Bußgeldtabelle: Welcher Verstoß zieht welche Konsequenzen nach sich?

Wer zu schnell fuhr, den Abstand nicht einhielt, die rote Ampel übersah … und sofort durch einen Blitz auf seinen Verkehrsverstoß aufmerksam gemacht wurde, möchte in der Regel sofort wissen, was nun auf ihn zukommt. Die entsprechende Bußgeldtabelle listet die voraussichtliche Sanktion für die jeweilige Verkehrsordnungswidrigkeit.

Aktuelle Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit dem Pkw

Ge­schwin­digkeits­über­schrei­tung
außerorts
BußgeldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 €kein FahrverbotFVerboteher nicht
11 - 15 km/h40 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
16 - 20 km/h60 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
21 - 25 km/h100 €1kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
26 - 30 km/h150 €11 Monat*Hier prüfen **
31 - 40 km/h200 €11 Monat*Hier prüfen **
41 - 50 km/h320 €21 MonatHier prüfen **
51 - 60 km/h480 €21 MonatHier prüfen **
61 - 70 km/h600 €22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
* Fahr­verbot kommt nur für Wie­der­holungs­täter in Be­tracht.

Aktuelle Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit dem Pkw

Ge­schwin­digkeits­über­schrei­tung
innerorts
BußgeldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 €kein FahrverbotFVerboteher nicht
11 - 15 km/h50 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
16 - 20 km/h70 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
21 - 25 km/h115 €1kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
26 - 30 km/h180 €11 Monat*Hier prüfen **
31 - 40 km/h260 €21 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h400 €21 MonatHier prüfen **
51 - 60 km/h560 €22 MonateHier prüfen **
61 - 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 MonateHier prüfen **
* Fahr­verbot kommt nur für Wie­der­holungs­täter in Be­tracht.

Aktuelle Bußgeldtabelle für Lkw: Zu schnelles Fahren innerorts

Ge­schwin­dig­keits­über­schreitung inner­ortsBußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h40 €eher nicht
11 - 15 km/h60 €eher nicht
16 - 20 km/h160 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h175 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h235 €21 MonatHier prüfen **
31 - 40 km/h340 €21 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h560 €22 MonateHier prüfen **
51 - 60 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
über 60 km/h800 €23 MonateHier prüfen **
mit einem Lkw beim Rechts­ab­bie­gen nicht Schritt­ge­schwin­dig­keit ge­fah­ren70 €1Hier prüfen **

Aktuelle Bußgeldtabelle für Lkw: Zu schnelles Fahren außerorts

Ge­schwin­dig­keits­über­schreitung außer­ortsBußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 €eher nicht
11 - 15 km/h50 €eher nicht
16 - 20 km/h140 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h150 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h175 €1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 - 40 km/h255 €21 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h480 €21 MonatHier prüfen **
51 - 60 km/h600 €22 MonateHier prüfen **
über 60 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
* Hier wird nur dann ein Fahrverbot fällig, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt wurden (Wiederholungstäter).

Anmerkung 1: Überschreiten Sie die zulässige Geschwindigkeit bis 15 km/h für mehr als eine Dauer von fünf Minuten oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt, drohen 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Anmerkung 2: In der Regel droht auch dann ein Fahrverbot, wenn Sie sich als Lkw-Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr geleistet haben. In diesem Fall gelten Sie als Wiederholungstäter.

Bußgeldrechner für überhöhte Geschwindigkeit

Bußgeldtabelle zum Abstand

Ab­stands­ver­stoßBuß­geldFahr­verbotPunkteLohnt ein Einspruch?
Ab­stands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 € eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sachbe­schä­digung35 €Hier prüfen **
Ab­stands­verstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Ab­stands­verstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1 Mo­nat2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €2 Mo­nate2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €3 Mo­nate2Hier prüfen **
Ab­stand­verstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €1 Mo­nat2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €2 Mo­nate2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €3 Mo­nate2Hier prüfen **

Bußgeldtabelle zum Rotlichtverstoß

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahr­verbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
ro­te Am­pel über­fah­ren (höchs­tens 1s)90 €1Hier prüfen **
... inkl. Ge­fähr­dung200 €21 Mo­natHier prüfen **
... inkl. Sach­be­schä­di­gung240 €21 Mo­natHier prüfen **
ro­te Am­pel über­fah­ren (über 1s)200 €21 Monat - durch § 315c StGB u. U. auch Freiheits­stra­fe bis 5 Jah­re mög­lichHier prüfen **
... inkl. Ge­fähr­dung320 €21 Mo­nat - durch § 315c StGB u. U. auch Freiheits­stra­fe bis 5 Ja­hre mög­lichHier prüfen **
... inkl. Sach­be­schä­di­gung360 €21 Mo­nat - durch § 315c StGB u. U. auch Frei­heits­stra­fe bis 5 Jah­re mög­lichHier prüfen **
rechts beim grü­nen Pfeil ab­ge­bo­gen, oh­ne vor­her zu hal­ten70 €1Hier prüfen **
... inkl. Ge­fähr­dung100 €1Hier prüfen **
... inkl. U­nfall120 €1Hier prüfen **
... inkl. Be­hin­der­ung von Rad­fah­rer- oder Fuß­gän­ger­ver­kehr der frei­ge­ge­be­nen Ver­kehrs­rich­tung100 €1Hier prüfen **

FAQ: Bußgeldtabelle

Was kostet zu schnelles Fahren?

Die Regel-Bußgelder für Geschwindigkeiten liegen zwischen 20 und 800 Euro. Die Höhe ist abhängig von der Höhe der Übertretung selbst und dem Ort. Innerorts sind die Bußgelder höher als außerorts. Genaue Angaben können Sie in der Bußgeldtabelle nachlesen.

Was kostet es, geblitzt zu werden?

Je nachdem, um welchen Blitzer es sich handelt, variiert das Bußgeld. Sie können bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Rotlichtverstößen geblitzt werden. In der Bußgeldtabelle können Sie nachlesen, wie hoch die Bußgelder jeweils ausfallen.

Was ist eine Bußgeldtabelle?

Eine Bußgeldtabelle ist eine Zusammenfassung über Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog. Durch sie können Sie schneller herausfinden, wie hoch die Sanktion für einen Verstoß ausfällt.

Das Wichtigste aus dem Bußgeldkatalog in einer Tabelle

Erwischt vom Blitzer: Das voraussichtliche Bußgeld ist der Tabelle zu entnehmen.
Erwischt vom Blitzer: Das voraussichtliche Bußgeld ist der Tabelle zu entnehmen.

Weitere Bußgeldtabellen:

Die Bußgeldtabelle stellt prinzipiell einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog dar. Die Verstöße samt der voraussichtlichen Sanktionen wurden aus dem Bußgeldkatalog in die Tabelle übertragen und sind in ganz Deutschland gültig. Für den vermeintlichen Verkehrssünder bietet dies demnach erst einmal einen Ausblick auf das, was diesem bevorstehen könnte: Wurden Sie geblitzt, ist das Bußgeld der Tabelle zu entnehmen sowie die Punktzahl und das Fahrverbot. Eine Bußgeldtabelle berücksichtigt dabei zwar die häufigsten Verkehrsverstöße, aber sie macht keine Angaben zur weiteren Handhabung dieser Regeln.

Der Bußgeldkatalog bzw. der Tatbestandskatalog legt neben den Tatbeständen und Sanktionen jedoch noch Regeln zu Handhabung dieser Regeln fest. So stellt eine Bußgeldtabelle ein nützliches Instrument zur Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten dar, geht aber nicht auf Einzelfälle ein. Tatsächlich hat die zuständige Bußgeldstelle bei der Sanktionierung noch immer einen gewissen Spielraum für das eigene Ermessen.

Ermessensspielraum der Beamten

Nicht immer gemäß Bußgeldtabelle: Hat der Blitzer zugeschlagen, haben die Beamten einen Ermessensspielraum, Sie können aber auch Einspruch einlegen.
Nicht immer gemäß Bußgeldtabelle: Hat der Blitzer zugeschlagen, haben die Beamten einen Ermessens­spielraum, Sie können aber auch Einspruch einlegen.

Die Bußgeldtabelle setzt Sanktionen fest für Verstöße, bei denen gewöhnliche Tatumstände vorliegen (wenn der Tathergang keinerlei Besonderheiten aufweist und allgemein üblicher Begehungsweise gleicht). Diese umfassen Ordnungswidrigkeiten, die fahrlässig (erster Abschnitt im Bußgeldkatalog) oder vorsätzlich (zweiter Abschnitt im Bußgeldkatalog) begangen wurden. Sollten jedoch besondere Umstände vorliegen, welche den Verstoß als schwerwiegender oder weniger schwerwiegend als gewöhnlich ausweisen, können die Beamten die Sanktionen im Einzelfall anpassen (bspw. die Bußgelder hoch- oder runtersetzen).

So können bspw. Wiederholungstäter strenger sanktioniert werden. Dies ist sogar einmal berücksichtigt beim Bußgeld in der Tabelle, wenn der Blitzer Sie zum zweiten Mal innerhalb von einem Jahr bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h erwischt hat (erkennbar an dem Sternchen). Generell können aber Verkehrssünder, die bereits eine oder mehrere Eintragungen im Fahreignungsregister haben, eine höhere Ahndung bekommen. Dies ist der Fall, wenn aufgrund ihrer vorangegangenen Verstöße der Eindruck entsteht, dass eine besondere Uneinsichtigkeit vorliegt und daher die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Betroffene weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten begehen wird.

Tateinheit und Tatmehrheit

Des weiteren stellt eine Bußgeldtabelle jeden Verstoß einzeln dar. Was aber, wenn mehrere Verstöße gleichzeitig begangen wurden – etwa wenn der Fahrer mit dem Handy am Ohr bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurde? Im Verkehrsrecht wird daher zwischen Tateinheit und Tatmehrheit unterschieden. Diese kann in zwei Fällen auftreten:

  1. nacheinander begangene Verstöße
    • Tateinheit: bei einer Dauerordnungswidrigkeit oder wenn aufgrund einer Handlungseinheit die Taten zu einer einzigen Tat im Rechtssinn verbunden werden (mehrere aufeinander folgende Tempoverstöße)
    • Tatmehrheit: zwischen den Taten liegt ein Zeitraum ohne Verstöße gegen die StVO oder ein neuer Verkehrsvorgang liegt vor (mehrere Tempoverstöße auf verschiedenen Straßen)
  2. gleichzeitig begangene Verstöße
    • Tateinheit: wenn die gleiche Person zur gleichen Zeit und am gleichen Ort eine Tat begeht, die mit dem Fahren eines Kfz verbunden ist (Tempoverstoß mit Handy am Ohr)
    • Tatmehrheit: wenn die gleiche Person zur gleichen Zeit mehrere Verstöße begeht, diese sich in der Ausführung aber nicht überschneiden (Hauptuntersuchung – HU – überziehen und mit ungeeigneten Reifen fahren)
Liegt Tateinheit vor, wird der schwerwiegendste Verstoß mit der strengsten Sanktion der Bußgeldtabelle entnommen und im Bußgeldbescheid geltend gemacht. Im Falle von Tatmehrheit werden die Taten einzeln aufgelistet und geahndet.

Gibt es eine gesonderte Bußgeldtabelle in der Probezeit?

Eine gesonderte Bußgeldtabelle für die Autobahn gibt es ebenfalls nicht. Es gelten die Sanktionen für das Fahren außerorts.
Eine gesonderte Bußgeldtabelle für die Autobahn gibt es ebenfalls nicht. Es gelten die Sanktionen für das Fahren außerorts.

Der Bußgeldkatalog wie auch die zugehörige Bußgeldtabelle in Deutschland listet zwar die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten auf, geht dabei aber nicht immer auf die Auswirkungen in der Probezeit ein (A-Verstoß – schwere Ordnungswidrigkeit – oder B-Verstoß – minderschwere Ordnungswidrigkeit). In den obigen Bußgeldtabellen ist dies bspw. nicht der Fall. Generell muss aber jeder Fahranfänger mit denselben Sanktionen rechnen wie ein anderer Fahrer auch. Allerdings kommen in diesem Fall noch weitere Probezeitmaßnahmen auf ihn zu. Ob diese auf Sie zutreffen, können Sie in der folgenden Übersicht prüfen:

  • erster A-Verstoß oder zwei B-Verstöße: Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie verpflichtendes Aufbauseminar
  • erster A-Verstoß oder zwei B-Verstöße in verlängerter Probezeit: Verwarnung und die Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung
  • zweiter A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße in verlängerter Probezeit: Führerschein wird entzogen
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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