Können Sie die MPU auch im Ausland machen?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (31 Bewertungen; 3,97 von 5)
Loading ratings...Loading...

Die Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchung können in Deutschland schon einen gravierenden finanziellen Einschnitt für Betroffene bedeuten. Nicht selten stellt sich dem ein oder anderen deshalb die Frage, ob es ggf. möglich ist, die MPU auch im Ausland zu machen – bei wesentlich günstigeren Anbietern. Doch funktioniert das?

FAQ: MPU im Ausland

Gibt es so etwas ähnliches wie die MPU auch außerhalb von Deutschland?

Ja, auch andere EU-Staaten kennen Prüfungen wie die MPU, mit denen die Fahreignung von Verkehrsteilnehmern nachgewiesen werden soll.

Dürfen Sie die MPU im Ausland absolvieren?

Eine im Ausland absolvierte MPU wird nur dann in Deutschland anerkannt, wenn diese strenge Vorgaben erfüllt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ist ein EU-Führerschein aus dem Ausland eine Alternative zur MPU?

In der Regel nicht. Besteht eine Sperrfrist in Deutschland, ist ein im Ausland erworbener Führerschein hierzulande nicht gültig. Hier erfahren Sie mehr dazu.

MPU im Ausland – nichts zu machen?

Können Sie die MPU auch im Ausland machen, etwa um Kosten und Mühen zu sparen?
Können Sie die MPU auch im Ausland machen, etwa um Kosten und Mühen zu sparen?

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern können vergleichbare Untersuchungen für die Prüfung der Fahreignung von Verkehrssündern angeordnet werden. Kein Wunder also, dass Interessierte recht einfach auf zahlreiche Angebote stoßen, bei denen mit einer Kostenersparnis geworben wird, wenn sie sich entschließen, die MPU im Ausland zu machen (etwa in Tschechien oder Polen).

Doch die Geldersparnis kann sich schnell auch zum Investitionsgrab mausern, denn eine im Ausland absolvierte MPU wird nicht automatisch auch hierzulande anerkannt. Die ausländischen Kurse sind nämlich nicht in jedem Fall gleichwertig zur MPU in Deutschland.

Das Problem: In Deutschland ist die MPU streng reguliert. Die Kriterien, die bei der MPU wichtig sind, gibt die Führerscheinbehörde vor. Wollen Sie eine Ihnen auferlegte MPU im Ausland machen und in Deutschland anerkennen lassen, ist es deshalb wichtig, dass auch die ausländische Prüfstelle diese Vorgaben erfüllt.

Welche Vorraussetzung muss eine MPU im Ausland erfüllen?

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Kriterien, die für die Anerkennung einer ausländischen MPU hierzulande von Bedeutung sind:

Eine MPU, die im Ausland absolviert wurde, erkennen die Behörden hierzulande nur sehr selten an.
Eine MPU, die im Ausland absolviert wurde, erkennen die Behörden hierzulande nur sehr selten an.
  1. Die Qualifikation der begutachtenden Mediziner werden von der Führerscheinbehörde bestimmt. Hierunter können fallen:
    • verkehrsmedizinische Zusatzqualifikation
    • Angestellter des Gesundheitsamtes oder der öffentlichen Verwaltung
    • Arbeitsmediziner oder Betriebsmediziner
    • Rechtsmediziner (Facharzt)
    • Mediziner einer anerkannten Begutachtungsstelle
  2. Die Laborrichtlinien, die seit 2010 in Deutschland greifen, müssen eingehalten sein (die im Einzelnen zuständigen Labore müssen den Kriterien der Bundesanstalt für Straßenwesen genügen).
Achtung: Selbst wenn die Voraussetzungen bei der MPU im Ausland im Einzelfall erfüllt sind, garantiert das nicht, dass diese auch in Deutschland anerkannt wird. Häufig lehnen die Führerscheinstellen die Anerkennung einer ausländischen MPU aufgrund der unsicheren Rechtssituation auch dann noch ab.

Alternativen zur MPU: EU-Führerschein im Ausland machen?

MPU im Ausland machen oder doch lieber gleich den EU-Führerschein woanders ablegen? Die Umgehung der Kontrolle ist nur bedingt möglich.

Die MPU im Ausland zu machen, stellt mithin keine wirkliche oder sichere Alternative dar, um den Führerschein für weniger Kosten wiederzuerlangen. In den vergangenen Jahren gaben deshalb zahlreiche Anbieter an, Betroffene könnten die MPU umgehen, indem Sie den neuen EU-Führerschein einfach in einem anderen EU-Mitgliedstaat neu machen.

Aber auch hier stellt sich ein wesentliches Problem dar: Wurde Ihnen in Deutschland nach dem Fahrerlaubnisentzug eine Sperrfrist auferlegt und gilt diese noch fort, dürfen Sie auch mit einem im Ausland erworbenen EU-Führerschein nicht hierzulande fahren. Die Fahrerlaubnis wäre nicht in Deutschland wirksam.

Werden Sie während der Sperrzeit mit dem in Deutschland nicht wirksamen EU-Führerschein am Steuer eines Fahrzeugs erwischt, kann gegen Sie weiterhin der Vorwurf des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis erhoben werden. Hierbei handelt es sich um einen Straftatbestand, der in der Verhängung einer Geld- oder bis zu einjährigen Freiheitsstrafe resultieren kann.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

Bildnachweise