Vielleicht waren Sie nur kurz unaufmerksam oder Sie haben einen zu geringen Abstand zu einem vorausfahrenden Lkw eingehalten, der Ihre Sicht versperrt hat: Eine rote Ampel kann schnell übersehen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Nichtsdestotrotz stellt das Überfahren einer roten Ampel eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr dar, die schwerwiegende Folgen haben kann.
Bußgeldtabelle: Sanktionen beim Rotlichtverstoß
FAQ: Rote Ampel übersehen
Das kommt darauf an, wie lange die Ampel schon auf Rot stand. Im besten Fall drohen nur ein Bußgeld über 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Im schlimmsten Fall können 360 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot über einen Monat auf Sie zukommen. In besonders schwerwiegenden Fällen können auch der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren folgen.
Üblicherweise handelt es sich um einen A-Verstoß. Das hat die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre sowie die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger zur Folge.
Darauf können Sie sich nicht verlassen, da es Ihre Pflicht als Autofahrer ist, stets vorausschauend und aufmerksam zu fahren.
Bußgeldrechner: Überfahren einer roten Ampel
Mit dem folgenden Bußgeldrechner können Sie herausfinden, welche Sanktionen Sie erwarten müssen, wenn Sie eine rote Ampel übersehen haben und geblitzt wurden.
Rote Ampel nicht gesehen: Ist das entschuldbar?
Inhalt
Überfahren Sie mit dem Auto eine rote Ampel, handelt es sich laut Bußgeldkatalog um einen sogenannten Rotlichtverstoß, der entweder einfach oder qualifiziert sein kann. Voneinander zu unterscheiden sind beide Varianten dadurch, wie lange die Ampel bereits rot war, als Sie sie überfahren haben.
Generell ist es Ihre Pflicht als Verkehrsteilnehmer, aufmerksam und vorausschauend zu fahren, um andere und sich selbst nicht zu gefährden. Dazu zählt auch, genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrer einzuhalten, die andernfalls Ihre Sicht behindern.
Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß
Einen einfachen Rotlichtverstoß wird der Bußgeldbescheid ausweisen, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde lang rot war, als sie überfahren wurde. Ist es dabei zu keiner Gefährdung oder Sachbeschädigung gekommen, müssen Sie mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Andernfalls werden bereits 200 Euro bzw. 240 Euro fällig. Zusätzlich kommen in beiden Fällen zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat auf Sie zu.
Einen qualifizierten Rotlichtverstoß haben Sie begangen, wenn Sie über eine Ampel gefahren sind, die bereits länger als eine Sekunde rot war. In diesem Fall erwarten Sie auch ohne Gefährdung 200 Euro Geldbuße, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Das Bußgeld erhöht sich bei Gefährdung auf 320 Euro und bei Sachbeschädigung auf 360 Euro. Haben Sie eine rote Ampel übersehen, die länger als eine Sekunde rot war, kommen generell auch ein Führerscheinentzug sowie eine Freiheitsstrafe bis fünf Jahre in Betracht.
Ein Rotlichtverstoß ist in der Probezeit ein A-Verstoß
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, sind ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot nicht das Einzige, das folgt, wenn Sie eine rote Ampel übersehen. Schwerwiegende Verkehrsverstöße von Fahranfängern werden in A- und B-Verstöße unterteilt.
Eine rote Ampel zu überfahren, ist ein solcher A-Verstoß, also eine schwerwiegende Zuwiderhandlung mit erheblichem Gefahrenpotenzial. Bereits ein einziger A-Verstoß führt während der Probezeit zu deren Verlängerung um weitere zwei Jahre und zur Anordnung an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen. Kommt der Fahranfänger dieser Aufforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nach, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.