Bußgeldbescheid verloren: Wie kommen Sie an die Zahlungsdaten?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (61 Bewertungen; 4,75 von 5)
Loading ratings...Loading...

Sie wollten gerade den Ihnen vor einigen Wochen zugegangenen Bußgeldbescheid noch vor Ablauf der Zahlungsfrist ausgleichen, können diesen nun aber nicht mehr auffinden? Wie Sie an die benötigte Zahlungsinformation gelangen, wenn Sie den betreffenden Bußgeldbescheid oder Strafzettel verloren haben, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Bußgeldbescheid verloren

Was soll ich tun, wenn ich den Bußgeldbescheid verloren habe?

Die Rechnungsadresse und andere wichtige Daten können Sie auch auf anderem Wege erfahren. Welche das sind, lesen Sie hier.

Ich habe den Strafzettel verloren – was nun?

Kontaktieren Sie die Bußgeldstelle und erfragen Sie dort die Rechnungsinformationen.

Warum ist es schlimm, wenn man den Bußgeldbescheid verliert?

Ohne die Rechnungsinformationen, ist nicht klar, wohin Sie das Bußgeld überweisen müssen. Wer nicht zahlt, erhält eine Mahnung.

Bußgeldbescheid verloren: Müssen Sie auf die erste Mahnung warten?

"Der Hund hat meine Hausaufgaben gefressen!" - solche und ähnliche Ausreden helfen auch kaum, wenn Sie den Bußgeldbescheid verloren haben.
„Der Hund hat meine Hausaufgaben gefressen!“ – solche und ähnliche Ausreden helfen auch kaum, wenn Sie den Bußgeldbescheid verloren haben. Was hilft, erfahren Sie hier!

In einem Bußgeldbescheid ist neben den Angaben zum eigentlichen Tatvorwurf und der jeweils verhängten Geldbuße noch eine weitere wichtige Information enthalten, die gerade im Falle der Zahlung für den Betroffenen von Bedeutung sind: die Bankverbindung der Bußgeldstelle und die Vorgangsnummer. Letztere muss beim Überweisen des verhängten Bußgelds stets als Verwendungszweck angegeben werden, damit die Bußgeldstelle die Zahlung entsprechend zuordnen und als gezahlt markieren kann.

Fehlt die Vorgangsnummer bei der Überweisung, kann die Behörde die gezahlte Summe keinem bestimmten Fall zuordnen. Das verhindert im Zweifel, dass das Bußgeldverfahren abgeschlossen werden kann. Zudem gilt das Bußgeld aufgrund des Fehlers auch weiterhin als nicht bezahlt, sodass ggf. auch Mahnungen folgen können.

Haben Sie Ihren Bußgeldbescheid nun also verloren, können Sie das Bußgeld aufgrund der fehlenden Rechnungsdaten nicht überweisen und müssen so eine Mahnung riskieren – oder?



Auf folgenden Wegen können Sie ggf. doch noch an die Daten kommen, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid verloren haben:

  1. Ist Ihnen noch bekannt, welche Bußgeldstelle für die Ausstellung des Bescheids zuständig war, können Sie diese kontaktieren. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie über Ihre Personendaten die Neuausstellung des Bescheids erwirken können oder aber die Bearbeiter Ihnen die Daten auf anderem Wege noch einmal übermitteln.
  2. Wurde Ihnen vor Zustellung des Bußgeldbescheids zunächst ein Anhörungsbogen übermittelt, können Sie ggf. auch hier nachschauen, welche Bußgeldstelle zuständig war und welche Vorgangsnummer dem Fall zugeordnet war. Dann müssten Sie nur die genauen Zahlungsdaten bei der Behörde erfragen. Die Höhe des Bußgelds haben Sie sich vermutlich ohnehin gemerkt.
  3. Wenn Sie nicht wissen, welche der zahlreichen Bußgeldstellen den Bußgeldbescheid, den Sie verloren haben, ausgestellt hatte, und auch keinen Anhörungsbogen erhalten haben bzw. diesen nicht mehr finden, müssen Sie vermutlich wohl oder übel auf die erste Mahnung warten. Dabei entstehen zusätzliche Mahnkosten, es sind jedoch sämtliche für die Zahlung benötigten Informationen in dem Mahnschreiben enthalten.

Strafzettel verloren – was tun? Schwierigkeiten bei Verwarnungen

Strafzettel verloren? In diesem Fall ist Eile geboten.
Strafzettel verloren? In diesem Fall ist Eile geboten.

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten greifen die Behörden auch aufgrund der Arbeitserleichterung von Zeit zu Zeit auf die Erteilung von Verwarnungen zurück. Regelmäßig trifft dies auf Parkverstöße zu, bei denen dem Betroffenen zumeist ein Knöllchen unter den Scheibenwischer geklemmt wird. Aber auch bei geringeren Geschwindigkeits­überschreitungen kann den Verkehrssündern zunächst ein Verwarnbescheid zugesandt werden. Zahlt dieser dann das Verwarngeld innerhalb von sieben Tagen, ist die Sache erledigt.

Geht das Geld hingegen nicht oder zumindest nicht rechtzeitig bei der Behörde ein, eröffnet diese eine Bußgeldverfahren und lässt dem Betroffenen einen Bußgeldbescheid zukommen, der dann auch noch Gebühren und Auslagen in Rechnung stellt.

Doch was nun, wenn Sie das Knöllchen verloren haben? Ebenso wie beim Bußgeldbescheid finden sich auf dem Strafzettel die Rechnungsinformationen. Ohne diese können Sie das Verwarngeld nicht zahlen, sodass Sie, nachdem Sie den Strafzettel verloren haben, nun mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen.

Ähnlich dem Fall, dass Sie einen Bußgeldbescheid verloren haben, können Sie auch hier versuchen, das zuständige Ordnungsamt oder die Bußgeldstelle zu kontaktieren. Es ist allerdings wesentlich unwahrscheinlicher, dass Sie noch rechtzeitig an die benötigten Daten gelangen. In der Regel müssen Sie den Abschluss des Bußgeldverfahrens abwarten und anschließend den Bußgeldbescheid samt Gebühren und Auslagen zahlen.

Aufgrund der aufgezeigten Problematik, wenn Betroffene den Bußgeldbescheid oder Strafzettel verloren haben, sollten Sie diese Bescheinigungen also stets gut aufbewahren und am besten umgehend die Geldbuße zahlen – sofern Sie nicht beabsichtigen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

Bildnachweise