahrer nicht besonnen handelt und entsprechend bremst.

Aber nicht nur beim Crash, sondern bereits dann, wenn die Vorfahrt mit Behinderung genommen wurde, kann Anzeige erstattet werden. Betroffene müssen in beiden Fällen mit einem Bußgeldbescheid mit entsprechenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen.

Wie hoch das Bußgeld im Bußgeldbescheid ist und ob Punkte bzw. ein Fahrverbot die Folge sind, hängt vom Verstoß ab. So handelt es sich bei einer missachteten Vorfahrt, bei der es lediglich zur Behinderung kam ,noch um eine geringe Verkehrsordnungswidrigkeit. Es folgt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro. Kam es allerdings zum Unfall, weil die Vorfahrt nicht beachtet wurde, folgen ein Punkt und 120 Euro Bußgeld.

Schwerwiegender sind Verstöße gegen das Gebot der Lichtzeichenanlage. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel länger als eine Sekunde Rot gezeigt hat, ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung müssen die betroffenen Kraftfahrer mit einem Fahrverbot von einem Monat, einem Bußgeld von 200 Euro sowie zwei Punkten rechnen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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