Sperrfristverkürzung: Wann besteht diese Möglichkeit?

Wer seinen Führerschein zurückhaben möchte, nachdem dieser entzogen wurde, muss damit rechnen, dass die zuständige Behörde bestimmte Anforderung an eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellt. Neben einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) werden Autofahrer zusätzlich mit einer Sperrfrist konfrontiert, in der sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen dürfen. Doch ist es unter Umständen möglich, die Sperrfrist zu verkürzen?

FAQ: Sperrfristverkürzung

Ist es möglich, eine Sperrfristverkürzung zu beantragen?

Ja, unter Umständen besteht die Möglichkeit, die Sperrfrist zu verkürzen. Dafür bedarf es jedoch handfester Nachweise, dass Sie sich wieder dazu eignen, sicher am Verkehr teilzunehmen.

Wann können Sie einen Antrag auf Sperrfristverkürzung stellen?

Gemäß § 69a des Strafgesetzbuchs (StGB) darf die Sperrfrist frühestens nach drei Monaten verkürzt werden. Wurde in den letzten drei Jahren bereits eine Sperrfrist verhängt, kann erst nach einem Jahr eine Verkürzung beantragt werden.

Gibt es ein Muster für den Antrag auf Sperrfristverkürzung?

Ja. Eine Vorlage, die Sie nur noch selbst anpassen müssen, finden Sie hier.

Sperrfristverkürzung beantragen: Das sollten Sie beachten

Wann ist es möglich, den Führerscheinentzug zu verkürzen?
Wann ist es möglich, den Führerscheinentzug zu verkürzen?


Der Gedanke einer möglichen Verkürzung der Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug kommt vor allem dann auf, wenn Autofahrer nicht länger warten und ihren Führerschein endlich wieder in den Händen halten wollen. Wann Sie als Betroffener Ihre Führerscheinsperre verkürzen können, legt § 69a Absatz 7 StGB fest. Dort heißt es:

Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben.“

Demzufolge reicht es nicht aus, einen Antrag auf Sperrfristverkürzung bei der zuständigen Führerscheinbehörde zu stellen und auf eine positive Antwort zu hoffen. Vielmehr bedarf es handfester Beweise, dass Sie über die notwendige Eignung verfügen, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Schließlich sollen zukünftig weder andere Verkehrsteilnehmer noch Sie selbst durch Ihr ordnungswidriges Verhalten gefährdet werden.

Um beispielsweise die Verkürzung der Sperrfrist bei einer Trunkenheitsfahrt zu erreichen, können Sie ein positives MPU-Gutachten vorlegen. Auch Nachschulungen oder spezielle Kurse können aufzeigen, dass Sie sich bessern wollen und aus Ihren Fehlern gelernt haben. Weiterhin können Sie die Beratung eines Verkehrspsychologen oder Gruppenseminare in Anspruch nehmen.


Ein positives MPU-Gutachten kann dabei helfen, die Sperrfrist beim Führerschein zu verkürzen.
Ein positives MPU-Gutachten kann dabei helfen, die Sperrfrist beim Führerschein zu verkürzen.

Je nachdem, was Ihnen davon am ehesten zusagt, müssen Sie mehr oder weniger tief in die Tasche greifen. Eine Sperrfristverkürzung kann mit Kosten in Höhe von einigen tausend Euro verbunden sein. Schließlich können Anwalts­gebühren, Kosten für MPU-Vorbereitungskurse sowie die MPU an sich noch hinzukommen.

Bedenken Sie jedoch: Sie können beim Führerschein die Sperrfrist nur verkürzen, wenn diese für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten lief.

Kam es in den vergangenen drei Jahren schon einmal zu einer Sperrfrist, ist eine Verkürzung erst nach mindestens einem Jahr möglich.

Vorlage für den Antrag auf Sperrfristverkürzung bei Führerscheinentzug

Sie haben die Option, einem Anwalt das Verfassen des Antrags auf Sperrfristverkürzung beim Führerschein zu überlassen, oder Sie verfassen ihn selbst. Entscheiden Sie sich für letzteres, können Sie sich an der von uns zur Verfügung gestellten Vorlage orientieren:

Muster: Antrag auf Sperrfristverkürzung

Manuel Mustermann
Musterweg 1
12345 Musterhausen

Behörde Musterhausen
Musterstraße 2
12345 Musterhausen

Betreff: Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist nach § 69a Absatz 7 StGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage hiermit die vorzeitige Aufhebung der Sperre für die Neuerteilung meiner Fahrerlaubnis und berufe mich dabei auf § 69a Absatz 7 StGB. Dem Strafbefehl mit dem Aktenzeichen _________ zufolge endet die Sperrfrist am _________ .

Nachdem ich mich lange mit dem Problem „Alkohol am Steuer“ auseinandergesetzt habe, bin ich der Meinung, dass sich mein damaliges Verhalten in Zukunft nicht wiederholen wird. Um diese Aussage zu untermauern, habe ich Ihnen diverse Unterlagen beigefügt, die unter anderem die von mir bestandene MPU belegen.

Durch das dabei gewonnene Wissen bin ich nun in der Lage, mich risiko- und verantwortungsbewusster im Straßenverkehr zu bewegen. Ich habe aus meinen Fehlern, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben, gelernt und bitte aus diesem Grund darum, dass Sie meinem Antrag stattgeben.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Mustermann

Anlagen (MPU-Gutachten, Zertifikate, etc.)

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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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